Amtsblatt 1901/47 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Z. 14.574. Steyr, 16. November 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ posten=Commanden werden hiemit auf die im amtlichen Theile der „Linzer Zeitung“ vom 13. November d. J. Nr. 262, enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei vom 9. November 1901, Nr. 21.543 und 22.079, betreffend die veterinärpolizeilichen Verfügungen gegen die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach der diesseitigen Reichshälfte aufmerksam gemacht. Z. 14.575. Steyr, 16. November 1901 An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme Thierseuchen Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 2. November bis 10. November 1901 1. Rauschbrand. Bestand der Seuche: Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Spital a. P., Ort schaft Gleinkerau 2. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Manndorf 2. Bezirk Schärding: Gemeinde Kallham, Ort¬ schaft Rühringsdorf. Erlöschen der Seuche. Bezirk Schärding: Gemeinde Kallham, Ortschaft Ebergassen. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Alberndorf, Ort¬ schaft Grasbach. Z. 14.576. Steyr, 16. November 1901 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung Nr. 21.935/X. Kundmachung betreffend Einfuhrsbeschränkungen für Klauenthiere aus den Occupationsgebiete nach Oberösterreich Auf Grund des letzten officiellen Thierseuchen=Aus weises der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 4. November d. J., Z. 41.740, unter Aufrechthaltung der mit der Kundmachung vom 13. Jän¬ ner 1900, Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und geschlachteten Schweinen aus dem Occupationsgebiete mittels Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen, betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Occupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen zu erlassen: Wegen des Bestandes der 1. Schweinepest gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Derbent, Bos.=Gradiska, Bos.=Krupa Prijedor, Prnjavor und Zupanjac Schafpockenseuche gegen die Einfuhr von Schafen aus den Bezirken Bihac, Bos.=Petrovac und Sanskimost Die Bestimmungen der hierämtlichen Kundmachung vom 2. November 1899, Z. 19.709, über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzertheilten Zustande, sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung ge¬ sperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchen¬ freien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche an Stelle der hierortigen Kundmachung vom 2. October d. J., 19.200, sogleich in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziehungsweise des § 46 des all¬ gemeinen Thierseuchen=Gesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, den 11. November 1901. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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