Amtsblatt 1902/2 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Steyr, am 9. Jänner. Nr. 2. 1902. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 31. December 1901 Z. 117. V. P. lässig und ohne es auf eine weitere Betreibung ankommen zu lassen, bis spätestens 15. Jänner 1902 anher vorzulegen. Personalnachricht. Se. Exc. der Herr k. k. Statthalter fand sich laut des Steyr, 31. December 1901 Z. 1594/B.=Sch.=R. Erlasses vom 29. December 1901, Z. 3990/Pr., über die Bitte des k. k. Oberbezirksarztes Dr. Josef Schuster bestimmt, An sämmtliche Schulleitungen. die Versetzung desselben in den dauernden Ruhestand mit Ende Jänner 1902 zu bewilligen. Landsturmpflichtige Lehrpersonen. Unter einem fand sich derselbe veranlasst, den k. k. Be¬ Die Schulleitungen werden aufgefordert, binnen drei zirksarzt Dr. Ulrich Furrer in Freistadt der k. k. Bezirks¬ Tagen ein Verzeichnis der angestellten landsturmpflichtigen hauptmannschaft Steyr zur ferneren Dienstleistung zuzuweisen. Lehrpersonen ohne Ueberschreitung des Termines hieramts einzubringen, eventuell einen Fehlbericht zu erstatten Jene Lehrpersonen, die im Besitze eines Landsturm Enthebungs=Certificates sind, haben dieses dem Berichte an¬ Z. 116/V.-P. Steyr, 1. Jänner 1902. zuschließen Personalnachricht. Z. 143. Steyr, 7. Jänner 1902. Das Präsidium der k. k. Finanz=Direction in Linz fand sich laut des Erlasses vom 26. December 1901, An alle Gemeinde -Vorstehungen. Z. 2182/Präs., bestimmt, den k. k. Steuer=Oberinspector Maut an der Ennsbrücke in Kastenreith. Dr. Johann Kastner der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gmunden zur künftigen Dienstleistung als Steuerreferent Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit Aller¬ zuzuweisen und die Leitung des h. ä. Steuerreferates bis höchster Entschließung vom 4. December 1901 den Beschluss auf Weiteres dem k. k. Steuer=Inspector Karl Schneide des oberösterreichischen Landtages vom 27. September 1901, zu übertragen. betreffend die Ertheilung der Bewilligung zur Einhebung einer Maut an der Ennsbrücke in Kastenreith an die Gemeinde Weyer (Land) auf die Dauer von fünf Jahren unter nachfolgenden Modalitäten allergnädigst zu genehmigen Steyr, 4. Jänner 1902. Z. 170. geruht. A. An Mautgebüren für einmalige Benützung der Brücke An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. als Verkehrsbrücke zur Haltestelle Kastenreith ist einzuheben: Vorlage der Nachweisungen der landsturmpflichtigen 6 h 1. Für einen Fußgänger 30 h Professionisten, Aerzte, Wundärzte u. s. w. Für ein zweispänniges Pferdefuhrwerk 3. Für ein einspänniges Pferdefuhrwerk 15 h Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, die 4. Für ein zweispänniges Ochsenfuhrwerk 15 h Nachweisung der militärisch nicht ausgebildeten landsturm¬ 8 h Für einen Ziehkarren pflichtigen Professionisten, das Verzeichnis der graduierter Aerzte, Wundärzte u. s. w., sowie die Anträge auf Enthebung B. Hinsichtlich der Mautbefreiung haben die für Aerarial¬ vom Landsturmdienste, bzw. die Fehlanzeige hierüber, zuver mauten geltenden Vorschriften analoge Anwendung zu finden.

