Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig¬ geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 16.437. Steyr, 23. December 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Amtstag für den Gerichtsbezirk Steyr. Am Donnerstag den 2. Jänner 1902 werde ich in meiner Amtskanzlei einen Amtstag für den Gerichtsbezirk Steyr abhalten. Die Herren Gemeinde=Vorsteher sind einge¬ laden, sich an demselben zu betheiligen und zu dieser Amts¬ handlung um 10 Uhr vormittags h. a. zu erscheinen. ad Z. 13.534. Steyr, 16. December 1901. Amtserinnerung. Jene Gemeinde=Vorstehungen, welche mit dem unterm 25. October l. J., Z. 13.534, Amtsblatt Nr. 44, abver¬ langten Bericht über allfalls dort wohnhafte Witwen und Waisen von Mitgliedern eines der bestandenen chirurgischen Gremiums Oberösterreichs, noch im Rückstande sind, werden aufgefordert, diesen Bericht, eventuell die Fehlanzeige um¬ gehend anher vorzulegen. Z. 16.314. Steyr, 16. December 1901. Amtserinnerung. Mit Beginn des Jahres 1902 sind den Hebammen die Geburtenausweise vom II. Semester 1901 abzuverlangen und den Herren Gemeindeärzten zur Ueberprüfung und eventuellen Richtigstellung zu übergeben, worauf dieselbem sodann anher vorzulegen sein werden. Unter einem werden die Drucksorten für die Hebammen für das erste Halbjahr 1902 zugestellt. Der Bedarf an Tagebüchern ist fallweise anher bekanntzugeben Z. 1554/B.=Sch.=R. Steyr, 21. December 1901. Concurs-Ausschreibung. An den zweiclassigen Volksschulen in Dambach Dietach, Kleinraming, Sattledt, Sipbachzell und Than¬ stetten kommt die Unterlehrerstelle zur definitiven Besetzung. Bewerber um diese Stellen, mit welchen ein Jahres¬ gehalt von 1000 K, die Dienstalterszulagen per 50 K und ein Naturalquartier verbunden sind haben ihre mit dem Reise= und Lehrbefähigungs=Zeugnisse und einer Dienstes¬ tabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concurs=Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung“ hieramts einzubringen. Z. 16.403. Steyr, am 23. December 1901. Z. 1911. An alle Gemeinde Vorstehungen. Kundmachung. Hafereinkauf. 1. Das k. u. k. Militär=Verpflegs=Magazin in Linz, Museumstraße Nr. 29, kauft: Im Monate für die Stationen Linz Wels einer der Anmerkung Jänner 1902 500 1500 2. Die Hafermengen sind in der Regel beim Depot des k. u. k. Militär=Verpflegs=Magazins in Linz, beziehungs¬ weise beim k. u. k. Militär=Verpflegs=Filialmagazine in Wels
abzustellen. Doch können dieselben auch „frei Bahn (Schiff) des Abstellungsortes offeriert werden. Die verkaufte Ware ist sofort, längstens aber inner¬ halb 6 Tagen abzustellen. Ausnahmsweise kann ein län¬ gerer Termin mit dem Militär=Verpflegs=Magazine in Linz vereinbart werden 3. Eine etwaige Einstellung dieser Käufe infolge erreichter Deckung wird besonders avisiert werden. Ebenso wird die Fortsetzung dieser freihändigen Käufe von Monat zu Monat mittels Kundmachung und bei Angabe der im betreffenden Monate zum Ankaufe gelangenden Hafermenge weiters verlautbart werden. 4. Der zum Verkaufe anzubietende Hafer muss von der letzten Fechsung, vollkommen reif, trocken und gesund sein, weiters volle, angemessen große, harte und möglichst gleiche Körner besitzen. Derselbe muss nahezu frei von Unkraut und fremden Sämereien, dann vollkommen frei von Insekten und darf nicht von Getreidekrankheiten befallen sein. Steine, Erde oder Lehmkügelchen dürfen im Hafer nur vereinzelt, Beimengungen und Unreinigkeiten zusammenge¬ nommen nicht über 3°5 Gewichtsprocente vorkommen. Das Gewicht eines Hektoliters Hafer muss mindestens 41 kg betragen. 