Amtsblatt 1902/2 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

darauf gerichtet ist, den Viehhandel und die Viehaussuhr durch Hebung der Viehzucht und Verbesserung der sanitären und veterinären Zustände zu fördern und zu beleben. Vom Landesausschusse im Erzherzogthume Oesterreich ob der Enns. Linz, am 10. December 1901. Der Landeshauptmann: Dr. Alfred Ebenhoch m. p. Steyr, 5. Jänner 1902. Z. 147. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Neues Formular der Fleischbeschau=Certificate. Laut eines an die k. k. Statthalterei überreichten Berichtes der Gemeinde=Vorstehung der Landeshauptstadt Linz vom 26. September 1901, Z. 51.788, wurden im städtischen Schlachthause und auf dem wöchentlichen Fleisch¬ markte in Linz im Jahre 1900 501 Stück Groß= und Kleinvieh aus verschiedenen Ursachen auf die städt. Freibank verwiesen und 4514 Kilogramm Fleischware als gesund¬ heitsschädlich vom menschlichen Genusse ausgeschlossen und der Vertilgung zugeführt. Da aus diesem Berichte hervorgeht, dass die sani¬ tätspolizeiliche Beschau bei Nothschlachtungen auf dem Lande nichtallgemein zweckentsprechend durchgeführt wird, ferners die Beurtheilung der Ge¬ nussfähigkeit der in den Verkehr gebrachten Fleischware bei dem Mangel an inneren Organen in vielen Fällen sehr schwierig ist und die Ursache der Nothschlachtung durch die Beschau der Fleischware allein in den meisten Fällen nicht festgestellt werden kann, so werden zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 28. December 1901, Nr. 23.860/X, unter Hinweis auf die h. a. Erlässe vom 20. Februar 1901, Nr. 2300, und vom 22. December 1901, Z. 16.555, den Gemeinden und den von diesen bestellten Fleischbeschauern die Bimmungen des § 12 des allgemeinen Thierseuchen¬ gesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, und der Verordnung der k. k. Statthalterei vom 23. Jänner 1856 Z. 20.362, L.=G.= und V.=Bl. Nr. 7, alinea 13 und 14 nochmals in Erinnerung gebracht und dieselben zur genauen Durchführung derselben verhalten. Es ist sonach auch in allen Fällen, wo genussfähige Fleischware von nothgeschlachteten Thieren für den Verkehr bestimmt ist, von Seite des Beschauorganes sowohl im Beschauprotokolle als auch im Beschaucertificate der Tag und die Ursache der Nothschlachtung im Sinne des Statt halterei=Erlasses vom 10. Februar 1900, Z. 1873, intimiert mit dem h. a. Erlasse vom 1. März 1900, Z. 3153, im Amtsblatte Nr. 10 ex 1900, genau zu verzeichnen. Gleichzeitig werden die Gemeinde=Vorstehungen zur Darnachachtung und sofortigen weiteren Veranlassung in die Kenntnis gesetzt, dass im Hinblicke auf die bisher im Ver¬ kehre mit Fleischware gemachten Erfahrungen die k. k. Statthalterei das mit dem Erlasse vom 27. Mai 1890 Z. 7551, vorgeschriebene Certificat, publiciert im Amts¬ blatte Nr. 23 ex 1890, Z. 6068, zweckentsprechend zu modificieren und anzuordnen fand, dass vom 15. Jänner 1902 an von den Gemeinden, beziehungs¬ weise Fleischbeschauern nur solche nach dem zuliegenden Formulare verwendet und an die Parteien verabfolgt werden. Von dieser Verfügung wurde auch die Buchdruckerei des I. Wimmer in Linz und Haas in Steyr wegen Ver¬ anlassung der Auflage dieser Drucksorte in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 5. Jänner 1902. Z. 148. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ posten=Commanden werden hiemit auf die im amtlichen Theile der „Linzer Zeitung“ Nr. 1 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. December 1901 Nr. 25.332 und 25.534, betreffend die Einfuhr von Vieh aus Ungarn, Croatien und Slavonien nach Oesterreich zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Steyr, 2. Jänner 1901 Z. 4. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 17. December bis 26. December 1901. 1. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde u. Ortschaft Leonfelden. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ort¬ schaft Neustift. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ort¬ schaft Waldegg. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde St. Ulrich, Ortschaft Neuschönau. 2. Bezirk Wels: Gemeinde Parz, Ortschaft Weinberg. Steyr, 1. Jänner 1901. An sämmtliche Genossenschafts- und Krankencasse Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro December 1901. 1. Lambert Rotter, Müllergewerbe in Mühlbach Nr. 41, Gemeinde Garsten. 2. Firma C. A. Greiner, Erzeugung

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