reichischen Imkerschule des Centralvereines für Bienenzucht in Oesterreich finden im Jahre 1902 statt: I. Ein Haupt=Curs, welcher die Heranbildung von Bienenzuchtmeistern und Bienenzuchtlehrern bezweckt; derselbe ist ganztägig und be¬ ginnt am Montag den 2. Juni d. J. um 7 Uhr früh und endet am Sonntag den 15. Juni d. I. Der Unterricht erstreckt sich auf das gesammte Gebiet der Bienenzucht in Theorie und Praxis. Jeder Cursist er¬ hält nach regelmäßigem Besuche ein Frequentationszeugnis Jene, welche sich an diesem Hauptcurse betheiligen wollen müssen das 20. Lebensjahr zurückgelegt und die Fähigkeiten für den theoretischen und praktischen Unterricht haben. Solche, welche bereits längere Praxis in der Bienenzucht besitzen, werden bevorzugt. Es werden bloß 15 bis 20 Curstheilnehmer aufgenommen. Anmeldungen sind mit Angabe des Nationales bis längstens den 1. Mai an die Vereinskanzlei, Wien, Schauflergasse 6, zu richten, worauf bis 18. Mai den An¬ suchenden Nachricht über ihre Aufnahme oder Nichtaufnahme zukommen wird. Der Verein hat bereits Schritte unternommen, um für Unbemittelte bei den hohen Landesvertretungen Stipendien zu erwirken. Am 14., eventuell 15. Juni wird eine Imker¬ prüfung abgehalten, zu welcher nicht allein Cursisten, sondern auch andere Imker Zutritt haben. Das Prüfungszeugnis documentiert die Befähigung zum Bienenzuchtmeister, even¬ tuell zum Bienenzuchtlehrer. Unterricht und Prüfung sind unentgeltlich. Programm und Näheres durch die Vereinskanzlei. II. Ein Nebencurs, und zwar am 18., 21., 25., 28. Juni, 2., 5., 9. Juli und 17., 20. und 24. September dieses Jahres Dieser getheilte Curs findet an obbezeichneten 10 Tagen nachmittags von 4 bis ½8 Uhr statt und bezweckt haupt¬ sächlich die Einführung von Anfängern und Laien in das gesammte Gebiet der Bienenwirtschaft. Die Cursisten erhalten nach regelmäßigem Besuche ein Frequentationszeugnis Theilnehmer dieses Nebencurses müssen das 18. Lebens¬ jahr zurückgelegt haben, unbescholten sein und haben ihre Theilnahme bis längstens den 2. Juni in der Vereinskanzlei schriftlich oder mündlich zu melden. der „Linzer Zeitung“ Nr. 36 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 5. April 1902, Nr. 6800 und 7374/X, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus Ungarn und Croatien=Slavonien in die diesseitige Reichs¬ hälfte zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Steyr, 10. April 1902. Z. 4855. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Nr. 7236/X. Kundmachung der k. k. oberösterr. Statthalterei, betreffend die Abhaltung der ersten diesjährigen Prüfung aus dem Hufbeschlage. Die erste diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage wird im Sinne der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 27. August 1873 (R.=G.=Bl. Nr. 140) und des Er¬ lasses vom 24. April 1880, Z. 1194, am Montag den 9. und Dienstag den 10. Juni 1902 von der oberöst Prüfungscommission für Hufschmiede abgehalten werden Diejenigen Hufschmiede, welche behufs Erlangung der Be¬ rechtigung zum selbständigen Betriebe des Hufschmiedgewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbriefe) über das erlernte Hufschmied¬ gewerbe (Handwerk) und dem Arbeitszeugnisse (Arbeitsbuch) über eine wenigstens dreijährige Verwendung als Hufschmied¬ gehilfe (§ 6 der vorcitierten Ministerial=Verordnung) belegten Gesuche bis zum 20. Mai 1902 im Wege der politischen Bezirksbehörde ihres Aufenthaltsortes an die k. k. oberöst. Statthalterei in Linz zu richten Die Gesuchsteller werden besonders darauf aufmerksam gemacht, dass die Lehrbriefe nach dem Jahre 1883 von der zuständigen Genossenschafts=Vorstehung ausgestellt und vor der betreffenden Gemeinde=Vorstehung bestätigt sein müssen. Desgleichen muss auch den Arbeitszeugnissen die Bestätigung der Gemeinde= und Genossenschafts¬ Vorstehung beigesetzt sein. Linz, am 4. April 1902. Der Unterricht ist unentgeltlich. Für den k. k. Statthalter: Centralverein für Bienenzucht in Oesterreich Hein m. p Wien, I., Schauflergasse 6. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen infolge Hievon werden die Ortsschulräthe und Schulleitungen Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. April 1902 zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 4. April Nr. 7236/X, zur entsprechenden Verlautbarung mit der l. J., Z. 1209, in Kenntnis gesetzt. Weisung in die Kenntnis, dass nur solche Gesuchsteller, welche den in der Kundmachung angeführten Bedingungen, worunter die nach dem Jahre 1883 von der Genossenschafts Vorstehung bestätigten Lehrbriefe und die vorschriftsmäßigen Steyr, am 13. April 1902 Z. 4993. Arbeitszeugnisse zu verstehen sind, vollkommen entsprochen haben, berücksichtiget werden. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Der k. k. Statthaltereirath: Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Posten=Commanden werden hiemit auf die im amtlichen Theile Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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