Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 14.030. An alle Gemeinde=Vorstehungen Steyr, 2. November 1901. hochw. Pfarrämter, Ortsschulräthe, Schulleitungen, Genossenschafts-Vorstehungen, Krankenkassen etc Mit 1. Jänner 1902 beginnt der XX. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die im Dienstverkehre erforderlichen Verlautbarungen und Correspondenzen der k. k. Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrathes an die Gemeinde=Vorstehungen, k. k. Gendarmerieposten=Commanden, Ortsschulräthe und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von auf die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezughabenden Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Personalnachrichten, die Veränderungen im Lehrpersonale im Amtsblatte veröffentlicht; auch werden in dasselbe Kundmachungen und Edicte anderer k. k. Behörden und der Gemeindeämter angenommen. In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe= und Genossenschaftswesen betreffenden Verordnungen, Erlässe und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genossenschafts=Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die öffentliche Verwaltung interessieren oder mit derselben in häufige Berührung treten, daher insbesondere für die hochw. Pfarrämter. Dasselbe bildet einen wichtigen und nothwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde=Vorstehungen, Ortsschulräthe, Schulleitungen und Genossenschafts=Vorstehungen und ist daher von denselben zu abonnierer und als Inventarsgegenstand sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und beträgt der jährliche Pränumerationsbetrag wie bisher 5 K. Das Amtsblatt kann auch von Privaten, sowie von Gutsverwaltungen gegen Einsendung des Pränumerationsbetrages per 5 Kronen ganzjährig, inclusive Zusendung per Post, bezogen werden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, auf eine rege Pränumeration seitens der interessierten Kreise hinzuwirken Die bisherigen Abonnenten werden eingeladen, den Pränumerationsbetrag für das Jahr 1902 bis längstens 15. December 1901 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft einzusenden; die neuen Abonnenten wollen ihre Pränumerations=Erklärung sammt dem Pränumerationsbetrag ehestens anher einsenden, damit die Zusendung der Amtsblätter rechtzeitig bewirkt werden kann. Der k. k. Statthaltereirath und Vorstand der Bezirkshauptmannschaft.
ad 12.384. Steyr, 18. November 1901. Amtserinnerung betreffend Abnahme von Geschäfts=Vormerkblättern für das Jahr 1902. Der Erlass vom 23. September 1901, Z. 12.384, Amtsblatt Nr. 39 betreffend Abnahme von Geschäfts=Vor¬ merkblättern für das Jahr 1902, wird den Gemeinden 2c. in Erinnerung gebracht. Z. 14.638. Steyr, 16. November 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Amtstage. Am Mittwoch den 11. December für die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Kremsmünster in der Marktgemeinde Kanzlei, und am Samstag den 14. December für die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Neuhofen in der Marktge¬ meindekanzlei zu Neuhofen. Beginn der Amtshandlung um 10 Uhr vormittags. Die Herren Gemeinde=Vorsteher oder deren Stellvertreter haben sich am Amtstage zu betheiligen. Die Gemeinde=Vorstehungen haben die Verlautbarun¬ dieser Amtstage zu veranlassen, mit dem Beifügen, dass es jedermann freisteht, hiebei zu erscheinen und Bitten und Beschwerden vorzubringen. ad Z. 13.841. Steyr, 16. November 1901. An die Gemeinde Vorstehungen des Gerichts bezirkes Steyr. Ueber Antrag der Direction habe ich mich bestimmt gefunden, den Schülern der Fachschule und Versuchsanstalt in Steyr u. zw. dem 1882 geb. Johann Mayrhofer und dem 1888 geb. Johann Gaßner, beide aus Sierning, je ein von den Gemeinden des Gerichtsbezirkes Steyr gewid¬ metes Stipendium für arme Schüler der Fachschule und Versuchsanstalt in Steyr im Betrage von je 100 K zu verleihen. Z. 14.629. Steyr, 16. November 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen, Ortsschulräthe und Schulleitungen betreffend Uebertretung der Eisenbahn=Betriebs¬ Ordnung. In letzter Zeit mehren sich die Fälle besonders im Kremsthale, dass Störungen des Zugsverkehres auf der Eisenbahn, zumeist bewirkt durch Unmündige, darunter auch schulpflichtige Kinder, hervorgerufen werden. Abgesehen von der hiemit für Leben und Gesundheit der Kinder bedingten Gefahr liegt in diesen Vorkommnissen auch eine Uebertretung der Eisenbahnbetriebs=Vorschriften. Die Uebertretungen der Minderjährigen sind ge¬ meiniglich der häuslichen Züchtigung überlassen und findet nur in Ermanglung derselben die Ahndung durch die polit Behörde statt. Es zeigt sich jedoch, dass einerseits die Thäterschaft in derlei Fällen schwer festzustellen ist, weil die jugendlichen Gesetzesübertreter sich zumeist der Constatierung des straf¬ polizeilichen Thatbestandes zu entziehen wissen und dass anderseits bedauerlicherweise seitens der Eltern und Gewalt¬ haber eine Ahndung in der Regel nicht zu gewärtigen ist Demgemäß finde ich zu beauftragen, dass durch orts¬ übliche Verlautbarung und durch eindringliche Belehrung und Ermahnung in der Schule vor derlei Ausschreitungen der Jugend gewarnt wird. In die gemeindeämtliche Ver¬ lautbarung ist die Belehrung aufzunehmen, dass die Eltern und Gewalthaber zu entsprechender Beaufsichtigung der Kinder verpflichtet sind, widrigens sie für deren Handlungen mit verantwortlich gemacht und eventuell gemäß § 376 St.