Steyr, 27. Februar 1902. Z. 2820. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Gebürenbehandlung von Waffenpässen für Gemeinde¬ Polizei=Organe. Das k. k. Finanzmisterium hat mit dem Erlasse vom 4. Februar 1902, Z. 3690, eröffnet, dass die über Ansuchen der Gemeinden für die Gemeinde=Polizei=Organe zu dienst¬ lichen Zwecken auszufolgenden Waffenpässe zum Tragen von Revolvern stempelfrei sind. ad Z. 1824. Steyr, 25. Februar 1902. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Ich habe dem Rudolf Deutsch, bevollmächtigten Ver¬ treter der Firma Singer & Comp., Nähmaschinenfabrik in Linz, über sein Ansuchen die Bewilligung ertheilt, im Laufe des Kalenderjahres 1902 im politischen Bezirke Steyr Ausstellungen in moderner Kunststickerei, ausge¬ führt auf der Original=Singer=Familien=Nähmaschine, ver¬ bunden mit einem kostenfreien Unterrichts=Cursus auf dieser Maschine, sowie etwaige Bestellungen auf diese Maschine entgegennehmen zu dürfen Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung hat der Unter nehmer vorher h. a. zur Anzeige zu bringen. Urkunde 2c.) und etwaigen Belobungsdecreten zu instruieren, und haben bis längstens 5. Mai bei der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft Steyr einzulangen. Es können nur jene Bewerber berücksichtigt werden welche in dem erwähnten Feldzuge verwundet und invalid geworden sind und beim obigen Regimente gedient haben. ad Z. 228/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrath hat mit dem Erlasse vom 28. Mai 1900, Z. 1396, veröffentlicht mit dem h. ä Erlasse vom 27.. Juni 1900, Z. 846, im Amtsblatte Nr. 27 vom Jahre 1900, Weisungen ertheilt, wie mit jenen Schülern an Volksschulen mit der Schulbesuchserleichterung nach der Durchführungs=Verordnung vom 8. Juni 1883 Art. V, Punkt 6, lit. c, zu verfahren ist, welche den für das 8. Schuljahr bestimmten verkürzten Unterricht absolviert haben und sodann in die Städte Linz oder Steyr behufs Eintrittes in einen Dienst oder in die Lehre übersiedeln. Behufs Erzielung eines gleichmäßigen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Verfahrens wird den Leitungen jener Schulen, an denen die obgenannte Schulbesuchs¬ Erleichterung eingeführt ist, zur Darnachachtung Folgendes eröffnet: An jenen Schulen des Bezirkes, an welchen das Schuljahr am 1. Mai beginnt, erhalten jene Schüler des 7. Schuljahres, die im letzten Quartale des 7. Schuljahres Steyr, 2. März 1902. Z. 3020 eine individuelle Schulbesuchserleichterung bewilligt erhalten, in den Monaten Februar März und April einen verkürzten Unterricht, während die Schüler des 8. Schuljahres in den An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Monaten November, December und Jänner generelle Schul¬ Unter Einem gelangen die Kundmachungen B und C. besuchserleichterung, d. h. verkürzten Unterricht genießen. betreffend die Verlosung der Josefa Haas von Laengen¬ Ausgenommen sind die Marktschulen, an welchen auch für feld'schen Heirats=Ausstattungs=Stiftungen das 8. Schuljahr nur individuelle Schulbesuchserleichterungen (25 Hauptstiftungen à 1680 K und 18 Nebenstiftungen bestehen à 1400 K, an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hinausgabe. Die Schulleitungen werden nun angewiesen, in Hin¬ Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, mit kunft nur solchen Schülern und Schülerinnen, die wirklich Rücksicht auf den humanen Zweck obiger Kundmachungen im 8. Schuljahre stehen und den für dieses Schuljahr be¬ selbe in ortsüblicher Weise möglichst ausgedehnt zu ver stimmten Unterricht absolviert haben, bei einer Uebersiedlung lautbaren. in die Städte Linz und Steyr das Entlassungszeugnis aus¬ zustellen und dieses sammt dem Schulnachrichtenbuche der dortigen k. k. Stadtschulräthen zur weiteren Amtshandlung Steyr, 27. Februar 1902. Z. 2830. An sämmtliche Gemeinde -Vorstehungen. Concurs-Ausschreibung zweier Stiftungsplätze der Karl Treumann'schen Stiftung à 47 K 88 h für invalide Mannschaft aus dem Feldzuge 1864 in Schleswig=Holstein. Zufolge Note des k. u. k. Infanterie=Regimentes Ernst Ludwig Großherzog von Hessen und bei Rhein Nr. 14 kommen zwei Stiftungsplätze der Karl Treumann'schen Stiftung à 47 K 88 h für invalide Mannschaft aus dem Feldzuge 1864 in Schleswig=Holstein zur Vergebung. Die diesbezüglichen Gesuche sind mit den Entlassungs¬ documenten (Abschied, Entlassungs=Certificate, Patental¬ zu übermitteln, wenn diese Schüler -im Laufe des Schul¬ jahres, d. i. in der Zeit vom 1. Februar bis 1. Mai (in Kremsmünster vom 1. Februar bis 15. September) nicht mehr in die Lage kommen, an einem verkürzten Unterrichte für das 8. Schuljahr theilzunehmen, in dieser Zeit das 14. Lebensjahr erreichen und somit auf normalem gesetz¬ lichen Wege aus der Schulpflicht treten würden. Das Entlassungs=Zeugnis darf jedoch in der genannten Zeit nicht ausgefolgt werden, wenn die betreffenden Schüler oder Schülerinnen erst im Verlaufe des nächsten darauf¬ folgenden Schuljahres das 14. Lebensjahr vollenden. In einem solchen Falle haben die Eltern der betreffenden Schüler am Ende des Schuljahres um die vorzeitige Entlassung im Sinne des § 21 des Reichsvolksschulgesetzes einzukommen. Wird dieselbe gewährt, so kann das Entlassungs=Zeugnis ausgestellt und dieses dem Schüler bzw. der Schülerin direct eingehändigt werden.
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