5. Hafer von der vorstehend angegebenen Qualität kann von jedem Landwirte (Genossenschaft) dem Militär¬ Verpflegs=Magazine in Linz schriftlich) oder mündlich be Vorlage eines circa 2 kg schweren Musters vom 1. Jänner 1902 angefangen in beliebiger Menge angeboten werden. Wenn der zu verkaufende Hafer die Menge von 100 nicht erreicht und derselbe für das Militär=Verpflegs=Magazin in Linz selbst bestimmt ist, so kann dieser auf Gefahr des Verkäufers für den Fall der Nichtabnahme wegen nicht ent¬ sprechender Qualität oder zu hohen Preises, gleichfalls vom 1. Jänner 1902 angefangen am Wochenmarkttage, d. i. an jedem Samstage vormittags von 8 bis 12 Uhr, zum Hafer=Magazine in der Weißenwolffstraße zugeführt werden und ist die Ware von dem betreffenden Fuhrmanne dort anzumelden. Vornehmlich wird auf Anbote kleiner und mittlerer Grundbesitzer reflektiert 6. Jeder Einzelofferent, welcher dem Militär=Verpflegs¬ Magazine als Producent noch nicht bekannt ist, muss die beiläufige Menge des von ihm selbst producierten Hafers nachweisen. Dieser Nachweis ist durch Zeugnisse zu erbringen, welche für jene Landwirte, die einem landwirtschaftlichen Vereine angehören, von diesen, für andere Landwirte aber von der politischen — oder ausnahmsweise von der Ge¬ meindebehörde auszustellen sind. Dieser Nachweis kann auch durch einen Vertrauensmann eines landwirtschaftlichen Ver¬ eines (Genossenschaft) für den Offerenten persönlich erbracht werden. Rücksichtlich der von den landwirtschaftlichen Vereinen (Genossenschaften) selbst zum Verkaufe angebotenen Hafermengen haben sich deren Vertreter als solche zu legiti¬ mieren. 7. Für den zum Verkaufe angebotenen Hafer werden, sofern die Ware als übernahmsfähig erkannt wird, fallweise je nach der besseren oder minderen Qualität des Hafers innerhalb der jeweilig geltenden Markt= bezw. Börsen¬ notierungen liegende Preise, — auf Grund freier, markt¬ üblicher Vereinbarung — zugestanden und sofort nach der Abstellung der gekauften Ware ausgezahlt. 8. Der Quittungsstempel ist vom Verkäufer zu bezahlen 9. Detaillierte mündliche Auskünfte über Qualitäts¬ anforderungen und Uebernahms=Modalitäten werden von *) Schriftliche Offerte sind mit dem 1 K=Stempel zu versehen. dem Militär=Verpflegsmagazine in Linz, dann dessen Filiale in Wels an den Wochentagen in den gewöhnlichen Amts¬ stunden an jedermann bereitwilligst ertheilt. Linz, am 20. December 1901. Vom k. u. k. Militär=Verpflegs=Magazin in Linz. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, obbe¬ zügliche Kundmachung in ortsüblicher Weise möglichst zu verlautbaren. Z. 15.524. Steyr, 21. December 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Mittels Allerhöchster Entschließung vom 1. Juli 1900 Z. 20.183, des k. k. Ministeriums des Innern — haben Seine k. u. k. Apostolische Majestät allergnädigst dem k. k. österreichischen Militär=Veteranen=Reichsbund ein mit dem kaiserlichen Adler und der Kaiserkrone geziertes Emblem als Verbandsabzeichen, und zwar für jedes einzelne Mitglied der dem k. k. österreichischen Militär=Veteranen=Reichsbund angehörenden Verbandsvereine zu bewilligen geruht. Hievon hat der k. k. österreichische Militär=Veteranen=Reichsbund mit Eingabe vom 20. October 1901, Z. 1504, die Anzeige er¬ stattet und beigefügt, dass dieses Abzeichen, um jeder miss¬ bräuchlichen Verwendung dieser durch Allerhöchste Gnade dem k. k. Reichsbunde zutheil gewordenen Auszeichnung vor¬ zubeugen, nur durch