meiden und wo selbe unvermeidlich sind, dieselben womöglich im Einvernehmen mit den Geschädigten, andernfalls unter Zuziehung von Sachverständigen zu bewerten und zu vergüten Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 17. Mai 1902, Z. 10.401/I, in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 26. Mai 1902. Z. 7167. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des am 14. October 1871 zu Neu=Hrozenkau als Sohn der Eheleute Anton Kubin und Anna Septak geborenen, zu Policna, im Bezirke Wall.=Meseritsch heimatberechtigten, militärtaxpflichtigen Franz Kubin; ferner nachbenannter Militärtaxpflichtiger aus dem Bezirke Neustadl: Josef Sláma, geboren 1875 in Konikau und dahin zu¬ ständig, Sohn des Johann und der Josefa Sláma, ge¬ borenen Sejewka; Franz Pišný aus Groß=Domanin, geboren 1867 in Stépanau, Sohn des Franz und der Vincencia Pišný, geborenen Fiala; Karl Sedláček, geboren 1876 und zuständig nach Bystritz Sohn des Franz und der Therese Sedláček, geborenen Navratil; Franz Flendra aus Ingrowitz, geboren 1876 in Brünn, Sohn der Anna Flendra; Eduard Vojtisek aus Ingrowitz, geboren 1872 in Wien, Sohn der Anna Vojtišek. Ueber ein positives Ergebnis ist zu berichten. Steyr, 25. Mai 1902. Z. 7165. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Unterstützungsschwindler. Laut Note der k. k. Landesregierung in Klagenfurt vom 3. Mai. 1902, Z. 7 78, verursacht der zur Gemeinde Obervellach zuständige, am 19. Juli 1863 geborene Tischler¬ gehilfe Johann Unterlasser, welcher mit einem von der Heimatsgemeinde am 9. December 1888 unter Z. 94 aus¬ gestellten Arbeitsbuche versehen ist, durch wiederholte Fassung von Schuhen und anderen Kleidungsstücken der genannten Gemeinde große Kosten. Personsbeschreibung des Johann Unter lasser: Statur: mittel; Gesicht: länglich; Haare: schwarz Augen: braun; Mund und Nase: regulär. Besondere Kennzeichen: keine Dem Genannten ist den Fall erwiesener dringender Nothwendigkeit ausgenommen, keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, derselbe vielmehr im Betretungsfalle nach den schubpolizeilichen Vorschriften zu behandeln. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Statthalterei=Er¬ lasses der k. k. Statthalterei vom 12. Mai 1902, Nr. 10.223/II, in die Kenntnis gesetzt. Z. 6905. Steyr, 20. Mai 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Infolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 10. Mai 1902, 9898/IV, wird mit Bezug auf den im Amtsblatte Nr. 2 vom 9. Jänner l. J., sub Z. 11, ent¬ haltenen Erlass eröffnet, dass die Nachforschungen nach den stellungspflichtigen Franz Grießl und Johann Schimp einzustellen sind, da mittlerweile der Aufenthalt des ersteren und das Ableben des letzteren erhoben wurde. Steyr, 22. Mai 1902. Z. 7029. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausierhandel. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Mittheilung des königl.=ungar. Handelsministeriums vom 21. Februar 1902, Z. 11.301, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Stadt Erzsébetváros, Komitat Kis=Küküllö, unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtrags=Verordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 13. Mai 1902. Nr. 9174/VIII, mit Beziehung auf § 10 des Hausier¬ patentes in die Kenntnis gesetzt. Z. 7028. Steyr, 22. Mai 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausierhandel. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Mittheilung des königl.=ungarischen Handels¬ ministeriums vom 3. März 1902, Z. 7617, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Stadt Ujbánya, Comitat Bars, unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtrags=Verordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 13. Mai 1902 Z. 8397/VIII, in Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes in die Kenntnis gesetzt
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