Amtsblatt 1902/26 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 26. Steyr, am 26. Juni. 1902. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auck Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig¬ geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 162/St. Pr. Steyr, 17. Juni 1902. Steyr, 23. Juni 1902 Z. 8572. Zufolge Erlasses vom 13. Juni 1902, Z. 1045 Pr. hat das Präsidium der k. k. Finanz=Direktion in Linz au An alle Gemeinde=Vorstehungen. Grund der Ermächtigung des Finanz=Ministeriums an Die Redaktion des „österreichischen Sanitätswesens" Stelle des k. k. Steueramts=Adjunkten Franz Lirsch den dem Steuerreferate zugeteilten k. k. Steueramts=Offizial beabsichtigt die auf dem Gebiete der Beseitigung der Abfall¬ Anton Pölz zum Mitglied=Stellvertreter der Personal=Ein stoffe erzielten Erfolge zu veröffentlichen. Zu diesem Behufe kommensteuer=Schätzungs=Kommissionen für die Schätzungs¬ haben alle Gemeinde=Vorstehungen bis längstens 15. Juli 1902 bezirke Stadt Steyr und Steyr Umgebung (Funktionsdauer auf folgende Punkte Rücksicht nehmende Berichte einzusenden: bis Ende 1903) sowie der Erwerbssteuer= Kommission 1. Name der Gemeinde, Ortschaft, in welcher Kanäle IV. Klasse für den Veranlagungsbezirk Stadt Stey u. s. w. zur Beseitigung der Abfallstoffe hergestellt wurden. (Funktionsdauer bis Ende 1905) ernannt. 2. Kanalisierungsarbeiten seit dem Jahre 1897 vor gekommen (vollendet im Jahre a) Länge der hergestellten Kanäle? b) Material, Lichtung bezw. Profil der Kanäle? Steyr, 23. Juni 1902. Z. 8392. c) bei partiellen Kanalisierungen: Benennung der An alle Gemeinde=Vorstehungen und Schulleitungen. Im Verlage der Hof= und Universitätsbuchhandlung Alfred Hölder in Wien ist soeben der zweite Teil des Werkes „Judicate“ des Reichsgerichtes, des Verwaltungs¬ gerichtshofes und des obersten Gerichtshofes in Sachen des Kultus, des Unterrichtes und der Stiftungen, herausge geben von Dr. Benno Fritsch und Dr. Leopold Grafen Hartig, Unterrichtswesen, Stiftungswesen“, zum Preise von 12 Kronen geheftet, beziehungsweise von 13 Kronen in Leinwand gebunden, erschienen. Hlevon mache ich die Gemeinde=Vorstehungen und Schulleitungen über Auftrag des k. k. Ministeriums des Innern und unter Beziehung auf den Statthalterei=Erlaß vom 7. Jänner l. J., Z. 3433/Pr. ex 1901, mit dem Bemerken aufmerksam, daß dieses Werk insbesondere auch eine übersichtliche und reichhaltige Zusammenstellung der auf dem Gebiete des Stiftungswesens erflossenen Judicate bietet Stadttheile, Häusergruppen ec., welche in die Kanalisierung einbezogen wurden d) Bestanden schon vor dem Jahre 1897 in der Gemeinde Kanalisierungen, welcher Art und Länge e) Sind die bestehenden Kanäle an die neuen angeschlossen? Funktionieren sie selbständig? Sind sie aufgelassen und durch neue ersetzt? Dienen die Kanäle nur zur Ableitung der Meteor= und Ueberfallwässer? g) Werden Fäkalien in dieselben eingeleitet? h) Im bejahenden Falle: stehen überdies noch Senkgruben in Verwendung? in welcher Zahl und Beschaffenheit? Wohin wird der Kanalinhalt abgeleitet? k) Wird derselbe vor der Einleitung in offene Gerinne einem Reinigungsverfahren unterzogen und welchem? 1) Kosten der neu hergestellten Kanalisierungs¬ Arbeiten. 3. Sind Kanalisierungen in Ausführung begriffen, projektiert? (Möglichst genaue Beantwortung der im Punkte 2 gestellten Fragen.)

