Amtsblatt 1902/7 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

An alle Gemeinde-Vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stüc IV, V, VI und VII an die Gemeinden zur Hinausgabe Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten Z. 1931 Steyr, 7. Februar 1902 An alle Gemeinde-Vorstehungen und die Genossenschafts-Vorstehungen. Das k. k. Handelsministerium hat zufolge des Erlasses vom 20. v. M., Z. 878, den k. k. Gewerbe =Inspector II. Classe Rudolf Flechner von seiner bisherigen Ver¬ wendung beim k. k. Gewerbe=Inspectorate in Linz enthober und den Commissär der Gewerbe=Inspection Alfrei Swoboda, nunmehr definitiv dem k. k. Gewerbe=Inspec torate in Linz zugewiesen. Dies wird zufolge Statthalterei=Erlasses vom 4. Fe¬ bruar 1902, Z. 409/Präs., hiemit verlautbart. k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 7. Steyr, am 13. Februar. 1902. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 für portopflichtig geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Commissionen und zum Referenten der Personal=Einkommen¬ Steyr, 10. Februar 1902. steuer=Schätzungs=Commissionen ernannt. Steyr, 2. Februar 1902 Z. 36/Pr. Str. Das Präsidium der k. k. Finanz=Direction in Linz hat mit dem Erlasse vom 23. Jänner 1902, Z. 179 Pr. die Wahlen nachstehender Herren in die Personal= Ein¬ kommensteuer=Schätzungs=Commission bestätigt und zwar: I. Für den Schätzungsbezirk Steyr Stadt: Die Herren Josef Landsiedl, Cafetier; Franz Lang Gastwirt; Johann Urban, Bahnmeister, als Mitglieder mit der Functionsdauer bis Ende 1905. Die Herren Dr. August Redtenbacher, k. k. Notar Josef Schachinger, Kaufmann; Hans Strachowsky, Abthei¬ lungs=Vorstand der österr. Waffenfabrik, als Mitglied¬ Stellvertreter mit der Functionsdauer bis Ende 1905 und Herrn Eduard Hoida, Tischlermeister, mit der Functions dauer bis Ende 1903. II. Für den Schätzungsbezirk Steyr Umgebung: Z. 34/Pr. Str. Steyr, 31. Jänner 1902 Das Präsidium der k. k. Finanz=Direction in Linz hat über Ermächtigung des k. k. Finanz=Ministeriums den k. k. Steuer=Inspector Karl Schneider in Steyr zum Vor¬ sitzenden der Erwerbsteuer=Commissionen III. und IV. Classe für die Veranlagungsbezirke Steyr Stadt und Steyr Land sowie der Personal= Einkommensteuer=Schätzungs =Com¬ missionen für die Schätzungsbezirke Steyr Stadt und Steyr Umgebung an Stelle des nach Gmunden versetzten k. k. Steuer=Oberinspectors Dr. Hans Kastner ernannt. Unter einem wurde der k. k. Finanz=Concipist Doctor Johann Patz zum Vorsitzenden = Stellvertreter in obigen Die Herren Berthold Gunitzberger, Oekonom in Unter¬ wald Franz Niederfeichtner, Oekonom in Weichstetten, und Josef Wegscheider, Brauereibesitzer in Sierninghofen, als Mitglieder. Die Herren Josef Lettner, Seifenfabrikant in Sierning Josef Nöbauer, Oekonom in Gründberg und Josef Stein¬ bichler, Oekonom in Niederbrunnern, als Mitglied¬ Stellvertreter; sämmtliche mit der Functionsdauer bis Ende 1905 Steyr, 5. Februar 1902. Z. 1758. An sämmtliche Gemeinde -Vorstehungen und k. k Gendarmerieposten - Commanden. Anlässlich einer h. a. vorgebrachten Beschwerde seitens einer Baugewerbe=Genossenschaft, dahin gehend, dass Maurer und Zimmergehilfen ohne Verständigung und ohne Wissen

