Es ist nicht erst bis zu dem Ende Juli oder anfangs Z. 5204. Steyr, 28. April 1902. August sich etwa ergebenden Falterfluge zu warten, um die Anwesenheit des Nonnenspinners zu constatieren, vielmehr An alle Gemeinde=Vorstehungen und dermalen schon mit allem Eifer die ständige Untersuchung der Waldbestände zu betreiben. k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Statthalterei=Erlasses vom 21. April 1902, Nr. 8709/IX Widerruf. mit der Aufforderung in die Kenntnis gesetzt, sowohl selbst Die mit h. ä. Erlasse vom 19. December 1902, ein strenges Augenmerk auf die Waldungen und das Vor¬ Z. 15.964, Amtsblatt Nr. 52, angeordnete Ausforschung kommen von Insectenschäden zu richten, als auch die Wald¬ des Abgängigen Sebastian Oberaigner ist einzustellen, da besitzer, Forstverwaltungen und das Forstschutzpersonale unter selber mitlerweile aufgefunden wurde. Hinweisung auf die Bestimmungen der §§ 50 und 51 des Forstgesetzes im hierämtlichen Namen einzuladen, die Nach¬ forschungen wirksamst zu pflegen. Die k. k. Gendarmerieposten=Commanden werden be¬ Z. 5752. Steyr, 26. April 1902. auftragt, sich an den Nachforschungen nach dem Auftreter dieser Schädlinge nach Thunlichkeit eifrig zu betheiligen und An alle Gemeinde=Vorstehungen und von jedem bedenklichen Auftreten des Forstschädlings unver¬ weilt die Anzeige zu erstatten. k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Diese Anzeigepflicht obliegt auch den Gemeinde=Vor¬ stehungen, Waldbesitzern, Forstverwaltungen und dem Forst¬ Widerruf. schutzpersonale, welche mit der in dieser Beziehung gebotenen Unter Bezugnahme auf den Statthalterei=Erlass vom Raschheit die Vertilgungsmaßnahmen einzuleiten und in den 29. Juni 1901, Z. 12.707 (Amtsblatt Nr. 28 ex 1901), verschiedenen Stadien der Entwicklung des Insectes fortzu¬ wird den Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ setzen haben. Posten=Commanden eröffnet, dass laut Note der k. k. Polizei¬ Direction in Wien vom 15. April 1902, Z. 35.021/S. B., die Identität der in Andorf aufgefundenen Leiche eines Steyr, 22. April 1902. Z. 5331. Selbstmörders mit dem von Wien seit 23. Mai 1901 ab gängigen Konrad Lambrecht, Metzgergehilfe und Kaffee¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen. koch, 1842 in Zellhausen in Baiern geboren, katholisch, ledig, constatiert worden ist. Betreffend die Hagelversicherung. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Infolge neuerlichen Auftrages des k. k. Ministeriums Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 21. April 1902, Z. 8526/II, mit des Innern werden die Gemeinde=Vorstehungen im Grunde dem Bemerken in die Kenntnis gesetzt, dass die mit dem des Statthalterei=Erlasses vom 16. April 1902, Z. 1187/Prs eingangs citierten Erlasse angeordnete Currendierung sohin beauftragt, die Landwirte auf die Nothwendigkeit einer ent¬ eingestellt wird. sprechenden Hagelversicherung in nachdrücklichster Weise mit dem Bedeuten aufmerksam zu machen, dass künftighin auf eine staatliche Unterstützung anlässlich erlittener Hagel¬ schäden unter keinen Umständen zu rechnen ist. Z. 5794. Steyr, 28. April 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausierhandel. Laut einer an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Mittheilung des kgl. ungar. Handels=Ministerium¬ vom 3. März 1902, Z. 10.991, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde Dicsö=Szent Marton, Comitat Kis Küküllö, unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausier=Vorschriften und in der diesen Paragraphen ergänzenden Nachtrags=Verordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte ver¬ botenHievon werden die Gemeinde=Vorstehungen im Grunde des Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 19. April 1902, Z. 7794/VIII, mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. Z. 5064. Steyr, 28. April 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung der Stellungspflichtigen Josef Lehrbaum, geboren am 18. Februar 1881 in Brandtstatt, Gemeinde Piberbach, zuständig nach Wartberg, Knecht, katholisch, ledig, Sohn des Florian Lehrbaum und der Theresia Brunmair; Josef Stöckl, geboren am 21. Juli 1881 in Oberburgfried, Gemeinde Kremsmünster Land, zuständig nach Wartberg, katholisch, ledig, Knecht, Sohn der Eheleute Josef und Maria Krois; und des am 15. April 1880 in Krhowa im Bezirke Wall.¬ Meseritsch, geborenen und dort heimatberechtigten Rudolf Farek, Sohnes des Johann und der Maria Farek, ge¬ borenen Svak; des Landsturmpflichtigen Ernst Gazda, am 20. Mai 1882 in Wien geboren, in Roznau, im Bezirke Wall.=Messeritsch heimatberechtigt, Sohnes der Veronika Gazda;
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