Amtsblatt 1902/21 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Steyr, am 22. Mai. 1902. Nr. 21. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auck Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. zeitigen und hinreichenden Abschuss dieser Schädlinge dafür Steyr, 15. Mai 1902. Z. 807/B.=Sch.=R. zu sorgen, dass ein Ueberhandnehmen derselben nicht ein¬ treten könne. Auch ist den Jagdberechtigten nahezulegen dass das wirksamste Mittel der Verhinderung dieses Ueber¬ An den Zweiglehrerverein Sierning. handnehmens darin besteht, den Jagdaufsichtsorganen mit Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt jenen Mit dem Auftrage zum Abschusse ein entsprechendes Schussgeld gliedern des Zweiglehrervereines Sierning, welche der am für jedes erlegte Stück zuzusichern. 5. Juni um 10 Uhr vormittags stattfindenden Versammlung Hiebei sind dieselben aufmerksam zu machen, dass in Weichstetten beiwohnen wollen, den hiezu erforderlichen falls sie sich der ihnen obliegenden Verpflichtung entziehen Urlaub. sollten, die Bezirkshauptmannschaft genöthiget wäre, nach § 56 und eventuell nach § 86 und 91 des Jagdgesetzes einzuschreiten Ueber den Vollzug dieser Verständigung haben sich Steyr, 19. Mai 1902. Z. 6902. die Gemeinde=Vorstehungen auszuweisen An alle Gemeinde=Vorstehungen. Die gepflogenen Erhebungen haben ergeben, dass in Steyr, 19. Mai 1902. Z. 6741 einzelnen Bezirken Oberösterreichs durch besonders in reichen Samenjahren in großer Anzahl auftretende Eichhörnchen bedeutende Schäden an Waldbeständen verursacht wurden. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Diese Schäden entstanden hauptsächlich durch Abbeißen k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. der Terminalknospen an jungen Fichten und Tannen, durch das Verzehren von Waldsämereien zur Zeit der Samenreife Warnung vor der Theilnahme an der ungarischen und namentlich durch das sogenannte Ringeln frohwüchsiger circa 15 —20 jähriger Lärchen, Fichten und Tannen vom Classenlotterie. Gipfel abwärts bis beiläufig zur Mitte des Stammes Mit der Verordnung des k. k. Finanzministeriums wobei die Rinde stückweise entfernt und dann der Bast bis vom 5. August 1897, R.=G.=Bl. Nr. 186, wurde das Spiel auf den Splink ringsherum abgenagt wird, infolgedessen in der ungarischen Classenlotterie als verboten erklärt, und die Saftzufuhr abgeschnitten und die obere Stammpartie für die Erwerbung und den Besitz von solchen Classenlosen, zum Absterben gebracht wird. wie auch für die Einladung zur Betheiligung an dieser Auch durch Benagen der Früchte der Aepfel=, Birn¬ Lotterie empfindliche Strafen festgesetzt und Nussbäume entstand nennenswerter Schaden. Als wirk Gleichwohl hat das agitatorische Treiben der Lotto¬ samstes Mittel zur Verhütung derartiger Schäden ist der Collecteure der ungarischen Classen=Lotterie, welche in rechtzeitige und ausreichende Abschuss der Eichhörnchen zu Oesterreich das hauptsächlichste Absatzgebiet für die ungarischen betrachten. Classenlose zu gewinnen suchen, einen solchen Umfang und Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 5. Mai 1902 derartige, alle Kreise der Bevölkerung belästigende Formen Nr. 8462/I, werden die Gemeinde=Vorstehungen beauftragt angenommen, dass nicht bloß zum Schutze des österr unter Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 55, 56, 86 Lottogefälles, sondern auch im Interesse des Publicums und 91 des oberöst. Jagdgesetzes, die Jagdberechtigten über energische Regressivmaßregeln nöthig erscheinen. die Schädlichkeit des Eichhörnchens bei Ueberhandnehmen Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 10. Mai 1902, desselben nachdrücklichst aufmerksam zu machen und denselben Nr. 7385/IV, erscheint daher eine gründliche Belehrung die ihnen obliegende Verpflichtung einzuschärfen, durch recht

