ad 12.384. Steyr, 18. November 1901. Amtserinnerung betreffend Abnahme von Geschäfts=Vormerkblättern für das Jahr 1902. Der Erlass vom 23. September 1901, Z. 12.384, Amtsblatt Nr. 39 betreffend Abnahme von Geschäfts=Vor¬ merkblättern für das Jahr 1902, wird den Gemeinden 2c. in Erinnerung gebracht. Z. 14.638. Steyr, 16. November 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Amtstage. Am Mittwoch den 11. December für die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Kremsmünster in der Marktgemeinde Kanzlei, und am Samstag den 14. December für die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Neuhofen in der Marktge¬ meindekanzlei zu Neuhofen. Beginn der Amtshandlung um 10 Uhr vormittags. Die Herren Gemeinde=Vorsteher oder deren Stellvertreter haben sich am Amtstage zu betheiligen. Die Gemeinde=Vorstehungen haben die Verlautbarun¬ dieser Amtstage zu veranlassen, mit dem Beifügen, dass es jedermann freisteht, hiebei zu erscheinen und Bitten und Beschwerden vorzubringen. ad Z. 13.841. Steyr, 16. November 1901. An die Gemeinde Vorstehungen des Gerichts bezirkes Steyr. Ueber Antrag der Direction habe ich mich bestimmt gefunden, den Schülern der Fachschule und Versuchsanstalt in Steyr u. zw. dem 1882 geb. Johann Mayrhofer und dem 1888 geb. Johann Gaßner, beide aus Sierning, je ein von den Gemeinden des Gerichtsbezirkes Steyr gewid¬ metes Stipendium für arme Schüler der Fachschule und Versuchsanstalt in Steyr im Betrage von je 100 K zu verleihen. Z. 14.629. Steyr, 16. November 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen, Ortsschulräthe und Schulleitungen betreffend Uebertretung der Eisenbahn=Betriebs¬ Ordnung. In letzter Zeit mehren sich die Fälle besonders im Kremsthale, dass Störungen des Zugsverkehres auf der Eisenbahn, zumeist bewirkt durch Unmündige, darunter auch schulpflichtige Kinder, hervorgerufen werden. Abgesehen von der hiemit für Leben und Gesundheit der Kinder bedingten Gefahr liegt in diesen Vorkommnissen auch eine Uebertretung der Eisenbahnbetriebs=Vorschriften. Die Uebertretungen der Minderjährigen sind ge¬ meiniglich der häuslichen Züchtigung überlassen und findet nur in Ermanglung derselben die Ahndung durch die polit Behörde statt. Es zeigt sich jedoch, dass einerseits die Thäterschaft in derlei Fällen schwer festzustellen ist, weil die jugendlichen Gesetzesübertreter sich zumeist der Constatierung des straf¬ polizeilichen Thatbestandes zu entziehen wissen und dass anderseits bedauerlicherweise seitens der Eltern und Gewalt¬ haber eine Ahndung in der Regel nicht zu gewärtigen ist Demgemäß finde ich zu beauftragen, dass durch orts¬ übliche Verlautbarung und durch eindringliche Belehrung und Ermahnung in der Schule vor derlei Ausschreitungen der Jugend gewarnt wird. In die gemeindeämtliche Ver¬ lautbarung ist die Belehrung aufzunehmen, dass die Eltern und Gewalthaber zu entsprechender Beaufsichtigung der Kinder verpflichtet sind, widrigens sie für deren Handlungen mit verantwortlich gemacht und eventuell gemäß § 376 St.=G. werden angezeigt werden. Z. 1319/B.=Sch.=R. Steyr, 18. November 1901 An den Zweiglehrerverein Steyr. Der k. k. Bezirksschulrath gewährt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Steyr, die der am 23. d. M. um 2 Uhr nachmittags in Steyr stattfindenden Versammlung beiwohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 14.661. Steyr, 19. November 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und die k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Invigilierung. Laut der von der k. k. Statthalterei in Prag an die k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Note vom 26. Octo¬ ber 1901, Z. 16.735, wurde am 8. October l. J., um 12 Uhr mittags die Grundbesitzerswitwe Marie Subrt von Kalvarienberg bei Deutschbrod bei Passierung des Stadt¬ parkes in Deutschbrod von einem jungen Manne überfallen und um eine lederne, schwarze Handtasche mit 550 fl. Papiergeld und verschiedenen Rechnungen beraubt. Dieses Raubes verdächtig erscheint ein gewisser Johann Truhlak. Derselbe ist im Jahre 1874 geboren, nach Wyschetitz zuständig, Scherenschleifer und herumziehender Landstreicher, mittelgroß, mittelstark, hat längliches, blasses Gesicht, kleinen Schnurrbartanflug und ist am linken Fuße ein wenig hinkend. Des oben erwähnten Raubes erscheint er aus dem Grunde dringend verdächtig, weil er am 14. October 1901 in Wyschetitz eintraf und nach Angabe des dortigen Ge¬ meinde=Vorstehers Karl Safrata und des Krämers Moriz Binenfeld im Besitze einer größeren Geldsumme war und sich am 15. October 1901 beim Erscheinen einer Gendarmerie¬ Patrouille aus Wyschetitz auffallend geflüchtet hat. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie Posten=Commanden werden daher zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. November 1901, Z. 21.244/II beauftragt, die Ausforschung des Genannten mit thunlichster Beschleunigung zu veranlassen und über das Resultat der¬ selben bis 5. December 1901 anher zu berichten.
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