Amtsblatt 1902/28 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 28. Steyr, am 10. Juli. 1902. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auck — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig¬ geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Die Preise für beide Größen stellen sich für das Steyr, 7. Juli 1902. Z. 75/V. P. uneingerahmte Bild auf 4 K 20 h, bezw. 2 K 70 h und für das auf Leinwand gespannte Bild in 10 cm breitem Antikgold=Rahmen auf 10 K 25 h, bezw. 7 K 46 h Personal=Nachricht. Nachdem diese Bilder recht hübsch und porträtähnlich ausgeführt sind und preiswürdig erscheinen, werden die Vom Urlaube zurückgekehrt, habe ich mit 7. Juli l. I Gemeinde=Vorstehungen und Schulleitungen über Ansucher die Leitung der Amtsgeschäfte der k. k. Bezirkshauptmann¬ des genannten Kunstverlegers darauf aufmerksam gemacht schaft und des k. k. Bezirksschulrates Steyr wieder über¬ nommen. Steyr, 20. Juni 1902. Z. 5955/02. Z. 73/V. P. Steyr, 4. Juli 1902. In Gemäßheit des § 217 des Gesetzes vom 25. Ok¬ tober 1896, R.=G.=Bl. Nr. 220, wird hiemit bekanntge¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen. macht, daß die Auszüge Dampfkessel=Prüfungs=Kommissär. aus den Personaleinkommensteuer-Bahlungsaufträgen Die k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz hat über Ansuchen des Herrn k. k. Oberingenieur Rudolf Wiesmayer den für den Schätzungsbezirk Steyr Umgebung Genannten von den Geschäften eines k. k. Dampfkessel¬ vom Tage der Affigierung dieser Kundmachung an gerechnet Prüfungs=Kommissärs für die Bezirke Steyr, Steyr Stadt durch 14 Tage im Amtszimmer Nr. 3 der k. k. Steuer¬ und Kirchdorf ab 1. August d. I. enthoben und den k. k. behörde Steyr (Bahnhofstraße Nr. 26, I. Stock) Ingenieur Ludwig Nejdl mit diesen Geschäften betraut. während der Amtsstunden zur Einsicht aufliegen Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Er¬ Die Einsichtnahme ist nur den Personaleinkommen¬ lasses der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 30. Juni steuerpflichtigen gestattet und hat sich jeder in Gemäßheit 1902, Z. 1739/Präs., zur Verständigung der interessierten des Art. 60, Z. 6, der Vollzugsvorschrift zum obigen Gesetze Kreise in die Kenntnis gesetzt. gehörig zu legitimieren. — Die Anfertigung von Abschriften und Auszügen ist nicht gestattet. Steyr, 4. Juli 1902. Z. 9193. Steyr, 2. Juli 1902. Z. 6179/VIII St. 02. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Das k. k. Finanz=Ministerium hat mit Erlaß vom Schulleitungen. 11. Juni 1902, Z. 36.270, in Ausführung der Art. IV bis XI des Gesetzes vom 25. Oktober 1896, R.=G.=Bl Nr. 220, für das Jahr 1902 Von dem Kunstverleger Emanuel Werner in Wien VI., Mariahilferstraße 11, werden Oelfarbendruck=Porträts Den Nachlaß an der Grundsteuer mit fünfzehn Prozent und an der Gebäudesteuer, mit Ausnahme der Seiner Majestät des Kaisers (in Feldmarschalls=Uniform) fünfperzentigen Steuer vom Ertrage steuerfreier Gebäude, in zwei Größen, u. zw. 63:79 und 56: 69 cm, zu er¬ mäßigten Preisen zum Kaufe angeboten. mit zwölfeinhalb Prozent festgesetzt,

2. die bereits in den Vorjahren durchgeführte Er¬ natürliche Todesursachen; 23. zufällige Beschädigungen, mäßigung der Erwerbsteuerhauptsumme aufrecht erhalten und welche an sich den Tod herbeiführten; 24. Selbstmord; 3. den Steuerfuß für die im § 100, Absatz 1 und 25. Mord und Totschlag. 