ihres Meisters Arbeiten aller Art übernehmen und in Aus¬ führung bringen, finde ich mich veranlasst, die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden zu beauftragen, den h. ä. Erlass vom 28. November 1892 Z. 13.039, Amtsblatt Nr. 48, betreffend die Rege¬ lung des Arbeitsverhältnisses bei den Bau¬ gewerben zu republicieren und zur speciellen Erinnerung der einschlägigen Genossenschaften und Baugewerbetreibenden zu bringen Die Gemeinde=Vorstehungen und die k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden beauftragt, dem Pfuscherwesen im Baugewerbe ein wachsames Auge zuzuwenden und auf die genaue Führung der Arbeiter=Verzeichnisse (§ 88 G.=O.) durch die Baugewerbetreibenden zu dringen. Bauführungen Unberufener sind unter gleichzeitiger Erstattung der Strafanzeige zu sistieren; die Arbeiter=Ver¬ zeichnisse sind wiederholt im Jahre zu controlieren und ist hiebei auf die Meldung und die gesetzmäßige Kranken= und Unfallversicherung der Arbeiter strenge zu achten. Die Aus¬ gabe sogenannter Arbeitszettel ist nicht zu dulden, da die selben unstatthaft sind und auch nicht als Legitimation bei der Arbeit dienen können. Wo solche betreten werden, sind dieselben abzunehmen und unter Anzeige des ausstellenden Arbeitgebers anher vorzulegen. Steyr, 6. Februar 1902. Z. 1602. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Aufarbeitung der Windbrüche in den Wäldern als Vorbeugung gegen das verheerende Auftreten des Borkenkäfers. Die in letzter Zeit eingetretenen orkanartigen Stürme verursachten in vielen Waldungen erhebliche Beschädigungen zudem sind vereinzelt Schneebrüche vorgekommen. Da nun bereits im Vorjahre die Ausbreitung forst¬ schädlicher Insecten zugenommen hat, insbesondere die Ver¬ mehrung des Borkenkäfers in mehreren Waldgebieten constatiert wurde, ist die Besorgnis begründet, dass, wenn nicht die gründliche Reinigung der Wälder und das Entgegenwirker gegen die massenhafte Verbreitung des bezeichneten Schädlings zur rechten Zeit erfolgt, die den Waldungen zugehenden Nachtheile noch empfindlicher werden. Ich finde mich daher veranlasst, unter Hinweisung auf die Bestimmungen der §§ 50 und 51 des Forstgesetzes des § 12 der Verordnung des k. k. Ackerbau=Ministeriums vom 3. Juli 1873, L.=G. und V.=Bl. Nr. 50, die h. ä. Kundmachung vom 5. Jänner v. J., Z. 17.203, Amtsblatt Nr. 2 ex 1901, in Erinnerung zu bringen. Demgemäß sind die betreffenden Waldbesitzer einzeln und durch vorzunehmende allgemeine Verlautbarung zu ver halten, der Säuberung der Waldbestände die größte Auf¬ merksamkeit zuzuwenden, die Nadelholzstämme entweder zeit¬ gerecht aufzuarbeiten oder doch zu entrinden; bei den in Stößen aufgeschlichteten Scheithölzern empfiehlt es sich, die Spaltseite nach auswärts zu kehren, bei ungespaltenen Prügel¬ hölzern seitwärts nach außen zu und die obenauf liegenden Stücke von der Rinde zu befreien. Können Gipfel und Aeste der Nadelholzarten nicht zur Verwendung gebracht werden, ist das Verbrennen derselben, selbstverständlich unter Beobachtung