Amtsblatt 1902/32 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 32. Steyr, am 7. August. 1902. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Vorbehalt der Widmung und Einteilung Assentierten der Steyr, 1. August 1902. Z. 10.692. Altersklasse von Los=Nummer 474 — 511 und die der II. Altersklasse 1 — 170 incl. gelangen als Rekruten in Personal=Nachricht. die Landwehr. Die Ueberzahl beträgt 46 Mann. Jen¬ Assentierten der II. Altersklasse, die eine höhere Los¬ Nummer als 170 haben und alle Assentierten der III. Alters¬ Se. Excellenz der Herr k. k. Handelsminister hat sich laut Erlasses vom 16. d. M., Z. 26.533, im Einvernehmen klasse gelangen als Ueberzählige in die Ersatzreserve. Die Einteilung dieser Ueberzähligen in das Heer oder mit seiner Excellenz dem Herrn Ministerpäsidenten als in die Landwehr erfolgt erst bei der Rekruten=Kontingents¬ Leiter des Ministeriums des Innern bestimmt gefunden, Abrechnung im September, wobei auch die sich etwa erge den derzeit dem k. k. Gewerbe=Inspektorate in Wien II zur Dienstleistung zugeteilten k. k. Kommissär der Gewerbe¬ benden Abgänge im Rekruten=Kontingent durch Uebersetzung Inspektion Franz Pallos, mit 1. August l. I. nach Linz der in der Losreihe zunächst reihenden Ueberzähligen gedeckt zu versetzen und ihn dem k. k. Gewerbe=Inspektorate in werden. Diese Rekruten=Repartition ist an der dortigen Linz zur Dienstleistung zuzuweisen. Amtstafel sofort zu affigieren. Dies wird im Grunde des Statthalterei=Erlasses vom 28. Juli 1902, Nr. 2629/Präs., mit dem Beifügen be kanntgegeben, daß der genannte Inspektions=Kommissär gelegentlich seines Dienstantrittes mit der vorgeschriebenen Legitimations=Karte versehen wird. Steyr, 31. Juli 1902. Z. 10.572. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Rekruten=Repartition. Laut Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 23. Juli 1902, Z. 16.372/IV, beträgt das Rekruten¬ Kontingent des Heeres für die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr 171 Mann; hievon ab die mit bleibender Widmung und Einteilung assentierten 10 Mann, verbleiben 161 Mann so daß die Los=Nummer 473 der I. Altersklasse die vor läufige Abschlußnummer des Heeres bildet, das heißt alle in der I. Altersklasse mit Vorbehalt der Widmung und Ein teilung Assentierten, welche die Los=Nummern 1—473 incl. haben, gelangen als Rekruten in das Heer. Das Rekruten=Kontingent der Landwehr beträgt 29 Mann; hievon ab mit bleibender Widmung und Ein teilung assentiert 1 Mann, verbleiben 28 Mann, so daf die Los=Nummer 170 der II. Altersklasse die vorläufig Abschlußnummer der Landwehr bildet, das heißt die mit Steyr, 2. August 1902. Z. 10.766. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Nach den Erfahrungen der k. u. k. Vertretungs=Be¬ hörden in den vereinigten Staaten von Nordamerika kommt es häufig vor, daß die in der österr.=ungar. Monarchie lebenden Familien=Angehörigen eines im Uniongebiete bei der Arbeit oder bei Benützung einer Verkehrsanstalt ge¬ töteten hierländischen Staatsangehörigen mit gewöhnlich von einem Gemeinde=Funktionäre oder dem Seelsorger in der betreffenden Landessprache verfaßten Eingaben direkt an den Arbeitgeber, die Verkehrsanstalt, oder auch an amerikanische Staats= und Munizipalbehörden behufs Erwirkung einer Entschädigung oder Unterstützung herantreten. Da in solchen Fällen die in einer anderen als der englischen Sprache verfaßten Eingaben seitens der Adressaten in der Regel einem „Agenten“ oder „Notary Public“ be¬ hufs Verdolmetschung überantwortet, häufig auch dem be¬ treffenden österr.=ungar. Konsulate zur Erklärung und Ueber¬ setzung präsentiert, nicht selten aber auch gänzlich unberück¬ sichtigt gelassen werden, so erwächst bei einer solchen Art der Geltendmachung von Indemnisationsbegehren nebst der Möglichkeit verschiedener anderer abträglicher Incidenzfälle insbesondere die Gefahr, daß die zur Stellung von Ent¬

schädigungs=Ansprüchen gesetzlich vorgeschriebenen Fristen ungenützt verstreichen, und daher die Ersatzforderungen präkludiert werden. Um derartigen Eventualitäten vorzubeugen, empfiehlt es sich, daß solche auf die Geltendmachung von Ersatz¬ ansprüchen in den Vereinigten Staaten abzielende Gesuche einheimischer Interessenten stets an das betreffende Konsulat und im Zweifel über den Sitz des letzteren an das k. u. k. General=Konsulat in New=York gerichtet werden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher über Auf¬ trag der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 1. Juli 1902, Z. 14.077/II, angewiesen, die Bevölkerung in geeignet erscheinender Weise auf den in Fällen der besprochenen Art einzuhaltenden Vorgang aufmerksam zu machen. Steyr, 2. August 1902. Z. 10.540. