der „Oesterreichische Zentral=Anzeiger für das öffentliche Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern mit Aus¬ Lieferungswesen“, der die von den staatlichen Behörden und schluß der Sammlung von Haus zu Haus und bei Be¬ Anstalten, aber auch von privaten Unternehmungen, wie hörden in der Zeit vom 1. Juli bis September 1902 Aktiengesellschaften und dergleichen, ausgehenden Offertaus erteilt. schreibungen enthält und wöchentlich mindestens einmal, nach Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Bedarf auch mehrmals herausgegeben wird Gendarmerie=Posten=Kommanden mit dem Beifügen in Zufolge des Erlasses des k. k. Handelsministeriums vom Kenntnis gesetzt, daß dem zur Durchführung der Sammlung 24. April 1902, Z. 21.148, werden die Genossenschaften über bevollmächtigten Vereinsorgane Josef Stix, geboren zu Ersuchschreiben des Genossenschafts=Instruktors für Oberöster¬ Wien im Jahre 1842, von der k. k. Statthalterei in Linz reich und Salzburg vom Juni d. I., Z. 62, auf diese die betreffende Sammlungsbewilligung in das bereits früher Publikation mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß für in seinen Händen befindliche, auch seine Photographie ent¬ diese Korporationen der Bezugspreis, welcher sonst haltende Sammelbuch eingetragen wurde. 20 Kronen jährlich beträgt, auf 12 Kronen herabgesetzt wird Für den Fall der Bestellung einer größeren Anzahl von Exemplaren seitens einer Genossenschaft für ihre Mit¬ glieder, wird noch eine weitere Ermäßigung des Bezugs¬ preises unter 12 Kronen jährlich ins Auge gefaßt werden. Die Abonnements=Anmeldungen der Genossenschaften wollen direkt an den Genossenschafts=Instruktor in Linz ge¬ leitet werden Für die Genossenschaften selbst erscheint der Bezug des Blattes insoferne von Wert, als dasselbe mancherlei Aus¬ schreibungen (insbesonders für Militärlieferungen, Gemeinde¬ lieferungen u. dgl.) enthalten wird, an welchen sich auch Kleingewerbetreibende oder Konsortien solcher mit Erfolg beteiligen können. Die Genossenschaften könnten hiebei das Blatt nicht bloß durch Auflegen bei den Vorstehungen und in den Genossenschafts =Kanzleien, sondern insbesondere dadurch nutzbar machen, daß sie den einzelnen Gewerbe¬ treibenden, welche in einem speziellen Falle in Betracht kommen, die passenden Ausschnitte, bei größerem Bedarfe nach Vervielfältigung derselben, zusenden und ihnen so von den erfolgten Ausschreibungen Kenntnis geben. Die vom k. k. Handelsministerium subventionierten Genossenschafts=Verbände werden von diesem bis auf weiteres unentgeltlich mit je einem Exemplar des Blattes fortlaufend beteilt werden. Steyr, 7. Juli 1902. Z. 9390. An alle Krankenkassen mit Ausnahme der Genossenschafts-Krankenkasse in Bad Hall. Die Krankenkassen=Vorstehungen werden beauftragt, die Nachweisung über die Mitglieder=Bewegung und Kassa¬ Gebarung für das I. Semester d. J. bis längstens zum 20. Juli d. J. anher in Vorlage zu bringen, ohne es auf eine Betreibung ankommen zu lassen. Steyr, 4. Juli 1902. Z. 9191. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Sammlungsbewilligung. Das k. k. Ministerium des Innern hat dem Äsyl¬ Vereine der Wiener Universität die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Z. 8880. Steyr, 3. Juli 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Bescheinigung der Tuberkulinimpfung für zum Exporte nach Rumänien bestimmte Rinder. Laut Mitteilung des k. u. k. Ministeriums des Aeußern vom 1. März l. I, Z. 11.624, hat die kgl. rumänische Generaldirektion des Sanitätsdienstes in Bukarest unterm 13./16. Mai v. J., Z. 3874, die Anordnung getroffen, daß die zum Import nach Rumänien gelangenden Rinder wenn bezüglich derselben die Bescheinigung nicht bei¬ gebracht werden kann, daß sie der Tuberkulinimpfung bereits — gleich bei ihrer Einfuhr dieser unterzogen worden sind Impfung unterzogen werden müssen. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 26. Mai 1902, Z. 8609, und Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 3. Juni l. J., Z. 11.823/X, mit der Weisung in die Kenntnis, hievon die Viehbesitzer in geeignet erscheinender Weise zu verständigen, um im Falle der Ausfuhr von Rind vieh nach Rumänien die entsprechende Vorsorge auch nach dieser Richtung treffen zu können. Z. 1130/B.=Sch.=R. Steyr, am 30. Juni 1902. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Zufolge Sitzungsbeschlusses vom 30. Juni l. I. werden die Ortsschulräte und Schulleitungen angewiesen, heuer ausnahmsweise die Sommerferien am Montag den 14. Juli beginnen zu lassen. Der regelmäßige Unterricht hat sodann am Montag den 11. August anzufangen. Steyr, 7. Juli 1902. Z. 9036. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Der im Amtsblatte Nr. 18 vom 2. Mai 1901, sub Z. 5646, beschriebene landsturmpflichtige Johann Josef Vartha wurde eruiert, daher die Forschung einzustellen ist.
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