behörde des Wohnsitzes bis 15. April 1902 zu über¬ des Johann und der Johanna Plžák, geborenen Makovy; reichen. des Theodor Sabrofsky, geboren am 8. April 1875 in Linz, 10. März 1902. Neutitschein, dahin zuständig, Sohnes des Emil und der Aloisia Sabrofsky, geborene Haas; Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. des Josef Kelnar, geboren am 16. März 1867 in Barns¬ dorf, dahin zuständig, Sohnes der Marianne Kelnar; ferner des am 30. Mai 1869 zu Krhowa, im Bezirke Z. 74/Str. Pr. Steyr, 19. März 1902. Wall.=Meseritsch, als Sohn der Eheleute Anton Pajac und Maria Grygar geborenen, in Wall.=Meseritsch heimatbe¬ Das k. k. Finanz=Ministerium hat Herrn Ludwig rechtigten Franz Pajak; Gretler, Kaufmann in Weyer, über dessen Ansuchen von und des am 19. Mai 1875 zu Bilowitz, im Bezirke Göding, der Function eines Mitglied=Stellvertreters der Erwerb¬ als Sohn der Eheleute Vincenz Ocenásek und Anna steuer=Commission III. Classe für den Veranlagungsbezirk Kozanek geborenen und dort heimatberechtigten Schlosser¬ Steyr Land enthoben und an dessen Stelle Herrn Richard gehilfen Johann Ocenasek. Auer, k. k. Steueramts=Adjuncten in Steyr, mit der Ueber ein positives Ergebnis der Forschung ist zu Functionsdauer bis Ende 1905 ernannt. berichten. Z. 3864. Steyr, am 20. März 1902 Steyr, 20. März 1902. Z. 3914. An alle Gemeinde=Vorstehungen und An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Am 29. Juni 1901 wurde im Säusenstein, polit. Bezirk Melk, der Leichnam einer 20—40 Jahre alten Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 19. März 1902, Frauensperson aufgefangen, welcher 161 % groß, ziemlich Nr. 990/Präs., werden die Gemeinde=Vorstehungen und stark und infolge der vorgeschrittenen Verwesung k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden in Kenntnis gesetzt dürfte bereits 6 Wochen im Wasser gelegen sein — ziemlich dass dem verantwortlichen Redacteur der periodischen Druck¬ entstellt war. schrift: „Deutsches Wochenblatt“ in Linz die Bewilligung Derselbe hatte circa 40 % lange, braune Kopfhaare zur Placatierung der das Erscheinen dieses Wochenblattes im Oberkiefer keine, im Unterkiefer bloß zwei Zähne und anzeigenden Ankündigungen in Oberösterreich nach den äußerlich keine Verletzung, die auf eine strafbare Handlung in einem Exemplare zum Amtsgebrauche übermittelten hinweisen würde, und war bekleidet mit einer schwarzen, Placatmuster ertheilt worden ist. defecten Lüsterjacke, ebensolcher Schürze, ferner schwarzen Schafwollstrümpfen und Strumpfbändern aus Leinenstreifen, dann einem piquéartigen weißen Hemde; um den Leib war eine Rebschnur gebunden. Bei der Leiche wurde auch ein schwarzes Kreuz aus Holz, 6 % lang, 4 % breit, mit Christus und Todtenkopf aus Messing, ferner an dasselbe angebunden zwei Amulette, sowie ein Scapulier aus grünem Tuche — um den Hals hängend — vorgefunden Diese Frauensperson dürfte nach den bei ihr vorge¬ fundenen Sachen eine Nonne gewesen sein oder einen Orden angehört haben. Ungeachtet eingehender Nachforschungen gelang es bisher nicht, die Identität dieser Leiche festzustellen Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Statthalterei= Er¬ lasses vom 13. März 1902, Z. 5420, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, Erhebungen zur Feststellung der Identität der Leiche zu pflegen und das diesbezügliche Resultat bis längstens 15. April l. J. anher zu berichten Z. 3968. Steyr, 24. März 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung von Militärtaxpflichtigen und zwar: des Franz Plžák, geboren am 18. De¬ cember 1871, in Nesselsdorf und dahin zuständig, Sohnes Steyr, 24. März 1902. Z. 4182. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Bestellung der Fleisch= und Viehbeschauer. Nach den Bestimmungen der Fleischbeschau=Ordnung für Oberösterreich vom 23. Jänner 1856, Statthalterei¬ Zahl 2036, L.=R.=Bl. Nr. 7, Artikel I, Absatz 6, sind für den Dienst eines Fleischbeschauers nur solche Männer zu wählen, welche mit strenger Rechtlichkeit und Unbefangenheit auch die nöthigen Kenntnisse im Geschäfte der Fleischbeschau besitzen Nachdem die Gemeinde=Vorstehungen bei der Bestellung dieses in sanitär= und veterinärpolizeilicher Rücksicht hoch¬ wichtigen Amtes eine zu große Freizügigkeit in der Wah der Personen walten lassen und deshalb es sich wiederholt ergeben hat, dass die ernannten Fleischbeschauer äußerst ungenügende und gar keine Kenntnisse in der Beurtheilung der Zeichen des gesunden oder krankhaften Zustandes des zur Schlachtung bestimmten lebenden Viehes 2. der Thiere im bereits geschlachteten Zustande; oder 3. der Bestandtheile von Schlachtvieh im ausgeschrot¬ tenen Zustande oder in Zubereitungen zu Tage legten und sich mit den in der anfangs citierten Fleischbeschau=Ordnung angeführten Bestimmungen und Belehrungen über die Vor¬ nahme der Fleischbeschau oft gar nicht vertraut gemacht haben, so finde ich zur Vermeidung von Gefahren, welche
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