Z. 6355 Steyr, 12. Mai 1902. Steyr, 12. Mai 1902. Z. 6354. An alle Gemeinde=Vorstehungen. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 25. April d. J., Z. 16.388, hat das schweize¬ Zur Kenntnisnahme. rische Landwirtschafts=Departement in Bern mit der Ver¬ fügung vom 3. April 1902, Nr. 73, und unter Berufung Thierseuchen-Ausweis für Oberösterreich auf die Verfügung in Nr. 30 vom 27. December 1894 neuerdings zur Kenntnis gebracht, „dass die Einfuhr von in der gefrorenem Fleisch jeder Herkunft nach der Schweiz aus¬ Berichtsperiode vom 26. April bis 2. Mai 1902. nahmslos verboten ist, weil solches den Vorschriften des Art. 100 der eidgenossischen Vollziehungs=Verordnung vom 1. Bläschenausschlag. 14. October 1887 nicht entspricht und weil zu dem keine Bestand der Seuche. genügende Gewähr für dessen Unschädlichkeit geboten werden kann. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Pichl; Gemeinde Spital a. P., Ortschaft Gleinkerau; Ge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. Mai 1902, meinde und Ortschaft Vorderstoder. Nr. 9503/X, unter Bezugnahme auf die Statthalterei=Er¬ 2. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Neumarkt. lässe vom 20. Juni 1898, Z. 10.827, und vom 7. Jänner 1899, Erlöschen der Seuche. Z. 211, zur geeigneten weiteren Verlautbarung und Ver¬ ständigung der Interessenten in Kenntnis gesetzt. Bezirk Wels: Gemeinde Pötting, Ortschaft Straßhof 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Steyr, 8. Mai 1902. Z. 6244. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft HellmonsödtBezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft An alle Gemeinde=Vorstehungen und Gemeinde und Ortschaft St. Veit Lembach k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde und Stadt Nr. 9708/X. Steyr. Kundmachung Erlöschen der Seuche. betreffend das Verbot der Einfuhr von Klauenthieren vom Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Centralviehmarkte in St. Marx in Wien nach Oberösterreich. St. Martin. Mit Rücksicht auf den Ausbruch der Maul= und 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Engerwitz Dorf, Klauenseuche bei am Markte vom 28. April l. I. unver¬ Ortschaft Schweinbach. kauft zurückgebliebenen Rindern des Centralviehmarktes in St. Marx in Wien findet die k. k. Statthalterei zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 3. Mai 1902, Z. 6527. Steyr, 12. Mai 1902. Z. 18.324, bis auf weiteres die Einfuhr von Klauenthieren vom Centralviehmarkte in St. Marx nach Oberösterreich zu verbieten. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Uebertretungen dieses Verbotes, welches sofort in Wirksamkeit tritt, werden nach den Bestimmungen des k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Linz, am 4. Mai 1902. Nr. 9502/X. Für den k. k. Statthalter: Kundmachung Hein m. p. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Gendarmerie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in die Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichs¬ Kenntnis, diese Kundmachung sofort zu verlautbaren. Die rathe vertretenen Königreichen und Ländern. Gemeinde=Vorstehung Neuhofen wird insbesondere ange¬ Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach wiesen, den dortigen Beschauthierarzt entsprechend zu infor¬ dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des mieren und zu größter Vorsicht zu ermahnen. Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts Auf Grund des Erlasses des k. k. Ministeriums des bezirken Latorcza (Komitat Bereg), Brad, Hatszeg einschließlich Innern von 3. Mai 1902, Z. 18.324, werden die Gemeinde der gleichnamigen Stadtgemeinde, Körösbanya, Puj (Komitat Vorstehungen weiters beauftragt, etwaige von Wien einge Hunyad, Radnot (Komitat Kis-Küküllö), Also-Maros (Komitat langte Viehtransporte strenge überwachen zu lassen und Maros=Torda), Maros=Ludas (Komitat Toda-Aranyos) selbe sofort h. a. zur Anzeige zu bringen. sowie aus der Munizipalstadt Maros=Vasarhely in Ungarn nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern.
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