der nöthigen Vorsicht zur Hintanhaltung von Waldbränden, angezeigt. Diese Vorkehrungen sind von den Waldbesitzern im Termine bis 15. April l. J. durchzuführen. Im Falle sich wegen großen Mengen von Schadhölzern die Unmöglich¬ keit ergeben sollte, vorstehende Maßnahmen termingemäß durchzuführen, sind die Waldbesitzer zum Berichte hierüber zu verhalten. Die k. k. Gendarmerie und die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, bei wahrgenommener Nichtbeachtung der gebotenen Vorkehrungen, unverzüglich die Anzeige zu erstatten, worauf gegen den Eigenthümer des Holzes mit aller nöthigen Strenge in Gemäßheit der Vorschriften der §§ 50 und 51 des Forstgesetzes eingeschritten werden wird. Hiebei wird bemerkt, dass die häufig übliche Abfuhr der vom Borkenkäfer besetzten Stämme vom Walde an einen anderen Ort ohne vorhergegangene Vertilgung der Brut nutzlos und als eine Nichtbeachtung der ertheilten Weisungen geahndet werden wird, weil das ausgebildete Insect die Stätte seiner Entwicklung verlässt, dem Walde wieder zu¬ fliegt und sich weiter vermehrt. Z 313. Steyr, 4. Februar 1902 An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden das Färben von Teigwaren betreffend. In jüngster Zeit mehren sich die Fälle, dass Fabrikanten von Teigwaren wegen Färbung ihrer Waren beanständet wurden Hiebei wird offenbar von der Ansicht ausgegangen, dass die Färbung zu dem Zwecke vorgenommen werde, um den Käufer über die Qualität der Ware in der Richtung zu täuschen, dass die gelbgefärbte Ware einen thatsächlich nicht vorhandenen Eiergehalt besitze. Wie jedoch erhoben wurde, kommen Teigwaren in ungefärbtem Zustande überhaupt nicht in den Handel und ist deren Färbung durch die Fabrikations=Bedingungen geboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerieposten=Commanden zufolge Statthalterei=Erlasses vom 2. Jänner 1902, Z. 24.433/V ex 1901, mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, dass die Färbung von Teig¬ waren nur dann zu beanständen sein wird, wenn verbots¬ widrige Farben hiebei angewendet wurden. Steyr, 4. Februar 1902. Z. 1243. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Verpflegskosten in den öffentlichen Krankenanstalten Steiermarks. Ausweis über die in den öffentlichen Krankenanstalten Steiermarks für das Jahr 1902 per Kopf und Tag festgesetzten Verpflegsgebüren. Allgemeines Krankenhaus in Graz: 1. Verpflegs¬ classe 10 K, 2. Cl. 4 K 80 h, 3. Cl. 1 K 80 h.

Gebäranstalt in Graz: 2. Verpflegsclasse 4 K 80 h, Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen 3. Cl. 1 K 90 h; die Findelkinder=Verpflegsgebür ver¬ ist bis 25. März l. J. zu berichten. bleibt mit 46 Heller pro Kopf und Tag. Verpflegsclasse Irrenanstalt Feldhof bei Graz: 1 6 K, 2. Cl. 3 K 60 h, 3. Cl. 1 K 60 h; Militärparteien, Z. 1709. Steyr, 4. Februar 1902. Angehörige des k. u. k. Heeres und der k. k. Landwehr haben in jenen Fällen, in welchen das Militärärar einen An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Theil oder die ganzen Verpflegskosten zahlt, für die erste Classe 4 Kronen per Tag Verpflegskosten zu vergüten. Gendarmerieposten - Commanden