Amtsblatt 1901/51 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

IKvorgenommen worden ist, hat Herr Eigenthümer (Benützer) dieses Dampfkessels als hiefür entfallende Revi¬ sionstaxe den Betrag von Kronen bei dem k. k. (Haupt=) Steueramte. Unter Beibringung des bei der erfolgenden Einzahlung einzuziehenden Zahlungs¬ auftrages und Erlagscheines innerhalb 14 Tagen zu ent¬ richten Nach Einzahlung dieser Taxe wolle der Tag und der Journal=Artikel der Einzahlung unten eingesetzt, der Amts¬ stempel beigedruckt und dieses Schreiben an den gefertigten Dampfkessel=Prüfungs=Commissär und zwar als portofreie Dienstsache zurückgesendet werden l., den als k. k. Dampfkessel=Prüfungs=Commissär. Obige Taxe wurde amim eingezahlt und unter I. A. um in Einnahme verrechnet. Z. 15.401. Steyr, 10. December 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden und Genossen¬ schafts-Vorstehungen. Unbefugte Erzeugung von Brantwein und Liqueuren. Die Genossenschaft der Spiritus=, Liqueur=, Spiri¬ tuosen=, Essig= und Sodawasser=Erzeuger in Linz und Urfahr hat es in einer Eingabe als feststehende Thatsache hinge¬ stellt, dass die Mehrzahl der Kaufleute, Krämer, Greisler Wirte 2c. die Erzeugung von Brantwein und Liqueuren durch Vermengung von Spiritus mit Wasser und ver¬ schiedenen Ingredienzien auf sogenanntem kalten Wege be¬ treibe, ohne hiezu die gewerberechtliche Befugnis zu besitzen. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz von 13. November 1901, Z. 18.044/VIII, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und Genossenschafts=Vorstehungen angewiesen, diese Gewerbetreibenden auf die Unzulässigkeit einer derartigen Erzeugung von Brantwein und Liqueuren aufmerksam zu machen und Dawiderhandelnde sofort h. a. zur Anzeige zu bringen Z. 15.670. Steyr, 11. December 1901. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Gemeinde=Aerzte. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 2. December 1901, Z. 23.300/V, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen, Ortsschulräthe und die Herren Gemeinde¬ Aerzte eingeladen, auf die Verbreitung der aufklärenden Abhandlung über den „Nutzen der Schutzpockenimpfung von Dr. Gustav Paul (Director der staatlichen Impfstoff¬ gewinnungsanstalt in Wien) in weiteren Kreisen, speciell im Wege der Volks= Arbeiter=, Schüler=, Krankenhaus=Biblio¬ theken und dergleichen hinzuwirken. Die Anschaffungskosten der bezeichneten Druckschrift, welche im Commissionsverlage von Josef Safar in Wien, VIII., Schlösselgasse 22, erschienen ist, stellen sich beim Be¬ zuge eines einzelnen Exemplares auf 30 h, hingegen bei Abnahme von mindestens 100 Exemplaren auf 20 h, bezw. von mindestens 1000 Exemplarem auf 15 h pro Stück. Z. 1503/B.=Sch.=R. Steyr, 16. December 1901. An sämmtliche Schulleitungen. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 5. November 1901, Z. 29.998, und des k. k. Landesschulrathes vom 28. November 1901, Z. 4457, werden die Lehrkörper der allgemeinen Volks¬ und Bürgerschulen auf die im Commissionsverlage von Josef Safar in Wien erschienene, von Dr. Gustav Paul, Director der staatlichen Impfstoffgewinnungsanstalt in Wien, verfasste Druckschrift: „Der Nutzen der Schutzpockenimpfung“ behufs eventueller Anschaffung für die Lehrerbibliotheken mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, dass sich die An¬ schaffungskosten beim Bezuge eines einzelnen Exemplares auf 30 h, bei Abnahme von mindestens 100 Exemplaren auf 20 h, bei Abnahme von mindestens 1000 Exemplaren hingegen auf 15 h pro Stück stellen. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pitner Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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