Amtsblatt 1902/16 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1902. Steyr, am 17. April. Nr. 16. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig geeignete Inserate angenommen werder Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. einige Bestimmungen der Landtagswahl=Ordnung für das Steyr, 14. April 1902. Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns abgeändert werden, aufmerksam gemacht. An alle Gemeinde=Vorstehungen Gelegentlich der nächsten Amtstage werde ich diese Angelegenheit zur Besprechung bringen und mit den Herren Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz= Blätter Stück XXI, XXII, XXIII, XXIV. XXV. XXVI. Gemeinde=Vorstehern wegen Verfassung und Evidenthaltung XXVII, XXVIII, XXIX und XXX an die Gemeinden der Landtags=Wählerlisten Rücksprache pflegen. zur Hinausgabe Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Steyr, 11. April 1902. Z. 4857. Steyr, 15. April 1902. Z. 5188 An alle Gemeinde=Vorstehungen. Orthopädische Behandlung Unfallsverletzter. Gleichzeitig mit diesem Amtsblatte erhalten die Ge¬ meinde=Vorstehungen über Ersuchen der Arbeiter=Unfalls¬ Versicherungsanstalt in Salzburg Bürstenabzüge eines Auf satzes über orthopädische Behandlung Unfallsverletzter auf Kosten der Arbeiter=Unfalls=Versicherungsanstalt mit der Ein¬ ladung, hievon sowohl selbst Kenntnis zu nehmen, als aud je ein Exemplar an die im dortigen Bezirke befindlichen Krankencassen eventuell Aerzte übermitteln zu wollen. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Amtstage im Monate April 1902. Am Donnerstag den 24. April um 4 Uhr nach¬ mittags in der Gemeinde= Kanzlei zu Losenstein, für Losenstein, Lausa und Reichraming am Samstag den 26. April um 10 Uhr vor mittags in der Gemeinde=Kanzlei zu Weyer am Dienstag den 29. April um 9 Uhr vormit¬ tags in der Marktgemeinde=Kanzlei Kremsmünster, für die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Kremsmünster am Dienstag den 29. April um halb 3 Uhr nachmittags in der Gemeinde=Kanzlei Neuhofen, für die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Neuhofen. Die Gemeinde=Vorsteher haben sich an den Amts¬ tagen zu betheiligen und für die thunlichste Verlautbarung derselben mit dem Beifügen Sorge zu tragen, dass sich Parteien mit Wünschen und Beschwerden zu Angelobunger und dergleichen, einfinden können Steyr, 16. April 1902. Z. 5194. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden auf das in dem letzterschienenen Stücke Nr. IX des Landes =Gesetz= und Verordnungs=Blattes vom Jahre 1902, unter Nr. 15 enthaltene Gesetz vom 16. Februar 1902, mit welchem Steyr, 14. April 1902 Z. 5025. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Am 5. Juli 1894 wurde ein gewisser Johann Felizx unter dem Verdachte, einen Diebstahl begangen zu haben dem k. k. Bezirksgerichte Stockerau eingeliefert, jedoch die Untersuchung wider denselben wegen constatierter Geistes¬ störung eingestellt und der Genannte an die n.=ö. Landes irrenanstalt Ybbs a. d. Donau abgegeben, nachdem er vorher im allgemeinen öffentlichen Krankenhause Stockerau durch längere Zeit verpflegt worden war. Derselbe gab bei seiner Verhaftung an, nach Stefans¬ dorf (Bezirk Koblenstadt) in Oberösterreich zuständig zu sein und sich auch dortselbst längere Zeit aufgehalten zu haben welche Angaben jedoch nicht richtig sein dürften, nachdem der

