Amtsblatt 1902/9 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Steyr, am 27. Februar. Nr. 9. 1902. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 1652. Steyr, 19. Februar 1902 Stellungs=Kundmachung. Zufolge des Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 30. Jänner 1902, Z. 2418/IV, wird hiemit gemäß § 43 des 1. Theiles der Wehrvorschriften bekanntgegeben, dass die Amtshandlung der amb. Stellungs=Commission zur regelmäßigen Hauptstellung im Jahre 1902 im Landbezirke Steyr bezüglich der in den Jahren 1881, 1880 und 1879 geborenen Wehrpflichtigen stattfindet, wie folgt: Vorzuführen sind die Stellungspflichtigen Die Amts¬ Stellungs=Ort der 1., 2. und 3. Altersclasse aus den Gemeinden handlung Stellungs=Ta beginnt Locale Fremde Einheimische pünktlich um m. Abstellungsben Markt und Land Kremsmünster, Dienstag den Aus nebenstehen¬ 9 Uhr früh 1. April den Gemeinden „Eberstallzell, Ried und Wartberg Kremsmünster Sipbachzell, Allhaming, Egendorf Mittwoch den Aus nebenstehen ½ 9 Uhr früh St. Marien, Neuhofen, Pucking Gasthaus „Zum Kaiser Max 2. April den Gemeinden. und Weißkirchen. in Burgfried Donnerstag den Bad Hall, Pfarrkirchen, Rohr, Aus nebenstehen ½ 9 Uhr früh 3. April Kematen und Piberbach den Gemeinden Samstag den Gleink, Aschach, Losensteinleithen, Steyr Aus nebenstehen ½ 9 Uhr frü 5. April Ternberg und Thanstetten. den Gemeinden Gasthaus „Zum goldenen Ochsen“ am Stadtplatz in Montag den Aus nebenstehen¬ Garsten, St. Ulrich und Sierning ½ 9 Uhr frü Steyr. 7. April den Gemeinden Mitwoch den Gaslenz, Großraming, Neustift Aus nebenstehen 8 Uhr früh Weyer 9. April und Losenstein. den Gemeinden Gasthaus „Krenn" im Markte Donnerstag den Markt und Land Weyer, Reich¬ Aus nebenstehen 8 Uhr frül 10. April raming und Lausa den Gemeinden. Die Stellungspflichtigen, sowie deren männliche Angehörige, wofern ein Reclamationsansuchen gemäß § 34 W.=G vorliegt, haben rechtzeitig, rein gewaschen und in reiner Leibeswäsche zu erscheinen. Jene Stellungspflichtigen, welche folgende Begünstigung ansprechen wollen: den einjährigen Präsenzdienst im Soldatenstande des Heeres und der Landwehr; den einjährigen Präsenzdienst in der Kriegsmarine, als Pharmaceuten oder Veterinäre; die Ernennung zu Reserveärzten (§ 25 — 29) 2. die Candidaten des geistlichen Standes jeder gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgenossenschaft (§ 31); 3. die Unterlehrer und Lehrer an allgemeinen Volks= und Bürgerschulen, Lehrerbildungsanstalten 2c. (§ 32); 4. die Besitzer ererbter Landwirtschaften (§ 33) 5. jene, welche aus Familienrücksichten reclamiert werden (§ 34 W.=G.), haben die für den zu erhebenden Anspruch vorgeschriebenen Nachweisungen rechtzeitig, spätestens aber bei der Stellung beizubringen.

