Amtsblatt 1902/10 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Steyr, am 6. März. 1902. Nr. 10. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, am 28. Februar 1902 Z. 3185. Steyr, 1. März 1902. Z. 1315. An alle Gemeinde-Vorstehungen. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Behandlung oder offenkundig untauglichen Amtserinnerung. Stellungspflichtigen. Die Erneuerung der Pränumeration auf das Ver¬ Unter Hinweis auf die wiederholten Erlässe vom ordnungsblatt des Ministeriums des Innern sammt Beiblatt 13.840, Amtsblatt Nr. 42, wird hiemit den Gemeinden in Erinnerung gebracht 17. October 1900, 29. Mai 1895, Amtsblatt Nr. 23, und 5. März 1901, Jene Gemeinden, welche nicht bereits das Abonnement Z. 3122, werden den Gemeinde=Vorstehungen die Bestim¬ erneuert haben, haben eventuell sogleich eine Fehlanzeige zu mungen des § 25 : 4, § 90 : 3 c und § 94 : 5, letzter erstatten Absatz, der W.=V., I. Th., betreffend die offenkundig untauglichen Stellungspflichtigen, in Erinnerung gebracht. Offenkundig untauglich sind nach§ 25 :4 jene Steyr, 1. März 1902. Z. 3044. Stellungspflichtigen, welche mit nachstehenden Gebrechen be¬ haftet sind: Mangel eines Fußes oder einer Hand; Amtserinnerung. Erblindung beider Augen; Betreibung der Theilberichte zum Jahres=Sanitäts¬ Taubstummheit; Cretinismus berichte pro 1901. gerichtlich erklärter Irrsinn (Wahnsinn oder Blödsinn) Das Vorhandensein eines solchen Mangels hat in der Die Gemeinde=Vorstehungen Aschach, Gaflenz, Garsten, Rubrik „Anmerkung“ der Stellungs=Verzeichnisse vorgemerkt Gleink, Großraming, Kematen, Kremsmünster Land, Lausa zu werden und ist bei Constatierung desselben von der Vor¬ Losensteinleiten, Neuhofen, Neustift, Pfarrkirchen, Pieberbach führung des Stellungspflichtigen gemäß § 90 :3 c, W.=V., Reichraming, Ried, Sierning, Sipbachzell, Ternberg, Than¬ I. Th., Abstand zu nehmen. stetten, St. Ulrich, Weyer Land, Weyer Markt werden Stellungspflichtige, die an anderen Gebrechen leiden aufgefordert, binnen drei Tagen unverzüglich die Berichte welche derart sind, dass sie durch ihre Vorführung vor die über das Sanitäts=Personale sowie sämmtliche Theilberichte Stellungscommission an ihrer Gesundheit geschädigt werder zum Jahres=Sanitätsberichte pro 1901 in Vorlage zu könnten, sind ebenfalls nicht vorzuführen, da die obenange bringen. führten Fälle der offenkundigen Untauglichkeit nur bei spielsweise aufgezählt sind. Gemäß § 94: 5 c, W.=V. I. Th., können die offenkundig Untauglichen auf Grund Steyr, 4. März 1902 bezüglicher jeden Zweifel ausschließender Erhebungsacter über Beschluss der Stellungs=Commission ohne Vorstellung vor die Stellungs=Commission gelöscht werden An alle Gemeinde-Vorstehungen. Die offenkundige Untauglichkeit kann inbesondere dann als erwiesen angenommen werden, wenn sie durch die über¬ Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück einstimmenden Aussagen von zwei unter Eid ver VIII, IX und X an die Gemeinden zur Hinausgabe. nommenen, vertrauenswürdigen Zeugen (wenn möglich Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zi Aerzte, Geistliche oder Dienstgeber) bestätigt wird, oder falls berichten. Zeugnisse von Landes= oder größeren öffentlichen Civil¬