den k. k. Reichsbund zur Ausgabe ge¬ langt und dass überdies von Seiten des Bundes zu jedem einzelnen Verbandsabzeichen eine den Stempel des k. k. Reichs¬ bundes, den des betreffenden Vereines und die eigenhändige Unterschrift des Inhabers tragende Legitimationskarte bei¬ gegeben wird Den zum Tragen des Abzeichens Berechtigten wird es zur Pflicht gemacht, diese Legitimation mit sich zu führen und das Recht zum Tragen des Emblems ausdrücklich vom Besitze der auf den Namen des Trägers lautenden, mit fortlaufender Nummer versehenen Legitimationskarte ab¬ hängig gemacht. Außerdem wurde von der vertragsmäßig ausschließlich an den k. k. Reichsbund zu liefern verpflichteten Erzeugungs¬ Firma Louis Abel in Wien dieses Emblem gesetzlich muster geschützt, ungeachtet dessen, dass das Gewerbegesetz an und für sich die Verwendung derartiger staatlicher Symbole ohne besondere Allerhöchste Ermächtigung schon jedem untersagt Laut mehrfach dem Vorstande des k. k. Reichsbundes seitens verschiedener oberösterreichischer Militär=Veteranen¬ Vereins=Commandanten zugekommenen Meldungen werder in Oberösterreich Nachahmungen dieses Emblems seitens Un¬ berufener in Verschleiß gebracht und auf diese Weise mit einem durch Allerhöchste Gnade dem k. k. Reichsbunde aus¬ schließlich verliehenen, mit den Symbolen des Thrones und des Staates versehenen Emblemen sträflicher Missbrauch getrieben. Der Meldung des Veteranenvereins=Commandanten Knappl in Spital am Pyhrn in dieser Angelegenheit war sogar ein an denselben gesendetes Falsificat dieses Emblemes beigelegt, das laut Factura von der Firma W. Kralka in Linz verkauft wurde Da durch diesen gesetzwidrigen Verschleiß seitens Privater das durch Allerhöchste Entschließung den Mitgliedern des k. k. Reichsbundes ausschließlich verliehene Recht zum Tragen dieser Auszeichnung vollständig illusorisch gemacht
Z. 15.060. Steyr, 17. December 1901. und das mit dem kaiserlichen Adler und der Kaiserkrone gezierte Abzeichen jedem Beliebigen außerhalb des Verbandes des k. k. Reichsbundes stehenden käuflich zugänglich gemacht wird stellte der Vorstand des k. k. österr. Militär=Veteranen¬ Reichsbundes, vorbehaltlich des seitens der Firma Louis Abel gegen den Verletzer des Musterschutzrechtes an der hie¬ zu competenten Stelle eingeleiteten Verfahrens, die Bitte, die k. k. Statthalterei möge zum Schutze der Durchführung einer Allerhöchsten Entschließung die unterstehenden Behörden anweisen, jede missbräuchliche Verwendung dieses dem k. Reichsbunde und seinen Verbandsangehörigen ausschließlich gewährleisteten Abzeichens hintanzuhalten und das öffentliche Tragen desselben seitens Personen, die das Recht hiezu nich durch die ordnungsgemäß ausgestellte Legitimationskarte nachzuweisen vermögen, zu untersagen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Statthalterei=Erlasses vom 2. November 1901, Z. 20.823/II mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, dem unbefugten Tragen dieser Abzeichen entgegenzutreten und die missbräuch¬ liche Verwendung zur Anzeige zu bringen. Z. 16.222. Steyr, 21. December 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Die im In= wie Auslande gegenwärtig herrschende ungünstige Conjunctur hat viele inländische Industrien in eine umso misslichere Lage versetzt, als die heimischen Productionsbedingungen in mancher Hinsicht gegenüber dem Auslande ungünstigere sind. Der Druck dieser Verhältnisse macht sich insbesonders für unsere Maschinenindustrie geltend, so dass sich eine Reihe größerer