Von der Entrichtung der Maut sind ferner das Bahn¬ personale der Haltestelle Kastenreith und die Angehörigen dieses Personales befreit; desgleichen genießt die Maut¬ freiheit sämmtliches Fuhrwerk der Gemeinde Weyer (Land). Die in der Landgemeinde Weyer wohnhaften Flößer zahlen gegen Vorweisung einer von der Gemeinde=Vor¬ stehung Weyer (Land) ausgestellten Legitimation die halbe Gebür Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 30. De¬ cember 1901, Z. 24.988 I, in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 4. Jänner 1901. Z. 15.044. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Forst= und jagdstatistische Nachweisungen. Das k. k. Ackerbauministerium hat gemäß Erlasses vom 7. September 1901, Z. 16.043, im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern dem Finanzministerium und dem Ministerium für Cultus und Unterricht in Betref der Forst=, Jagd= und Torfstatistik neue Tabellen eingeführt, welche an Stelle der mit h. a. Erlasse vom 19. De cember 1890, Z. 13.752, Amtsblatt Nr. 52, verlautbarten Formularien zu treten haben. Von den Gemeinde=Vorstehungen wird nur für die Tabellen Nr. VI, IX, XVII, XX, XXI, XXII XXIII, XXIV, XXV und XXVI die Mitwirkung in Anspruch genommen und werden daher nachstehend den Gemeinde=Vorstehungen entsprechende Formularien dieser Tabellen bekanntgegeben. In den Tabellen Nr. VI, XVII, XX, XXI, XII, XXIII, XXV und XVII sind die Daten nur für das Jahr 1900, in den Tabellen Nr. IX, XXI) und XXVI hingegen sowohl für das Jahr 1900 als auch 1901, jedoch nach Jahrgängen getrennt, anzulegen. Für jene Tabellen, welche leer ausfallen, genügt es anstatt eines besonderen Fehlberichtes im Vorlageberichte die Fehlanzeige zu erstatten Nachdem unter Einem auch an die Güter=Direction der Herrschaft Steyr, das Dreher'sche Forstamt in Weyer Stiftsforstamt Kremsmünster, die bischöfliche Forst= und Domänen=Verwaltung in Gleink und die k. k. Forst= und Domänen=Verwaltungen Weyer und Reichraming die specielle Einladung ergeht, für ihren Amtsbereich die gleichen Tabellen vorzulegen, ist mit denselben das Einvernehmen zu pflegen damit die statistischen Daten nicht doppelt ausgewiesen werden In Tabelle Nr. VI werden für den bäuerlichen Klein¬ waldbesitz nur schätzungsweise Näherungs=Daten angegeben werden können. In Tabelle XVII und XXV wird es sich zur besseren Prüfung der Angaben empfehlen, wenn von den Gemeinde¬ Vorstehungen die Forstwirte und Forstschutz=, beziehungs¬ weise Jagdaufsichtsorgane namentlich angeführt werden. In Tabelle XXIII ist nach Thunlichkeit der Jagd¬ inhaber und die behördliche Entscheidung, mittelst welcher das Jagdgebiet ausgeschieden wurde, anzugeben. Die Formularien obiger Tabellen werden den Gemeinde Vorstehungen nachträglich in einer Beilage zu diesem Amts¬ Blatte bekanntgegeben werden Steyr, 2. Jänner 1902. Z. 31. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Einsendung der Vereinsnachweisungen pro 1901. Die Gemeinde=Vorstehungen, in deren Gebiete Vereine ihren Sitz haben, werden angewiesen, von den Vereins¬ leitungen die vorgeschriebene Jahresnachweisung pro 1901 nach dem unten folgenden Formulare einzuholen und bis längstens 1. Februar 1902 anher vorzulegen Die Sparcassen, die registrierten Genossenschaften mit beschränkter und unbeschränkter Haftung, sowie die Bürger¬ und Schützencorps sind zur Vorlage dieser Nachweisung nicht verpflichtet. Vereins=Nachweisung. 