Die sub 2—5 bezeichneten Stellungspflichtigen können, wofern sie zugleich auf die Zuerkennung eines einjährigen Präsenzdienstes Anspruch haben, für den Fall der etwaigen Abweisung der angesprochenen Begünstigung die Begünstigung des einjährigen Präsenzdienstes bei der Hauptstellung geltend machen. Die Nichtbeachtung der Stellungspflicht, sowie überhaupt der aus dem Wehrgesetze entspringenden Pflichten kann durch Unkenntnis dieser Kundmachung oder des Gesetzes nicht entschuldigt werden. Steyr, 19. Februar 1902. zur Uebertragung als jüngsten Jahrgang in die Sturmrolle Z. 1652. an die Gemeinde=Vorstehungen rückgeleitet. Hiebei wird bemerkt: An alle Gemeinde -Vorstehungen. Die Reihenfolge der einzuschreibenden Namen geschieht streng alphabetisch; die Rubriken 5, 10 bis 12 und 15 sind Betreffend die Hauptstellung im Jahre 1902. stets nur mit Blei zu schreiben. Die Gemeinde=Vorstehungen erhalten anbei mehrer Für eventuelle Zuwächse ist am Schlusse ein ge¬ Exemplare der Stellungs=Kundmachung betreffend die Haupt¬ nügender Raum frei zu halten. stellung im Jahre 1902, mit dem Auftrage, dieselben sofort Die Sturmrollen sind in zwei deutlich geschriebenen öffentlich anzuschlagen. nicht zu unterfertigenden Pareren zu verfassen, von denen Die Vorladung der einheimischen Stellungspflich¬ das eine Pare zum hierämtlichen Gebrauche rückbehalten wird tigen haben die Gemeinde=Vorstehungen sofort zu veran¬ Die Sturmrollen des Jahrganges 1859 der nun lassen und zu diesem Behufe die eventuelle Ausforschung 43 jährigen sind auszuscheiden. des unbekannten Aufenthaltes von Stellungspflichtigen zu Aus den sonach bestehenden 24 Heften der Sturm¬ veranlassen rolle, nämlich Geburtsjahrgang 1860 bis 1883 sind nach Die Vorführung der einheimischen Stellungspflichtigen § 9, P. 29, und Muster 4, der Landsturm=Vorschrift die haben am Assentorte die Herren Gemeinde=Vorsteher selbst Sturmrollen=Auszüge zu verfassen und in zwei Exemplaren zu besorgen und für die Identität der Vorgeführten zu absummiert und ordnungsmäßig unterfertigt hieher vorzulegen haften. Gleichzeitig gelangt an alle Gemeinde=Vorstehungen Die Vorführung der Stellungspflichtigen erfolgt ein Verzeichnis a) über die auf Grund der vorjährigen gemeindeweise und in jeder Gemeinde nach Alters¬ Stellung und b) der mit 31. December 1901 erfolgten classen (und zwar zuerst die I. Altersclasse) und in jeder Uebersetzungen der Landwehr=Mannschaft des Assentjahr¬ Altersclasse nach der Losreihe. Zu diesem Zwecke haben ganges 1889 in den Landsturm mit dem Auftrage, dieselben die Gemeinde=Vorstehungen nach Altersclasse und Losreihe in den Sturmrollen einzutragen, was noch vor Anlegung geordnete Namens=Verzeichnisse der thatsächlich zur Vor¬ der Sturmrollen=Auszüge zu geschehen hat. führung gelangenden Stellungspflichtigen (Verleslisten) in Die Sturmrollen des jüngsten Jahrganges, die Ver¬ dreifacher Ausfertigung zu verfassen. Ein Exemplar der zeichnisse der 1883 geborenen Landsturmpflichtigen, die Verlesliste hat der Herr Gemeinde=Vorsteher zum eigener Sturmrollen=Auszüge und die Verzeichnisse über die durch¬ Gebrauche bei der Vorführung zur Stellung mitzubringen geführten Landsturmveränderungen haben am 10. März zwei Exemplare derselben sind bis 15. März l. J. anher hieramts zur Präsentierung einzulangen vorzulegen. Bei Nichteinhaltung dieses Termines wird nadh Diejenigen Stellungspflichtigen, welche wegen Abstel Punkt 32 der Landsturm=Vorschrift auf Kosten der be lungsbewilligung oder Haft nicht vorgeladen werden, sind treffenden Gemeinde