=G. werden angezeigt werden. Z. 1319/B.=Sch.=R. Steyr, 18. November 1901 An den Zweiglehrerverein Steyr. Der k. k. Bezirksschulrath gewährt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Steyr, die der am 23. d. M. um 2 Uhr nachmittags in Steyr stattfindenden Versammlung beiwohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 14.661. Steyr, 19. November 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und die k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Invigilierung. Laut der von der k. k. Statthalterei in Prag an die k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Note vom 26. Octo¬ ber 1901, Z. 16.735, wurde am 8. October l. J., um 12 Uhr mittags die Grundbesitzerswitwe Marie Subrt von Kalvarienberg bei Deutschbrod bei Passierung des Stadt¬ parkes in Deutschbrod von einem jungen Manne überfallen und um eine lederne, schwarze Handtasche mit 550 fl. Papiergeld und verschiedenen Rechnungen beraubt. Dieses Raubes verdächtig erscheint ein gewisser Johann Truhlak. Derselbe ist im Jahre 1874 geboren, nach Wyschetitz zuständig, Scherenschleifer und herumziehender Landstreicher, mittelgroß, mittelstark, hat längliches, blasses Gesicht, kleinen Schnurrbartanflug und ist am linken Fuße ein wenig hinkend. Des oben erwähnten Raubes erscheint er aus dem Grunde dringend verdächtig, weil er am 14. October 1901 in Wyschetitz eintraf und nach Angabe des dortigen Ge¬ meinde=Vorstehers Karl Safrata und des Krämers Moriz Binenfeld im Besitze einer größeren Geldsumme war und sich am 15. October 1901 beim Erscheinen einer Gendarmerie¬ Patrouille aus Wyschetitz auffallend geflüchtet hat. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie Posten=Commanden werden daher zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. November 1901, Z. 21.244/II beauftragt, die Ausforschung des Genannten mit thunlichster Beschleunigung zu veranlassen und über das Resultat der¬ selben bis 5. December 1901 anher zu berichten.
Z. 14.574. Steyr, 16. November 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ posten=Commanden werden hiemit auf die im amtlichen Theile der „Linzer Zeitung“ vom 13. November d. J. Nr. 262, enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei vom 9. November 1901, Nr. 21.543 und 22.079, betreffend die veterinärpolizeilichen Verfügungen gegen die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach der diesseitigen Reichshälfte aufmerksam gemacht. Z. 14.575. Steyr, 16. November 1901 An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme Thierseuchen Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 2. November bis 10. November 1901 1. Rauschbrand. Bestand der Seuche: Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Spital a. P., Ort schaft Gleinkerau 2. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Manndorf 2. Bezirk Schärding: Gemeinde Kallham, Ort¬ schaft Rühringsdorf. Erlöschen der Seuche. Bezirk Schärding: Gemeinde Kallham, Ortschaft Ebergassen. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Alberndorf, Ort¬ schaft Grasbach. Z. 14.576. Steyr, 16. November 1901 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung Nr. 21.935/X. Kundmachung betreffend Einfuhrsbeschränkungen für Klauenthiere aus den Occupationsgebiete nach Oberösterreich Auf Grund des letzten officiellen Thierseuchen=Aus weises der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 4. November d. J., Z. 41.740, unter Aufrechthaltung der mit der Kundmachung vom 13. Jän¬ ner 1900, Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und geschlachteten Schweinen aus dem Occupationsgebiete mittels Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen, betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Occupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen zu erlassen: Wegen des Bestandes der 1. Schweinepest gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Derbent, Bos.=Gradiska, Bos.=Krupa Prijedor, Prnjavor und Zupanjac Schafpockenseuche gegen die Einfuhr von Schafen aus den Bezirken Bihac, Bos.=Petrovac und Sanskimost Die Bestimmungen der hierämtlichen Kundmachung vom 2. November 1899, Z. 19.709, über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzertheilten Zustande, sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung ge¬ sperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchen¬ freien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche an Stelle der hierortigen Kundmachung vom 2. October d. J., 19.200, sogleich in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziehungsweise des § 46 des all¬ gemeinen Thierseuchen=Gesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, den 11. November 1901. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2