Männer welche aus Gemeinsinn und Nächstenliebe zur Uebernahme der Vormundschaft über fremde Kinder und zur gewissenhaften Erfüllung der hiemit verbundenen Pflichten bereit sind, bekannt gegeben und anderseits die von berufenen Kreisen gemachten Wahrnehmungen, welche ein Einschreiter der Pflegschaftsbehörde rechtfertigen, mitgetheilt werden. „Hiebei sind die Gerichte zunächst auf die Mitwirkung der Gemeinde=Vorstehungen angewiesen, welchen nach § 42 des Armengesetzes für Oberösterreich vom 5. September 1880, L.=G.=Bl. Nr. 12, die Bestellung eines gerichtlichen Vormundes für solche Kinder obliegt, die der väterlichen Fürsorge entbehren. „Bei dieser Thätigkeit der Gemeinden sollen sie die Unterstützung der Lehrerschaft an Volks= und Bürgerschulen finden, welche mit den Kindern und mit dem Hause in steter Berührung sind. „Insbesondere sind sie in der Lage, die Behörden auf jene Schulkinder, deren sittliche Entwicklung in ihrer Umgebung Gefahr droht, aufmerksam zu machen, damit diese in anderen Familien unter¬ gebracht werden, welche den berufenen Behörden volle Gewähr für eine gute Erziehung bieten oder damit in dem Falle, wenn solche Familien fehlen, die Ueberweisung derartiger Schulkinder zur Verhütung der Ver wahrlosung (im Sinne des § 16 des Gesetzes vom 24. Mai 1885, R.=G.=Bl. Nr. 90, an eine Besserungs¬ anstalt veranlasst wird. „Die Lehrer sind oft imstande, den Aufenthalt der zur Pflege und Erziehung verpflichteten Personen durch recht zeitige Anzeige von Uebersiedlungen ermitteln zu helfen und können hierin die Fürsorge der Armen= und Pflegschafts¬ behörden rücksichtlich der Feststellung der zur Pflege und Erziehung verpflichteten Personen auf das wirksamste unter¬ stützen. „Auch sind sie zuweilen in der Lage, den Armen= und Pflegschaftsbehörden die den einzelnen Fällen entsprechenden tauglichen Personen zur Pflege und Erziehung verwahr loster oder verlassener Kinder namhaft zu machen und an¬ gemessene Anträge zu stellen. Die Ortsschulräthe und sämmtliche Lehrpersonen werden letztere mit Bezug auf die §§ 25, 26 und 29 der Schul¬ und Unterrichtsordnung zufolge Sitzungsbeschlusses vom 28. April l. J. angewiesen, in jedem gegebenen Falle direct die Anzeige an das betreffende Gericht zu machen und hiebei geeignete Anträge zu stellen Bei diesem Anlasse wird auch auf den Erlass des k. k. Landesschulrathes vom 11. Juli 1900, Z. 1766, hin¬ gewiesen (Verordnungsblatt des Landesschulrathes, Stück IV Nr. 9.), mit welcher eine Instruction wegen Abgabe von Kindern in Rettungs=, bezw. Besserungsanstalten, hinaus gegeben wurde. Steyr, am 5. Mai 1902. Z. 735/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Die Schulleitungen werden angewiesen, binnen acht Tagen jene Lehrkräfte namhaft zu machen, welche bei der diesjährigen Bezirkslehrerconferenz einen Vortrag zu halten wünschen. Das genaue Thema des Vortrages ist bekanntzu¬ geben. Eventuell hat die Schulleitung einen Fehlbericht zu erstatten. Z. 736/B.=Sch.=R. Steyr, 5. Mai 1902. An die Vorstehungen der Privat=Lehr¬ und Erziehungs=Anstalten, Volksschulen, Kinderbewahranstalten und Arbeitsschulen. Die Vorstehungen werden angewiesen, den jährlich zu erstatteten statistischen Bericht zuverlässig bis 1. Juni l. I. hieramts einzubringen. Steyr, 5. Mai 1902. Z. 737/B.=Sch.=R. An alle Schulleitungen. Die Schulleitungen werden angewiesen, die Scheine behufs Erlangung von Armenexemplaren der eingeführten, nach den einzelnen Verlegern (Tempsky, Quirein, Hölzl, Pressverein 2c.) zu sortieren und mit separaten Berichten in Vorlage zu bringen. Z. 738/B.=Sch.=R. Steyr, 5. Mai 1902. Konkurs-Ausschreibung. An der dreiklassigen Volksschule in Kematen a. d. Krems kommt eine Lehrerstelle I. Klasse vom 1. September 1902 ab, zur definitiven Besetzung Bewerber um diese Stelle, mit welcher ein Jahres¬ gehalt von 1400 K, die Dienstalterszulagen per 200 K und ein Naturalquartier oder das gesetzliche Quartiergeld ver¬ bunden sind, haben ihre mit dem Reife= und Lehrbefähigungs Zeugnisse und einer Dienstes=Tabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen 3 Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs=Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung“ hieramts einzubringen. Verspätet einlangende Gesuche werden nicht berück¬ sichtigt. Z. 6052 Steyr, 2. Mai 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Zur Kenntnisnahme Thierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 17. April bis 26. April 1902. 1. Bläschenausschlag der Zuchtpferde. Bestehen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Pichl; Gemeinde Spital a. P., Ortschaft Gleinkerau; Ge¬ meinde und Ortschaft Vorderstoder. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Neu¬ markt; Gemeinde Pötting, Ortschaft Straßhof
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