16.465. Steyr, 24. December 1901. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Berichtigung. Infolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Landes¬ vertheidigung vom 26. November l. J., Z. 42.144/III werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden verständigt, dass der im h. ä. Erlasse vom 21. October l. I., Z. 13.546, Amtsblatt Nr. 43, irrthümlich als stellungspflichtig bezeichnete Heinrich Hübl aus Leipnik im Jahre 1882 geboren wurde, und daher landsturmpflichtig ist. Steyr, 28. December 1901. Z 16.566. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Currendierung. Harlovice, recte Arlarvi Josef, geb. in Desinic, Bez. Pregrada, Croatien, im Jahre 1874, eben dahin zuständig, röm.=kath., ledig, Mineur, hat in Pressburg einen seiner Kameraden erstochen, einen zweiten schwer ver letzt, und ist von dort entwichen, daher derselbe currendiert wird, und alle Behörden ersucht werden, nach demselben zu fahnden, im Betretungsfalle zu verhaften, dem nächsten Gerichte einzuliefern und davon unterzeichnete Behörde tele¬ phisch verständigen zu wollen. Personsbeschreibung: Statur: 175 —180 cm hoch, kräftig; Gesicht: länglich, voll; Gesichtsfarbe: gesund; Haare: schwarz; Stirne: hoch; Augenbrauen: schwarz, stark; Augen: schwarz, groß; Nase und Mund: regelmäßig Zähne: gesund, auffallend weiß; Schnurrbart: schwarz, klein; Kinn: oval; Besondere Kennzeichen: Hinter dem rechten Ohr und auf der rechten Ohrmuschel am rückwärtigen Theile, ebenso am linken Unterarm, Narben; Kleidung: Schwarzer Anzug, lichtgrauer, kurzer Winterrock, mit schwarzem Sammt¬ kragen, gelbe Schuhe, brauner, weicher Hut mit breiter Krempe; Sprachkenntnisse: Croatisch, italienisch, slavisch und ein wenig deutsch. Pressburg, 24. December 1901. Der Stadthauptmann. Steyr, 30. December 1901. Z. 16.584. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Warnung vor Spitals=Simulanten. Theresia Jeue, im Jahre 1860 in Gereuje Jezero Gemeinde Altenmarkt bei Laas, pol. Bez. Loisch, geboren und dorthin zuständig, macht sich seit circa 20 Jahren der ungebürlichen Inanspruchnahme verschiedener Krankenhäuser schuldig. Sie ist arbeitsscheu und wurde schon öfters schub¬ mäßig behandelt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 30. No¬ vember 1901, Z. 23.498 V, behufs Warnung vor dieser Person in die Kenntnis gesetzt. Z. 16.620, 16.621, 16.622 u. 16.623. Steyr, 30. December 1901. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Commanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger u. zw.: des am 5. Jänner 1869 zu Wsetin im Bezirke Wall.=Messeritsch als Sohn der Eheleute Josef Stastny und der Marie Svager geborenen und dort auch heimat¬ berechtigten Thomas Stastny; des am 4. April 1869 zu Zděchow im Bezirke Wall.¬ Meseritsch als Sohn der Eheleute Georg Hajdik und Rosina Hrbáček geborenen und dort auch heimatberechtigten Joses Hajdik; weiters des Josef Honke, geboren am 21. December 1868 in Blauendorf, dorthin auch zuständig, Sohn des Ferdinand Honke und der Karoline, geborenen Tichafsky; des Johann Jaschke, geboren am 21. April 1873 in Söhle, dorthin auch zuständig, Sohn des Karl Jaschke und der Magdalena, geborenen Lares; des Johann Barvig, geboren 20. April 1874 in Schönau, nach Hansdorf zuständig, Sohn des Johann Barvig und der Anna, geborenen Baier; des Johann Beck, geboren 9. Mai 1869 in Halbersdorf, dorthin auch zuständig, unehelicher Sohn der Bertha Beck; des Heinrich Habermaun, geboren 2. November 1868 in Wien, nach Neutitschein zuständig des Ignaz Schiffner, geboren am 21. August 1861 in Dörfling (Ortsgemeinde Arnstorf) als uneheliches Kind der Taglöhnerin Cäcilia Schiffner, zuständig nach Pottenbrunn, polit. Bezirk St. Pölten, letzter Aufenthaltsort unbekannt; und des Ferdinand Dunkl, geboren am 31. März 1870 in Pyhra als uneheliches Kind der Dienstmagd Clara Dunkl. zuständig nach Pyhra, polit. Bezirk St. Pölten, letzter Auf¬ enthaltsort unbekannt. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachfor¬ schungen ist bis spätestens 10. Februar 1902 anher zu berichten. Steyr, 22. December 1901. Z. 16 555. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Beschau bei Nothschlachtungen. In letzterer Zeit kamen wiederholte Fälle zur Anzeige dass bei Nothschlachtungen von Hausthieren jeder Gattung die Beschau von Seite der Besitzer entweder ganz unter¬ lassen oder dieselbe den Beschauorganen behufs Durchführung erst nach der Tödtung zur Anmeldung gebracht wurde Weiters wurde die Wahrnehmung gemacht, dass die Fleisch¬
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