Amtsblatt 1902/31 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

bunden ist, können sich bewerben: Gelernte Schmiede, Auf den Transitverkehr ohne Umladung haben diese Meister und Gesellen, welche aus Oberösterreich gebürtig Bestimmungen keine Anwendung und dahin zuständig sind, den Kurs nicht von Haus aus Diese kgl. belgische Verordnung ist am 14. Sep¬ besuchen können und sich verpflichten, nach der mit der tember 1901 in Kraft getreten Ministerial=Verordnung vom 27. August 1873 vorge¬ Nach den Zusatzbestimmungen vom 15. Dezember 1901 schriebenen, im Anschlusse an den Hufbeschlagskurs abzu¬ ist die Einfuhr von Geflügel über alle jene Zollstationen legenden Prüfung das Schmiedhandwerk in Oberösterreich statthaft, über welche die Einfuhr von Einhufern, Melk auszuüben und Schlachtvieh, Schafen, Ziegen und von Fleisch statt Nachdem nur jene Gesellen zur Prüfung zugelassen findet. werden, welche mindestens eine dreijährige Gesellenzeit nach¬ Die Kosten der tierärztlichen Beschau wurden auf zuweisen im Stande sind, haben bei Verleihung der obigen zwei Centim pro Stück und im Falle der Einfuhr mit Stipendien jene Bewerber den Vorzug, welche mindestens Voranmeldung bis zu 10 Franks festgesetzt. eine dreijährige Gesellenzeit nachzuweisen vermögen. Die Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen infolge Kosten der Hin= und Rückreise nach Stadl haben die der Erlässe des k. k. Ministeriums des Innern vom Stipendisten aus Eigenem zu bestreiten. 30. Juni l. J., Z. 2893, und der oberösterr. Statthalterei Die Gesuche um Verleihung dieser Stipendien, welche vom 9. Juli 1902, Z. 14.993/X, mit dem Auftrage in mit dem Taufscheine, Heimatscheine, dem Sitten= und die Kenntnis, hievon die landwirtschaftlichen Kreise ent¬ Mittellosigkeits=, Schul=, Lehr= und Arbeitszeugnisse belegt sprechend zu verständigen. sein müssen, sind bis längstens 1. August 1902 an den oberösterreichischen Landesausschuß in Linz einzusenden. Vom Landesausschusse im Erzherzogtume Oesterreich ob der Enns. Steyr, 22. Juli 1902. Z. 10.071. Linz, am 4. Juli 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Der Landeshauptmann: Dr. Ebenhoch m. p. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Nr. 15.334/X. Steyr, 24. Juli 1902. Z. 10.161. Kundmachung enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der An alle Gemeinde=Vorstehungen. Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus Ungarn Einfuhr von Geflügel nach Belgien. und Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Laut einer Mitteilung des k. und k. Ministeriums des Aeußern wurde mit der kgl. belgischen Verordnung vom Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem 29. August v. J. verfügt, daß die Einfuhr von Geflügel diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die nach Belgien auf bestimmte Eintrittsstationen beschränkt Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Verebely und von der Beibringung von Herkunftszertifikaten abhängig (Komitat Bars), Heves, Tisza=Füred (Komitat Heves), Bat gemacht werde. (Komitat Hont), Also=Jaszsag (Komitat Jaszs=Nagy-Kun- Nach dieser Verordnung kann ferner der Ackerbau¬ Szolnok, Kis=Kun=Felegyhaza einschließlich der gleichnamigen minister über das zur Einfuhr gelangende Geflügel eine Stadtgemeinde Kun=Szent=Miklos (Komitat Pest=Pilis=Soltbeliebige Quarantäne auf Kosten des Transporteurs ver¬ Kis=Kun), Also=Tarcza=Sikora einschließlich der Stadtge¬ hängen, in dringenden Fällen aber auch die Ein= und Durch¬ meinde Eperjes=Szeksö einschließlich der Stadtgemeinde fuhr verbieten. Bartla, Tapoly (Komitat Saros), Kapuvar (Komitat Sopron), Magyar-Lapos (Komitat Szolnok-Doboka), Felsö- Die Einfuhr darf nur an den vom Ackerbau=Mini¬ sterium bestimmten Tagen und nach anstandslosem Befunde Banya einschließlich der Stadtgemeinde Felsö=Banya und des Beschautierarztes stattfinden. Nagy-Banya, Nagy-Somkut (Komitat Szatmar) SzylagyErgibt sich jedoch bei dieser Beschau ein Fall von Cseh (Komitat Szilagy), Beszterczebanya einschließlich der Diphtherin, Geflügelrotz oder Geflügelcholera, so ist der be¬ gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Zolyom und aus der treffende Transport von der Einfuhr zurückzuweisen, wenr Munizipalstadt Kecskemet in Ungarn, sowie aus den Be¬ der Transporteur die Tiere eines solchen Transportes nich zirken Ivance, Novimarof (Komitat Varazdin), Sveti Ivan¬ sofort schlachten läßt. Die dabei krank befundenen Tiere Zelina (Komitat Zagreb) in Kroatien=Slavonien nach den sind mit Carbol zu übergießen und unter ortspolizeilicher im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ueberwachung zu verbrennen, die Käfige aber zu desinfizieren Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Ein Versäumnis der Durchführung dieser Ma߬ Maul= und Klauenseuche von der k. k. Bezirkshauptmann¬ nahme seitens des Transporteurs über 24 Stunden hat schaft Gottschee erlassenen Verfügung die Einfuhr von Wieder¬ deren Veranlassung seitens der zuständigen Gemeinde zur käuern und Schweinen aus dem Grenzbezirke Delnice Folge (Komitat Modrus=Rieka) in Kroatien-Slavonien und au Bestreitet eine Partei die gestellte Diagnose oder die Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest von der Notwendigkeit der verfügten Maßnahmen, wird auf Kosten k. k. Bezirkshauptmannschaft Feldbach erlassenen Verfügung der Partei ein zweiter Tierarzt beigezogen. Im Falle einer die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichts¬ Meinungsdifferenz dieser beiden Tierärzte hat der Beschau¬ bezirke Mura=Szombat (Komitat Vas) und auf Grund der tierarzt den Veterinär=Inspector heranzuziehen; dessen Gut wegen des Bestandes des Stäbchenrotlaufes von der k. k. achten ist entscheidend. Bezirkshauptmannschaft Nowytarg erlassenen Verfügung die

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