Amtsblatt 1902/33 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Reife¬ der Gemeinde Wien zur Verfügung gestellten Lokalitäten und Lehrbefähigungs=Zeugnisse, dem Nachweis der Be¬ Heilkurse für stotternde Schulkinder von Volksschullehrern fähigung zur subsidiarischen Erteilung des katholischen abgehalten werden. Religionsunterrichtes und einer Dienstes=Tabelle belegten „In diesen wird die Heilung des obbezeichneten Sprach¬ Gesuche binnen 3 Wochen vom Tage der ersten Ein¬ gebrechens nach der bewährten Methode des Professors Léon schaltung dieser Konkurs=Ausschreibung im Amtsblatte de Berquand durch dessen unmittelbare Schüler mittels alleiniger „Linzer Zeitung“ im vorschriftsmäßigen Dienstwege hier Anwendung pädagogischer Maßnahmen und Sprechübungen amts einzubringen. durchgeführt, und es können auch mit Zustimmung des hohen k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht, sowie des k. k. n.=ö. Landesschulrates, mehrere an Volksschulen der österreichischen Kronländer angestellte Lehrer an diesen Z. 1464/B.=Sch.=R. Steyr, 18. September 1902 Kursen behufs Erwerbung der Kenntnis dieser Methode und Einführung in deren praktischen Betrieb unentgeltlich teil¬ Konkurs-Ausschreibung. nehmen. An der fünfklassigen Volksschule in Weyer a. d. Enns „Lehrer, welche an diesen Instruktionskursen sich zu kommt eine Lehrerstelle erster Klasse zur definitiven Besetzung, beteiligen gedenken, haben sich zur Anwesenheit während der Mit derselben sind ein Jahresgehalt von 1400 K ganzen fünfwöchentlichen Dauer des von ihnen zu be¬ die Dienstalterszulagen per 200 K und ein kompetenz¬ suchenden Kurses zu verpflichten, weil nur in diesem Falle mäßiges Naturalquartier oder das gesetzmäßige Quartiergel ein vollkommenes Eindringen in das Wesen der ange¬ verbunden. wendeten Methode möglich ist und die Befähigung zu deren Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Reife¬ richtiger Anwendung gewonnen werden kann. (Nur in be¬ und Lehrbefähigungs=Zeugnisse und einer Dienstestabelle sonders berücksichtigenswerten Fällen könnte eine vierwöchent¬ belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der liche Teilnahme an einem solchen Kurse — Nachsicht der ersten Einschaltung dieser Konkurs=Ausschreibung im Amts¬ Anwesenheit während der letzten Kurswoche zugestanden blatte der „Linzer Zeitung“ im vorschriftsmäßigen Dienst werden.) wege hieramts einzubringen. „Die Anmeldung der beabsichtigten Teilnahme hat seitens der Lehrer im Wege ihrer Schulleitung beim Bezirks¬ schulrate der Stadt Wien bis spätestens am 30. Sep¬ Steyr, 23. September 1902. Z. 1467/Sch. tember 1902 zu geschehen, worauf die Zuteilung der Ange meldeten an einen der Kurse und die Einberufung im kurzen Wege der direkten Verständigung des betreffenden Teil¬ An alle Schulleitungen. nehmers selbst erfolgen wird. Da nach den bisherigen Er¬ fahrungen noch niemals eine Anmeldung zurückgewiesen Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 18. September l. J., Z. 30.261, und werden mußte, sondern Plätze für alle angemeldeten Lehr personen vorhanden waren, so kann jeder Angemeldete au zufolge landesschulrätlichen Erlasses vom 20. September l. I. Z. 3971, werden die Schulleitungen beauftragt, den unter¬ Zuweisung sicher rechnen. Um jedoch den Schwierigkeiten, welche sich aus dem mitunter vorgekommenen Ausbleiben stehenden Lehrpersonen unverzüglich mitzuteilen, daß auch im laufenden Jahre in Wien vier im Oktober beginnende einzelner Angemeldeter und den Kursen Zugewiesener wegen Nichterhaltung des erbetenen Urlaubes für eine zweckmäßige Heilkurse für stotternde Schulkinder unter Teilnahme von Volksschullehrkräften behufs Erwerbung der Kenntnis der Verteilung der Kursteilnehmer an die verschiedenen Kurse ergeben haben, zu begegnen, können nur Anmeldungen solcher bezüglichen Heilmethode in der Dauer von fünf Wochen Lehrpersonen berücksichtigt werden, welche den erforderlichen werden abgehalten werden. Die diesbezüglichen Kundmachungen des k. k. Bezirks¬ Urlaub zum Besuche der Instruktionskurse von ihrer vorge¬ setzten Schulbehörde erhalten haben, was entweder durch schulrates der Stadt Wien vom 5. September 1902 hat Beilegung des Urlaubsdokumentes selbst oder durch Bestä¬ folgenden Wortlaut: „In der Zeit vom 6. Oktober bis 8. November 1902 tigung der Tatsache durch die Schulleitung auf dem An¬ meldungsschreiben nachzuweisen ist. werden an vier öffentlichen Volksschulen in Wien in von Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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