1. Name des Vereines: 2. Sitz des Vereines: 3. Zahl der Mitglieder: Ehrenmitglieder: ordentliche (ausübende, wirkliche): außerordentliche (beitragende, unterstützende): zusammen: Filialen des Vereines: Ferner sind von den Vorstehungen der Assecuranz¬ vereine (Bauassecuranzen) unter Berücksichtigung der mit dem Erlasse vom 24. August 1899, Z. 10.995, an die ge¬ nannten Vereine gelangte Belehrung abzuverlangen u. zw.: 1. Den Gebarungs= und Vermögensausweis A. 2. Specialausweis über Vermögensbestand B. 3. Specialausweis über den Versicherungsbestand C. 4. Ausweis, betreffend die Feuerversicherung für das Jahr 1901. Steyr, 30. December 1901. Z. 1592/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Dierl'sche Stiftung. Die Interessen der Dr. Leopold Anton und Maria Dier'schen Stiftung für zwei in bedrängter Lage befindliche brave Lehrer im Bezirke Steyr (Land) pro 1901 sind fällig. Hierauf Reflectierende haben ihre gestempelten, mit einer Dienstestabelle belegten, an das k. k. Statthalterei¬ Präsidium gerichteten Gesuche, in welchen der dermalige Gehaltsbezug und die bedrängte Lage darzulegen sind, im vorschriftsmäßigen Dienstwege bis 15. Jänner 1902 hieramts einzubringen. Steyr, 31. December 1901. Z. 1593 B.=Sch.=R. An die Ortsschulräthe. Präliminarien pro 1902. Die Ortsschulräthe Allhaming, Aschach, Bad Hall, Christkindl, Egendorf, Gaflenz, Garsten, Kematen, Kirchberg, Kleinreifling, Kremsmünster, Lausa, Losenstein, St. Marien, Pucking, Rohr, Sipbachzell, Sierning und Ternberg werden angewiesen, die fälligen Abschriften der Präliminarien pro 1902 umgehend vorzulegen.

Steyr, 2. Jänner 1901. Z. 7. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Ausforschung. Zufolge Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Linz vom 16. December 1901, Z. 27.132, hat Franz Waldl, Krämer und Bäckermeister in Ansfelden Nr. 3. am 25. October 1901 dem bei ihm seit 8. August 1901 im Aufenthalte befindlichen 14 jährigen Knaben Karl Fischer, da derselbe seinen Befehlen nicht mehr gehorsam war, zu seinen in Pichling Nr. 5, Gemeinde Ebelsberg, wohnhaften Eltern, namens Johann und Anna Leitner nach Hause ge¬ schickt, und als Waldl nachträglich Nachfrage hielt, erfahren dass der Knabe nicht zu seinen Eltern heimgekehrt sei sondern sich unbekannt wohin begeben habe. Karl Fischer ist am 16. September 1888 in Linz geboren, nach Vöcklabruck zuständig, seinem Alter nach klein, mager, hat längliches Gesicht, blonde Haare, schwarze Augen und war mit schwarzem Anzug und Sammetschuher bekleidet. Die Nachforschungen nach dem Knaben Karl Fischer blieben bis nun resultatslos und dürfte sich derselbe unter dem Namen Leitner herumtreiben. Dies wird den Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerieposten=Commanden zur Veranlassung der Aus¬ forschung des Genannten mitgetheilt, und ist das Resultat derselben bis 25. Jänner 1902 anher bekannt zu geben. Steyr, 3. Jänner 1902. Z. 8. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Johann Eberhard, geboren 1878 in Guttaring, zuständig zur Gemeinde Preitenegg, Bezirk Wolfsberg. Eberhard ist Uhrmacher=Gehilfe von Beschäftigung, von mittlerer Statur, hat längliches Gesicht, dunkelblonde Haare, braune Augenbrauen, blaue Augen, proportionierte Nase und Mund, und keine besonderen Kennzeichen. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nach¬ forschungen ist bis 10. Februar 1902 zu berichten. Steyr, 3. Jänner 1902. Z. 9 u. 10. