Amtsblatt 1902/4 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

An diesen Cursen können auch Lehrer, welche an Volksschulen außerhalb des Schulbezirkes Wien angestellt sind, behufs Erwerbung der Kenntnis obiger Methode und Einführung in deren praktischen Betrieb unentgeltlich theil¬ nehmenLehrer, welche an diesen Instructionscursen sich zu betheiligen gedenken, müssten sich zur Anwesenheit während der ganzen fünfwöchentlichen Dauer des von ihnen zu be¬ suchenden Curses verpflichten, weil nur in diesem Falle ein vollkommenes Eindringen in das Wesen der angewendeten Methode möglich ist und die Befähigung zu deren richtiger Anwendung gewonnen werden kann. (Nur in besonders berücksichtigungswerten Fällen könnte eine vierwöchentliche Theilnahme an einem solchen — Nachsicht der Anwesenheit während der letzten Curse Curswoche — zugestanden werden.) Die Anmeldung der beabsichtigten Theilnahme hat seitens der Lehrer im Wege ihrer Schulleitung und de vorgesetzen Bezirksschulbehörde beim Bezirksschulrathe der Stadt Wien bis spätestens am 1. Februar 1902 zu geschehen, worauf die Zutheilung der Angemeldeten an einen der Curse erfolgen wird Die Einberufung der zugetheilten Lehrer, sowie die Benachrichtigung jener, welche allenfalls derzeit zurückgewiesen werden müssen; weil zu jedem einzelnen Curse nur eine sehr geringe Zahl von theilnehmenden Lehrern zugelassen werden kann, wird rechtzeitig veranlasst werden. Steyr, 15. Jänner 1902. Z. 416. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hausierhandel. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern ge langten Mittheilung des kgl. ungar. Handelsministeriums vom 18. September, bezw. vom 14. November 1901, Z. 59.187 und 71.308, wurde die Ausübung des Hausier handels im Comitate Ung unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtrags=Verordnungen den Be¬ wohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte derart einge¬ schränkt, dass das Hausieren vom Zeitpunkte der amtlichen Vidierung gerechnet in Großgemeinden drei Tage, in Klein¬ gemeinden zwei Tage gestattet ist und die Hausierer in jedem Orte wegen Ausübung ihres Hausierhandels nur jeden dritten Monat erscheinen dürfen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 19. December 1901 Z. 23.995/VIII, mit Beziehung auf § 8— 10 des Hausier Patentes in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 17. Jänner 1902. Z. 425. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung. Der bei seiner Schwester Magdalena Kaiser in Lichten¬ hag Nr. 6, Gemeinde Gramastetten, im Aufenthalte ge wesene Johann Kaiser hat sich am 20. October 1901 aus der Wohnung, ohne Angabe wohin er gehe, entfernt und ist seither nicht mehr zurückgekehrt. Die bis zur Zeit nach dem Verbleibe des Johann Kaiser gemachten Nachforschungen blieben erfolglos. Johann Kaiser ist im Jahre 1831 in Gramastetten geboren und daselbst zuständig, ledig, katholisch, Taglöhner mittelgroß, hat schwachen abgemagerten Körper, längliches mageres Gesicht, blasse Gesichtsfarbe, graue Haare und Augenbrauen, am Kopfe eine ziemlich große Glatze, infolge seines Alters vorgeneigte Körperhaltung, ist ohne Bart (etwa 8 Tage alte Bartstoppeln) und fehlen ihm vermuthlich sämmtliche Zähne. Bekleidet war derselbe wahrscheinlich mit einer alten, dunklen, einfachen Tuchhaube, einer grauen, gestrickten Schaf¬ wolljacke oder dunklem Tuchrocke nach alter Mode, bräun¬ licher Stoffweste mit zwei Reihen Knöpfen, schwarzer Tuch¬ hose, Stiefletten, rothem Halstuche, weißem Kattunhemd und weißen Barchent=Gattien. Die Wäsche ist nicht gemerkt und soll ziemlich schmutzig sein. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom Jänner 1901, Z. 24.136/II ex 1901, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Com¬ manden beauftragt, den Genannten auszuforschen und über ein positives Resultat anher zu berichten. Z. 936, 937, 938, 998 940 u. 1005. Steyr, 21. Jänner 1902. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Ausforschung des am 22. October 1882 in Praucitz geborenen, nach Neu¬ Hrozenkau im Bezirke Wallachisch=Meseritsch zuständigen, landsturmpflichtigen Gottfried Loskovjan, Sohnes der Veronika Loskovjan; weiters der Militärtaxpflichtigen u. zw.: des am 9. October 1868 zu Ybbs als Sohn der Eheleute Johann Jankovský und Maria Rezek geborenen, zu Seiten¬ dorf im Bezirke Neutitschein heimatberechtigten Franz Johann Jankovsky; des am 3. Juni 1873 in Kokor als Sohn der Eheleute Ignaz Houstava und Anna Zaplstal geborenen, zu Lipñan im Bezirke Olmütz heimatberechtigten Josef Houstava; des am 8. November 1868 zu Göding als Sohn der Ehe leute Franz Mořkovsky und Anna Preßl geborenen, zu Polična im Bezirke Wall.=Meseritsch heimatberechtigten Gottfried Morkovsky; des Ferdinand Karl Holme aus Englswald, geboren am 11. September 1869, Sohn des Franz und der Elisabetl Holme, geb. Pšenica; des Karl Alois Kubicek, recte Kubecka, aus Liebisch geboren am 6. Juni 1868 in Proßnitz, Sohn des Andreas und der Francisca Kubicek, recte Kubecka, geb. Dokoubil; des Josef Cernoch, aus Murk, geb. am 22. October 1871 Sohn des Johann und der Rosina Cernoch, geb. Kyselý; des am 18. October 1872 zu Jägerndorf als Sohn der Eheleute Franz Neusser und Amalie Grill geborenen, zu Neutitschein heimatberechtigten Franz Neusser.

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