bisherigen eingehendst gepflogenen Erhebungen zufolge Felix in allen Orten (Stefansdorf in Oberösterreich) gänzlich unbe¬ kannt und er auch des oberösterreichischen Dialectes nicht mächtig ist. Der Genannte hat bei seiner gerichtlichen Vernehmung insbesondere folgende Angaben gemacht: „Meine Eltern hießen Franz und Josefa Felix und sind beide bereits ge¬ storben. Sie waren immer in Stefansdorf wohnhaft. Ich habe die Schule 3 Jahre in Stefansdorf besucht, eine Profession habe ich nicht erlernt, sondern mich als Taglöhner fortgebracht Ich habe am 1. Juli 1894 Stefansdorf verlassen, dortselbst wohnte ich bei dem Bauer Karl Reimisch, welcher vor 6 Wochen die Besitzung meiner vor einem Jahre ver¬ storbenen Stiefmutter Magdalena Felix, geborenen Schön in Stefansdorf Nr. 33 im Executionswege erstand. Ich habe mich zuletzt durch vier Jahre in Stefansdorf aufgehalten nnd bei einem Straßeneinräumer, dessen Namen ich nicht kenne, die letzten Wochen gearbeitet. Als ich Stefans¬ dorf verließ, ersuchte ich den Bürgermeister Karl Robl um Ausstellung eines Arbeitsbuches; derselbe verweigerte die Ausstellung. Felix behauptete im Verlaufe der wider ihn geführten Untersuchung weiters, sich um Arbeit persönlich an einen gewissen Johann Kladus in Pallendorf Nr. 7, Oberösterreich, gewendet zu haben und blieb, ungeachtet des Vorhaltens, dass ein Ort dieses Namens in Oberösterreich nicht existiere, bei seiner Behauptung. Da nun die vom Zeitpunkte der erfolgten Verhaftung des Johann Felix über dessen Zuständigkeit gepflogenen Er¬ hebungen zu einem positiven Resultate nicht führten und dies hauptsächlich aus dem Grunde, da der Mehrgenannte keinerlei Documente besass, aus welcher irgend ein Anhaltspunkt zur Feststellung des Heimatsrechtes hätte entnommen werden können, wurde derselbe endlich, nachdem es sich um die Tragung der im allgemeinen öffentlichen Kranken hause Stockerau, sowie der in der n.=ö. Landes¬ irrenanstalt in Ybbs a. d. Donau aufgelaufenen und in der letzteren noch auflaufenden Kosten handelte, mit der Entscheidung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 3. December 1901, Z. 36.450, der hierbezirklichen Gemeinde Streitdorf im Grunde des § 19, Punkt 4, des Gesetzes vom 3. December 1863, R.=G.=Bl. Nr. 105, zugewiesen, welche Entscheidung mit dem Erlasse der k. k. n.=ö. Statthalterei vom 3. März 1902 Z. 16.003, endgiltig bestätigt wurde. Da sonach die Gemeinde Streitdorf insolange als Heimatsgemeinde zu behandeln ist, bis das dem Felix zu¬ stehende Heimatsrecht anderweitig ausgemittelt wurde, oder er anderswo ein Heimatsrecht erworben hat, werden alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Com¬ manden angewiesen, im Interesse der haftpflichtigen Gemeind Streitdorf die Identität bzw. Heimatsgemeinde des Johann Felix durch geeignet erscheinende Nachforschungen sicherstellen zu suchen und folgt zu diesem Behufe dessen Persons beschreibung: Größe mittel, Körperbau ziemlich kräftig, Gesicht oval Gesichtsfarbe röthlich, Haare schwarzbraun, Augenbrauen schwarzbraun, Augen blau, Nase spitzig, Mund klein, Zähne vollzählig, Bart: brauner Schnurr= und Kinnbart, Kinn oval, besondere Kennzeichen keine, Sprache deutsch, Kleidung: ortsübliche, bäuerliche Kleidung (dunkel, langer Rock). Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 4. April 1902 Nr. 7115/II mit der Weisung in Kenntnis gesetzt, ein positives Ergebnis über die Heimatsgemeinde des Johann Felix bis längstens 10. Juni l. J. zu berichten. Z. 5076. Steyr, 14. April 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung der Militärtaxrestanten Heinrich Habermann aus Neutitschein, geboren am 2. No¬ vember 1868 zu Wien, und des Franz Kraus aus Neutitschein, geboren am 26. August 1869 in Mährisch=Ostrau, Sohn des Franz und der Therese Kraus, geborenen Quitta. Ueber ein positives Ergebnis der Forschung ist bis 1. Juni 1902 zu berichten. Steyr, 9. April 1902. Z. 504. An alle Ortsschulräthe und Schulleitungen. Zufolge Mittheilung der Direction der k. k. Lehrer bildungsanstalt in Linz werden die Lehrbefähigungs=Prüfungen für Arbeitslehrerinnen an Volksschulen und an Bürgerschulen an der k k. Lehrerinnen=Bildungsanstalt in Linz in der Zeit vom 9. bis 11. Juni l. J. abgehalten. Die erforderlichen Documente a) der Tauf= oder Geburtsschein, behufs Nachweises über das vollendete 18. Lebensjahr, b) das letzte Schulzeugnis, c) das Sittenzeugnis und d) ein Zeugnis über die physische Tüchtigkeit sind gleichzeitig mit der Anmeldung zur Prüfung bis längstens 2. Juni l. J. an die Direction der k. k. Lehrerinnen¬ Bildungsanstalt in Linz einzusenden. Steyr, 14. April 1902. Z. 537/B.=Sch.=R. An alle Ortsschulräthe und Schulleitungen. Der Centralverein für Bienenzucht in Oesterreich hält heuer zwei Bienenzucht=Lehrcurse, und zwar einen ganz¬ tägigen in der Zeit vom 2. bis 15. Juni und einen getheilten, der nur am 18., 21., 25., 28. Juni, 2., 5., 9. Juli und 17., 20. und 24. September 1902, nachmittags von 4 bis ½8 Uhr stattfindet, in Wien ab Im Anschlusse wird das Programm der erwähnten Curse verlautbart, wobei ausdrücklich bemerkt wird, dass jene Lehrer, die an einem dieser Curse theilnehmen wollen, sich den Urlaub im vorgeschriebenen Dienstwege zu er¬ wirken haben. Programm der Bienenzuchtlehrcurse an der österreichischen Imkerschule in Wien. „An der anlässlich des 50 jährigen Regierungs¬ jubiläums des Kaisers Franz Josef I. gegründeten öster¬

reichischen Imkerschule des Centralvereines für Bienenzucht in Oesterreich finden im Jahre 1902 statt: I. Ein Haupt=Curs, welcher die Heranbildung von Bienenzuchtmeistern und Bienenzuchtlehrern bezweckt; derselbe ist ganztägig und be¬ ginnt am Montag den 2. Juni d. J. um 7 Uhr früh und endet am Sonntag den 15. Juni d. I. Der Unterricht erstreckt sich auf das gesammte Gebiet der Bienenzucht in Theorie und Praxis. Jeder Cursist er¬ hält nach regelmäßigem Besuche ein Frequentationszeugnis Jene, welche sich an diesem Hauptcurse betheiligen wollen müssen das 20. Lebensjahr zurückgelegt und die Fähigkeiten für den theoretischen und praktischen Unterricht haben. Solche, welche bereits längere Praxis in der Bienenzucht besitzen, werden bevorzugt. Es werden bloß 15 bis 20 Curstheilnehmer aufgenommen. Anmeldungen sind mit Angabe des Nationales bis längstens den 1. Mai an die Vereinskanzlei, Wien, Schauflergasse 6, zu richten, worauf bis 18. Mai den An¬ suchenden Nachricht über ihre Aufnahme oder Nichtaufnahme zukommen wird. Der Verein hat bereits Schritte unternommen, um für Unbemittelte bei den hohen Landesvertretungen Stipendien zu erwirken. Am 14., eventuell 15. Juni wird eine Imker¬ prüfung abgehalten, zu welcher nicht allein Cursisten, sondern auch andere Imker Zutritt haben. Das Prüfungszeugnis documentiert die Befähigung zum Bienenzuchtmeister, even¬ tuell zum Bienenzuchtlehrer. Unterricht und Prüfung sind unentgeltlich. Programm und Näheres durch die Vereinskanzlei. II. Ein Nebencurs, und zwar am 18., 21., 25., 28. Juni, 2., 5., 