beschauer das Fleisch solcher nothgeschlachteter Hausthiere Theile der „Linzer Zeitung“ Nr. 128 enthaltene Kundmachung bei schweren, acuten oder chronischen, fieberhaften Krank¬ der k. k. Statthalterei in Linz vom 21. December 1901. heiten, wie bei Lungen=, Bauchfell=, Gebärmutter=Entzün¬ Nr. 25.104 u. 24.567/X, betreffend die Einfuhr von Vieh dungen, Starrkrampf, septischen Kalbefieber 2c., trotz der aus Ungarn, Croatien und Slavonien in die diesseitige Schädlichkeit für die Gesundheit des Menschen zum Genusse Reichshälfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam zulassen gemacht. Nachdem die Beschau bei Nothschlachtungen nach § 12, Absatz 3, des Thierseuchen=Gesetzes vom 29. Fe¬ bruar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, stattzufinden und selbe nach der oberösterreichischen Fleischbeschau=Ordnung vom 23. Jän¬ ner 1856, Z. 20.363, L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 7, am Leben Z. 16.386. Steyr, 24. December 1901. und nach der Schlachtung der Thiere zu erfolgen hat, so fordere ich die Gemeinde=Vorstehungen An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. insbesondere unter Hinweis auf den zuletzt ergangenen diesbezüglichen Erlass vom 20. Februar 1901, Nr. 2300 Gendarmerieposten -Commanden Amtsblatt Nr. 9, betreffend die Durchführung und Ueber¬ zur Kenntnisnahme. wachung der Fleisch= und Viehbeschau, neuerdings auf hievon in den Kreisen der Viehbesitzer die entsprechende Thierseuchen-Ausweis für Oberösterreich Verlautbarung erfolgen zu lassen und zwar mittelst einer von Haus zu Haus gehenden Currende, welche längstens in der in vier Wochen vom Tage des Erscheinens im Amtsblatte Berichtsperiode vom 10. December bis 17. December 1901. anher zur Einsichtnahme zu übersenden ist. 1. Schweinepest. Weiters sind die Fleischbeschauer zu beauftragen, dass selbe die Fleischbeschau nur in dem ihnen zugetheilten Rayon, Bestehen der Seuche. nicht aber in fremden Gemeinden vornehmen dürfen. 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ort¬ schaft Neustift; Gemeinde und Ortschaft Sierning; Gemeinde St. Ulrich, Ortschaft Neuschönau. Steyr, 26. December 1901. Z. 16.497. 2. Bezirk Wels: Gemeinde Parz, Ortschaft Weinberg 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz Stadt, An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Ortschaft Waldegg. Gendarmerieposten -Commanden. Der k. k. Statthaltereirath: Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ posten=Commanden werden hiemit auf die im amtlichen Dr. Adolf Ritter von Pitner Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr
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