Für die nach der Landes=Siechenanstalt Schwanberg insbesondere an die des Gerichtsbezirkes Weyer. abgegebenen Pfleglinge wird in der dritten Classe eine Ver¬ pflegsgebür von täglich einer Krone, für die nach den Irren¬ Laut Note des Stadtrathes Waidhofen a. d. Ybbs anstalts=Filialen Kainbach und Lankowitz und in die Landes¬ vom 1. d. M., Z. 674, wurde im dortigen Stadtgebiete Siechenanstalt Hartberg abgegebenen Pfleglinge eine solche bei einem zugelaufenen Hunde fremder Provenienz der von täglich 90 Heller in Anspruch genommen. Wuthverdacht constatiert Oeffentliches Krankenhaus in Bruck an der Mur: Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. 1. Verpflegsclasse 7 K, 2. Cl. 4 K, 3. Cl. 1 K 80 h; Gendarmerieposten=Commanden in die Kenntnis. Cilli: 1. Verpflegsclasse 6 K, 2. Cl. 4 K, 3. Cl. 1 K 60 h; Hartberg: 1 K 40 h; Judenburg: 1 K 60 h; Knittelfeld: 2. Verpflegsclasse 4 K, 3. Cl. 1 K 80 h; Leoben: 1. Ver¬ Z. 1657. Steyr, 5. Februar 1902. pflegsclasse 6 K, 2. Cl. 4 K, 3. Cl. 1 K 80 h; Marburg: Verpflegsclasse 6 K, 2. Cl. 4 K, 3. Cl. 1 K 80 h; Mariazell: 1 K 50 h; Mürzzuschlag 2. Verpflegsclasse 4 K, An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. 3. Cl. 1 K 80 h; Pettau: 2. Verpflegsclasse 3 K, 3. Cl. Gendarmerieposten - Commanden 1 K 40 h; Radkersburg: 1. Verpflegsclasse 6 K, 2. Cl 4 K, 3. Cl. 1 K 80 h; Rann: 2. Verpflegsclasse 3 K, zur Kenntnisnahme. 3. Cl. 1 K 60 h; Rottenmann: 2. Verpflegsclasse 4 K, 3. Cl. 1 K 80 h; Voitsberg: 1. Verpflegsclasse 6 K Thierseuchen-Ausweis für Oberösterreich 2. Cl. 4 K, 3. Cl. 1 K 80 h; Windischgratz: 1 K 80 h in der Berichtsperiode vom 17. Jänner bis 26. Jänner 1902. 1. Bläschenausschlag. Z. 1770. Steyr, 9. Februar 1902. Bestand der Seuche. An alle Gemeinde -Vorstehungen. 1. Bez. Braunau: Gemeinde St. Laurenz, Ort¬ Auf Seite 29, letzte Zeile, der Arzneitaxe für das schaft Weidenthal. Jahr 1902 ist beim Druck derselben nach dem Worte 2. Bezirk Ried: Gemeinde Geinberg, Ortschaft „Semen“ das Wort „Strophanti“ ausgefallen. Moosham. Die im Gemeindegebiete prakticierenden Herren Aerzte 2. Schweinepest. Thierärzte und Apotheker sind auf die Richtigstellung dieses Bestand der Seuche. Druckfehlers aufmerksam zu machen Bezirk Freistadt: Gemeinde Reichenau, Ort¬ schaft Zeil 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Alberndorf, Ort¬ Z. 1768. Steyr, 7. Februar 1902. schaft Heimberg. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Hagenberg, Ortschaft An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Anitzberg. 4, Bezirk Rohrbach: Gemeinde St. Martin, Ort¬ Gendarmerieposten - Commanden. schaft Allerstorf Widerruf. 5. Bezirk Wels: Gemeinde Alkoven, Ortschaft Der im Amtsblatte Nr. 3 vom 16. Jänner l. I., Straßham. sub Z. 371, zur Ausforschung beschriebene Franz Kovatz 6. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz aus Pola wurde als Leiche aufgefunden, daher die Forschung Erlöschen der Seuche. nach seinem Verbleib einzustellen ist. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hellmonsödt, Ortschaft Althellmonsödt; Gemeinde Herzogsdorf, Ortschaft Neußerling. Z. 2018. Steyr, 10. Februar 1902. Z. 1939. Steyr, 9. Februar 1902. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Commanden. Ausforschung des im Jahre 1879 in Weichsel, Bezirk Bielitz, geborenen Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ und dahin zuständigen stellungspflichtigen Paul Szture. posten=Commanden werden hiemit auf die im amtlichen

