k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 35. Steyr, am 28. August. 1902. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. worauf unbeschadet der seitens der betreffenden Gemeinde¬ Steyr, 27. August 1902. Verwaltungen unverweilt einzuleitenden Isolierungs= und Desinfektionsmaßnahmen die unmittelbare eingehendste Er¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen. hebung durch die politische Behörde, beziehungsweise durch deren Amtsarzte zu erfolgen hat Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätten Besonderes Gewicht muß darauf gelegt werden, daß Stück LXXVIII, LXXIX, LXXX, LXXXI, LXXXII und bei den ersten Fällen des Auftretens von derlei Krankheiten LXXXIII an die Gemeinden zur Hinausgabe. in einem Orte im Wege der schleunigst zu bewirkenden Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu authentischen mikroskopisch=bakteriologischen Untersuchung die berichten. Diagnose gesichert werde, zu welchem Zwecke die sofortige Durchführung dieser Untersuchung in einem pathologischen Steyr, 27. August 1902 Z. 11.443. oder hygienischen Institute der Universitäten oder seitens eines hiezu autorisierten Fachmannes allsogleich zu veran lassen ist An alle Gemeinde=Vorstehungen. Zu diesem Zwecke sind im Sinne der diesfalls früher ergangenen h. o. Weisungen alle erforderlichen Vorkehrungen Maßregeln gegen die Einschleppung von Pest und zu treffen, und insbesondere die zur Versendung der¬ Cholera. artiger Untersuchungs=Objekte bestimmten Uten¬ silien bereit zu halten und sind dieselben bei Gustar Laut amtlicher Mitteilung vom 26. Juli d. J. is Eder in Graz, Moifredigasse 10, erhältlich eine heftige Cholera=Epidemie in Oberägypten (seit 15. Juli Von jedem Erkrankungs= und von jedem Verdachts¬ 271 Fälle, hievon 192 letale) und in Kairo (seit 23. Juli falle von Cholera oder Pest ist die telegraphische Anzeige 138 Fälle, hievon 132! letale) ausgebrochen, und sind in zu erstatten. Alexandrien in der vergangenen Woche überdies acht neue Pestfälle aufgetreten Mit Rücksicht auf die nicht zu verkennende Gefahr Steyr, 25. August 1902. Z. 11.518. einer möglichen Einschleppung von Pest und Cholera aus Aegypten im direkten oder indirekten Wege des Seever kehres ist es zur Abwehr einer Verbreitung dieser Krank An alle Gemeinde=Vorstehungen und heiten unumgänglich notwendig, daß die zur Ueberwachung der sanitären Verhältnisse und inbesondere die zur Be¬ k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. kämpfung aller auftauchenden Infektionskrankheiten bestehen¬ Ausforschung von Stellungspflichtigen, und zwar: den und bisher bestens bewährten Maßnahmen in tadello¬ exakter Weise in dauernder Uebung erhalten und die Vor¬ des am 18. August 1880 in der Wiener Gebäranstalt ge kehrungen zur sofortigen Isolierung und isolierten borenen, in Brodek im Bezirke Prerau heimatberechtigter Pflege der von schweren Infektionskrankheiten befallenen Rudolf Buresch; Personen, sowie zum Krankentransporte in Bereit des am 15. Dezember 1879 in Brünn geborenen, in Roket¬ schaft erhalten werden nitz, im Bezirke Prerau heimatberechtigten Emanuel Steiger Von größter Wichtigkeit-ist ferner die sofortige An¬ Sohn der am 1. November 1890 in Brünn verstorbenen zeige jeder Erkrankung, bei welcher auch nur der Verdach Franziska Steiger; von Cholera und Pest besteht, und wird daher die Pflicht zur Meldung jedes solchen Verdachts= und Erkrankungs¬ des am 25. December 1877 in Zittow, im Bezirke Prerai geborenen Ferdinand Kubánek, Sohn des Georg und falles allen zur Anzeige verpflichteten Personen, inbesonder den Aerzten und Totenbeschauern in Erinnerung gebracht, der Agnes Kubánek, geb. Kaksa;
