Steyr, 20. August 1902. Z. 11.627. An die Gemeinde=Vorstehungen des Gerichtsbezirkes Weyer. Ueber Mitteilung der Lokalaufsicht der Laussaer Landesstraße vom 18. August 1902 wird den Gemeinde¬ Vorstehungen zu weiteren Bekanntmachung eröffnet, daß die Laussaer Landesstraße wegen Brückenreparaturen vom 24. bis 31. August d. J. in der Zeit von 6 Uhr früh bis 6 Uhr abends auf der Strecke von der Wagner¬ brücke in Unterlaussa bis zur Kastenbrücke in Oberlaussa unfahrbar sein wird. Steyr, 13. August 1902. Z. 10.534. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Infolge der Note des k. u. k. 14. Korps=Kommandos zu Innsbruck vom 5. d. M., Präs. Nr. 1059, werden die Gemeinde=Vorstehungen eingeladen, von den im Gemeinde¬ gebiete ansässigen, nicht mehr landsturmpflichtigen Zivil¬ ärzten eine Erklärung einzuholen, ob und unter welchen Bedingungen sie in Militär=Sanitätsanstalten des Korps¬ Bereiches oder außerhalb des letzteren im Mobilisierungsfalle während des Jahres 1903 ärztlichen Dienst übernehmen würden. In diesen Erklärungen wären die aus dem ange schlossenen Muster ersichtlichen Fragen zu beantworten. Hiebei wird zu Punkt 4 bemerkt, daß zunächst nur Linz und Wels als Stationen für solche Dienstleistungen in Aussicht genommen sind. Das Korps=Kommando ist ermächtigt, graduierten Aerzten bis zu 16 K, den diplomierten bis zu 10 K Diäten, ferner Vergütung der Reise vom Domizile in den Anstellungs¬ ort und zurück (nach den für Geschäftsreisen der Personen der X. Rangsklasse im Frieden geltenden Bestimmungen und freie Wohnung nach dem bei vorübergehender Ein¬ quartierung einem k. u. k. Oberarzt gebührenden Ausmaße Z. 10.571. Steyr, 12. August 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die Anerkennung des Krankenhauses in Kirchdorf als eine allgemeine öffentliche Kranken¬ anstalt und die Verpflegsgebühr in derselben. Infolge der mit dem Beschlusse des obderennsischen Landtages vom 14. September 1901 erteilten Zustimmung und mit Genehmigung des k. k. Ministeriums des Innern vom 14. Juli l. J., Z. 28.521, wird das Krankenhaus in Kirchdorf im Sinne des Ministerialerlasses vom 4. Dezember 1856, Z. 26.641, als eine allgemeine öffentliche Kranken anstalt anerkannt. Dies wird im Grunde der Statthalterei=Kundmachung vom 20. Juli 1902, Nr. 16.050/V, mit dem Beisatze zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß auf Grund des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. April 1857, Z. 10.946, nach gepflogenem Einvernehmen mit dem o. d. e Landesausschusse die Verpflegsgebühr in der gedachten öffent¬ lichen Krankenanstalt auf 1 K 60 h (eine Krone und sechzig Heller) per Kopf und Tag festgesetzt wurde. Z. 11.454. Steyr, 16. August 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Sammlungs=Bewilligung. Mit dem Dekrete des k. k. Statthalterei=Präsidiums in Linz vom 10. August 1902, Z. 2790/Pr., wurde dem „Herz=Jesu=Kirchenbauverein in Linz=Lustenau“ für die Zeit vom 1. September 1902 bis 1. März 1903 die Bewilligung erteilt, in Oberösterreich die Beiträge der Vereinsmitglieder durch Sammlung einheben zu lassen und bei bekannten Wohltätern des Unternehmens Unterstützungen zum Vereins zwecke anzusuchen Hiebei ist eine Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden ausgeschlossen. Mit der Durchführung dieser Sammlung ist der Laienbruder der Redemptoristen=Niederlassung in Lustenau, Fr. Gabriel Stehr, betraut und wurde demselben das vor¬ geschriebene Sammelbuch ausgestellt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden in Kenntnis gesetzt. zu gewähren. Im Falle des Ablebens solcher Aerzte während der übernommenen Dienstleistung erhalten ihre Witwen und Waisen eine Gnadengabe. Für hervorragende Dienstleistungen wird eine entsprechende Anerkennung erwirkt Die ordnungsmäßig ausgefertigten Bereitwilligkeits¬ Erklärungen sind gesammelt bis längstens 28. August l. I hieher zu senden, beziehungsweise wäre nötigenfalls bis dahin die Fehlanzeige zu erstatten. Erklärung. 1. Titel (Grad), Vor= und Zuname; Z. 11.455. Steyr, 16. August 1902. Geburtsjahr Wohnort (nebst Bezirk, Land); An alle Gemeinde=Vorstehungen und 4. Ort der Dienstleistung; 5. Ob mit den in der Zuschrift hekannt gegebenen k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Bedingungen einverstanden, beziehungsweise unter welchen Bedingungen sich der Unterfertigte bereit Ausforschung von Stellungspflichtigen, und zwar: erklärt. des am 19. Juni 1880 in Freudenthal geborenen, nach Karlsberg zuständigen Karl Schmidt, Sohnes der Aloisia Datum Schmidt, und Unterschrift. des am 17. Juli 1880 in Mödling geborenen, nach Zerawitz im Bezirke Prerau heimatberechtigten Anton Horäk, Sohnes des Florian und der Barbara Hordk, geb. Skřeček.
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