vorgegangen werden in die Verlesliste nicht aufzunehmen. Die Matriken=Auszüge und sonstigen Erhebungs¬ Ueber jene, welche wegen Krankheit oder dergleichen Documente zu den Verzeichnissen der 1883 geborenen Land¬ zur Stellung nicht erscheinen dürften, ist in der Verlesliste sturmpflichtigen werden den Gemeinden nachträglich hinaus¬ eine diesbezügliche Anmerkung zu machen, ebenso bezüglich gegeben werden jener, denen die Stellungs=Vorladung nicht zugestellt werden konnte. Die Vorladung der fremden Stellungspflichtigen sowie die Verfassung der Verlesliste für die Fremden erfolg durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft. Die Vorführung der fremden Stellungspflichtigen wird an jedem Stellungstage nach Beendigung der Vor¬ führung aller Einheimischen vorgenommen. Bei der Vorführung der Fremden hat jedoch der betreffende Herr Gemeinde=Vorsteher ebenfalls anwesen zu sein. Steyr, 20. Februar 1902 Z. 2601. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Anlegung der Sturm=Rollen für den Geburtsjahr gang 1883 Die Landsturm=Verzeichnisse der 1883 geborener Landsturmpflichtigen werden nach endgiltiger Feststellung Steyr, 19. Februar 1902. Z. 2460 An alle Gemeinde-Vorstehungen. Unter Bezugnahme auf den Erlass vom 3. bruar 1902, Z. 1623, Amtsblatt Nr. 6, betreffend die Auflage der Wählerlisten für die Neuwahl der o.=ö. Handels¬ und Gewerbekammer in Linz, erhalten die Gemeinde=Vor¬ stehungen die Legitimations=Karten zur Vornahme der Wahl mit dem Auftrage, dieselben den Wahlberechtigten gegen Zustellungsnachweis sofort auszufolgen. Die Gemeinde=Vorstehungen haben sich sohin bis längstens 8. März d. J. der k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft gegenüber über die geschehene Zustellung der Legiti¬ mations=Karten durch Einsendung der Zustellscheine auszu¬ weisen, und bei dieser Vorlage die bezeichneten Consig¬ nationen, sowie die etwa unbestellbaren LegitimationsKarten anher zurückzuleiten.

Gleichzeitig werden die Gemeinde=Vorstehungen ange¬ wiesen, die Wahlberechtigten auf die in der dorthin gelangten Kundmachung enthaltenen Bestimmungen betreffend die Vor¬ nahme der Wahl besonders aufmerksam zu machen, wonack die Wahl nach dem Willen des Wählers geschieht entweder a) durch mündliche Abstimmung oder b) durch persönliche Abgabe der ausgefüllten Stimmzettel vor der Wahlcommission oder mittelst Einsendung des vom Wähler unterschriebenen Stimmzettels im Wege der Gewerbebehörde I. Instanz (Bezirkshauptmannschaft) unter Abgabe, beziehungsweise Beilegung der Legitimations=Karte. Die Stimmzettel können offen oder verschlossen abge¬ gegeben werden. Verschlossene Stimmzettel müssen von außen mit dem Namen des Wählers versehen sein. Ad a) Die öffentliche mündliche Abstimmung erfolgt am Donnerstag den 20. März 1902 von 9 bis 12 Uhr vormittags und von 3 bis 5 Uhr nach¬ mittags im Locale der k. k. Wahlcommission in Linz, Land¬ straße 49, 1. Stiege, II. Stock. Ad b) Die persönliche Abgabe der ausgefüllten Stimm¬ zettel vor der Wahlcommission findet an demselben Tage und am gleichen Orte statt wie bei der mündlichen Ab¬ stimmung. Ad c) Die Absendung des vom Wähler ausgefüllten und unterschriebenen Stimmzettels an die Gewerbebehörde I. Instanz hat derart zu erfolgen, dass derselbe bis zum 15. März 1902 abends bei der betreffenden k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft, beziehungsweise bei den Stadtgemeinde¬ Vorstehungen in Linz und Steyr eintreffen kann. Alle nach dem festgesetzten Termine, d. i. somit nach dem 15. März 1902 bei den bezeichneten