Krankenhäusern oder Irrenanstalten vorliegen, in welchem das betreffende Gebrechen durch eigene Beobachtung der Anstaltsärzte in bestimmter Weise constatiert wird. Stellungspflichtige, welche an Fallsucht oder Epilepsie leiden, sind im allgemeinen der Stellungs=Commission vor¬ zuführen, können jedoch schon in der I. Altersclasse für waffenunfähig erklärt werden, wenn dieses Leiden in der obenstehenden Weise constatiert wird. Fallsüchtige, welche einen derartigen Nachweis nicht erbringen, müssen, falls sie sonst tauglich sind, assentiert oder falls sie behaupten, fallsüchtig zu sein, in ein Militär spital abgegeben werden. (§ 92: 7, W.=V., I. Th.) Die Entscheidung über das Vorhandensein der offen¬ kundigen Untauglichkeit oder Fallsucht obliegt der Stellungs¬ Commission, welcher auch das Recht zusteht, weitere Er¬ hebungen zu veranlassen, den Stellungspflichtigen vorführen oder in ein Spital abgeben zu lassen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden auf die Beachtung dieser Bestimmungen insbesondere in Betreff der Irrsinnigen und Fallsüchtigen aufmerksam gemacht, damit nicht Stellungs¬ Innere des Landes. Zu letzterem Zwecke ist vielmehr noch um die besondere Erlaubnis der Behörde des Debarcations¬ hafens anzusuchen. Was die Erwerbsverhältnisse in den genannten Territorien anbelangt, so darf angenommen werden, dass dieselben sich noch immer nicht günstig gestaltet haben. Es sind nämlich in den südafrikanischen Häfen tausende von Personen versammelt, die auf eine Gelegenheit zur Heimreise warten. Unter solchen Umständen erscheint es geboten, die Bevölkerung neuerlich vor der Auswanderung nach Südafrika eindringlich zu warnen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 20. März 1902, Z. 3803 II, in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 3. März 1902. Z. 3134. pflichtige, deren Fallsucht allgemein in der Gemeinde be¬ kannt ist, assentiert werden. Gemäß § 92: 9, W.=V., 1. Th., An alle Gemeinde-Vorstehungen. haben die Gemeinde=Vorstehungen in allen solchen Fällen unter Vorlage der Zeugnisse bezw. Bekanntgabe der Namen Verkauf von Weidenstecklingen aus dem ärarischen jener Personen, welche das Gebrechen unter eidlicher Zeugen¬ Forstpflanzgarten in Garsten. aussage bestätigen können, anher über die Nichtvorführung der offenkundig Untauglichen, bezw. Vorführung der Fall¬ Aus dem ärarischen Forstpflanzgarten in Garsten bei süchtigen schleunigst zu berichten, damit von hieraus die Steyr gelangen in diesem Frühjahr von aus Edelweiden etwa nöthigen, weiteren Erhebungen noch rechtzeitig veran¬ der k. k. forstlichen Versuchsanstalt in Mariabrunn bei Wien lasst werden können. gezogene Weidenstecklinge zum Bepflanzen von Uferböschungen Derartige Zeugnisse von Gemeindeärzten sind von und anderen Terrainconsolidierungen in nachbenannter denselben unter Berufung auf ihren Diensteid auszufertigen. Anzahl zum Verkaufe, beziehweise zur Abgabe: Die eidliche Zeugenaussage vor der Stellungs=Com¬ mission kann auch durch den Herrn Gemeinde=Vorsteher und 280 Stück S. viminalis Bellardiana. 380 „ „ Merriniana. Gemeindesecretär abgegeben werden, vorausgesetzt, dass ihnen das Vorhandensein des bezüglichen Gebrechens aus 420 „ „ regalis. 230 „ „ acqualis. eigener Wahrnehmung bekannt ist. 200 „ „ rosea. augustifolia. 200 „ „ 150 „ „ purpurea gracialis. Lambertiana. 580 „ „ Steyr, 3. März 1902. Z. 2883. 100 „ „ bell Josephine. emendata. 220 „ „ 350 „ „ viminalis purpurea. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. 200 „ „ alba vitellina. Warnung vor der Auswanderung nach Südafrika. 100 „ „ caspica pulchra (für trockene Lagen). 