Schließlich wird bekannt gegeben, dass das nächste Schuljahr in den Militär=Realschule am 1. Sep¬ tember, in den Militär=Akademien aber am 21. Sep¬ tember 1902 beginnen wird und dass in den ersten Jahr¬ gang der Militär=Oberrealschule wegen Mangel an Raum keine Bewerber einberufen werden können, ferner, dass in den II. und III. Jahrgang der Militär=Oberrealschule eine regelmäßige Aufnahme nicht stattfindet, indem in diesen zwei Jahrgängen nur jene Plätze besetzt werden, welche durch zufälligen Abgang frei werden. Zur Einbringung der unmittelbar bei der k. k. Statt¬ halterei in Prag zu überreichenden, genau nach den vor¬ stehenden Andeutungen zu instruierenden Competenzgesuche wird die Frist bis zum 15. Mai 1902 festgesetzt K. k. Statthalterei in Böhmen. Prag, am 19. März 1902. Steyr, 7. April 1902. Z. 4472. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die behördliche Untersuchung von Handels¬ gärtnerei=Anlagen im Sinne der Reblaus=Convention vom Jahre 1890. Laut des im R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1890, VII. Stück, veröffentlichten Zusatzartikels zur Berner Reblaus=Con¬ vention sind die vertragschließenden Theile bezüglich der Erleichterung des Verkehres von Pflanzen, Sträuchern und anderen Gewächsen (mit Ausnahme der Reben), welche aus Pflanzschulen, Gewächshäusern oder Gärten herstammen, dahin übereingekommen, dass im internationalen Verkehre zwischen den Conventionsstaaten die in alinea 2 des Artikels 3 der Convention vorgeschriebene Bescheinigung des Ursprungs landes dann nicht nothwendig ist, wenn es sich um Pflanzen¬ sendungen handelt, welche aus einem Etablissement stammen in welchem regelmäßige Untersuchungen in angemessener Jahreszeit stattfinden, welches amtlich als den Anforde rungen der Convention entsprechend erklärt worden ist und welches in den gemäß Artikel 9, Z. 6, der Convention (R.=G.=Bl. Nr. 105 ex 1882) veröffentlichten Verzeichnissen aufgeführt erscheint. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, den Inhalt des Vorstehenden zur Kenntnis der pflanzenhandel¬ treibenden Kreise zu bringen, und falls solche Handels¬ treibende sich der in der Convention vorgesehenen amtlichen Controle unterziehen wollen, dies bis längstens 20. Mai l. I anher zu berichten. Z. 4393. Steyr, 7. April 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Josef Brbka, am 19. April 1878 in Rozinka geboren, nach Jablonow, Bezirk Neustadtl, in Mähren zuständig, Sohnes des Anton und der Theresia Vrbka, geborenen Pala; ferner des Militärtaxrestanten Johann Svoboda, am 9. Juni 1870 zu Straßnitz, Bezirk Göding, in Mähren geboren, dahin zuständig. Ein positives Ergebnis ist bis 31. Mai zu berichten. Steyr, 7. April 1902. Z. 4394. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Unterstützungsschwindler. Laut der von der k. k. Statthalterei in Innsbruck an die k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Note vom 1. März 1902, Z. 5932, treibt sich Johann Kreyer, geboren 1867, angeblicher Handlungsgehilfe, in der Gemeinde Sonntag, Bezirk Bludenz, in Vorarlberg heimat¬ berechtigt, bestimmungslos herum und lässt sich Reisevor¬ schüsse und sonstige Unterstützungen verabreichen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 20. März 1902 Z. 5907/II, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, zu veranlassen, dass dem Genannten, den Fall dringender Nothwendigkeit ausgenommen, keinerlei Vorschüsse gewährt werden; vielmehr ist derselbe eventuell nach dem Schub¬ gesetze zu behandeln. Steyr, 5. April 1902. Z. 491/B.=Sch.=R. An alle Ortsschulräthe und Schulleitungen. Die Ortsschulräthe und Schulleitungen erhalten hiemit den Auftrag, im Sinne des Erlasses des hohen k. k. ober¬ österreichischen Landesschulrathes vom 7. März 1877, Z. 779, die Schulbeschreibung von Haus zu Haus vorzu¬ nehmen. Die Schulbeschreibungsacten: Aufnahmsbogen, Tabelle A und Tabelle B, und die von den Schulleitungen anzufertigenden summarischen Ausweise nebst den vorge schriebenen Beilagen sind von den Ortsschulräthen bis 15. Mai l. I. vorzulegen. Im Vorjahre mussten an viele Ortsschulräthe die Schulbeschreibungsacten zur Richtigstellung rückgeschlossen werden, da immer wieder nicht schulpflichtige Kinder in die Tabelle A aufgenommen wurden. Es wird daher auf stricte Beobachtung der bezüglichen Erläuterungen im obcitierten Erlasse nachdrücklich hingewiesen. Steyr, 6. April 1902. Z. 4655. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Nr. 6887/X. Kundmachung betreffend die Aufhebung des Verbotes der Einfuhr von Schweinen aus den politischen Bezirken Freistadt, Linz (Stadt und Land) und Steyr (Stadt und Land) nach Niederösterreich. Mit Rücksicht auf den derzeitigen Stand der Schweine¬ pest in Oberösterreich fand die k. k. Statthalterei in Wien
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