Gewerbebehörden I. Instanz einlangenden Stimmzettel werden nicht mehr angenommen Die directe Einsendung der Stimmzettel an die Wahl¬ commission ist uustatthaft und würden die etwa einlaufenden Stimmzettel zurückgewiesen, beziehungsweise als ungiltig erklärt werden. Zur Bequemlichkeit der Wähler wird jeder Legiti mations=Karte ein Couvert beigegeben, auf welchem die Adresse der betreffenden Gewerbebehörde vorgedruckt ist, und mit welchem der Stimmzettel nach vorgenommener Ausfüllung dorthin abgesendet werden kann. Die Beförderung der Stimmzettel an die Gewerbe behörde I. Instanz erfolgt bei Benützung des erwähnter amtlichen Couverts durch die k. k. Post portofrei. Desgleichen alle Eingaben der Wahlberechtigten an die Wahlcommission, doch müssen sie auf der Adresse den Bei¬ satz: „In Wahlangelegenheiten der oberösterreichischen Handels= und Gewerbekammer in Linz“ enthalten. Das Scrutinium findet am Freitag den 21. März 1902 statt. Während des Scrutiniums einlangende Stimmzettel werden nur dann berücksichtigt, wenn sie bei der Gewerbe behörde rechtzeitig abgegeben worden sind Unter den für die bezügliche Wahlkategorie (Wahl¬ körper) Wählbaren entscheidet die relative Stimmenmehr¬ heit; bei gleicher Stimmenanzahl entscheidet das von einem Mitgliede der Wahlcommission gezogene Los. Steyr, 21. Februar 1902. Z. 2524. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Gebürenbehandlung von Ansuchen um freiwillige Aufnahme in den Gemeinde=Verband. Das k. k. Finanzministerium hat mit dem Erlasse vom 8. December 1901, Z. 72.520, eröffnet, dass die im Sinne des § 7 des Gesetzes vom 5. December 1896 Nr. 222 eingebrachten schriftlichen Ansuchen von Parteien um frei¬ willige Aufnahme in den Heimatsverband, nach der Tarifpost 43, lit. c, Z. 3, des Gesetzes vom 13. December 1862 Nr. 89 R.=G.=Bl., der Stempelgebür von 4 K vom ersten Bogen unterliegen. Derselben Gebür unterliegen auch nadh Tarifpost 79, lit. a, 1, des Gesetzes vom 13. December 1862 Nr. 89 R.=G.=Bl. die Protokolle, welche von der Gemeinde über mündlich gestelltes Ansuchen um freiwillige Aufnahme in den Heimatsverband aufgenommen werden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlass der k. k. Statthalterei in Linz vom 9. Februar 1902 Z. 2550/II, zur Darnachachtung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 21. Februar 1902. Z. 2525. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Ausschreibung von vier Franz=Graf=Codroipo=Stift plätzen. Laut Mittheilung des k. u. k. 3. Corps=Commandos zu Graz vom 6. Februar l. J., J. Nr. 870, sind vier Franz¬ Graf=Codroipo=Stiftplätze mit der einmaligen Betheilung von je 84 Kronen erledigt Anspruch auf einen dieser Stiftungsgenüsse haben arme heiratsfähige Soldatenmädchen, deren Väter einem der in den ehemaligen innerösterreichischen Ländern gelegenen Re¬ gimenter angehören oder angehört haben, sowie Mädchen von Invaliden des Militär=Invalidenhauses in Wien, welch¬ aus einer während der activen Dienstleistung des Vaters nach erster Art geschlossenen Ehe stammen. Die mit dem Taufscheine, dem Armuts= und Sitten¬ zeugnisse des Mädchens, dann mit der Angabe, ob der Vater nach erster Art verheiratet ist oder war, versehenen Gesuche sind bis 31. März 1902 an das vorgesetzte Regiments=, beziehungsweise Invalidenhaus=Commando oder an die zu¬ ständige Evidenzbehörde einzusenden Die Gesuche sind stempelfrei. Zufolge Erlass der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 13. Februar 1902, Z. 3156/IV, werden die Gemeinde¬ vorstehungen beauftragt, das Vorstehende in ortsüblicher Weise möglichst allgemein zu verlautbaren. Steyr, 20. Februar 1902. Z. 2225. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung von Militärtaxrestanten aus Mähren und zwar: des am 1. Jänner 1873 in Troppau als Sohn der Maria Pelka geborenen, nach Krasna zuständigen Franz Pelka;