200 „ „ purpurea (aus Münden). Laut Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom var. Kerbsii (von Dohnal) 200 „ „ 15. Februar 1902, Z. 5713, ist demselben die Mittheilung uralencis concolor (Dohnal). 250 „ „ zugekommen, dass die Behörden der Capcolonie und Natals 200 „ „ viminalis (Dohnal). mit Rücksicht auf die Einführung des Kriegsrechtes in allen 110 „ „ daphnoides pruinosa (pulchra). südafrikanischen Häfen die Landung daselbst vom 1. Jänner 240 „ „ Mirtilloides (Deininger Moos bei München). l. J. angefangen nur solchen Personen gestatten, die einer Zusammen 4610 Stück zum Preise von 1 Krone per von einem englischen Consulate ausgestellten Erlaubnisscheir 100 Stück ohne Verpackung, loco Bahnhof in Garsten. vorzuweisen in der Lage sind. An minderbemittelte oder mittellose Personen, wenn Jeder Bewerber um ein solches Certificat wird nach¬ sie als solche von der Gemeinde=Vorstehung bezeichnet weisen müssen, dass er im Besitze von mindestens 100 Pfund Sterling oder in einer Stellung ist, durch die er nach seiner werden, werden die Weidenstecklinge mit namhafter Preis¬ ermäßigung, beziehungsweise gegen Rückersatz der Schnitt¬ Ankunft in Südafrika sich zu erhalten vermag, dass seine und Verpackungskosten abgegeben. Reise nach der Capcolonie oder Natal mit Beziehung au Bestellungen sind unverzüglich und direct an die den daselbst herrschenden Kriegszustand bona fide erfolgt, und k. k. Bezirks=Forstinspection in Steyr zu richten. dass er nicht früher aus jenen Gebieten deportiert oder wegen Bedürftigkeit ausgewiesen worden ist. Auch dieser Erlaubnisschein gibt aber nur die Be¬ rechtigung zur Landung, nicht aber zur Weiterreise ins

Steyr, 27. Februar 1902. Z. 2820. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Gebürenbehandlung von Waffenpässen für Gemeinde¬ Polizei=Organe. Das k. k. Finanzmisterium hat mit dem Erlasse vom 4. Februar 1902, Z. 3690, eröffnet, dass die über Ansuchen der Gemeinden für die Gemeinde=Polizei=Organe zu dienst¬ lichen Zwecken auszufolgenden Waffenpässe zum Tragen von Revolvern stempelfrei sind. ad Z. 1824. Steyr, 25. Februar 1902. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Ich habe dem Rudolf Deutsch, bevollmächtigten Ver¬ treter der Firma Singer & Comp., Nähmaschinenfabrik in Linz, über sein Ansuchen die Bewilligung ertheilt, im Laufe des Kalenderjahres 1902 im politischen Bezirke Steyr Ausstellungen in moderner Kunststickerei, ausge¬ führt auf der Original=Singer=Familien=Nähmaschine, ver¬ bunden mit einem kostenfreien Unterrichts=Cursus auf dieser Maschine, sowie etwaige Bestellungen auf diese Maschine entgegennehmen zu dürfen Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung hat der Unter nehmer vorher h. a. zur Anzeige zu bringen. Urkunde 2c.) und etwaigen Belobungsdecreten zu instruieren, und haben bis längstens 5. Mai bei der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft Steyr einzulangen. Es können nur jene Bewerber berücksichtigt werden welche in dem erwähnten Feldzuge verwundet und invalid geworden sind und beim obigen Regimente gedient haben. ad Z. 228/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrath hat mit dem Erlasse vom 28. Mai 1900, Z. 1396, veröffentlicht mit dem h. ä Erlasse vom 27.. Juni 1900, Z. 846, im Amtsblatte Nr. 27 vom Jahre 1900, Weisungen ertheilt, wie mit jenen Schülern an Volksschulen mit der Schulbesuchserleichterung nach der Durchführungs=Verordnung vom 8. Juni 1883 Art. V, Punkt 6, lit. c, zu verfahren ist, welche den für das 8. Schuljahr