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gen darmerieposten - Commanden. Ausforschung des am 18. December 1871 zu Nesselsdorf, im Bezirke Neutitschein, als Sohn der Eheleute Johann Plzák un Johanna Makovy geborenen und dort auch heimatberech tigten Franz Plzak und des am 10. December 1873 zu Klein=Karlowitz, Bezirk Wallachisch=Meseritsch, als Sohn der Eheleute Georg Kar¬ linec und Marianne Orsák geborenen und dort auch heimat¬ berechtigten Josef Karlinee. wegen rückständiger Militärtaxe. Ein positives Ergebnis der Forschung ist bis 10. Februar 1902 zu berichten. Steyr, 3. Jänner 1902. Z. 11. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung der im nachstehenden Verzeichnisse be¬ nannten Stellungspflichtigen aus dem Bezirke Weiz in Steiermark. Johann Gluck alias Glück, geb. 1868, zust. nach Wind.=Hartmannsdorf, Knecht Rupert Knölbl, geb. 1868, zust. nach Takern I, Knecht. Friedrich Waidmann, geb. 1869, zust. nach Rettenegg, Tischler Anton Moik, geb. 1870, zust. nach Urscha Knecht. Josef Fetsch, geb. 1872, zust. nach Fischbach Eisenarbeiter Ernst Robl, geb. 1872, zust. nach Waisenegg, Knecht Peter Gradwohl, geb. 1873, zust. nach Urscha, Taglöhner Josef Fellner, geb. 1873, zust. nach Tober, Steinme Anton Wurzinger, geb. 1874, zust. nach Weiz, Knecht 10. Raimund Lehster, geb. 1875, zust. nach Fisch¬ bach, Knecht. 11. Rudolf Alois Prinz, geb. 1875, zust. nach Ratten, Schlossergehilfe. 12. Josef Haider, geb. 1875, zust. nach Reichendorf, Bergknappe 13. Augustin Ignaz Fetsch, geb. 1876, zust. nach Fischbach, Beruf unbekannt. 14. August Ferstl, geb. 1876, zust. nach Eggersdorf, Beruf unbekannt. 15. Jakob Franz Schöberl, geb. 1876, zust. nach Radegund, Beruf unbekannt. 16. Johann Gerstl, geb. 1877, zust. nach Zöbing, Knecht 17. Rudolf Steiner, geb. 1877, zust. nach Wind.¬ Hartmannsdorf, Fabriksarbeiter. 18. Alois Pammer, geb. 1878, zust. nach Wind.¬ Hartmannsdorf, Knecht 19. Franz Vorraber, geb. 1878, zust. nach Hohenau Beruf unbekannt 20. Johann Gruber, geb. 1879, zust. nach Birk¬ feld, Knecht 21. Anton Christandl, geb. 1879, zust. nach Affen¬ berg, Beruf unbekannt 22. Johann Klaus, geb. 1879, Wind.=Hartmanns¬ dorf, Knecht 23. Franz Fischer, geb. 1879, zust. nach Praebach, Beruf unbekannt.

24. Franz Klammer, geb. 1879, zust. nach Obers¬ Glaserer. dorf, 25. Leopold Mauthner, geb. 1879, zust. nach Steinberg, Knecht. 26. Eustachius Heidelbauer, geb. 1880, zust. nadh Ratten, Knecht. 27. Johann Schimp, geb. 1880, zust. nach Birkfeld, Beruf unbekannt. 28. Franz Grießl, geb. 1880, zust. nach Unter¬ Laßnitz, Pferdewärter. 29. Florian Tippel, geb. 1880, zust. nach Höf Knecht 30. Alois Rothbart, geb. 1880, zust. nach Ponigl, Knecht. Ein positives Ergebnis dieser Nachforschung ist bis Februar 1902 anher zu berichten. Steyr, 27. December 1901. Z. 16.529. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Landes=Rindviehversicherung. Mit 1. Jänner 1902 wurde die o.=ö. Landesanstalt für Rindviehversicherung activiert. Ueber Ersuchen des Landes ausschusses für Oberösterreich vom 16: December 1901, Z. 16/V. V., lade ich demnach die Gemeinde=Vorstehungen ein, die Viehbesitzer auf die beiliegende Kundmachung über die ins Leben tretende Rindviehversicherung besonders auf merksam zu machen. ad Z. 15/V. V. Kundmachung. Die vom hohen Landtage des Erzherzogthums Oester¬ reich ob der Enns in der Sitzung am 2. Mai 1900 ge gründete Landesanstalt für Rindvieh=Versicherung hat am 1. Jänner 1902 ihre Thätigkeit eröffnet. Diese Anstalt beruht auf dem Principe der Freiwillig keit und Gegenseitigkeit und bezweckt die Versicherung vor