Maschinenfabriken bereits gezwungen sah, einen Theil ihrer Arbeiter zu entlassen und die Arbeitszeit (und damit natürlich auch die Löhne) der übrigen zu restringieren. Viele dieser Unternehmungen¬ namentlich in Böhmen, wo die Maschinenindustrie bekanntlich zur größten Entwicklung gelangt ist —sind nur noch auf kurze Zeit mit Arbeit versorgt und werden, wenn dieselbe beendet ist, mit weiteren Arbeiterentlassungen u. s. w. vor¬ gehen müssen. Dass unter solchen Umständen jeder Verlust heimischen Absatzes an die ausländische Concurrenz umso nachtheiliger wirkt und von den betheiligten Kreisen umso schmerzlicher empfunden wird, erscheint selbstverständlich. Leider haben sich in letzter Zeit wiederholt Fälle ereignet, in welchen Be¬ stellungen von Maschinen, Eisenconstructionen 2c. nicht allein von Privaten, sondern auch von öffentlichen Organen, namentlich autonomen Verwaltungskörpern an ausländisch Firmen hintangegeben wurden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen im Grunde des Statthalterei=Erlasses vom 8. November 1901, Z. 20.929 VI, in die Kenntnis gesetzt und eindringlichst an¬ gewiesen, dahin zu wirken, dass bei Vergebung von Lieferungen und Arbeiten in erster Reihe die heimische Industrie berücksichtigt werde In keinem Falle sollten aber vor der beabsichtigten Vergebung an eine ausländische Firma Verhandlungen mit den inländischen Offerenten unterlassen werden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, die be¬ theiligten Kreise auf diese Weisung aufmerksam zu machen An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Der Wachszieher und Lebzelter Eduard Hofer in Weyer a. d. Enns hat um Verlautbarung ersucht, dass alle seine Wachserzeugnisse mit der von ihm erworbenen, beim Markenregistrierungsamte Linz unter Tomo I, Fol. 57 Nr. 114 registrierten Schutzmarke versehen sind. Diese Marke besteht aus den Buchstaben E und H, zwischen welchen sich ein Bienenstock befindet. Die Gemeinde=Vorstehungen werden unter Hinweis auf den bezüglichen gleichen h. a. Erlass vom 4. No¬ vember 1890, Z. 11.550, Amtsblatt Nr. 45, aufgefordert, dies zweckentsprechend zu verlautbaren. Allfällige Eingriffe in dieses vom Genannten erworbenen Markenrecht sind im Sinne des Markenschutzgesetzes vom 6. Jänner 1890, R.=G.=Bl. Nr. 19, an die competente Gerichtsbehörde, eventuell hieher anzuzeigen. Z 15.964. Steyr, 19. December 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Ausforschung. Laut Mittheilung der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr hat sich der im Jahre 1845 zu Sierning geborene, nach Steyr zuständige Fasszieher Sebastian Obereigner seit Dienstag den 3. d. M. mittags aus seiner Wohnung in Steyr ohne zu sagen, wohin er gehe, entfernt und ist bisher noch nicht zurückgekehrt. Sebastian Obereigner ist gut mittelgroß, stark, etwas hochrückig, hat mehr rundes, volles Gesicht, blaue oder graue Augen, dunkelbraune Haare, solchen Schnurrbart, gute Zähne, ohne besondere Kennzeichen, und war bekleidet mit grünem, abgetragenem Rock, grauem Plüschhute, grauer Hose, Stief¬ letten, blau carriertem Hemde ohne Märke, glaublich blau gefärbtem Sacktuche, einer kurzen Porzellan=Tabak=Steckpfeife und einem ledernen Geldbeutel, in welchem bei seinem Fort¬ gehen circa 1 K 50 h bis 1 K 80 h, eventuell auch etwas mehr gewesen sein dürften. Ueber den Verbleib des Genannten, der sich mit Selbstmordgedanken tragen dürfte, sind Nachforschungen einzuleiten und ist über ein Ergebnis derselben anher zu berichten. Z. 15.980. Steyr, 22. December 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Stephan Eppich, Sohnes des Josef Eppich und der Marie, geb. Huszag, geb. 3. August 1881.