bestimmten verkürzten Unterricht absolviert haben und sodann in die Städte Linz oder Steyr behufs Eintrittes in einen Dienst oder in die Lehre übersiedeln. Behufs Erzielung eines gleichmäßigen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Verfahrens wird den Leitungen jener Schulen, an denen die obgenannte Schulbesuchs¬ Erleichterung eingeführt ist, zur Darnachachtung Folgendes eröffnet: An jenen Schulen des Bezirkes, an welchen das Schuljahr am 1. Mai beginnt, erhalten jene Schüler des 7. Schuljahres, die im letzten Quartale des 7. Schuljahres Steyr, 2. März 1902. Z. 3020 eine individuelle Schulbesuchserleichterung bewilligt erhalten, in den Monaten Februar März und April einen verkürzten Unterricht, während die Schüler des 8. Schuljahres in den An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Monaten November, December und Jänner generelle Schul¬ Unter Einem gelangen die Kundmachungen B und C. besuchserleichterung, d. h. verkürzten Unterricht genießen. betreffend die Verlosung der Josefa Haas von Laengen¬ Ausgenommen sind die Marktschulen, an welchen auch für feld'schen Heirats=Ausstattungs=Stiftungen das 8. Schuljahr nur individuelle Schulbesuchserleichterungen (25 Hauptstiftungen à 1680 K und 18 Nebenstiftungen bestehen à 1400 K, an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hinausgabe. Die Schulleitungen werden nun angewiesen, in Hin¬ Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, mit kunft nur solchen Schülern und Schülerinnen, die wirklich Rücksicht auf den humanen Zweck obiger Kundmachungen im 8. Schuljahre stehen und den für dieses Schuljahr be¬ selbe in ortsüblicher Weise möglichst ausgedehnt zu ver stimmten Unterricht absolviert haben, bei einer Uebersiedlung lautbaren. in die Städte Linz und Steyr das Entlassungszeugnis aus¬ zustellen und dieses sammt dem Schulnachrichtenbuche der dortigen k. k. Stadtschulräthen zur weiteren Amtshandlung Steyr, 27. Februar 1902. Z. 2830. An sämmtliche Gemeinde -Vorstehungen. Concurs-Ausschreibung zweier Stiftungsplätze der Karl Treumann'schen Stiftung à 47 K 88 h für invalide Mannschaft aus dem Feldzuge 1864 in Schleswig=Holstein. Zufolge Note des k. u. k. Infanterie=Regimentes Ernst Ludwig Großherzog von Hessen und bei Rhein Nr. 14 kommen zwei Stiftungsplätze der Karl Treumann'schen Stiftung à 47 K 88 h für invalide Mannschaft aus dem Feldzuge 1864 in Schleswig=Holstein zur Vergebung. Die diesbezüglichen Gesuche sind mit den Entlassungs¬ documenten (Abschied, Entlassungs=Certificate, Patental¬ zu übermitteln, wenn diese Schüler -im Laufe des Schul¬ jahres, d. i. in der Zeit vom 1. Februar bis 1. Mai (in Kremsmünster vom 1. Februar bis 15. September) nicht mehr in die Lage kommen, an einem verkürzten Unterrichte für das 8. Schuljahr theilzunehmen, in dieser Zeit das 14. Lebensjahr erreichen und somit auf normalem gesetz¬ lichen Wege aus der Schulpflicht treten würden. Das Entlassungs=Zeugnis darf jedoch in der genannten Zeit nicht ausgefolgt werden, wenn die betreffenden Schüler oder Schülerinnen erst im Verlaufe des nächsten darauf¬ folgenden Schuljahres das 14. Lebensjahr vollenden. In einem solchen Falle haben die Eltern der betreffenden Schüler am Ende des Schuljahres um die vorzeitige Entlassung im Sinne des § 21 des Reichsvolksschulgesetzes einzukommen. Wird dieselbe gewährt, so kann das Entlassungs=Zeugnis ausgestellt und dieses dem Schüler bzw. der Schülerin direct eingehändigt werden.

