Amtsblatt 1902/18 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Tauf¬ scheine, dem Reife= und Lehrbefähgungs=Zeugnisse, dem Nachweise über die Befähigung zur subsidiarischen Ertheilung des katholischen Religionsunterrichtes und einer Dienstes¬ tabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs=Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung“ im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. Steyr, 26. April 1902. Z. 5640. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung, Nr. 8493/X. Kundmachung betreffend Einfuhrsbeschränkungen für Klauenthiere aus dem Occupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten officiellen Thierseuchen=Aus¬ weises der Landesregierung in Sarajevo findet die k.1 Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 15. April d. J., Z. 15.270, unter Aufrechthaltung der mit der Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/II, Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Ste hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und geschlachteten Schweinen aus dem Occupationsgebiete mittels Eisenbahn sestgesetzten Bestimmungen, betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Occupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen zu erlassen Wegen des Bestandes der Schweinepest gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Gradacac, Kljuc, Priedor und Prujavor 2. Schafpockenseuche gegen die Einfuhr von Schafen aus dem Bezirke Sanskimost. Die Bestimmungen der hierämtlichen Kundmachung vom 2. November 1899, Z. 19.709, über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzertheilten Zustande, sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung ge¬ sperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchen¬ freien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche an Stelle der hierämtlichen Kundmachung vom 8. März d. Z. 5194, sofort in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen § des Gesetzes vom 24. Mai 1882, (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziehungsweise des § 46 des allge meinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.¬ Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 20. April 1902. Der k. k. Statthalter Bylandt m. p Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter v. Pitner.

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