Steyr, 21. December 1901. Z. 16.266 u. 16.267. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung Militärtaxflichtiger. Josef Kuverka aus Widee, Bez. Wall.=Messeritsch geboren 1871 zu Groß=Bistritz, Sohn der Eheleute Jose Kuberka und der Mariane Petrusela Franz Kutschner aus Schönau, geboren am 28. Juni 1874 in Schönau, Sohn des Johann Georg Kuntschner und der Magdalena, gebornen Görig. 3. Victor Hofbauer aus Neutitschein, geboren am 1. December 1871 in Neudorf, Sohn des Ferdinand Hof¬ bauer und der Anna, geborenen Pöffel; 4. Michael Papsch aus Botenwald, geboren 1868 in Niederösterreich (Geburtsort unbekannt). Im Falle eines positiven Ergebnis der Nachfor¬ schungen ist bis spätestens 10. Februar 1902 anher zu berichten. Z. 15.276. Steyr, 23. December 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Bescheinigung der Viehpässe zur Ausfuhr nach Deutschland. Laut einer Mittheilung der k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft Wels wurden in der Beschaustation zu Wels wieder¬ holt Viehpässe, welche für zum Exporte nach Deutschland bestimmte Thiere ausgestellt wurden, von dem dortigen Amtsthierarzte deshalb eingezogen, da auf der Rückseite der selben die amtsthierärztliche Bescheinigung von Viehbe¬ schauern oder Hufschmieden unterfertigt war. Ich mache daher die Gemeinde=Vorstehungen auf¬ merksam, dass die Bescheinigung der Viehpässe zur Ausfuhr nach Deutschland nur der mit dem Beschaudienste betraute, betreffende Amtsthierarzt zu bestätigen und daher eine Unter¬ fertigung derselben durch die Gemeinde=Vorstehung selbst oder durch Viehbeschauer zu unterbleiben hat. Z. 15.938. Steyr, 18. December 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 24.035/X. Kundmachung betreffend Einfuhrsbeschränkungen für Klauenthiere aus dem Occupationsgebiete nach Oberösterreich Auf Grund des letzten officiellen Thierseuchen=Aus¬ weises der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 2. December d. J., Z. 45.941, unter Auf¬ rechthaltung der mit der Kundmachung vom 13. Jänner 1900 Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und ge¬ schlachteten Schweinen aus dem Occupationsgebiete mittel¬ Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen, betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Occupationsgebiete, nachstehende Sperr¬ maßnahmen zu erlassen: Wegen des Bestandes der 1. Schweinepest gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Bielina, Breka, Bos.=Dubica, Gradacac, Bos.=Gradisca, Bos.=Krupa, Bos.=Novi, Prijedor, Prnjavor Sanskimost und Zwornik; 2. Schafpockenseuche gegen die Einfuhr von Schafen aus den Bezirken Bos.=Petrovac und Sanskimost. Die Bestimmungen der hierämtlichen Kundmachung vom 2. November 1899, 19.709, über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzertheilten Zustande, sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchen freien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche an Stelle der hierämtlichen Kundmachung vom 11. Novmeber d. J., Z. 21.935/X, sogleich in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziehungsweise des § 46 des all¬ gemeinen Thierseuchen=Gesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 8. December 1901. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Steyr, 18. December 1901. Z. 16.046 An alle Gemeinde Vorstehungen. Nr. 23.698/X. Kundmachung betreffend die Bewilligung zur Einfuhr von Rindern aus Oesterreich=Ungarn in das öffentliche Schlachthaus der Stadt Königshütte a. S. Laut Note des k. und k. Ministeriums des Aeußern vom 18. November l. J., Z. 73.592, hat der kgl. preußische Landwirtschaftsminister dem öffentlichen Schlachthause der Stadt Königshütte a. S. die Berechtigung zur Einfuhr von Rindern aus Oesterreich=Ungarn widerruflich ertheilt. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 29. November d. J., Z. 44.232, allgemein verlautbart. Linz, den 9. December 1901. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen zufolg Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 9. cember 1901, Nr. 23.698/X, zur entsprechenden Verlaut¬ barung in die Kenntnis. 16.173. Steyr, 18. December 1901. In sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie posten=Commanden werden hiemit auf die im amtlichen
Theile der „Linzer Zeitung" Nr. 125 enthaltene Kundmachung der Statthalterei in Linz vom 11. December 1901 Nr. 24.133/X, betreffend die Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach der diesseitigen Reichs hälfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht Steyr, 14. December 1901 Z. 15.668. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Gemeinde=Aerzte. Die k. k. Statthalterei in Linz hat mit Erlass vom 2. December 1901, Z. 23.389/IV, anher eröffnet, dass die k. ung. Regierung die Anordnung getroffen hat, dass alle aus Ungarn nach Oesterreich behufs Aufsuchen von Arbeits gelegenheit einwandernden Leute, von denen es bekannt ist dass sie an trachomatöser Augenaffection leiden, durch die ungarischen Behörden, denjenigen diesseitigen politischen Behörden namhaft gemacht werden, in deren Amtsbezirk dieselben Arbeit suchen. Ich werde daher sobald eine derartige Mittheilung anhergelangen sollte, sofort den betreffenden Gemeinden die Namen der trachomkranken Ungarn bekannt geben. Es wird sodann Sache der betreffenden Gemeinde¬ Vorstehung sein, diese Leute durch den Gemeindearzt unter¬ suchen zu lassen; nach dem Ergebnis der ärztlichen Prüfung wird dann entweder die Abgabe der Kranken (wenn selbe als gefährliche für ihre Umgebung sich zeigen) in ein öffent¬ liches Krankenhaus, oder wenn eine Gefahr der Aus¬ breitung des Trachom nicht mehr besteht, die Uebernahme der Kranken in die ärztliche Behandlung resp. Beobachtung durchgeführt werden. Da die Trachomkranken das Spital selbst aufsuchen können, so wäre deren Ansuchen um Auf¬ nahme in eines der im hiesigen Bezirke bestehenden Privat¬ krankenhäuser unbedingt abzuweisen und dieselben in ein öffentliches Krankenhaus zu senden. Ferner sind alle Fälle von Trachom=Einschleppung in Evidenz zu halten, und ist über jene Fälle, in denen für trachomkranke Arbeiter aus Ungarn vorgesorgt werden muss, welche der politischen Behörde nicht namhaft geworden waren, regelmäßig anher zu berichten. Z. 16.174. Steyr, 19. December 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 2. December bis 10. December 1901 1. Schweinepest. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Wels: Gemeinde Parz, Ortschaft Weinberg 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau 2. Milzbrand. Erlöschen der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Vorchdorf, Ortschaft Falkenohren. 3. Rothlauf der Schweine. Erlöschen der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde Eberschwang, Ortschaft Edt. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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