Amtsblatt 1902/29 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Armaturen und Pumpwerken für Wasserleitungen befaßt, hat in einer überreichten Eingabe auf die Notlage hingewiesen, in welche die Unternehmung unter dem Einflusse der in der Eisen= und Maschinen=Industrie herrschenden empfindlichen Absatzstockung geraten ist und hieran die Bitte geknüpft, es möge das Geeignete veranlaßt werden, damit der Firma durch Zuwendung von Bestellungen über die gegenwärtigen Schwierigkeiten hinweggeholfen und dieselbe der Notwendig keit enthoben werde, größere Arbeiterentlassungen in ihrem Betriebe vorzunehmen. Laut des Erlasses des k. k. Ministerium des Innern vom 24. Mai 1902, Z. 40.907, nimmt dasselbe keinen An¬ stand, der Bitte der genannten Firma zu entsprechen und sind im Grunde des Statthalterei=Int.=Erlasses vom 19. Juni 1902, Z. 11.533/VI, die beteiligten Faktoren auf die Erzeugnisse der Armaturen= und Maschinenfabrik=Aktien¬ gesellschaft vormals I. A. Hilpert in geeigneter Weise auf¬ merksam zu machen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, gegebenen Falles auf die Verwendung technisch vollkommener Einrichtungen, wie sie die mehrerwähnte Firma zu liefern in der Lage ist, hin¬ zuwirken, beziehendlich sich der Dienste dieser Firma zu bedienen Steyr, 14. Juli 1902 Z. 9694. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Warnung vor schwindelhaften Los=Unternehmungen. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 9. Juli 1902, wird den Gemeinde=Vorstehungen eröffnet, Z 14.509/IV daß neuerdings in Amsterdam, beziehungsweise in Haag, schwindelhaften Los=Unternehmungen auf¬ die folgenden getaucht sind: 1. Prämien= und Effektenbank in Amsterdam (Inhaber F. Stroetzel) 2. Bankinstitut „Niederlande" (Inhaber Karl Gabs 3. Nationale Renten= und Kreditbank in Amsterdam (Inhaber Rührop), 4. Fondsenbank im Haag (Inhaber Mr. Dr. A. E. Haantjes), 5. Haag'sche Handelsbank im Haag (Inhaber S. Halamek). Die Gemeindevorstehungen werden demnach beauftragt die Bevölkerung vor geschäftlichen Beziehungen mit dieser Los=Unternehmungen auf das eindringlichste zu warnen Steyr, 14. Juli 1902 Z. 9588. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Deutsche Uebersetzung einer das Verbot der Waffen¬ Ein=, Aus= und Durchfuhr in Serbien erläuternden Verordnung der Zolldirektion des kgl. serbischen Finanzministeriums. Srpske Novine, am 23. Mai 1902, Nr. 112. Der Finanzminister erläßt nachstehendes Zircular an die Zollämter Mit Zirkular=Verordnung des Finanzministers vom 17. v. M., Z. 5353, wurde die Entschließung der kgl. Regierung über das Verbot der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen und Munition publiziert. Auf Grund einzelner Reklamationen sieht sich die Zolldirektion veranlaßt, zu erklären, daß sich dieses Verbot nur auf Munition und Waffen für Kriegszwecke bezieht, wie z. B. auf Militärgewehre und Revolver, Säbel und Bajonnette, Patronen für die erwähnten Gewehre und Revolver, Geschütze und auf anderes ähnliches militärisches Material. Ausgenommen sind Anschaffungen für die serbische Armee, welche bei der Einfuhr durch Bestätigung seitens des Kriegsministers als solche erwiesen werden müssen Andere Arten von Waffen, wie Jagdgewehre, kleine Taschenrevolver, Schießstutzen und andere Luxuswaffen, wie auch Hülsen, Patronen, Kapseln u. dgl. m. können auch weiterhin nach den bestehenden Vorschriften ein=, durch= und ausgeführt werden. Die Zollämter haben sich bei eventuellen Änlässen an diese Aufklärung zu halten und haben die interessierten Parteien entsprechend zu belehren. Dies wird der Handelswelt zur Kenntnis gebracht. Z. Z. 1019. Aus der Zolldirektion, Belgrad, am 14. Mai 1902. Für die richtige Abschrift: Wien, am 25. Juni 1902. Der kais. Rath u. Expedits=Direktor im k. k. Minist. d. Innern: Fromm m. p. Die Gemeinde=Vorstehungen werden hievon zur Ver¬ lautbarung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 4. Juli 1902. Z. 9334. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des am 30. Dezember 1880 in Agram geborenen, in Um¬ gebung Sauerbrunn im Bezirke Pettau heimatberechtigten stellungspflichtigen Hilfsarbeiters Anton Junes; des am 1. März 1869 zu Luschitz als Sohn der Eheleute Laurenz Kučera und Maria Pilik geborenen, zu Bojanowitz im Bezirke Göding heimatberechtigten, militärtaxpflichtigen Josef Kučera. Ueber ein positives Ergebnis ist bis 10. August 1902 zu berichten. Steyr, 14. Juli 1902 Z. 9423. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Der im Amtsblatte Nr. 2 vom 9. Jänner 1902 sub Z. 11 beschriebene Stellungspflichtige Franz Klammer wurde eruiert

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