von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke Nagy=Halmagy des am 20. Jänner 1878 in Hanjowitz, im Bezirke Littau (Komitat Arad) in Ungarn gerichteten Verbote hiermit außer geborenen und dahin zuständigen Eduard Klein; Wirksamkeit. des am 13. November 1880 in Agram geborenen, in der Das nunmehr kraft des bestehenden Ueberein¬ Gemeinde St. Rochus im Bezirke Pettau heimatberech¬ kommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Ver¬ tigten, landwirtschaftlichen Hilfsarbeiter Franz Rikner; ordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) des Johann Schiefer, geboren am 10. Dezember 1880 bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche in Thomathal. Die Eltern des zu Eruierenden sind Andreas geltende Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern aus den durck Schiefer und Therese Schiefer, geb. Ernst. Maul= und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinden Militärtaxrestanten und zwar: Beregszo und Csernegyhaz (Stuhlgerichtsbezirk Központ) sowie des am 26. Februar 1874 in Sternberg als Sohn der deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung des gegen diesen Bezirk bestandenen Verbotes nicht berührt. Eheleute Josef Mühle und Anna Schönweitz, geborenen und Desgleichen bleibt das gegen die Einfuhr von Schweiner zu Tscheschdorf im Bezirke Sternberg heimatberechtigten aus dem erwähnten Stuhlgerichtsbezirke bestehende Verbot Josef Mühle; weiterhin in Kraft des am 29. August 1868 in Brockersdorf, Bezirk Sternberg Dies wird zufolge der Erlässe des k. k. Ministeriums als Sohn der Eheleute Florian Kloß und Josefa Matzner, des Innern vom 9. August I., Z. 33.842, und geborenen und dort heimatberechtigten Florian Kloß; 12. August l. J., Z. 33.909, im Nachhange zu der hier des am 2. September 1864 in Lundenburg, Bezirk Göding ämtlichen Kundmachung vom 11. August d. J., Z. 17.715 als Sohn der Eheleute Martin Riha und der Katharina und 17.813, zur allgemeinen Kenntnis gebracht Trecha, geborenen und dort heimatberechtigten Michael Riha Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Ueber ein positives Ergebnis ist zu berichten. Linz, am 16. August 1902. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Steyr, 22. August 1902. Z. 11.674. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Steyr, 24. August 1902. Z 11.732. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Nr. 18.033/X. k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Kundmachung Zur Kenntnisnahme enthaltend eine veterinär=polizeiliche Verfügung in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern in der Berichtsperiode vom 10. August bis 17. August 1902. Wegen erfolgter Einschleppung der Maul= und Klauen seuche nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium 1. Rothlauf der Schweine. des Innern die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Stuhlgerichtsbezirken Kassa (Komitat Bestand der Seuche. Abauj=Torna), Also=Tarcza, Siroka einschließlich der Stadt Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ansfelden, Ortschaft gemeinde Eperjes (Komitat Saros), Gölniczbanya einschließlich Fleckendorf; Gemeinde Kleinmünchen, Ortschaft Wegschaid. der gleichnamigen Stadtgemeinde, Szepes=Varalja einschließlic Erlöschen der Seuche. der Stadtgemeinden Szepes=Olaszi und Szepes=Varalja (Komitat Szepes) in Ungarn nach den im Reichsrate ver¬ Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Florian, Ort¬ tretenen Königreichen und Ländern. schaft Enzing Weiters setzt das Ministerium des Innern die wegen 2. Schweinepest. Einschleppung der Maul= und Klauenseuche gegen die Ein¬ Bestand der Seuche. fuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus der Munizipalstadt Temesvar und gegen die Einfuhr Bezirk Freistadt: Gemeinde und Stadt Freistadt. von Wiederkäuern (Rindern, Schafen, Ziegen) aus dem Erlöschen der Seuche. Stuhlgerichtsbezirke Központ (Komitat Temes), sowie die wegen Einschleppung der Schweinepest gegen die Einfuhr Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Stadt Urfahr. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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