Rindviehbesitzern gegen Verluste, welche ihnen durch Ver¬ enden oder Nothschlachtung von Rindern oder dadurch ent¬ stehen, dass das Fleisch solcher im Lande geschlachteter Thiere vom Fleischbeschauer auf Grund der bestehenden Gesetze (Vieh und Fleischbeschauordnungen) ganz oder theilweise als un¬ genießbar bezeichnet wird. Um eine zweckentsprechende Organisation der das ganze Land umfassenden Versicherung durchzuführen, werden aus den Mitgliedern der Anstalt, welche in einer Gemeinde beziehungsweise in einem von der Anstaltsverwaltung be stimmten Gemeindetheile oder in einem von der Anstalts¬ verwaltung bestimmten Complexe von mehreren zusammen hängenden Gemeinden versichertes Rindvieh eingestellt haben Localverbände gebildet. Sobald in einer Gemeinde sich wenigstens fünf Rinder¬ besitzer mit nicht weniger als zusammen 60 versicherbaren Thieren zum Eintritte in die oberösterreichische Landesanstalt für Rindvieh=Versicherung bereit erklärten und behufs Bildung eines Localverbandes entweder directe oder im Wege der Gemeindevorstehung ein Ansuchen an den Landesausschuss gerichtet haben, wird nach erfolgter Genehmigung für diese Gemeinde ein Localverband gegründet und ein in der be¬ treffenden Gemeinde ansässiger, sachverständiger Viehbesitzer zum Geschäftsführer ernannt. Dieser Geschäftsführer bildet mit den von den Mit¬ gliedern des Localverbandes aus ihrer Mitte gewählten Schätzmännern die Vorstandschaft des Localverbandes, daher den Viehbesitzern ein weitgehender Einfluss auf die innere Verwaltung und wirtschaftliche Gebarung zugesichert erscheint Im Falle sich in einer Gemeinde nicht mindestens fün Rinderbesitzer mit zusammen wenigstens 60 versicherbaren Stücken zum Beitritte vereiniget haben, können sich die Ver¬ sicherungsnehmer ihrem Nachbarlocalverbande anschließen. Da die auf kleinere Kreise beschränkten Localverbände einerseits die größte Rücksichtnahme auf örtliche Verhältnisse gestatten und unzweifelhaft die beste Controle der versicherten Thiere zulassen, anderseits aber durch die Vereinigung sämmt¬ licher Localverbände zu einem gemeinsamen Landesverbande die Schäden gleichmäßiger vertheilt und ausgeglichen werden können, insbesondere aber infolge der reichlichen finanziellen Unterstützung aus Landesmitteln ist es möglich, die Prämie mit 1 K 30 h von K 100.— Versicherungswert jährlich derart niedrig zu bemessen, dass auch der minder¬ bemittelten Bevölkerung die Anstalt und zwar umso leichter zugänglich wird, als die Einzahlung der Mitgliederbeiträge halbjährig erfolgt. Es muss hier hervorgehoben werden, dass diese 1•3% ige Prämie im Vergleiche mit den Versicherungsprämien der bestandenen Privatgesellschaften, welche 2½ bis 4 Procent betrugen, und in Anbetracht des Umstandes, dass bei allen Rinderunfällen, mit Ausnahme der im § 36 der Satzungen enthaltenen, Entschädigungen geleistet werden, als eine sehr geringe bezeichnet werden kann. Eine gleiche Vertheilung der Prämienlasten wird dadurch herbeigeführt, dass die Prämien, welche zur einen Hälfte dem betreffenden Localverbandsfonde, zur andern Hälfte dem allen Localverbänden gemeinsamen Anstaltsfonde zufließen, nicht einfach nach der Stückzahl der Rinder, sondern nach deren Versicherungswerte veranschlagt und die Entschädigungen für Viehverluste zur Hälfte aus dem Localverbandsfonde und zur andern Hälfte aus dem Anstaltsfonde gewährt werden Die o.