Es ist daher zwischen Gewährung einer Schulbesuchs¬ Erleichterung und einer vorzeitigen Entlassung streng zu unterscheiden. ad Z. 2537. Steyr, 28. Februar 1902. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Widerruf. Der im Amtsblatte Nr. 9 vom 27. Februar 1902 als abgängig beschriebene Josef Edtbauer aus Kirchberg befindet sich im St. Anna=Spital in Steyr, daher dessen Ausforschung widerrufen wird. Steyr, 3. März 1902. Z. 2893. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Spitalsverweisung wurde laut Note der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 27. Jänner l. J., Z. 15.816, ex 1901, über den im Jahre 1844 in Salzburg geborenen, in der Gemeinde Gnigl be Salzburg zuständigen Georg Mussak, verehelicht, Maurer von Profession, wegen ungebürlicher Inanspruchnahme der Spitalspflege und der öffentlichen Mildthätigkeit ausge¬ sprochen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Statthalterei=Erlasses vom 7. Februar l. I., Z. 2986/V mit der Aufforderung in Kenntnis gesetzt, demselben, nur den Fall erwiesener Dringlichkeit ausgenommen, keine Reise vorschüsse auf Kosten seiner Heimatsgemeinde zu ertheilen. Z. 2894. Steyr, 3. März 1902. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung Stellungspflichtiger und zwar: des am 19. August 1880 in Brünn geborenen und dahin zuständigen Paul Weiner, Sohnes des Wilhelm und der Johanna Weiner; des am 13. Mai 1879 in Wien geborenen, in Socherl. Bezirk Mähr.=Krumau heimatberechtigten Karl Krivánek, Sohnes des Simon und der Maria Křivánek, geb. Obrátil; des am 20. September 1880 in Wien geborenen, in im Bezirke Gaja heimatberechtigten Emil Frei¬ Kostelet berger, Sohnes der Maria Freiberger; des am 3. August 1874 geborenen, in Skripp, Bezirk Wagstadt heimatberechtigten Johann Buriansky, Sohnes der ledigen Marianne Buriansky; des am 7. März 1880 in Hegyeshalom geborenen, nach Leipnik, im Bezirke Mähr.=Weißkirchen zuständigen Franz Lerch, Sohnes der Rosalia Lerch; des am 6. November 1880 in Wien geborenen, in Stern¬ berg heimatberechtigten Leopold Schramm alias Glober, Sohnes der Antonia Schramm; des am 20. Juli 1878 in Pohorsch geborenen, in Rautenberg im Bezirke Sternberg heimatberechtigten Josef Hampel, Sohnes des Julius und der Antonia Hampel, geb. Kummer. Militärtaxrestanten und zwar: des am 26. August 1869 zu Mähr.=Ostrau als Sohn der Eheleute Franz und Theresia Kraus geborenen, nach Neutitschein zuständigen Franz Kraus; des am 8. November 1874 zu Hostakov, als Sohn der Eheleute Vincenz und Maria Fryč geborenen und dahin zuständigen Josef Fryč des am 24. August 1872 in Hof, als Sohn der Marie Mimler geborenen und dahin zuständigen Johann Mimler; des am 13. Juli 1871 zu Roustka, als Sohn der Eheleute Johann und Marianna Lukås geborenen und dahin zu¬ ständigen Josef Lukas. Ein positives Ergebnis ist bis 5. April 1902 zu berichten. Steyr, 28. Februar 1902 Z. 2903. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Ausforschung. Laut Mittheilung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 15. Februar 1901, Z. 2612, ist seit Ende April des Jahres 1901 der angeblich im Jahre 1887 ge¬ borene Stephan Sepzan (auch Meier genannt) von seinem letzten Aufenthaltsorte Zell a. d. Ybbs abgängig, ohne dass bisher, trotz eingehender Nachforschungen, über den Verbleib dieses Knabens etwas in Erfahrung gebracht werden konnte. Da verschiedene Anhaltspunkte die Annahme begründet erscheinen lassen, dass dieser Knabe den Tod durch Selbst¬ mord gesucht hat, so sind eingehende Erhebungen insbesondere bei den Ufergemeinden einzuleiten, ob nicht die