schädigungs=Ansprüchen gesetzlich vorgeschriebenen Fristen ungenützt verstreichen, und daher die Ersatzforderungen präkludiert werden. Um derartigen Eventualitäten vorzubeugen, empfiehlt es sich, daß solche auf die Geltendmachung von Ersatz¬ ansprüchen in den Vereinigten Staaten abzielende Gesuche einheimischer Interessenten stets an das betreffende Konsulat und im Zweifel über den Sitz des letzteren an das k. u. k. General=Konsulat in New=York gerichtet werden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher über Auf¬ trag der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 1. Juli 1902, Z. 14.077/II, angewiesen, die Bevölkerung in geeignet erscheinender Weise auf den in Fällen der besprochenen Art einzuhaltenden Vorgang aufmerksam zu machen. Steyr, 2. August 1902. Z. 10.540. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Am 23. April l. J. entfernte sich die 21 Jahre alte Leopoldine Markones, Tochter des Franz Markones Gastwirt und Hausbesitzer in Korneuburg, mit ihrem 18 Monate alten, unehelichen Kinde (Mädchen) heimlich aus dem Elternhause und ist seither nicht mehr zurückgekehrt. Es wurde vermutet, daß sie sich mit ihrem in Buda¬ pest, VIII. Bezirk, Oromvolgy=utcza Nr. I, 3. Stock, Tür 38, wohnhaften Geliebten Edmund Pölz, circa 28 Jahre alt, welcher am 14. April l. J. ohne nähere Angabe Budapest verließ, vereint und in Ungarn Aufenthalt genommen haben. Die im Wege der Oberstadthauptmannschaft in Buda¬ pest nach der Genannten gepflogenen Nachforschungen ver¬ liefen jedoch resultatlos. Leopoldine Markones ist von mittlerer Größe, hat rundes volles Gesicht, gesunde Gesichtsfarbe, dunkelblondes Haar, braune Augen, regelmäßigen Mund, ebensolche Nase und hat als besonderes Merkmal die zweite Zehe an beiden Füßen verkrüppelt Bei ihrer Entfernung trug sie weißes Hemd mit roter Märke (L. M.), blaue Blouse und solchen Rock, schwarzer Kragen, schwarzen Strohhut, die Strümpfe und Knöpfel¬ schuhe waren gleichfalls von schwarzer Farbe. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 9. Juli 1902, Z. 14.684/II, sind nach dem Aufenthalte der Leopoldine Markones Erhebungen zu pflegen und ist über ein positive¬ Ergebnis zu berichten. Steyr, 2. August 1902. Z. 10.600. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Der im Amtsblatte Nr. 27 vom 3. Juli 1902 sul Z. 8789 als abgängig beschriebene Alois Wiesegger wurde eruiert. Z. 10.636. Steyr, 2. August 1902 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Unterstützungsschwindler. Laut Note der k. k. Landesregierung für Krain vom 24. Juni 1902, Z. 12.272, treibt sich der im Jahre 1854 in Tschernembl geborene und daselbst heimatberechtigte Franz Kastreuz, beschäftigungslos herum und läßt sick von auswärtigen Gemeinden Reiseunterstützungen verab¬ folgen, wodurch seiner Heimatgemeinde bedeutende Kosten verursacht werden. Franz Kastreuz ist von großer Gestalt, hat längliches Gesicht, graue Augen, ebensolche Augenbrauen und Schnurr¬ bart, Nase und Mund proportioniert, im übrigen keine besonderen Kennzeichen. Er gibt sich gerne als Maler oder Comptoirist aus, ist aber ein Arbeiter im gewöhnlichen Sinne Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie =Posten =Kommanden mit der Weisung in Kenntnis gesetzt, beim Vorkommen des Franz Kastreuz nach den Vorschriften des Schubgesetzes das Erforderliche zu veranlassen. Steyr, 6. August 1902. Z. 10.949. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Rotlaufschutzimpfung. Die k. k. o.=ö. Statthalterei hat mit dem Erlasse vom 21. Juli 1902, Nr. 15.547/X, anher eröffnet, daß das k. k. Ackerbauministerium, der o.=ö. Landtag und der o.=ö. Landes=Kulturrat zur Förderung der Schutz= und Heil¬ impfung gegen Schweinerotlauf im hiesigen Verwaltungs¬ gebiete behufs unentgeltlicher Abgabe der Impfstoffe und zur Bestreitung eventueller Impfprämien an Tierärzte und sonstiger allgemeiner Auslagen Subventionsbeträge bewilliget hat und daß daher mit der Durchführung dieser Impfungen in der zweiten Hälfte des Monates August l. J. begonnen werden kann. Infolge des soeben bezogenen Statthalterei=Erlasses setze ich unter Anschluß eines Formulares eines Anmelde¬ scheines, welcher vom oberösterr. Landeskulturrate bezoger werden kann, mit dem Bemerken in die Kenntnis, daß diese Anmeldescheine, genau ausgefüllt, behufs Bestellung der Impf stoffe an den oberösterr. Landes=Kulturrat rückzusenden sind. Hiebei beauftrage ich die Gemeinde=Vorstehungen, die Schweinebesitzer von dieser Schutzimpfung, welche für die Erhaltung des der Rotlaufseuche stets ausgesetzten Schweine¬ standes von großer Bedeutung ist, durch wiederholte orts¬ übliche Verlautbarung zu verständigen. Bei diesem Anlasse sind selbe besonders aufmerksam zu machen, daß sich die Rotlaufschutzimpfung im Deutschen Reiche sehr gut bewährt hat und daher vom Staate in jeder Form gefördert wurde. Das Honorar, welches die Schweinebesitzer direkt an die Impftierärzte oder auch im Wege der betreffenden Gemeinde=Vorstehung zu leisten haben, wird mit Rücksicht auf die unentgeltliche Beistellung des Impfstoffes mit 40 - 60 h per Stück bemessen, je nach dem eine größere Anzahl von Schweinen aus einer oder aus benachbarten Ortschaften
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