in Ried im Hotel Huber am 13. Februar und in Braunau 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft am Inn im Gasthause „Zur Post“ am 15. Februar 1902, Gramastetten; Gemeinde Hellmonsödt, Ortschaft Althell¬ jedesmal um 9 Uhr vormittags die Amtshandlung beginnen monsödt; Gemeinde Herzogsdorf, Ortschaft Neußerling werden. 3. Bezirk Rohrbach: Gemeinde St. Martin, Ort¬ Zu dieser Zeit sind die angemeldeten Hengste der schaft Allerstorf Körungs=Commission vorzuführen Bezirk Wels: Gemeinde Alkoven, Ortschaft Straßheim. Linz, am 15. Jänner 1902. Erlöschen der Seuche. Der k. k. Statthalter: Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hellmonsödt, Puthon m. p. Ortschaft Oberrudersbach. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Erlasses vom 15. Jänner 1902, Nr. 23.522 — 25.758 Waldegg ex 1901 und 40 —1154 ex 1902, zur allgemeinen Ver lautbarung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 26. Jänner 1902 Z. 1186. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Z. 1003. Steyr, 23. Jänner 1902. Gendarmerieposten - Commanden An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung. Nr. 1553/X. Gendarmerieposten - Commanden. Kundmachung Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ betreffend das Verbot der Einfuhr von Zucht= und Nutz¬ posten=Commanden werden hiemit auf die im amtlichen schweinen aus den politischen Bezirken Steyr (Stadt und Theile der „Linzer Zeitung“ Nr. 8 enthaltene Kundmachung Land) nach Niederösterreich. der k. k. Statthalterei in Linz vom 17. Jänner 1902 Die k. k. Statthalterei in Wien fand zufolge der Nr. 1282/X, betreffend die Einfuhr von Schafen und Kundmachung vom 17. Jänner d. I., Z. 5737, wegen Schweinen aus Ungarn, Croatien und Slavonien in die erfolgter Einschleppung der Schweinepest in das dortige diesseitige Reichshälfte, besonders zur Beachtung auf¬ Verwaltungsgebiet die Einfuhr von Zucht= und Nutzschweinen merksam gemacht. aus den politischen Bezirken Steyr (Stadt und Land) nack Niederösterreich zu verbieten. Hinsichtlich der veterinärpolizeilichen Behandlung der Steyr, 27. Jänner 1902. Z. 1073. aus den nicht gesperrten Bezirken eingeführten Zucht=, Nutz¬ und Schlachtschweine haben außer den in Betreff des Vieh¬ An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. verkehres bestehenden allgemeinen Vorschriften die Bestim¬ mungen der Kundmachung vom 18. December 1899, Gendarmerieposten -Commanden Z. 113.044, Anwendung zu finden. Durch diese Maßnahmen wird der Eisenbahn=Transit¬ zur Kenntnisnahme. verkehr von Schweinen aus Oberösterreich durch Nieder¬ Thierseuchen-Ausweis für Oberösterreich österreich nicht berührt. Uebertretungen obiger sofort in Kraft tretenden An¬ in der ordnungen werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, Berichtsperiode vom 10. Jänner bis 16. Jänner 1902. R.=G.=Bl. Nr. 51, bestraft Außerdem unterliegen die vorschriftswidrig einge¬ 1. Bläschenausschlag. brachten Viehtransporte der Amtshandlung nach den Be¬ Bestand der Seuche. stimmungen des Thierseuchen=Gesetzes vom Jahre 1880, Bezirk Ried: Gemeinde Geinberg, Ortschaft R.=G.=Bl. Nr. 35, und der dazu gehörigen Durchführungs¬ Verordnung, R.=G.=Bl. Nr. 36. Dies wird hiemit allgemein Moosham. 2. Schweinepest. verlautbart. Bestand der Seuche. Linz, am 20. Jänner 1902. Der k. k. Statthalter: 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Reichenau, Ort¬ Puthon m. p. schaft Zeil. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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