5, P. St. G., bezeichneten, der öffentlichen Rechnungs¬ Die Herren Aerzte werden neuerlich aufgefordert, die legung unterworfenen Unternehmungen auf zehn Prozent Todesursachen unter tunlichster Rücksichtnahme auf das obige Schema in den Totenbeschaubefunden und Behandlungsscheinen ermäßigt. nach wissenschaftlichen Diagnosen und mit präzisen Benennun¬ gen, ferner nicht bloß mit der deutschen, sondern auch Z. 6178/VIII St., 02. Steyr, 2. Juli 1902. mit der wissenschaftlichen lateinischen Bezeichnung anzu geben, z. B. Fraisen (Eclampsia infantum); Bezeichnungen An alle Gemeinde=Vorstehungen. aber, welche bloß ein Sympton der Krankheit, nicht aber diese selbst charakterisieren (z. B. Entkräftung, Darr¬ Das k. k. Finanzministerium hat mit dem Erlasse sucht, Auszehrung, Wassersucht, Blausucht, Halsentzündung vom 25. April 1902, Z. 24.765, bekanntgegeben, daß Schwäche, Fieber) zu vermeiden. den Empfangsbestätigungen der städtischen Sicherheitswach¬ Hiebei wird neuerlich aufmerksam gemacht, daß organe über jene Genüsse, welche sie in ihrer Eigenschaft als Wache beziehen, die in der T. P. 75, lit. i, des Geb.¬ Gesetzes vorgesehene Befreiung nicht zukommt. Steyr, 3. Juli 1902. Z. 6333/VIII 02. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Wegen Reinigung der Amtsräume bleibt das Steuer¬ referat der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr (Bahnhof¬ straße Nr. 26) am Montag den 14. Juli geschlossen. Steyr, 2. Juli 1902. Z. 9109. An sämtliche Herren Aerzte. Statistik der Todesursachen. Es wird den Herren Aerzten mit Rücksicht auf die gelegentlich der statistischen Bearbeitung der Sterbefälle und Todesursachen im abgelaufenen Halbjahre gemachten Be¬ obachtungen Nachstehendes eröffnet, bezw. in Erinnerung ge¬ bracht: Die nach den pfarrämtlichen Sterbematriken=Aus¬ zügen zu verfassende Statistik der Todesursachen basiert auf dem nachfolgenden Mortalitätsschema: 1. Angeborene Lebensschwäche infolge von Früh¬ oder Mißgeburt; 2. Tuberkulose der Lungen oder anderer Organe; 3. Lungenentzündung (Pneumonia); 4. Diphterie (Croup und Diphteritis); 5. Keuchhusten (Perkussis) 6. Blattern (Variola); 7. Scharlach (Scarlatina); 8. Masern (Morbilli); 9. Flecktyphus (Typhus exanthematicus oder petechialis); 10. Bauchtyphus (Typhus abdominalis, Ileotyphus: 11. Ruhr (Dysenterie); 12. Cholera asiatica; 13. Brechdurchfall der Kinder (Cholera infantum); 14. ein¬ heimischer Brechdurchfall (Enteritis acuta, Cholera nostras) im späteren Kindesalter; 15. Kindbettfieber (Processus puer¬ peralis); 16. Wundinfektionskrankheiten nach Beschädigungen Erysipel, Phlegmone, Pyaemie, wohin zu zählen sind: Tetanus; 17. andere Infektionskrankheiten, so speziell: Varicella, Influenza, febris recurrens, Malariafieber und Syphilis, Meningitis cerebrospinolis; 18. übertragbare Tierkrankheiten - Zoonosen — und zwar Wutkrankheit Rotzkrankheit, Trichinose u. a. m.; (Lyssa), Milzbrand, 19. Gehirnschlagfluß (Apoplexia cerebri); 20. organische Herzfehler (Vitium cordis) samt Krankheiten der Blutge¬ fäße, atheromatöser Prozeß sowie Aneurysmen; 21. bös¬ artige Neubildungen, als Carcinom, Sarcoma; 22. sonstige „Lebensschwäche“ nur dann als Todesursache anzuführen ist, wenn sie eine Folge von Früh= oder Mi߬ geburt war. Bei allen Früchten und Frühgeburten ist das Alter derselben anzugeben. Ferner möge in Fällen, in denen sich die zum Tode führende Krankheit unmittelbar aus einer anderen, besonders aus einer Infektionskrankheit oder aus Alcoholismus chronicus entwickelte, auch die Grundkrankheit beigefügt werden (z. B. Pneumonia post morbillos, Apoplexia cerebri ex alcoholismo chronico, Bronchitis post pertussim). Endlich mögen die Fälle von tötlichen Verletzungen genau präzisiert werden, z. B. Gehirnerschütterung durch Sturz von einer Höhe 2c. Hiebei sind die Fälle von zufälliger tötlicher Beschädigung, von Selbstmord, Mord oder Totschlag strenge auseinander zu halten (s. Nr. 23, 24 und 25 des Mortalitätsschemas) und als solche unzweideutig zu bezeichnen Von diesem Erlasse sind alle im Bezirke die Praxis ausübenden Aerzte und Gemeindeärzte gegen Vorlage des Verständigungsnachweises zu verständigen. Steyr, 9. Juli 1902 Z. 9473. An alle Gemeinde=Vorstehungen betreffend die Einführung neuer Meldevorschriften für die militärische Evidenthaltung. Die Gemeinde=Vorstehungen werden auf die im Reichs=Gesetzblatte LXIII vom 1. Juli zur Veröffentlichung gelangende Minist.