der Bevölkerung nothwendig, um dieselbe vor Schaden und Der Genannte ist ein Sohn des bereits verstorbenen Ungelegenheiten zu bewahren. k. k. Gerichtsdieners Johann Stöffler und der ebenfalls Demgemäß werden die Gemeinde=Vorstehungen aufge¬ verstorbenen Katharina Stöffler, geb. Wekič, und zieht als Mitglied einer Liliputanertruppe seit seinem 15. Lebens¬ fordert, durch Aufruf und sonst ortsüblicher Verlautbarung auf das Verbot und die Strafbarkeit des Spieles in der jahre in Europa herum und hielt sich zuletzt in Nieder¬ ungarischen Classenlotterie, sowie der Mitwirkung bei der österreich auf; Verbreitung der ungarischen Classenlose hinzuweisen, das der Militärtaxrestanten Publicum zu warnen, und zur Ablieferung der bezüglicher Johann Kostal aus Neustadl, geboren am 13. Mai 1873 Correspondenz, Prospecte und Lose bei den Gemeinde¬ in Olesna, Sohn des Karl und der Josefa Kostal, ge¬ ämtern oder den Gendarmerie=Posten=Commanden aufzu borenen Polnicky; fordern. Josef Dvoraček aus Cikhaj, geboren 1867 in Cikhaj; Hiebei wäre zu betonen, dass die Ablieferung ohne jede Eingabe, jedoch wo möglich mit geöffneten Original¬ Josef Kubik aus Dvořist, geboren am 29. März 1871 Couverts ohne Verletzung der Briefmarke und des Post¬ in Dvořist, Sohn des Franz der Francisca Kubik; stempels erfolgen möge, und dass bei freiwilliger Ablieferung Franz Vojtisek aus Saar, geboren am 11. Jänner 1869, der oberwähnten Lotterie=Correspondenzen Nachforschungen Sohn des Severin und der Katharina Vojtisek; ob die abliefernde Partei nicht etwa schon in der ungarischen Jakob Cejka aus Neustadtl, geboren am 6. December 1874 Classenlotterie gespielt hat, unterbleiben werden. in Pest, Sohn der Antonie Cejka. Gendarmerie=Posten=Commanden haben Die k. k. Ueber ein positives Ergebnis ist bis 10. Juni l. J. gleichfalls dem Unfuge der Colportage und Anempfehlung zu berichten. der ungarischen Classenlotterie ihr Augenmerk zuzuwenden und sich bei der Einschränkung dieses unerlaubten Geschäftes nach Inhalt der Weisungen dieses Erlasses zu bethätigen. Steyr, 16. Mai 1902. Z. 6608. An alle Gemeinde=Vorstehungen, hochw. Steyr, 16. Mai 1902. Z. 6746. Pfarrämter und k. k. Gendarmerie=Posten¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen. Commanden. Widerruf. Auswanderung nach Britisch=Südafrika. Die Erhebungen nach den mit dem Erlasse vom Mit dem Erlasse vom 2. Mai 1902, Z. 5926, 28. April 1902, 5644, Amtsblatt Nr. 18, ausge¬ Amtsblatt Nr. 19, wurde den Gemeinden mitgetheilt, dass Reisende nach Britisch=Südafrika eines diesbezüglichen Er¬ schriebenen Franz Kral sind einzustellen. laubnisscheines bedürfen, welcher jedoch nur zum Landen berechtigt, während die Reise in das Innere des Landes einer besonderen Bewilligung unterliegt. Z. 6526. Steyr, 17. Mai 1902. Laut einer an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Mittheilung des k. und k. Ministeriums des Aeußern hat nunmehr das Civil=Permit Office in Johannisburg An alle Gemeinde=Vorstehungen. ein Regulativ erlassen, nach welchem Fremde, nachdem ihnen die Landung in Britisch=Südafrika gestattet worden, Rothlaufschutzimpfung der Schweine. um die Bewilligung, daselbst reisen zu dürfen, bei ihrem Mit Schreiben vom 6. Mai 1902, Z. 9929//IX, hat heimatlichen Consul anzusuchen haben, welcher sich seiner¬ die k. k. Statthalterei in Linz dem o.