=ö. Landesanstalt für Rindviehversicherung ist kein auf Gewinn oder Erwerb berechnetes Institut; im Gegentheile werden nicht nur die sämmtlichen allgemeinen Verwaltungsauslagen aus Landesmitteln bestritten, sondern das Land ersetzt auch den Localverbandsfonden jene Auslagen, welche denselben durch die nach § 33 der Satzungen erforderlichen Schadenerhebungs=Commissionen verursacht werden, bis zum Höchstbetrage von 30.000 K jährlich. Im übrigen wird auf die im Landes=Gesetz= und Verordnungsblatte für das Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns vom 4. September 1901, Stück XIV., Nr. 24, kund¬ gemachten Satzungen der Anstalt verwiesen, welche bei sämmtlichen Gemeinde=Vorstehungen aufliegen und einge¬ sehen werden könneu; außerdem werden in den Amtslocali täten der Anstalt (Linz, Herrenstraße 12) alle wünschens¬ werten Auskünfte ertheilt Indem der Landesausschuss Vorstehendes zur allge meinen Kenntnis bringt, ladet er die Rinderbesitzer ein, von dieser auf sicherer Basis beruhenden Versicherung lebhaften Gebrauch zu machen und mitzuwirken, die Anstalt zu einem mächtigen Volkswirtschafts=Institute zu entwickeln, welches nicht nur geschaffen ist, jenen bedeutenden Theil des National¬ Vermögens, der im Viehstande liegt, zu schützen und den¬ jenigen, deren Lebenserwerb mit dem Besitze von Rindvieh verknüpft ist, die wirtschaftliche Existenz zu erleichtern und zu erhalten, sondern dessen Augenmerk insbesondere auch

darauf gerichtet ist, den Viehhandel und die Viehaussuhr durch Hebung der Viehzucht und Verbesserung der sanitären und veterinären Zustände zu fördern und zu beleben. Vom Landesausschusse im Erzherzogthume Oesterreich ob der Enns. Linz, am 10. December 1901. Der Landeshauptmann: Dr. Alfred Ebenhoch m. p. Steyr, 5. Jänner 1902. Z. 147. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Neues Formular der Fleischbeschau=Certificate. Laut eines an die k. k. Statthalterei überreichten Berichtes der Gemeinde=Vorstehung der Landeshauptstadt Linz vom 26. September 1901, Z. 51.788, wurden im städtischen Schlachthause und auf dem wöchentlichen Fleisch¬ markte in Linz im Jahre 1900 501 Stück Groß= und Kleinvieh aus verschiedenen Ursachen auf die städt. Freibank verwiesen und 4514 Kilogramm Fleischware als gesund¬ heitsschädlich vom menschlichen Genusse ausgeschlossen und der Vertilgung zugeführt. Da aus diesem Berichte hervorgeht, dass die sani¬ tätspolizeiliche Beschau bei Nothschlachtungen auf dem Lande nichtallgemein zweckentsprechend durchgeführt wird, ferners die Beurtheilung der Ge¬ nussfähigkeit der in den Verkehr gebrachten Fleischware bei dem Mangel an inneren Organen in vielen Fällen sehr schwierig ist und die Ursache der Nothschlachtung durch die Beschau der Fleischware allein in den meisten Fällen nicht festgestellt werden kann, so werden zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 28. December 1901, Nr. 23.860/X, unter Hinweis auf die h. a. Erlässe vom 20. Februar 1901, Nr. 2300, und vom 22. December 1901, Z. 16.555, den Gemeinden und den von diesen bestellten Fleischbeschauern die Bimmungen des § 12 des allgemeinen Thierseuchen¬ gesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, und der Verordnung der k. k. Statthalterei vom 23. Jänner 1856 Z. 20.362, L.=G.= und V.