des am 25. November 1868 in Lipthal, als Sohn der Eheleute Stephan und Anna Hučik, geborenen und dahin zuständigen Josef Hueik; des am 4. August 1869 in Währing als Sohn der Ehe¬ leute Adolf und Josefa Ježek geborenen, nach Straßnitz zu¬ ständigen Moriz Franz Jekek. Ein positives Ergebnis der Forschung ist bis 31. März 1902 anher zu berichten. Steyr, 21. Februar 1902. Z. 2537. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung. Den 12. Februar 1902 um 7 Uhr Früh hat sich der in Kirchberg Nr. 1 wohnhafte Taglöhner Josef Edtbauer, zuständig nach Klaus, geb. 1866, von seiner Familie ohne Angabe eines Grundes oder Reisezieles im Arbeitsgewande entfernt und ist bisher nicht wieder zurück¬ gekehrt. Derselbe ist schon einige Wochen unwohl geweser und hat über schweren Athem geklagt; die letzten paar Tage war er öfters irre. Bei der Entfernung war Josef Edtbauer mit einem alten, leichten, braunen Jaquet, grau= und schwarzcarrierter Hose, brauner Weste, rothem Kattunhalstuche, alten Stiefe¬ letten und altem schwarzen, steifen Hut bekleidet. Derselbe ist von kleiner Statur, hat rundes Gesicht, braune Augen und braune Augenbrauen und solche Haare, proportionierten Mund und Nase und einen braunen Schnurrbart. Es ist möglich, dass er bisher unrasiert ist, da er auch so fort ist. Die Nachforschung nach dem Vermissten ist einzu¬ leiten und ein positives Ergebnis der Nachforschung zu herichten. Steyr, 20. Februar 1902. Z. 2477. An sämmtliche Gemeinde -Vorstehungen. Bedeckung des Bedarfes an Landesbeschälern. z. St. Z. 2504/X. Kundmachung betreffend die Bedeckung des Bedarfes an Landesbeschälern durch Ankauf aus der Privatzucht des Landes Ober= und Niederösterreich, Salzburg, Tirol, Kärnten, Krain, Küsten¬ land, Dalmatien, Böhmen, Schlesien und der Bukowina. Von dem Wunsche geleitet, den nach Ablauf der dies¬ jährigen Deckperiode für die k. k. Staats=Hengsten=Depots sich ergebenden Bedarf an Landesbeschälern möglichst durdh Ankauf aus der inländischen Privatzucht zu decken, ladet das Ackerbau=Ministerium alle Züchter und Pferdebesitzer hiemit ein, bis spätestens Ende April l. J. ihre verkäuflichen Hengste schriftlich unmittelbar beim Ackerbau=Ministerium anzumelden Die angemeldeten Hengste werden an ihrem Standort von einem Vertreter des Staatshengsten=Depots, womöglich noch während der Beschälperiode, besichtigt und je nach Befund in Vormerkung genommen werden. Der eventuelle Ankauf der als Landesbeschäler für das betreffende Land vollkommen geeignet befundenen Hengste wird im Laufe des Herbstes nach Maßgabe des Bedarfes und der zur Verfügung stehenden Geldmittel über specielle Ermächtigung des Ackerbau=Ministeriums vom Staatshengsten¬ Depot im Einvernehmen mit den zur Mitwirkung bei den Landes=Pferdezuchts=Angelegenheiten berufenen Organen vor¬ genommen werden. Durch die erfolgte Anmeldung eines Hengstes zum Ankauf als Landesbeschäler wird eine mittlerweile eventuell beabsichtigte anderweitige Verfügung des Besitzers mit seinem Hengste nicht behindert, sowie anderseits die Annahme der Anmeldung seitens des Ackerbau=Ministeriums keine Ver¬ pflichtung des letzteren zum Ankaufe des angemeldeten Hengstes, selbst im Falle seiner vollkommenen Tauglichkeit involviert Jede Anmeldung