=Verordg. vom 1. Juli 1902, Reichs¬ Gesetzblatt Nr. 127, betreffend abändernde Bestimmungen der Melde=Vorschriften für Personen des Mannschafts¬ standes des Heeres und der Landwehr aufmerksam gemacht und eingeladen, sich mit diesen Bestimmungen, welche am 1. Oktober l. J. in Kraft treten, vertraut zu machen. Bei diesem Anlasse wird den Gemeinde=Vorstehungen nahegelegt, Drucksorten für Veränderungs=Ausweise nicht mehr vor¬ rätig anzuschaffen. Steyr, 8. Juli 1902. Z. 8127. An alle Genossenschaften. Seit dem Monate April 1902 erscheint in Wien I. Wollzeile 31, unter Förderung des k. k. Handelsministeriums

der „Oesterreichische Zentral=Anzeiger für das öffentliche Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern mit Aus¬ Lieferungswesen“, der die von den staatlichen Behörden und schluß der Sammlung von Haus zu Haus und bei Be¬ Anstalten, aber auch von privaten Unternehmungen, wie hörden in der Zeit vom 1. Juli bis September 1902 Aktiengesellschaften und dergleichen, ausgehenden Offertaus erteilt. schreibungen enthält und wöchentlich mindestens einmal, nach Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Bedarf auch mehrmals herausgegeben wird Gendarmerie=Posten=Kommanden mit dem Beifügen in Zufolge des Erlasses des k. k. Handelsministeriums vom Kenntnis gesetzt, daß dem zur Durchführung der Sammlung 24. April 1902, Z. 21.148, werden die Genossenschaften über bevollmächtigten Vereinsorgane Josef Stix, geboren zu Ersuchschreiben des Genossenschafts=Instruktors für Oberöster¬ Wien im Jahre 1842, von der k. k. Statthalterei in Linz reich und Salzburg vom Juni d. I., Z. 62, auf diese die betreffende Sammlungsbewilligung in das bereits früher Publikation mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß für in seinen Händen befindliche, auch seine Photographie ent¬ diese Korporationen der Bezugspreis, welcher sonst haltende Sammelbuch eingetragen wurde. 20 Kronen jährlich beträgt, auf 12 Kronen herabgesetzt wird Für den Fall der Bestellung einer größeren Anzahl von Exemplaren seitens einer Genossenschaft für ihre Mit¬ glieder, wird noch eine weitere Ermäßigung des Bezugs¬ preises unter 12 Kronen jährlich ins Auge gefaßt werden. Die Abonnements=Anmeldungen der Genossenschaften wollen direkt an den Genossenschafts=Instruktor in Linz ge¬ leitet werden Für die Genossenschaften selbst erscheint der Bezug des Blattes insoferne von Wert, als dasselbe mancherlei Aus¬ schreibungen (insbesonders für Militärlieferungen, Gemeinde¬ lieferungen u. dgl.) enthalten wird, an welchen sich auch Kleingewerbetreibende oder Konsortien solcher mit Erfolg beteiligen können. Die Genossenschaften könnten hiebei das Blatt nicht bloß durch Auflegen bei den Vorstehungen und in den Genossenschafts =Kanzleien, sondern insbesondere dadurch nutzbar machen, daß sie den einzelnen Gewerbe¬ treibenden, welche in einem speziellen Falle in Betracht kommen, die passenden Ausschnitte, bei größerem Bedarfe nach Vervielfältigung derselben, zusenden und ihnen so von den erfolgten Ausschreibungen Kenntnis geben. Die vom k. k. Handelsministerium subventionierten Genossenschafts=Verbände werden von diesem bis auf weiteres unentgeltlich mit je einem Exemplar des Blattes fortlaufend beteilt werden. Steyr, 7. Juli 1902. Z. 9390. An alle Krankenkassen mit Ausnahme der Genossenschafts-Krankenkasse in Bad Hall. Die Krankenkassen=Vorstehungen werden beauftragt, die Nachweisung über die Mitglieder=Bewegung und Kassa¬ Gebarung für das I. Semester d. J. bis längstens zum 20. Juli d. J. anher in Vorlage zu bringen, ohne es auf eine Betreibung ankommen zu lassen. Steyr, 4. Juli 1902. Z. 9191. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Sammlungsbewilligung. Das k. k. Ministerium des Innern hat dem Äsyl¬ Vereine der Wiener Universität die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Z. 8880. Steyr, 3. Juli 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Bescheinigung der Tuberkulinimpfung für zum Exporte nach Rumänien bestimmte Rinder. Laut Mitteilung des k. u. k. Ministeriums des Aeußern vom 1. März l. I, Z. 11.624, hat die kgl. rumänische Generaldirektion des Sanitätsdienstes in Bukarest unterm 13./16. Mai v. J., Z. 3874, die Anordnung getroffen, daß die zum Import nach Rumänien gelangenden Rinder wenn bezüglich derselben die Bescheinigung nicht bei¬ gebracht werden kann, daß sie der Tuberkulinimpfung bereits — gleich bei ihrer Einfuhr dieser unterzogen worden sind Impfung unterzogen werden müssen. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 26. Mai 1902, Z. 8609, und Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 3. Juni l. J., Z. 11.823/X, mit der Weisung in die Kenntnis, hievon die Viehbesitzer in geeignet erscheinender Weise zu verständigen, um im Falle der Ausfuhr von Rind vieh nach Rumänien die entsprechende Vorsorge auch nach dieser Richtung treffen zu können. Z. 1130/B.=Sch.=R. Steyr, am 30. Juni 1902. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Zufolge Sitzungsbeschlusses vom 30. Juni l. I. werden die Ortsschulräte und Schulleitungen angewiesen, heuer ausnahmsweise die Sommerferien am Montag den 14. Juli beginnen zu lassen. Der regelmäßige Unterricht hat sodann am Montag den 11. August anzufangen. Steyr, 7. Juli 1902. Z. 9036. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Der im Amtsblatte Nr. 18 vom 2. Mai 1901, sub Z. 5646, beschriebene landsturmpflichtige Johann Josef Vartha wurde eruiert, daher die Forschung einzustellen ist.

Z. 9037. Steyr, 7. Juli 1902. Steyr, 3. Ilni 1902. Z. 9093. An alle Gemeinde=Vorstehungen und An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Ausforschung von Militärtaxpflichtigen aus dem Be¬ Nr. 14.097/X. zirke Sternberg, und zwar: Kundmachung Karl Frömel aus Sternberg, daselbst geboren am 2. Jän¬ der k. k. o.=ö. Statthalterei, betreffend das Verbot der ner 1869, Sohn des Johann und der Pauline Frömel, Einfuhr von Lauferschweinen aus Krain und einzelnen geb. Karger; Bezirken Steiermarks nach Oberösterreich. Josef Mildner aus Bärn, geboren am 24. März 1874, Sohn der Josefa Mildner; Mit Rücksicht auf die erfolgte Einschleppung der Schweinepest durch einen Schweinetransport aus dem poli¬ Franz Schal aus Sternberg, geboren am 27. Sep¬ tischen Bezirke Cilli, beziehungsweise Rann in Steiermarl tember 1870 zu Aujezd (Bezirk Littau), Sohn des Franz und im Hinblicke auf den Seuchenstand in Steiermark und und der Rosalia Schal, geb. Müller. Krain findet die k. k. Statthalterei zur Verhinderung Ueber ein positives Ergebnis ist bis 10. Sep weiterer Einschleppungen der Schweinepest die Einfuhr von tember 1902 zu berichten. Lauferschweinen aus dem ganzen Herzogtume Krain und aus dem Herzogtume Steiermark für die Bezirke Bruck a. d. Mur, Cilli, Graz (Umgebung), Judenburg, Leoben, Steyr, 3. Juli 1902. Z. 8744. Rann und Pettau nach dem Erzherzogtume Oberösterreich bis auf weiteres zu verbieten. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Die Einfuhr von zu sofortiger Schlachtung bestimmten Schweinen wird durch diese Verfügungen nicht berührt k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden Dieses Verbot tritt an die Stelle der hierämtlichen zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Kundmachung vom 2. Juli 1901, Z. 12.986/II, am Nr. 13,423/X. 5. Juli 1902 in Wirksamkeit und werden Uebertretungen Kundmachung dieser Verfügungen nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl.=Nr. 51) geahndet. enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff de Linz, am 26. Juni 1902. Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichs¬ rate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nack dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Bessenyö, Jad einschließlich der Stadtgemeinde Besztercze (Komitat Besztercze=Naszod), Nograd, Szirak (Komitat Nograd), Raczkeve (Komitat Pest=Pilis=Solt=Kis=Kun), Iglo, Löcse einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinden Szepes¬ Varalja einschließlich der Stadtgemeinden Szepes=Varalja und Szepes Olaszi (Komitat Szepes in Ungarn, nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes des Stäbchenrotlaufes von der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Mistelbach erlassenen Verfügung die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Szakolcza einschlie߬ lich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Nyitra) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke Nagy=Csalomia (Komitat Hont) in Ungarn gerichtete Verbot aufgehoben. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 16. Juni d. J., Z. 24.959, im Nach¬ hange zu den hierämtlichen Kundmachungen vom 6. und 16. Juni d. J., Z. 12.333 und 13.063, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Linz, am 21. Juni 1902. Der k. k. Statthalter: Bylandt m. p. Der k. k. Statthalter: Bylaudt m. p. Steyr, 3. Juli 1902. Z. 9136. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Dieselben werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 69 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. Juni 1902, Nr. 14.169/X, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus Ungarn, Kroatien und Slavonien in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht Steyr, 6. Juli 1902. Z. 9200. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 17. bis 26. Juni 1902. 1. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried.

Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kematen, Ort schaft Gerersdorf. 2. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaft Steyrdorf. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Laakirchen, Ort¬ schaft Lindach; Gemeinde Pinsdorf, Ortschaft Wiesen. 2. Bezirk Freistadt: Gemeinde Ottenschlag, Ort¬ schaft Wintersdorf. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Walding, Ort¬ schaft Haid; Gemeinde Kronstorf, Ortschaft Stallbach; Ge meinde Herzogsdorf, Ortschaft Stammering. 4. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Schönegg, Ortschaft Piberschlag; Gemeinde Pürnstein, Ortschaft Steinbruch Gemeinde St. Martin, Ortschaften Faltenbach, Plöcking; Gemeinde und Ortschaft St. Veit. 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Reichenau; Gemeinde Waxenberg, Ortschaft Schaffetschlag. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ischl, Ortschaften Steinfeld, Sulzbach. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Herzogsdorf. 4. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Altenfelden, Ort¬ schaften Altenfelden, Hörhag, Mairhof, Wullmansberg; Gemeinde Lembach, Ortschaften Lembach, Mayrhof; Gemeinde und Ortschaft Putzleinsdorf; Gemeinde Witzersdorf, Ort¬ schaft Klotzing; Gemeinde Niederwaldkirchen, Ortschaft Koth. 5. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Lambach 3. Rauschbrand der Rinder. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Spital a. P., Ortschaft Peilsteinweide. Steyr, 8. Juli 1902. Z. 9414. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 26. Juni bis 3. Juli 1902. 1. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Pinsdorf, Ort¬ schaften Piensdorf, Wiesen. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Stad Enns; Gemeinde Oftering, Ortschaft Freindorf. Erlöschen der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Lasberg 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Laakirchen, Ort¬ schaft Lindach 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Kirchberg Bezirk Rohrbach: Gemeinde Pürnstein, Ort¬ schaft Steinbruch; Gemeinde St. Martin, Ortschaften Falken¬ bach, Plöcking; Gemeinde und Ortschaft St. Veit. 5. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Garsten, Ort¬ schaft Dambach. 6. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Lambach 7. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaft Steyrdorf. 8. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz, Ortschaft Waldegg. Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Ottenschlag, Ort¬ schaft Wintersdorf 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Kronsdorf, Ort¬ schaft Stallbach; Gemeinde Herzogsdorf, Ortschaft Stamme¬ Gemeinde ring und Ortschaft St. Peter; Gemeinde Walding, Ortschaft Haid. 3. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Schönegg, Ort¬ schaft Piberschlag. 3. Rauschbrand der Rinder. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Rosenau. Steyr, 1. Juli 1902 An die Genossenschafts= und Krankenkassen¬ Vorstehungen. Zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro Juni 1902. 1. Therese Feuerhuber, Männerkleidermachergewerbe in Aschach Nr. 95. 2. Franz Biedermann, Seilergewerbe in St. Marien Nr. 33. 3. Therese Wimmer, Frauenkleider¬ machergewerbe in Sierning Nr. 49. 4. Maria Ackermann, Damenkleidermachergewerbe in Bad Hall Nr. 61. 5. Franz Rogl, Göpel=, Dresch= und Futterschneidmaschinen=Gewerbe in Niederbrunnern Nr. 2, Gemeinde Thanstetten. 6. Ignaz Rogl, Dresch= und Futterschneidmaschinen=Gewerbe in Gründ¬ berg Nr. 26, Gemeinde Sierning. 7. Franz Habring, Lohn kutschergewerbe in Bad Hall, Kremsmünstererstraße Nr. 5 neu. 8. Magdalena Himmelfreundpointner, Gast= und Schank¬ gewerbe in Bad Hall Nr. 72 (Berechtigung § 16 lit a, b, c, d, e, f und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl Nr. 39). 9. Leopold Straßmair, Gemischtwarenhandel in

Voitsdorf Nr. 10, Gemeinde Ried. 10. Johann Oberndorfer, Schankgewerbe in Weißkirchen Nr. 39. 4. Leopold Walcher, Krämereigewerbe in Gries Nr. 30, Gemeinde Neuhofen Schuhmachergewerbe in Unterlaussa Nr. 23, Gemeinde Land 11. Karl Holböck, Gemischtwarenhandel in Neuhofen Nr. 106. Weyer. 5. Anna Raschl, Frauenkleidermachergewerbe in 12. Ignaz Österberger, Müllergewerbe in Bad Hall Nr. 2 Sarning Nr. 40, Gemeinde Garsten. 6. Paul Schober, 13. Maria Pieregger, Kunstblumen= und Trauersachenhande Gast= und Schankgewerbe in Stein Nr. 5, Gemeinde in Ried Nr. 9. 14. Johann Fuchs, Unterhändlergewerbe St. Marien. 7. Ignaz Hieslmayr, Müllergewerbe in Ober¬ beim Ein= und Verkauf von Getreide (sogenanntes Ein¬ schöffering Nr. 17, Gemeinde St. Marien. 8. Klementine käufergeschäft) in Unterwolfern Nr. 58, Gemeinde Losen¬ Smihal, Kleidermachergewerbe in Sierning Nr. 221. 9. Anna steinleiten. 15. Johann Schöllhammer, Unterhändlergewerbe Hoffmann, Gast= und Schankgewerbe in Laimgräben Nr. 29, beim Ein= und Verkauf von Getreide (sogenanntes Einkäufer¬ Gemeinde Allhaming. 10. Georg Zorn, Gast= und Schank¬ geschäft) in Kroisbach Nr. 12, Gemeinde Losensteinleiten. gewerbe in Guntendorf Nr. 27, Gemeinde Land Krems¬ münster. 11. Katharina Sperrer, Handel mit gemachten B. Gewerbelöschungen. Blumen und Trauersachen in Ried Nr. 9. 12. Anna 1. Josefa Rumzucker, Viktualienhandel in Neuhofen Haberleitner, Sägegewerbe in Trattenbach Nr. 7, Gemeinde Nr. 23. 2. Josef Wegschaider, Müllergewerbe in Sierning¬ Ternberg. 13. Franz Obermair, Hufschmiedgewerbe in hofen, Gemeinde Sierning. 3. Karl Schnellinger, Gast= und Feyeregg Nr. 7, Gemeinde Pfarrkirchen. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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