des am 25. November 1868 in Lipthal, als Sohn der Eheleute Stephan und Anna Hučik, geborenen und dahin zuständigen Josef Hueik; des am 4. August 1869 in Währing als Sohn der Ehe¬ leute Adolf und Josefa Ježek geborenen, nach Straßnitz zu¬ ständigen Moriz Franz Jekek. Ein positives Ergebnis der Forschung ist bis 31. März 1902 anher zu berichten. Steyr, 21. Februar 1902. Z. 2537. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung. Den 12. Februar 1902 um 7 Uhr Früh hat sich der in Kirchberg Nr. 1 wohnhafte Taglöhner Josef Edtbauer, zuständig nach Klaus, geb. 1866, von seiner Familie ohne Angabe eines Grundes oder Reisezieles im Arbeitsgewande entfernt und ist bisher nicht wieder zurück¬ gekehrt. Derselbe ist schon einige Wochen unwohl geweser und hat über schweren Athem geklagt; die letzten paar Tage war er öfters irre. Bei der Entfernung war Josef Edtbauer mit einem alten, leichten, braunen Jaquet, grau= und schwarzcarrierter Hose, brauner Weste, rothem Kattunhalstuche, alten Stiefe¬ letten und altem schwarzen, steifen Hut bekleidet. Derselbe ist von kleiner Statur, hat rundes Gesicht, braune Augen und braune Augenbrauen und solche Haare, proportionierten Mund und Nase und einen braunen Schnurrbart. Es ist möglich, dass er bisher unrasiert ist, da er auch so fort ist. Die Nachforschung nach dem Vermissten ist einzu¬ leiten und ein positives Ergebnis der Nachforschung zu herichten. Steyr, 20. Februar 1902. Z. 2477. An sämmtliche Gemeinde -Vorstehungen. Bedeckung des Bedarfes an Landesbeschälern. z. St. Z. 2504/X. Kundmachung betreffend die Bedeckung des Bedarfes an Landesbeschälern durch Ankauf aus der Privatzucht des Landes Ober= und Niederösterreich, Salzburg, Tirol, Kärnten, Krain, Küsten¬ land, Dalmatien, Böhmen, Schlesien und der Bukowina. Von dem Wunsche geleitet, den nach Ablauf der dies¬ jährigen Deckperiode für die k. k. Staats=Hengsten=Depots sich ergebenden Bedarf an Landesbeschälern möglichst durdh Ankauf aus der inländischen Privatzucht zu decken, ladet das Ackerbau=Ministerium alle Züchter und Pferdebesitzer hiemit ein, bis spätestens Ende April l. J. ihre verkäuflichen Hengste schriftlich unmittelbar beim Ackerbau=Ministerium anzumelden Die angemeldeten Hengste werden an ihrem Standort von einem Vertreter des Staatshengsten=Depots, womöglich noch während der Beschälperiode, besichtigt und je nach Befund in Vormerkung genommen werden. Der eventuelle Ankauf der als Landesbeschäler für das betreffende Land vollkommen geeignet befundenen Hengste wird im Laufe des Herbstes nach Maßgabe des Bedarfes und der zur Verfügung stehenden Geldmittel über specielle Ermächtigung des Ackerbau=Ministeriums vom Staatshengsten¬ Depot im Einvernehmen mit den zur Mitwirkung bei den Landes=Pferdezuchts=Angelegenheiten berufenen Organen vor¬ genommen werden. Durch die erfolgte Anmeldung eines Hengstes zum Ankauf als Landesbeschäler wird eine mittlerweile eventuell beabsichtigte anderweitige Verfügung des Besitzers mit seinem Hengste nicht behindert, sowie anderseits die Annahme der Anmeldung seitens des Ackerbau=Ministeriums keine Ver¬ pflichtung des letzteren zum Ankaufe des angemeldeten Hengstes, selbst im Falle seiner vollkommenen Tauglichkeit involviert Jede Anmeldung eines Hengstes hat zu enthalten: Dessen Abstammung, Größe, Farbe, Alter und Preis, ferner den Ort, wo der Hengst zu besichtigen ist. Die Abstammung des Hengstes, sowohl von väterlicher als von mütterlicher Seite ist legal nachzuweisen Bezüglich des Alters der angemeldeten Hengste wird ausdrücklich bemerkt, dass auf die Besichtigung und den eventuellen Ankauf nur solcher Hengste eingegangen werden kann, welche zur Zeit ihrer Anmeldung, wenn sie dem Gestütsschlage angehören, das dritte Lebensjahr, und wenn sie einem rein kaltblütigen Schlage angehören, das zweite Lebensjahr bereits vollstreckt haben. Anmeldungen solcher Hengste, welche das vorbezeichnete Alter noch nicht erreicht haben, werden nicht berücksichtigt Anmeldungen von Hengsten, welche erst nach Ablauf des obbezeichneten Termines beim Ackerbau=Ministerium eingebracht werden, können erst in zweiter Linie berücksichtigt werden, und zwar nur insoweit, als der benöthigte Bedar an Ersatzhengsten, der Anzahl und der Gattung nach, nicht durch den Ankauf der rechtzeitig angemeldeten Hengste ge¬ deckt werden konnte. Wien, im Jänner 1902. Vom k. k. Ackerbau=Ministerium. Von dieser Kundmachung werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen zufolge Erlasses des k. k. Ackerbau=Ministeriums vom 25. Jänner 1902, Z. 2404/318, und Auftrages der k. k. Statthalterei in Linz vom 5. Februar l. J., Z. 2504/X, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, dieselbe durch eine ausgebreitete Verlautbarung zur Kenntnis der Pferde¬ züchter zu bringen. Steyr, 19. Februar 1902. Z. 2476. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Commanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ posten=Commanden werden hiemit auf die im amtlichen Theile der „Linzer Zeitung“ Nr. 16 enthaltene Kundmachung der o.=ö. Statthalterei vom 15. Februar 1902, Nr. 3128, 3233 und 3500/X, betreffend die Einfuhr von Schweinen aus Ungarn, Croatien und Slavonien nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht.
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