eines Hengstes hat zu enthalten: Dessen Abstammung, Größe, Farbe, Alter und Preis, ferner den Ort, wo der Hengst zu besichtigen ist. Die Abstammung des Hengstes, sowohl von väterlicher als von mütterlicher Seite ist legal nachzuweisen Bezüglich des Alters der angemeldeten Hengste wird ausdrücklich bemerkt, dass auf die Besichtigung und den eventuellen Ankauf nur solcher Hengste eingegangen werden kann, welche zur Zeit ihrer Anmeldung, wenn sie dem Gestütsschlage angehören, das dritte Lebensjahr, und wenn sie einem rein kaltblütigen Schlage angehören, das zweite Lebensjahr bereits vollstreckt haben. Anmeldungen solcher Hengste, welche das vorbezeichnete Alter noch nicht erreicht haben, werden nicht berücksichtigt Anmeldungen von Hengsten, welche erst nach Ablauf des obbezeichneten Termines beim Ackerbau=Ministerium eingebracht werden, können erst in zweiter Linie berücksichtigt werden, und zwar nur insoweit, als der benöthigte Bedar an Ersatzhengsten, der Anzahl und der Gattung nach, nicht durch den Ankauf der rechtzeitig angemeldeten Hengste ge¬ deckt werden konnte. Wien, im Jänner 1902. Vom k. k. Ackerbau=Ministerium. Von dieser Kundmachung werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen zufolge Erlasses des k. k. Ackerbau=Ministeriums vom 25. Jänner 1902, Z. 2404/318, und Auftrages der k. k. Statthalterei in Linz vom 5. Februar l. J., Z. 2504/X, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, dieselbe durch eine ausgebreitete Verlautbarung zur Kenntnis der Pferde¬ züchter zu bringen. Steyr, 19. Februar 1902. Z. 2476. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Commanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ posten=Commanden werden hiemit auf die im amtlichen Theile der „Linzer Zeitung“ Nr. 16 enthaltene Kundmachung der o.=ö. Statthalterei vom 15. Februar 1902, Nr. 3128, 3233 und 3500/X, betreffend die Einfuhr von Schweinen aus Ungarn, Croatien und Slavonien nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht.

Steyr, 24. Februar 1902. Z. 252/B.=Sch.=R. An alle Schulleitungen. Der k. k. Bezirksschulrath Steyr ertheilt jenen Mit¬ gliedern des Zweiglehrervereines Steyr, welche der am 8. März l. J. um 2 Uhr nachmittags in Steyr statt¬ findenden Versammlung des Vereines beiwohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Steyr, 23. Februar 1902. Z. 2634. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 10. Februar bis 17. Februar 1902. 1. Milzbrand. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Fischen. 2. Bezirk Wels: Gemeinde Steinerkirchen, Ort¬ schaft Oberdoppel. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Haas'sche Buchdruckerei in Steyr. 2. Bläschenausschlag. Bestand der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde Geinberg, Ortschaft Moosham. 3. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Klaffer. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde St. Marien Ortschaft Weichstetten. 4. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Reichenau, Ort¬ schaft Zeil. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Gramastetten, Ortschaften Gramastetten, Lichtenhaag. 3. Bezirk Rohrbach: Gemeinde St. Martin, Ort¬ schaft Allerstorf. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Feldkirchen, Ort¬ schaft Oberwallsee; Gemeinde St. Gotthard, Ortschaf Schwarzgrub. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Pabneukirchen, Ortschaft Niederschreinerödt. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pitner.

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