Amtsblatt 1902/28 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Z. 9037. Steyr, 7. Juli 1902. Steyr, 3. Ilni 1902. Z. 9093. An alle Gemeinde=Vorstehungen und An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Ausforschung von Militärtaxpflichtigen aus dem Be¬ Nr. 14.097/X. zirke Sternberg, und zwar: Kundmachung Karl Frömel aus Sternberg, daselbst geboren am 2. Jän¬ der k. k. o.=ö. Statthalterei, betreffend das Verbot der ner 1869, Sohn des Johann und der Pauline Frömel, Einfuhr von Lauferschweinen aus Krain und einzelnen geb. Karger; Bezirken Steiermarks nach Oberösterreich. Josef Mildner aus Bärn, geboren am 24. März 1874, Sohn der Josefa Mildner; Mit Rücksicht auf die erfolgte Einschleppung der Schweinepest durch einen Schweinetransport aus dem poli¬ Franz Schal aus Sternberg, geboren am 27. Sep¬ tischen Bezirke Cilli, beziehungsweise Rann in Steiermarl tember 1870 zu Aujezd (Bezirk Littau), Sohn des Franz und im Hinblicke auf den Seuchenstand in Steiermark und und der Rosalia Schal, geb. Müller. Krain findet die k. k. Statthalterei zur Verhinderung Ueber ein positives Ergebnis ist bis 10. Sep weiterer Einschleppungen der Schweinepest die Einfuhr von tember 1902 zu berichten. Lauferschweinen aus dem ganzen Herzogtume Krain und aus dem Herzogtume Steiermark für die Bezirke Bruck a. d. Mur, Cilli, Graz (Umgebung), Judenburg, Leoben, Steyr, 3. Juli 1902. Z. 8744. Rann und Pettau nach dem Erzherzogtume Oberösterreich bis auf weiteres zu verbieten. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Die Einfuhr von zu sofortiger Schlachtung bestimmten Schweinen wird durch diese Verfügungen nicht berührt k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden Dieses Verbot tritt an die Stelle der hierämtlichen zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Kundmachung vom 2. Juli 1901, Z. 12.986/II, am Nr. 13,423/X. 5. Juli 1902 in Wirksamkeit und werden Uebertretungen Kundmachung dieser Verfügungen nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl.=Nr. 51) geahndet. enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff de Linz, am 26. Juni 1902. Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichs¬ rate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nack dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Bessenyö, Jad einschließlich der Stadtgemeinde Besztercze (Komitat Besztercze=Naszod), Nograd, Szirak (Komitat Nograd), Raczkeve (Komitat Pest=Pilis=Solt=Kis=Kun), Iglo, Löcse einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinden Szepes¬ Varalja einschließlich der Stadtgemeinden Szepes=Varalja und Szepes Olaszi (Komitat Szepes in Ungarn, nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes des Stäbchenrotlaufes von der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Mistelbach erlassenen Verfügung die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Szakolcza einschlie߬ lich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Nyitra) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke Nagy=Csalomia (Komitat Hont) in Ungarn gerichtete Verbot aufgehoben. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 16. Juni d. J., Z. 24.959, im Nach¬ hange zu den hierämtlichen Kundmachungen vom 6. und 16. Juni d. J., Z. 12.333 und 13.063, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Linz, am 21. Juni 1902. Der k. k. Statthalter: Bylandt m. p. Der k. k. Statthalter: Bylaudt m. p. Steyr, 3. Juli 1902. Z. 9136. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Dieselben werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 69 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. Juni 1902, Nr. 14.169/X, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus Ungarn, Kroatien und Slavonien in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht Steyr, 6. Juli 1902. Z. 9200. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 17. bis 26. Juni 1902. 1. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried.

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