diesen Personen zum Beweise ihrer Hilfsbedürftigkeit im Sinne des § 34 des Wehrgesetzes vom 11. April 1889, Reichs=Gesetzblatt Nr. 41, erteilt wird.“ Die gleiche Stempelfreiheit kommt auch dem im § 56, Z. 3, lit. b, der bezogenen Verordnung geforderten Unent¬ behrlichkeits=Zeugnisse zu, insoferne es die nach dieser Vor¬ schrift erforderliche Erklärung bezüglich der Hilfsbedürftigkeit der Zeugniswerber tatsächlich enthält. Im übrigen verbleibt es — namentlich was den Ein¬ bei den Anordnungen der Statt¬ gabenstempel betrifft halterei=Erlässe vom 6. März 1870, Z. 5107, Verordnungs blatt Nr. 11, Seite 43, und vom 25. Juni 1901, Z. 33.165. Steyr, 19. September 1902. Z. 12.987. An alle Gemeinde=Vorstehungen Im Nachhange zum h. a. Erlasse, Z. 12.724, Amts¬ blatt Nr. 38, wird zur Kenntnis gebracht, daß zu den Kontrollversammlungen seitens des Gemeindevorstehers oder dessen Stellvertreters statt des Aufenthalts=Veränderungs¬ ausweises nunmehr nur die Aufenthalt=Meldeblätter über jene Aufenthaltsveränderungen mitzubringen sind, welche in der betreffenden Dekade bis zu jenem Tage erstattet wurden, an welchem die kontrollpflichtige nichtaktive Mannschaft der betreffenden Gemeinde bei der Kontrollversammlung zu er¬ scheinen hat. Steyr, 22. September 1902. Z. 13.264. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Auf mehrseitig gestellte Anfragen wird im Nachhange zum h. a. Erlasse, Z. 11.583, Amtsblatt Nr. 37, darauf aufmerksam gemacht, daß die heuer assentierten Rekruten und Ersatz=Reservisten, welche im Oktober zur Ausbildung oder zum Aktivdienste einrücken, in die Auf¬ enthalt=Meldebücher nicht aufzunehmen sind und über die¬ selben auch keine Aufenthalt=Meldeblätter auszustellen kommen weil dieselben als nichtaktive Mannschaft mit Widmungs¬ schein versehen sind und noch nicht in Evidenz stehen. Gleichzeitig wird der Gleichmäßigkeit wegen verfügt, daß die Aufenthalt=Meldebücher vom 1. Oktober l. J. mit der laufenden Post 1 beginnen. Steyr, 22. September 1902. Z. 13.263. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend Durchführung der Meldung der Landsturm¬ pflichtigen pro 1902. Durch die heuer stattfindenden Vorstellungen (Meldungen) der Landsturmpflichtigen bleiben die bisherigen Bestimmungen maßgebend Erneuert wird bemerkt, daß die Waffenunfähigen, bei denen dieser Umstand im Landsturmpasse bestätigt erscheint, der Meldung nicht beizuziehen sind, und daß die Zuständig¬ keit auf Seite 4 der Landsturmpässe zu entnehmen ist. Nach dem bei der heurigen Vorstellung der Landsturm¬ pflichtigen dieselben mit einem neuen § 6 zu den Belehrungen im Landsturmpasse beteilt werden, so sind dieselben bei den Gemeindeämtern rückzubehalten und erst nach ihrer Ergänzung wieder auszufolgen. Steyr, 19. September 1902. Z. 12.990. An alle Gemeinde=Vorstelungen. Ausgabe des Hof= und Staatshandbuches der österr.¬ ung. Monarchie für das Jahr 1903. Von dem Hof= und Staatshandbuche der österreichisch¬ ungarischen Monarchie wird für das Jahr 1903 eine neue Auflage durch die k. k. Hof= und Staatsdruckerei veranlaßt werden. Der Preis eines broschierten Exemplares ist für den Subskriptionsweg auf 8 K und für den Verschleiß auf 10 K festgesetzt worden; für gebundene Exemplare wird ein Auf¬ schlag von 1 K 60 h eingehoben werden. Hievon werden die Gemeinden zufolge Statth.=Erl. vom 13. September 1902, Nr. 3218, mit der Einladung zur Teilnahme an der Subskription in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 22. September 1902. Z. 11.271. An die Gemeinde=Vorstehungen Bad Hall, Pfarrkirchen, Gaflenz, Großraming, Lausa, Losenstein, Reichraming, Weyer Markt und Land. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 26. Juli 1902, Z. 16.122/I, sind die Nachweisungen über den Fremden¬ verkehr bis 15. Oktober l. J. an die k. k. Statthalterei in Vorlage zu bringen. Die Gemeinde=Vorstehung erhält unter Anschluß eines Fragebogens den Auftrag, denselben in allen Rubriken genauestens ausgefüllt nebst einem Auszuge aus dem Melde¬ buche bis längstens 10. Oktober l. J. ohne Ueberschreitung des Termins anher vorzulegen. Steyr, 16. September 1902, Z. 12.922/P. E.. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Plakatierungs=Bewilligung erteilt für die Druckschrift: „An die geehrten P. T. Reichsratswähler der Städte und Industrialorte=Kurie von Sierning. Steyr, 23. September 1902. Z. 13.170. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ueber das Ansuchen des Präsidenten des katholischen Volksvereines für Oberösterreich, de präs. 21. September 1902, habe ich gemäß § 23 des Preßgesetzes die Plakatierung und Verteilung der Druckschrift, enthaltend die Einladung
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