=ö. Landes=Culturrathe seits wieder an die zur Ertheilung der betreffenden Be¬ mitgetheilt, dass dieselbe beabsichtigt, im hiesigen Ver¬ willigung berufenen britischen Organe zu wenden hat. waltungsgebiete im Interesse jener Landwirte, welche durch Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge das Auftreten des Schweinerothlaufes einen oft nicht unbe¬ Frlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 10. Mai 1902, deutenden Schaden erleiden, mit Rücksicht auf die günstigen Z. 10.004/II, zur weiteren entsprechenden Verlautbarung Resultate, welche mit dem vom Professor Lorenz einge¬ in die Kenntnis gesetzt. führten Impfverfahren bisher gemacht wurden, die Schutz¬ und Heilimpfung der gefährdeten Schweinebestände zu fördern, und zwar insbesonders auch deshalb, weil diese Steyr, 13. Mai 1902. Z. 6245. Methode einfach ist, und bei von rothlauferkrankten Schweinen auch Heilwirkungen erzielt wurden. Zugleich hat dieselbe den Landes=Culturrath ersucht, An alle Gemeinde=Vorstehungen und die landwirtschaftlichen Kreise, insbesondere die Schweine¬ züchter hierauf aufmerksam zu machen und die Durch¬ k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. führung dieser Impfungen möglichst fördern zu wollen. Um jedoch auch eine billige Durchführung derselben Ausforschung des Stellungspflichtigen zu erzielen, wurde der o.=ö. Landes=Culturrath weiter ersucht, diese Angelegenheit noch in der Weise zu fördern, Ludwig Stöffler, Artist, am 13. August 1881 zu dass die hiezu erforderlichen Impfstoffe unentgeltlich beige¬ St. Veit a. d. Glan geboren, zur Gemeinde Kirchbach, stellt werden. politischer Bezirk Hermagor, zuständig.

Steyr, 17. Mai 1902. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Z. 6794. h. o. Auftrages zur eigenen Kenntnis und Unterstützung durch thunlichste Verlautbarung, sowie zur Verständigung An alle Gemeinde=Vorstehungen und der etwa dort ansäßigen Thierärzte mit dem Beifügen in die Kenntnis gesetzt, dass zu diesen Impfungen nur jene k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Thierärzte herangezogen werden können, welche sich vorher Zur Kenntnisnahme mit diesen Impfverfahren vertraut gemacht haben. Thierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 2. Mai bis 10. Mai 1902. Steyr, 17. Mai 1902. Z. 6793. 1. Bläschenausschlag. Bestand der Seuche. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Neumarkt. k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Erlöschen der Seuche. Nr. 9976/X. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Pichl; Kundmachung Gemeinde Spital a. P., Ortschaft Gleinkerau; Gemeinde und Ortschaft Vorderstoder. betreffend die Ertheilung der Berechtigung zur Einfuhr von Rindvieh aus Oesterreich=Ungarn in das Schlachthaus der 2. Schweinepest. Stadt Solingen. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Pöstlingberg, Laut Note des k. u. k. Ministeriums des Aeußern vom 1. Mai d. J., Z. 27.815/9, hat der königlich preußische Ortschaft Asberg; Gemeinde Herzogsdorf, Ortschaft Neußerling Landwirtschafts=Minister dem öffentlichen Schlachthause der Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried Stadt Solingen die Berechtigung zur Einfuhr von Rind¬ Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft vieh aus Oesterreich=Ungarn widerruflich ertheilt. Gemeinde Putzleinsdorf, Ortschaft Berg, Mayer¬ Lambach Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums hof und Putzleinsdorf des Innern vom 5. Mai 1902, Z. 18.083, allgemein Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde und Stadt verlautbart. Steyr 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz Linz, am 12. Mai 1902. Erlöschen der Seuche. Der k. k. Statthalter: Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Bylandt m. p. Hellmonsödt. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. St. Veit Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der k. k 3. Rothlauf der Schweine. Statthalterei in Linz vom 12. Mai 1902, Nr. 9976/X zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Piberbach. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2