Amtsblatt 1902/16 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

bisherigen eingehendst gepflogenen Erhebungen zufolge Felix in allen Orten (Stefansdorf in Oberösterreich) gänzlich unbe¬ kannt und er auch des oberösterreichischen Dialectes nicht mächtig ist. Der Genannte hat bei seiner gerichtlichen Vernehmung insbesondere folgende Angaben gemacht: „Meine Eltern hießen Franz und Josefa Felix und sind beide bereits ge¬ storben. Sie waren immer in Stefansdorf wohnhaft. Ich habe die Schule 3 Jahre in Stefansdorf besucht, eine Profession habe ich nicht erlernt, sondern mich als Taglöhner fortgebracht Ich habe am 1. Juli 1894 Stefansdorf verlassen, dortselbst wohnte ich bei dem Bauer Karl Reimisch, welcher vor 6 Wochen die Besitzung meiner vor einem Jahre ver¬ storbenen Stiefmutter Magdalena Felix, geborenen Schön in Stefansdorf Nr. 33 im Executionswege erstand. Ich habe mich zuletzt durch vier Jahre in Stefansdorf aufgehalten nnd bei einem Straßeneinräumer, dessen Namen ich nicht kenne, die letzten Wochen gearbeitet. Als ich Stefans¬ dorf verließ, ersuchte ich den Bürgermeister Karl Robl um Ausstellung eines Arbeitsbuches; derselbe verweigerte die Ausstellung. Felix behauptete im Verlaufe der wider ihn geführten Untersuchung weiters, sich um Arbeit persönlich an einen gewissen Johann Kladus in Pallendorf Nr. 7, Oberösterreich, gewendet zu haben und blieb, ungeachtet des Vorhaltens, dass ein Ort dieses Namens in Oberösterreich nicht existiere, bei seiner Behauptung. Da nun die vom Zeitpunkte der erfolgten Verhaftung des Johann Felix über dessen Zuständigkeit gepflogenen Er¬ hebungen zu einem positiven Resultate nicht führten und dies hauptsächlich aus dem Grunde, da der Mehrgenannte keinerlei Documente besass, aus welcher irgend ein Anhaltspunkt zur Feststellung des Heimatsrechtes hätte entnommen werden können, wurde derselbe endlich, nachdem es sich um die Tragung der im allgemeinen öffentlichen Kranken hause Stockerau, sowie der in der n.=ö. Landes¬ irrenanstalt in Ybbs a. d. Donau aufgelaufenen und in der letzteren noch auflaufenden Kosten handelte, mit der Entscheidung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 3. December 1901, Z. 36.450, der hierbezirklichen Gemeinde Streitdorf im Grunde des § 19, Punkt 4, des Gesetzes vom 3. December 1863, R.=G.=Bl. Nr. 105, zugewiesen, welche Entscheidung mit dem Erlasse der k. k. n.=ö. Statthalterei vom 3. März 1902 Z. 16.003, endgiltig bestätigt wurde. Da sonach die Gemeinde Streitdorf insolange als Heimatsgemeinde zu behandeln ist, bis das dem Felix zu¬ stehende Heimatsrecht anderweitig ausgemittelt wurde, oder er anderswo ein Heimatsrecht erworben hat, werden alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Com¬ manden angewiesen, im Interesse der haftpflichtigen Gemeind Streitdorf die Identität bzw. Heimatsgemeinde des Johann Felix durch geeignet erscheinende Nachforschungen sicherstellen zu suchen und folgt zu diesem Behufe dessen Persons beschreibung: Größe mittel, Körperbau ziemlich kräftig, Gesicht oval Gesichtsfarbe röthlich, Haare schwarzbraun, Augenbrauen schwarzbraun, Augen blau, Nase spitzig, Mund klein, Zähne vollzählig, Bart: brauner Schnurr= und Kinnbart, Kinn oval, besondere Kennzeichen keine, Sprache deutsch, Kleidung: ortsübliche, bäuerliche Kleidung (dunkel, langer Rock). Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 4. April 1902 Nr. 7115/II mit der Weisung in Kenntnis gesetzt, ein positives Ergebnis über die Heimatsgemeinde des Johann Felix bis längstens 10. Juni l. J. zu berichten. Z. 5076. Steyr, 14. April 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung der Militärtaxrestanten Heinrich Habermann aus Neutitschein, geboren am 2. No¬ vember 1868 zu Wien, und des Franz Kraus aus Neutitschein, geboren am 26. August 1869 in Mährisch=Ostrau, Sohn des Franz und der Therese Kraus, geborenen Quitta. Ueber ein positives Ergebnis der Forschung ist bis 1. Juni 1902 zu berichten. Steyr, 9. April 1902. Z. 504. An alle Ortsschulräthe und Schulleitungen. Zufolge Mittheilung der Direction der k. k. Lehrer bildungsanstalt in Linz werden die Lehrbefähigungs=Prüfungen für Arbeitslehrerinnen an Volksschulen und an Bürgerschulen an der k k. Lehrerinnen=Bildungsanstalt in Linz in der Zeit vom 9. bis 11. Juni l. J. abgehalten. Die erforderlichen Documente a) der Tauf= oder Geburtsschein, behufs Nachweises über das vollendete 18. Lebensjahr, b) das letzte Schulzeugnis, c) das Sittenzeugnis und d) ein Zeugnis über die physische Tüchtigkeit sind gleichzeitig mit der Anmeldung zur Prüfung bis längstens 2. Juni l. J. an die Direction der k. k. Lehrerinnen¬ Bildungsanstalt in Linz einzusenden. Steyr, 14. April 1902. Z. 537/B.=Sch.=R. An alle Ortsschulräthe und Schulleitungen. Der Centralverein für Bienenzucht in Oesterreich hält heuer zwei Bienenzucht=Lehrcurse, und zwar einen ganz¬ tägigen in der Zeit vom 2. bis 15. Juni und einen getheilten, der nur am 18., 21., 25., 28. Juni, 2., 5., 9. Juli und 17., 20. und 24. September 1902, nachmittags von 4 bis ½8 Uhr stattfindet, in Wien ab Im Anschlusse wird das Programm der erwähnten Curse verlautbart, wobei ausdrücklich bemerkt wird, dass jene Lehrer, die an einem dieser Curse theilnehmen wollen, sich den Urlaub im vorgeschriebenen Dienstwege zu er¬ wirken haben. Programm der Bienenzuchtlehrcurse an der österreichischen Imkerschule in Wien. „An der anlässlich des 50 jährigen Regierungs¬ jubiläums des Kaisers Franz Josef I. gegründeten öster¬

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