Theile der „Linzer Zeitung“ Nr. 12 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 3. Februar 1902, Z. 2333— 3679/X, betreffend die veterinär=polizeilichen Verfügungen gegen die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus Ungarn, Croatien und Slavonien in die diesseitige Reichs¬ hälfte, zurbesonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Steyr, 9. Februar 1901 Z. 1984. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 2785/X. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den politischen Bezirken Freistadt, Linz (Stadt und Land) und Steyr (Stadt und Land) nach Niederösterreich. Zufolge telegraphischer Mittheilung vom 4. bruar d. I. hat die k. k. niederösterreichische Statthalterei in Wien die Einfuhr von Schweinen aus den politischen Bezirken Freistadt, Linz (Stadt und Land) und Steyr (Stadt und Land) vom 8. Februar 1902 an verboten. Dies wird unter Bezugnahme auf die hierämtliche gewerbe in Ternberg Nr. 40. Johann Mühlberger, Schneider¬ Kundmachung vom 20. Jänner d. J., Z. 1553, allgemein gewerbe in Bad Hall, obere Pfarrstiege Nr. 3. 6. Karl verlautbart. Steinmayr, Friseur= und Raseurgewerbe in Bad Hall, Kirchen¬ Linz, am 5. Februar 1902. gasse Nr. 5. 7. Matthias Gmainer, Schuhmachergewerbe in Buchholz Nr. 4, Gemeinde Garsten. 8. Thomas Kollecker Der k. k. Statthalter: Uhrmachergewerbe im Markte Weyer Nr. 46. 9. Franz Puthon m. p. Straßer, Spenglergewerbe in Voitsdorf Nr. 16, Gemeinde Ried. 10. Josef Wallerberger, Frächtergewerbe in Losenstein Nr. 92. 11. Josef Nelb, Gemischtwarenverschleiß in Blumau Steyr, 9. Februar 1902. Nr. 14, Gemeinde Neustift. 12. Josef Schickmair, Frächter¬ Z. 1985. gewerbe in Guntendorf Nr. 24, Gemeinde Land Krems¬ münster. 13. Therese Berger, Fragnerei in Neuzeug Nr. 57 An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gemeinde Sierning. 14. Anna Koller, Gemischtwarenhandel Gendarmerieposten - Commanden in Neuhofen Nr. 106. 15. Maria Mühlberger, Fragnerei mit Zucker=, Kaffee=, Mehl= und Griesverschleiß in Dietach zur Kenntnisnahme. Nr. 3, Gemeinde Gleink. 16. Victoria Bamberger, Müller¬ Thierseuchen-Ausweis für Oberösterreick gewerbe in Mühlbach Nr. 36, Gemeinde Garsten. 17. Rosa Riegler, Victualienhandel in Pechgraben Nr. 4, Gemeinde in der Großraming. 18. Michael Narbeshuber sen., Cementwaren¬ Berichtsperiode vom 26. Jänner bis 2. Februar 1902. erzeugung in Au Nr. 3, Gem. Land Kremsmünster. 19. Aloisia Peterseil, Victualienhandel in Sierninghofen Nr. 37, Gemeinde 1. Schweinepest. Sierning. 20. Anton Schuh, Gast= und Schankgewerbe in Bestand der Seuche. Garsten Nr. 10. (Berechtigung § 16, sub lit. a, b, c, f, g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39.) Bezirk Freistadt: Gemeinde Reichenau, Ort¬ schaft Zeil. B. Gewerbelöschungen. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Pabneukirchen, Ortschaft 1. Michael Mühlberger, Schneidergewerbe in Bad Hall Niederschreinerödt. Nr. 118. 2. Johann Aichenauer, Schneidergewerbe in 3. Bezirk Rohrbach: Gemeinde St. Martin, Ort¬ Weißenberg Nr. 5, Gemeinde Neuhofen. 3. Michael Rauscher, schaft Allerstorf. Krämereigewerbe in Losenstein Nr. 12. 4. Crescenz Krammer, Bezirk Wels: Gemeinde Alkoven, Ortschaft Fragnerei mit Zucker=, Kaffee=, Mehl= und Griesverschleiss Straßham. 5. Adalbert Franck, in Dietach Nr. 3, Gemeinde Gleink Schneidergewerbe im Markte Weyer Nr. 35. 6. Leopold 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Großauer, Viehhandel in Pechgraben Nr. 20, Gemeinde Erlöschen der Seuche. Großraming. 7. Therese Baumann, Photographengewerbe im Markte Weyer Nr. 12. 8. Mauritius Fitz, Bürstenbinder¬ 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Alberndorf, Ort¬ gewerbe in Wien, III., Seidlgasse Nr. 9; Filiale in Sierning¬ schaft Heinberg 2. Bezirk Perg: Gemeinde Hagenberg, Ortschaft Anitzberg. 2. Bläschenausschlag. Bestand der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde Geinberg, Ortschaft Moosham. Erlöschen der Seuche. Bezirk Braunau: Gemeinde St. Laurenz, Ort¬ schaft Weidenthal. Steyr, 1. Februar 1902. An sämmtliche Genossenschafts- und Krankencasse¬ Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro Jänner 1902. Leopold Brandstätter, Feinmaschinen= und Werk¬ zeugschlosserei mit Inbegriff der Fahrrädererzeugung in Reich¬ raming Nr. 74. 2. Francisca Repinz, Gemischtwarenhandel (incl. Flaschenbierhandel) in Jägerberg Nr. 45, Gemeinde St. Ulrich. 3. Florian Horninger, Schneidergewerbe in Dietach Nr. 16, Gemeinde Gleink. 4. Donat Haberfellner, Wagner¬

hofen Nr. 81, Gemeinde Sierning. 9. Josef Weidinger, Tischlergewerbe in Jägerberg Nr. 36, Gemeinde St. Ulrich 10. Josefa Stögmüller, Bindergewerbe in Großendorf Nr. 36 Gemeinde Ried. 11. Julius Hauser, Betrieb einer Stell¬ wagenfahrt an Samstagen von Wartberg nach Wels und zurück, in Wartberg Nr. 29. 12. Therese Niederkrottenthalen Gemüsehandel in Dietach Nr. 12, Gemeinde Gleink. 13. Jose Wittmann, Kleinverschleiß gebrannter geistiger Getränke in Sierning Nr. 77. 14. Alois Auer, Schuhmachergewerbe in Spieldorf Nr. 8, Gemeinde Eberstallzell. 16. Franz Pils, Musikergewerbe in Sierninghofen Nr. 67, Gemeinde Sierning. eX Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr C. Sonstige Gewerbeveränderungen. 1. Karl Laitmair, Holz= und Kohlenhandel in Kien¬ berg Nr. 6, Gemeinde Ternberg; Standortsverlegung Ternberg Nr. 13, Filialerrichtung Gründberg Nr. 22, Gemeinde Pöstlingberg. 2. Josef Tlapa, Schuhmachergewerbe in Krift Nr. 9, Gemeinde Land Kremsmünster; Standorts¬ verlegung Guntendorf Nr. 6, Gemeinde Land Kremsmünster. 3. Victoria Bamberger, Müllergewerbe in Mühlbach Nr. 36, Gemeinde Garsten; Geschäftsführer Roman Bamberger. 4. Franz Schüpany, Müller und Sägegewerke in Unterrohr Nr. 21, Gemeinde Rohr; Standortsverlegung Haselberg Nr. 5, Gemeinde Rohr. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pitner.

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