9. Juli und 17., 20. und 24. September dieses Jahres Dieser getheilte Curs findet an obbezeichneten 10 Tagen nachmittags von 4 bis ½8 Uhr statt und bezweckt haupt¬ sächlich die Einführung von Anfängern und Laien in das gesammte Gebiet der Bienenwirtschaft. Die Cursisten erhalten nach regelmäßigem Besuche ein Frequentationszeugnis Theilnehmer dieses Nebencurses müssen das 18. Lebens¬ jahr zurückgelegt haben, unbescholten sein und haben ihre Theilnahme bis längstens den 2. Juni in der Vereinskanzlei schriftlich oder mündlich zu melden. der „Linzer Zeitung“ Nr. 36 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 5. April 1902, Nr. 6800 und 7374/X, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus Ungarn und Croatien=Slavonien in die diesseitige Reichs¬ hälfte zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Steyr, 10. April 1902. Z. 4855. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Nr. 7236/X. Kundmachung der k. k. oberösterr. Statthalterei, betreffend die Abhaltung der ersten diesjährigen Prüfung aus dem Hufbeschlage. Die erste diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage wird im Sinne der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 27. August 1873 (R.=G.=Bl. Nr. 140) und des Er¬ lasses vom 24. April 1880, Z. 1194, am Montag den 9. und Dienstag den 10. Juni 1902 von der oberöst Prüfungscommission für Hufschmiede abgehalten werden Diejenigen Hufschmiede, welche behufs Erlangung der Be¬ rechtigung zum selbständigen Betriebe des Hufschmiedgewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbriefe) über das erlernte Hufschmied¬ gewerbe (Handwerk) und dem Arbeitszeugnisse (Arbeitsbuch) über eine wenigstens dreijährige Verwendung als Hufschmied¬ gehilfe (§ 6 der vorcitierten Ministerial=Verordnung) belegten Gesuche bis zum 20. Mai 1902 im Wege der politischen Bezirksbehörde ihres Aufenthaltsortes an die k. k. oberöst. Statthalterei in Linz zu richten Die Gesuchsteller werden besonders darauf aufmerksam gemacht, dass die Lehrbriefe nach dem Jahre 1883 von der zuständigen Genossenschafts=Vorstehung ausgestellt und vor der betreffenden Gemeinde=Vorstehung bestätigt sein müssen. Desgleichen muss auch den Arbeitszeugnissen die Bestätigung der Gemeinde= und Genossenschafts¬ Vorstehung beigesetzt sein. Linz, am 4. April 1902. Der Unterricht ist unentgeltlich. Für den k. k. Statthalter: Centralverein für Bienenzucht in Oesterreich Hein m. p Wien, I., Schauflergasse 6. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen infolge Hievon werden die Ortsschulräthe und Schulleitungen Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. April 1902 zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 4. April Nr. 7236/X, zur entsprechenden Verlautbarung mit der l. J., Z. 1209, in Kenntnis gesetzt. Weisung in die Kenntnis, dass nur solche Gesuchsteller, welche den in der Kundmachung angeführten Bedingungen, worunter die nach dem Jahre 1883 von der Genossenschafts Vorstehung bestätigten Lehrbriefe und die vorschriftsmäßigen Steyr, am 13. April 1902 Z. 4993. Arbeitszeugnisse zu verstehen sind, vollkommen entsprochen haben, berücksichtiget werden. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Der k. k. Statthaltereirath: Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Posten=Commanden werden hiemit auf die im amtlichen Theile Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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