Leiche des Genannten etwa seither angeschwemmt wurde. Die Personsbeschreibung des vermissten Knabens ist wie folgt: Für sein Alter ist Stephan Sepzan (auch Meier) ziemlich groß, ca. 150—155 Centimeter, Körper kräftig mit vollem Gesicht, hatte bei seinem Abgangegesunde Gesichtsfarbe, besitzt blonde Augenbrauen, kleinestumpfe Nase, blaue Augen, proportionierten Mund, gute Zähne ovales Kinn, sonst keine besonderen Kennzeichen. Bekleidet war derselbe mit sehr dunklem guten Sacco=Anzug, weißem Giradi=Hut mit schwarzem Band, guten Stiefeletten, dunklen Fußsocken, lichtgelbem Tricothemd und rother Halsbinde. Werteffecten oder Documente hatte er nicht bei sich Ueber das Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. März l. J. anher Bericht zu erstatten. Steyr, 27. Februar 1902. Z. 2828. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten- Commanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ posten=Commanden werden hiemit auf die im amtlichen Theile der „Linzer Zeitung“ Nr. 16 enthaltene Kundmachung der o.=ö. Statthalterei vom 21. Februar 1901, Nr. 4041,

betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus Ungarn, Steyr, 4. März 1902. Z. 3055. Croatien und Slavonien nach Oesterreich, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden Steyr, 27. Februar 1902. zur Kenntnisnahme. Z. 2773. Thierseuchen-Ausweis für Oberösterreich An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. in der Gendarmerieposten -Commanden. Berichtsperiode vom 17. Februar bis 25. Februar 1902. Z. 4042/X. 1. Milzbrand. Kundmachung betreffend die Aufhebung des Verbotes der Einfuhr von Bestand der Seuche. Klauenthieren aus Preußen nach Oberösterreich. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Neuhofen, Mit Rücksicht auf die andauernd geringe Ausbreitung Ortschaft Fischen. der Maul= und Klauenseuche in Preußen und überhaupt im 2. Bezirk Wels: Gemeinde Steinerkirchen, Ort¬ Deutschen Reiche wird zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums schaft Oberdoppel. des Innern vom 19. Februar 1902, Z. 7001, das mit der 2. Bläschenausschlag der Rinder. h. ä. Kundmachung vom 27. Juni 1896, Z. 11.019/II, erlassene Verbot der Einfuhr von Klauenthieren aus Preußen Erlöschen der Seuche. nach Oberösterreich außer Wirksamkeit gesetzt. Bezirk Ried: Gemeinde Geinberg, Ortschaft Linz, 21. Februar 1902. Moosham. Für den k. k. Statthalter: 3. Schweinepest. Hein m. p. Bestand der Seuche. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Frankenmarkt. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. Steyr, 4. März 1902. Bezirk Freistadt: Gemeinde Reichenau, Ort¬ schaft Zeil 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Gramastetten Ortschaften Gramastetten, Lichtenhaag. 3. Bezirk Rohrbach: Gemeinde St. Martin, Ort¬ schaft Allerstorf. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden zur Verlautbarung und Ver¬ ständigung der Interessenten in die Kenntnis gesetzt. Z. 3062. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden hiemit auf die im amtlicher Theile der „Linzer Zeitung“ Nr. 22 enthaltene Kund¬ 4. Rothlauf der Schweine. machung der k. k. Statthalterei vom 27. Februar 1902, Nr. 4203 u. 4477/X, betreffend die Einfuhr von Schweinen Erlöschen der Seuche. aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach Oesterreich, zur 1. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Klaffer. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde St. Marien, Ortschaft Weichstetten. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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