Amtsblatt 1902/23 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 23. Steyr, am 5. Juni. 1902. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werder Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 b. — Einzelne Nummern kosten 10 h Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden ad Z. 7218. Steyr, 3. Juni 1902. Steyr, 1. Juni 1902. Z. 7450. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Berichtigung. k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Im Amtsblatte Nr. 22 vom 29. Mai 1902 ist in Hausierhandel. dem Verzeichnisse des Erlasses Zahl 7218, betreffend die Zählung der gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe, Laut der an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ Rubrik „Gaflenz, Großraming“, Kolonne „Revisor“ der langten Mitteilung des königl.=ungarischen Handels¬ Name „Salzer“ auf „Salcher“ zu berichtigen. ministeriums vom 5. April 1902, Z. 22.941, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde Szent=Agotha, Komitat Nagy=Küküllö, unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtrags=Verordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten Z. 929/B.=Sch.=R. Steyr, 25. Mai 1902. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Statthalterei=Erlasses vom 22. Mai 1902, Nr. 9764/VIII mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis An sämmtliche Schulleitungen. gesetzt. Bezirkslehrerkonferenz. Z. 7288. Steyr, 27. Mai 1902 Die diesjährige Bezirkslehrerkonferenz findet am 10. Juli l. J. im Zeichensaale der Mädchenbürgerschule in Steyr statt. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Beginn: 9 Uhr vormittags. Verpflegskosten in der Landes=Irrenanstalt Czernowitz. Tagesordnung: Laut Note des Landes=Ausschusses in Czernowitz vom 1. Mitteilungen des k. k. Bezirksschulinspektors. 9. Mai l. I., Z. 2548, wurde auf Grund des Landes¬ 2. Bericht und Wahl des ständigen Ausschusses. gesetzes vom 27. April 1901, L.=G.= und V.=Bl. XV, 15 „Häusliche Erziehung“ Vortrag des Lehrers Alois die öffentliche allgemeine Landes=Irrenanstalt in Czernowitz Böhm in Sierninghofen=Neuzeug. am 1. Mai 1902, eröffnet und im Sinne der Bestimmung des § 27 des Statutes für diese Anstalt nach gepflogenem Bericht und Wahl der Bibliotheks=Kommission. Einvernehmen mit der k. k. Landesregierung der Verpflegs¬ 5. „Die Entwicklung des Bandwurmes und der kostentarif pro 1902 per Kopf und Tag nach der ersten Trichine nach den neuesten Forschungen der Wissen¬ Klasse mit 6 K, nach der zweiten Klasse mit 4 K und schaft. Vortrag des Lehrers Josef Hofer in Bad Hall. nach der dritten Klasse mit 1 K 80 h für das Jahr 1902 6. Etwaige Anträge. festgestellt. Hievon werden die Schulleitungen behufs Verstän¬ Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge digung der unterstehenden Lehrkräfte in Kenntnis gesetzt. Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 17. Mai 1902, Z. 10.601/V, in die Kenntnis gesetzt.

Steyr, 30. Mai 1902. Z. 7378. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 11.285/X. Kundmachung betreffend Einfuhrsbeschränkungen für Klauentiere aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchen=Aus¬ weises der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 20. Mai d. J., Z. 20.585, unter Aufrechthaltunc der mit der Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 570/II hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und geschlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen, betreffend den Verkehr mit Viel aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen zu erlassen: Wegen des Bestandes der 1. Schweinepest gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Bos.=Gradiska, Gradacac, Banjaluka (Land), Kljuc und Priedor; Z. 7380. Steyr, 30. Mai 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. Nr. 11.284/X. Kundmachung enthaltend veterinär-polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Kroatien¬ Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirker Ujvidek (Komitat Bacs=Bodrog), Leva, einschließlich der gleich¬ namigen Stadtgemeinde (Komitat Bars), Ipolysag, Szol (Komitat Hont), Dicsö=Szent=Marton (Komitat Kis-Küküllö) in Ungarn, sowie aus den Bezirken Dvor, Kostajnica, ein¬ schließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Zagreb in Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Huszt (Komitat Maramaros), Kis=Kun-=Feleghaza, einschließlich der gleichnamigen Stadtge¬ meinden Kun Szent=Miklos (Komitat Pest=Pilis=Solt=Kis 2. Schafpockenseuche gegen die Einfuhr von kun), Felsö=Czalloköz, Pozsony, einschließlich der Stadtge¬ Schafen aus dem Bezirke Sanskimost. meinde Szent=György (Komitat Pozsony), Also-Lendva, Die Bestimmungen der hierämtlichen Kundmachung Nova (Komitat Zala), sowie aus der Munizipalstädten Kecs¬ vom 2. November 1899, Z. 19.709, über die Einfuhr von kemet und Pozsony in Ungarn gerichtete Verbot hiemit geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande, sowi¬ aufgehoben. von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung ge Das nunmehr kraft des bestehenden Veterinär=Ueber¬ sperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchen¬ einkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Ver¬ freien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch ordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179 fernerhin in Kraft. bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche Uebertretungen dieser Verfügungen, welche an Stelle geltende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus der durch der hierämtlichen Kundmachung vom 13. April d. J. Schweinepest verseucht gewesenen Gemeinde Tarnok=Oroklan Z. 8493/X, sofort in Wirksamkeit treten, werden nach den Stuhlgerichtsbezirk Nova), ferner aus den verseucht ge¬ Bestimmungen § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, wesenen Munizipalstädten Kecskemet und Pozsony, sowie (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziehungsweise des § 46 des allge¬ deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung des meinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.- gegen die angeführten Munizipalstädte bestandenen Verbotes Bl. Nr. 35) geahndet. nicht berührt. Linz, am 27. Mai 1902. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministerium des Innern vom 21. Mai d. I., Z. 20.738, im Nach Der k. k. Statthalter: hange zur hierämtlichen Kundmachung vom 20. Mai d. J., Bylandt m. p. Z. 10.678, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Linz, am 27. Mai 1902. Der k. k. Statthalter: Bylandt m. p Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter v. Pitner Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2