=Bl. Nr. 7, alinea 13 und 14 nochmals in Erinnerung gebracht und dieselben zur genauen Durchführung derselben verhalten. Es ist sonach auch in allen Fällen, wo genussfähige Fleischware von nothgeschlachteten Thieren für den Verkehr bestimmt ist, von Seite des Beschauorganes sowohl im Beschauprotokolle als auch im Beschaucertificate der Tag und die Ursache der Nothschlachtung im Sinne des Statt halterei=Erlasses vom 10. Februar 1900, Z. 1873, intimiert mit dem h. a. Erlasse vom 1. März 1900, Z. 3153, im Amtsblatte Nr. 10 ex 1900, genau zu verzeichnen. Gleichzeitig werden die Gemeinde=Vorstehungen zur Darnachachtung und sofortigen weiteren Veranlassung in die Kenntnis gesetzt, dass im Hinblicke auf die bisher im Ver¬ kehre mit Fleischware gemachten Erfahrungen die k. k. Statthalterei das mit dem Erlasse vom 27. Mai 1890 Z. 7551, vorgeschriebene Certificat, publiciert im Amts¬ blatte Nr. 23 ex 1890, Z. 6068, zweckentsprechend zu modificieren und anzuordnen fand, dass vom 15. Jänner 1902 an von den Gemeinden, beziehungs¬ weise Fleischbeschauern nur solche nach dem zuliegenden Formulare verwendet und an die Parteien verabfolgt werden. Von dieser Verfügung wurde auch die Buchdruckerei des I. Wimmer in Linz und Haas in Steyr wegen Ver¬ anlassung der Auflage dieser Drucksorte in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 5. Jänner 1902. Z. 148. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ posten=Commanden werden hiemit auf die im amtlichen Theile der „Linzer Zeitung“ Nr. 1 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. December 1901 Nr. 25.332 und 25.534, betreffend die Einfuhr von Vieh aus Ungarn, Croatien und Slavonien nach Oesterreich zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Steyr, 2. Jänner 1901 Z. 4. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 17. December bis 26. December 1901. 1. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde u. Ortschaft Leonfelden. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ort¬ schaft Neustift. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ort¬ schaft Waldegg. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde St. Ulrich, Ortschaft Neuschönau. 2. Bezirk Wels: Gemeinde Parz, Ortschaft Weinberg. Steyr, 1. Jänner 1901. An sämmtliche Genossenschafts- und Krankencasse Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro December 1901. 1. Lambert Rotter, Müllergewerbe in Mühlbach Nr. 41, Gemeinde Garsten. 2. Firma C. A. Greiner, Erzeugung

von Unterzündern mit dem Geschäftsführer: Hermann meinde St. Ulrich. 10. Vincenz Marous, Schuhmacherge¬ Greiner in Krift Nr. 6, Gemeinde Land Kremsmünster. werbe in Ebenboden Nr. 49, Gemeinde Ternberg. 3. Karl Blattner, Frächtergewerbe in Sierning Nr. 144 B. Gewerbezurücklegungen Gemeinde Sierning. 4. Theresia Föttinger, Müllergewerbe in Unterhimmel Nr. 7, Gemeinde Garsten. 5. Emilie Michael Eibl, Wirtsgewerbe in Aschach an der Steyr Nr. 5. 2. Frau Francisca Gräfin Türkheim- Zeininger, Frauenkleidermachergewerbe in Jägerberg Nr. 44 Gemeinde St. Ulrich. 6. Josef Hempl, Schneidergewerbe Montmartni durch Geschäftsführer Karl Lux, Molkerei in in Kleinraming Nr. 21, Gemeinde St. Ulrich. 7. Erns Halbarsing Nr. 4, Gemeinde Kematen. 3. Elise Oberlaber, Gasser=Steiner, Holzhandel in Unterhimmel Nr. 56, Ge¬ Zuckerbäckerei in Markt Weyer Nr. 2. 4. Michael Forst¬ meinde Garsten. 8. Johann Katzensteiner, Musikergewerbe huber, Frächtergewerbe in Kleinraming Nr. 21, Gemeinde in Pichl Nr. 17, Gemeinde Land Weyer. 9. Alois Schön¬ St. Ulrich. 5. Katharina Stadlinger, Milch= und Gemüse¬ angerer, Gemischtwarenhandel in Kleinraming Nr. 58, Ge¬ handel in Dietachdorf, Gemeinde Gleink. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pitner. X Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2