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Am 23. April l. J. entfernte sich die 21 Jahre alte Leopoldine Markones, Tochter des Franz Markones Gastwirt und Hausbesitzer in Korneuburg, mit ihrem 18 Monate alten, unehelichen Kinde (Mädchen) heimlich aus dem Elternhause und ist seither nicht mehr zurückgekehrt. Es wurde vermutet, daß sie sich mit ihrem in Buda¬ pest, VIII. Bezirk, Oromvolgy=utcza Nr. I, 3. Stock, Tür 38, wohnhaften Geliebten Edmund Pölz, circa 28 Jahre alt, welcher am 14. April l. J. ohne nähere Angabe Budapest verließ, vereint und in Ungarn Aufenthalt genommen haben. Die im Wege der Oberstadthauptmannschaft in Buda¬ pest nach der Genannten gepflogenen Nachforschungen ver¬ liefen jedoch resultatlos. Leopoldine Markones ist von mittlerer Größe, hat rundes volles Gesicht, gesunde Gesichtsfarbe, dunkelblondes Haar, braune Augen, regelmäßigen Mund, ebensolche Nase und hat als besonderes Merkmal die zweite Zehe an beiden Füßen verkrüppelt Bei ihrer Entfernung trug sie weißes Hemd mit roter Märke (L. M.), blaue Blouse und solchen Rock, schwarzer Kragen, schwarzen Strohhut, die Strümpfe und Knöpfel¬ schuhe waren gleichfalls von schwarzer Farbe. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 9. Juli 1902, Z. 14.684/II, sind nach dem Aufenthalte der Leopoldine Markones Erhebungen zu pflegen und ist über ein positive¬ Ergebnis zu berichten. Steyr, 2. August 1902. Z. 10.600. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Der im Amtsblatte Nr. 27 vom 3. Juli 1902 sul Z. 8789 als abgängig beschriebene Alois Wiesegger wurde eruiert. Z. 10.636. Steyr, 2. August 1902 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Unterstützungsschwindler. Laut Note der k. k. Landesregierung für Krain vom 24. Juni 1902, Z. 12.272, treibt sich der im Jahre 1854 in Tschernembl geborene und daselbst heimatberechtigte Franz Kastreuz, beschäftigungslos herum und läßt sick von auswärtigen Gemeinden Reiseunterstützungen verab¬ folgen, wodurch seiner Heimatgemeinde bedeutende Kosten verursacht werden. Franz Kastreuz ist von großer Gestalt, hat längliches Gesicht, graue Augen, ebensolche Augenbrauen und Schnurr¬ bart, Nase und Mund proportioniert, im übrigen keine besonderen Kennzeichen. Er gibt sich gerne als Maler oder Comptoirist aus, ist aber ein Arbeiter im gewöhnlichen Sinne Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie =Posten =Kommanden mit der Weisung in Kenntnis gesetzt, beim Vorkommen des Franz Kastreuz nach den Vorschriften des Schubgesetzes das Erforderliche zu veranlassen. Steyr, 6. August 1902. Z. 10.949. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Rotlaufschutzimpfung. Die k. k. o.=ö. Statthalterei hat mit dem Erlasse vom 21. Juli 1902, Nr. 15.547/X, anher eröffnet, daß das k. k. Ackerbauministerium, der o.=ö. Landtag und der o.=ö. Landes=Kulturrat zur Förderung der Schutz= und Heil¬ impfung gegen Schweinerotlauf im hiesigen Verwaltungs¬ gebiete behufs unentgeltlicher Abgabe der Impfstoffe und zur Bestreitung eventueller Impfprämien an Tierärzte und sonstiger allgemeiner Auslagen Subventionsbeträge bewilliget hat und daß daher mit der Durchführung dieser Impfungen in der zweiten Hälfte des Monates August l. J. begonnen werden kann. Infolge des soeben bezogenen Statthalterei=Erlasses setze ich unter Anschluß eines Formulares eines Anmelde¬ scheines, welcher vom oberösterr. Landeskulturrate bezoger werden kann, mit dem Bemerken in die Kenntnis, daß diese Anmeldescheine, genau ausgefüllt, behufs Bestellung der Impf stoffe an den oberösterr. Landes=Kulturrat rückzusenden sind. Hiebei beauftrage ich die Gemeinde=Vorstehungen, die Schweinebesitzer von dieser Schutzimpfung, welche für die Erhaltung des der Rotlaufseuche stets ausgesetzten Schweine¬ standes von großer Bedeutung ist, durch wiederholte orts¬ übliche Verlautbarung zu verständigen. Bei diesem Anlasse sind selbe besonders aufmerksam zu machen, daß sich die Rotlaufschutzimpfung im Deutschen Reiche sehr gut bewährt hat und daher vom Staate in jeder Form gefördert wurde. Das Honorar, welches die Schweinebesitzer direkt an die Impftierärzte oder auch im Wege der betreffenden Gemeinde=Vorstehung zu leisten haben, wird mit Rücksicht auf die unentgeltliche Beistellung des Impfstoffes mit 40 - 60 h per Stück bemessen, je nach dem eine größere Anzahl von Schweinen aus einer oder aus benachbarten Ortschaften

Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen zur Impfung bestimmt werden, wodurch auch der Bezug aus dem Stuhlgerichtsbezirken Tiszantul einschließlich der und die Versendung der Impfstoffe vereinfacht und ver¬ Stadtgemeinde Szentes (Komitat Csongrad), Pozsony ein¬ billigt wird schließlich der Stadtgemeinde Szent=György (Komitat Pozsony) Jene Schweinebesitzer, welche im heurigen Jahre Pucho (Komitat Trenzsen), sowie aus den Munizipalstädten noch diese Schutzimpfung unter ihren Schweinen versuchen wollen, mögen daher die Anmeldungen binnen 10 Tagen Hodmezö=Vasarhely und Versecz in Ungarn gerichtete Verbot auch hieramts anbringen aufgehoben. Die Impftierärzte sind verpflichtet, stets genaue Auf¬ Das nunmehr kraft des bestehenden Veterinär=Ueber¬ zeichnungen über die Details der vorgenommenen Impfungen einkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Ver¬ und über die hiebei gemachten Wahrnehmungen zu führer ordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche und am Schlusse des Jahres den politischen Bezirksbehörden geltende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den durch die verlangten Auskünfte zu erteilen. Stäbchenrotlauf verseucht gewesenen Gemeinden Nemet=Bel (Stuhlgerichtsbezirk Pozsony), Laz, Lednicz (Stuhlgerichts¬ bezirk Pucho), ferner aus der durch Schweinepest verseucht gewesenen Munizipalstadt Hodmezö=Vasarhely, sowie deren Steyr, 1. August 1902. Z. 10.633. Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung des gegen die genannten Bezirke, beziehungsweise gegen die angeführte An alle Gemeinde=Vorstehungen und Munizipalstadt bestandenen Verbotes nicht berührt. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden des Innern vom 23. Juli d. J., Z. 31.078, im Nachhange zu der hierämtlichen Kundmachung vom 21. Juli d. I. zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarüng. Z. 16.104 und 16.144, zur allgemeinen Kenntnis gebracht Nr. 16.758/X. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Kundmachung Linz, am 26. Juli 1902. betreffend die Gestattung der Einfuhr von lebenden Rindern Der k. k. Statthalter: nach dem Schlachthause in Plauen i. V. Bylandt m. p. Laut Note des k. und k. Ministeriums des Aeußern vom 18. Juli 1902, Z. 46.297, hat die königlich sächsische Regierung die Einfuhr von lebenden Rindern nach dem Z. 10.634. Steyr, 1. August 1902. Schlachthause in Plauen i. V. gestattet. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums An alle Gemeinde=Vorstehungen und des Innern vom 24. Juli d. J., Z. 31.209, allgemein verlautbart. k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Linz, am 28. Juli 1902. Zur Kenntnisnahme Der k. k. Statthalter: Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich Bylandt m. p. in der Berichtsperiode vom 17. Juli bis 27. Juli 1902. 1. Bläschenausschlag. Steyr, 1. August 1902. Z. 10.693. Bestand der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde Mühlheim, Ortschaft An alle Gemeinde=Vorstehungen und Niederach k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden Erlöschen der Seuche. zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Bezirk Braunau: Gemeinde Weng, Ortschaft Bergham. Nr. 16.651/X. 2. Rauschbrand der Rinder. Kundmachung Erlöschen der Seuche. enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichs¬ Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Rosenau, Stöffel¬ rate vertretenen Königreichen und Ländern. alpe; Gemeinde Spital a. P., Gamsringer= u. Wurzeralpe. 3. Rothlauf der Schweine. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Bestand der Seuche. Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Szasz¬ varos einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Ko¬ 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Altmünster, Ort¬ mitat Hunyad), Makovicza (Komitat Saros), Stropko (Ko- schaft Traunleiten; Gemeinde und Ortschaft Laakirchen 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft mitat Zemplen) in Ungarn nach den im Reichsrate ver¬ Nußbach. tretenen Königreichen und Ländern.

3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Pasching, Ort¬ schaft Wagram. Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Schenkenfelden. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Steinersdorf Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ebelsberg, Ortschaften Ebelsberg, Mönchgraben, Traundorf, Ufer. 4. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde und Stadt Steyr. 4. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Laakirchen, Ort¬ schaft Lindach. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ebelsberg, Ort¬ schaft Wambach. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Garsten, Ort¬ schaft Oberdambach. 4. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaft Steyrdorf. Erlöschen der Seuche. Bez. Perg: Gemeinde Hagenberg, Ortschaft Anitzberg. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Pürnstein, Ort¬ schaft Steinbruch. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner

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