Wurden seit 1897 anderweitige Einrichtungen her¬ gestellt: a) Für die Beseitigung der Fäkalien (Tonnen¬ system, wasserdichte Senkgrubenanlagen mit Entleerungs=Vorrichtungen, Pumpen 2c.)? b) Für die Beseitigung des Kehrichtes? c) Von Kanal= und Industrieabwässern, welche früher ohne weiteres Verfahren in offenem Ge¬ rinne abgeleitet wurden? ad a b c) Welcher Art sind diese Einrichtungen: Steyr, 22. Juni 1902. Z. 8513. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die Einsendung der Geburtsausweise der Hebammen pro 1. Semester 1902 und Kenntnisnahme hierüber von Seite der Gemeinde. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, sämt¬ liche in ihrem Gemeindegebiete ansässigen Hebammen im hieramtlichen Namen anzuweisen, ihre im I. Semester 1902 geführten Geburtsausweise (Geburtstabelle) mit 30. Juni abzuschließen, dem Herrn Gemeindearzte zur Korrektur und Vidierung und der Gemeinde=Vorstehung zur Kenntnis¬ nahme vorzulegen. Die Gemeinde=Vorstehungen haben sodann die Geburtsausweise mit dem gemeindeämtlichen Vormerl „Einsicht genommen“ und dem Gemeindesiegel versehen bis längstens 6. Juli anher vorzulegen. Auch Entbindungen in außerbezirklichen Orten haben in diesem Geburtsausweise Aufnahme zu finden. Steyr, 21. Juni 1902. Z. 1043/B.=Sch.=R. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse vom 6. Juni 1902, Z. 2134, Folgendes anher eröffnet: „Mit dem Erlasse vom 22. Dezember 1876. Z. 11.355, hat der Herr Minister für Kultus und Unter¬ richt eröffnet, daß an einzelnen Orten, wo es die Verhält¬ nisse fordern, behufs Vorbereitung der katholischen Jugend zum Empfange der heiligen Sakramente ein besonderer auf wenige Wochen des Schuljahres beschränkten Vorbe¬ reitungs=Unterricht außer der regelmäßigen Unterrichtszeit erteilt werden kann, zu dem die Schüler von Seite der Schule verhalten werden sollen. „Da nun Fälle vorkommen, in denen Schülern und Schülerinnen, die infolge ungenügender Leistungen in den weltlichen Lehrgegenständen oder wegen Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grunde in einer niederen Klasse oder einer niederen Abteilung zurückgeblieben sind, ein von den Schülern und Schülerinnen höherer Klassen oder höhere Abtheilungen abgesonderter Vorbereitungs=Unterricht erteilt werden muß, findet der k. k. Landesschulrat zu verfügen, daß solche in niederen Klassen oder niederen Abteilungen zurückgebliebene Kinder an dem Beicht= oder Kommunion¬ Unterrichte teilnehmen dürfen, der in einer höheren Klasse, bezw. höheren Abteilung erteilt wird. Hievon werden die Ortsschulräte und Schulleitungen in Kenntnis gesetzt. Steyr, 23. Juni 1902 Z. 8393. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Falsifikate von Silbergulden. In letzter Zeit wurde die Wahrnehmung gemacht in Linz Falsifikate von Silbergulden (ungarischer daß Prägung), aus einer Zink= und Bleimischung ziemlich täuschend hergestellt, und von Kronenstücken verausgabt wurden. Hievon ist die Bevölkerung in Kenntnis zu setzen und zu warnen Z. 8346. Steyr, 23. Juni 1902 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung von Militärtaxrestanten u. zw.: des angeblich im Jahre 1862 in Wien geborenen, nach Kostel zuständigen Richard Sukelt; des am 6. Jänner 1875 in Wall.=Meseritsch als Sohn der Barbara Brož geborenen, zu Polična im Bezirke Wall.- Meseritsch heimatberechtigten Adalbert Broz; des am 3. Juli 1876 in Neutitschein als Sohn der Marianne Skrobák geborenen, nach Střitež im Bezirke Wall.=Meseritsch heimatberechten Franz Josef Skřobák; des am 5. November 1874 zu Hrobitz als Sohn der Ehe¬ leute Josef Kutéj und Veronika Březik geborenen, nach Lhota bei Lipthal, im Bezirke Wall.=Meseritsch heimatbe¬ rechtigten Karl Kutéj; des am 5. August 1866 zu Obervellach, Bezirk Spital in Kärnten, als Sohn der Eheleute Franz Slama und Therese Weiler geborenen, nach Wall.=Meseritsch heimatberechtigten Matthias Slama. Ueber ein positives Ergebnis ist bis 30. Juli 1902 zu berichten. Steyr, 22. Juni 1902. Z. 8345. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 12.772/X. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches. Das k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 10. Juni d. J., Z. 16.385, auf Grund des

Vesprem), Szerencz (Komitat Zemplen, sowie aus den Artikels 5 des Viehseuchenübereinkommens mit dem Deutschen Munizipalstädten Debreczen und Szekes=Fejervar in Ungarn, Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des sowie aus dem Bezirke Gradiskanova (Komitat Pozega) zugehörigen Schlußprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892) in Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrate vertretener Königreichen und Ländern. Königreiche und Länder aus nachstehenden von der Lungen seuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches bis Des weiteren ist auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest von den k. k. Bezirkshauptmannschaften in auf Weiteres unbedingt zu verbieten und zwar: Aus den Luttenberg und in Ungarisch=Brod und wegen des Bestandes Regierungsbezirken Oppeln und Magdeburg des Königreiches des Stäbchenrotlaufes von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Preußen. Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit dem E in Unter=Gänserndorf getroffenen Verfügung die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Vag¬ lasse der k. k. oberösterr. Statthalterei vom 28. April d. J. Ujhely (Komitat Nyitra) Poszony einschließlich der Stadt¬ Z. 9166, verfügten Verbotes mit dem Tage der Verlaut¬ gemeinde Szent=György (Komitat Poszony) und Alsoz¬ barung in dem Amtsblatte der „Linzer Zeitung“ in Wirk¬ Lendra, (Komitat Zala) in Ungarn nach dem diesseitigen samkeit. Uebertretungen desselben werden nach den Bestim¬ Gebiete verboten. mungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.= Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Antafalva und Pancsova Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Tierseuchen¬ (Komitat Torontal) in Ungarn gerichtete Verbot aufgehoben gesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet Dies wird zufolge der Erlässe des k. k. Ministeriums Linz, am 13. Juni 1902. des Innern vom 6., 9. und 12. Juni d. J., Z. 23.065, Der k. k. Statthalter: 23.615 und 24.442, im Nachhange zur hierämtlichen Kundmachung 6. Juni d. J., Z. 12.333, zur allgemeinen Bylandt m. p. Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Uebertretungen dieser Vorschrift werden nach den §§ 44 und 45 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom Steyr, 22. Juni 1902. . 8399. 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) bestraft und finden auf verbotwidrig eingebrachte Transporte die Bestimmungen An alle Gemeinde=Vorstehungen und des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Linz, am 16. Juni 1902. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Nr. 13.063/X. Kundmachung enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Kroatien¬ Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Valazsfalva, Kis=Enyed einschließlich der Stadtgemeinde zakna (Komitat Also-Feher), Miskolcz einschließlich der leichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Borsod), Parkany (Komitat Esztergom), Mor (Komitat Feher). Hajdu-Böszormeny einschließlich der Stadtgemeinde Hajdu=Nanas und Hajdu-Böszörmeny (Komitat Hajdu), Petroseny (Komitat Hunyad, Felsö=Jaszsagy einschließlich der Stadtgemeinde jaszs=Bereny (KomitatJasz=Nagy=Kun-Szlnok), Hosszuaszo (Komitat Kis=Küküllö), Udvard (Komitat Komarom), BegaUugos einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Kraßo=Szöreny), Lipto=Szent=Miklos, Lipto=Ujvar (Komltat Lipto), Huszt, Taraczviz, Tecsö, Sziget ein¬ schließlich der Stadtgemeinde Maramaros=Sziget (Komitat Maramaros), Ersekujvar einschließlich gleichnamiger Stadt gemeinde (Komitat Nyitra), Abony, einschließlich der Stadt¬ gemeinde Czegled und Nagy=Körös, Nagy=Kata (Komitat Pest=Pilis=Solt Kis=Kun), Also=Dada einschießlich der Stadt¬ gemeinde Nyiregyhaza (Komitat Szabolcz), Szinger=Varalja (Komitat Szatmar), Szelistye, Szerdahely Komitat Szeben), 6saki-Gorbo, Nagy=Ilonda (Komitat Szolnok-Doboka) Unzlas, Nekas (Komitat Temes), Bittse, Kiszucza=Ujhely Nag=Besztercje, Zsolna (Komitat Trenczen), Zircz (Komitat Der k. k. Statthalter: Bylandt m. p. Steyr, 24. Juni 1902. Z. 8509. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 10. bis 17. Juni 1902. 1. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kematen, Ort¬ schaft Gerersdorf. 2. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaft Steyrdorf Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Mehrnbach, Ortschaft Asenham. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Zell a. P., Ortschaft Hochrain. 3. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaft Bei der Steyr.

2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Reichenau; Gemeinde Wasenberg, Ortschaft Schaffetschlag 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ischl, Ortschafter Steinfeld, Sulzbach. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Herzogsdorf, Ortschaften Herzogsdorf, Stammering. 4. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Altenfelden; Gemeinde Lembach, Ortschaften Hörhag, Maier¬ hof, Wullmansberg, Lembach; Gemeinde Niederwaldkirchen, Ortschaft Koth; Gemeinde Pürnstein, Ortschaft Steinbruch Gemeinde Putzleinsdorf, Ortschaften Mayerhof, Putzleins¬ Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr dorf; Gemeinde Schönegg, Ortschaft Piberschlag; Gemeinde St. Martin, Ortschaften Faltenbach, Blöcking; Gemeinde und Ortschaft St. Veit; Gemeinde Witzersdorf, Ortschaft Klotzing. 5. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Lambach 6. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaften Waldegg und Stadt. Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Ottenschlag Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Alberndorf; Gemeinde Pöstlingberg, Ortschaft Altlichtenberg Bezirk Rohrbach: Gemeinde Putzleinsdorf, Ortschaft Berg b. M., Gemeinde Witzersdorf, Ortschaft Kaindlsdorf. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner.

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