Amtsblatt 1901/45 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

leihenden Gemeinde nach vorherigem Einvernehmen mit der früheren Zuständigkeitsgemeinde h. a. anzuzeigen und ist das erfolgte Einvernehmen nachzuweisen. 4. Bei Zuständigkeitsverleihungen an einen bisher in einem anderen politischen Bezirke zuständig gewesenen Mann ist die Anzeige anher zu erstatten und wird das weiter Einvernehmen von hier aus veranlasst werden. 5. In beiden Fällen (3 u. 4) ist sich des untenstehenden Formulares zu bedienen, welches in der Haas'schen Buch¬ druckerei in Steyr zu beziehen sein wird In der Rubrik „Anmerkung“ ist bezüglich der Ein¬ heimischen (Punkt 3) anzugeben, ob der Mann in der Sturmrolle (Landsturm=Verzeichnis), Stellungsliste, Mili tärtax=Verzeichnis, Evidenz=Protokoll aufscheint, welche Umstände gelegentlich des zu pflegenden Einvernehmens fest¬ zustellen sind 6. Infolge Zuständigkeitsänderung zu berichtigende Militär=, Landwehr= und Landsturmpässe sind von der anzeigenden Gemeinde=Vorstehung unaufgefordert beizu bringen. 7 In der Zeit der Stellungsperiode, u. zw. vom 1. März bis Ende April, sind Aenderungen der Zuständig¬ keit von Wehrpflichtigen, in der Zeit vom 10. December bis zur Feststellung der Sturmrolle sind Aenderungen der Zuständigkeit von Jünglingen des jüngsten Landsturm=Jahrganges (der 19jährigen) nicht, sondern erst gesammelt nach diesem Zeitpunkte anzuzeigen u. zw. bei Wehrpflichtigen mit Rück sicht auf die Bestimmungen des § 135 : 6, W.=V., bei den Landsturmpflichtigen deshalb, weil derlei Aenderungen erst nach Feststellung der Sturmrolle einen Evidenzfall bilden. Z. 13.653. Steyr, 4. November 1901. K. k. Ministerium des Innern. Z. 38.034. Kundmachung. Autorisationsprüfung für Versicherungs=Techniker. einer Hochschule Vorlesungen über höhere Mathematik hört hat. 6. Mit Zeugnissen von Versicherungs=Instituten oder öffentlichen Aemtern oder mit einer sonstigen glaubwürdigen Bestätigung über den Umstand, dass der Bewerber sich selbständig oder im Dienste eines Versicherungs=Institutes oder in einem öffentlichen Amte mit der Ausführung ver¬ sicherungstechnischer Arbeiten beschäftigt hat, sowie über die Dauer dieser Beschäftigung Die Bestimmung der Prüfungstage für die einzelnen r Prüfung zugelassenen Candidaten innerhalb des oben festgesetzten Termines erfolgt durch den Vorsitzenden der Prüfungs=Commission. Vom k. k. Ministerium des Innern. Z. 13.891. Steyr, 4. November 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. XXXIV. Staats=Wohlthätigkeits=Lotterie. Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben die Ver¬ anstaltung der XXXIV. Staats=Lotterie für Civil=Wohl¬ thätigkeits=Zwecke der diesseitigen Reichshälfte anzubefehlen geruht. Aus dem Reinerträgnisse werden diverse Anstalten und Vereine betheilt werden Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, diesem Unternehmen die thunlichste Unterstützung angedeihen lassen zu wollen, da die Erreichung des humanitären Zweckes nur dann ermöglicht wird, wenn sich das Unternehmen der wohl¬ wollenden Förderung von Seite der Behörden zu erfreuen hat. Die gewünschte Anzahl von Losen wolle unmittelbar bei der k. k. Lottogefälls=Direction (Abtheilung der Staats¬ Lotterien für gemeinnützige und Wohlthätigkeits=Zwecke) in Wien angesprochen werden. Die Ziehung findet am 12. December 1901 um 6 Uhr abends statt. In Gemäßheit der Bestimmungen der Verordnung des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 3. Februar 1895, R.=G.=Bl. Nr. 23, betreffend die Autorisierung von Versicherungs¬ Technikern, wird hiemit bekanntgegeben, dass die im Mini¬ sterium des Innern bestellte Prüfungs=Commission die Prüfung von Candidaten, welche die Autorisation als Ver¬ sicherungs=Techniker anstreben, in der ersten Hälfte des Monates November 1901 vornehmen wird Bewerber um Zulassung zur Ablegung der Prüfung in diesem Termine haben ihre gehörig gestempelten und instruierten Gesuche bis längstens 31. October l. J. beim k. k. Ministerium des Innern einzureichen. Die Gesuche sind gemäß § 3 der citierten Verordnung zu instruieren: 1. Mit dem Heimatscheine oder einem sonstigen Nach¬ weise der österreichischen Staatsbürgerschaft. 2. Mit dem Nachweise der Eigenberechtigung (Tauf¬ oder Geburtsschein, eventuell Großjährigkeits=Erklärung). 3. Mit einem von der Ortspolizeibehörde ausgestellten Sittenzeugnisse. 4. Mit dem Zeugnisse über die Absolvierung einer Mittelschule. 5. Mit dem Nachweise, dass der Zulassungswerber an Z. 14.004. Steyr, 4. November 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Ueber Ersuchen des k. u. k. Ergänzungsbezirks=Com¬ mandos in Linz vom 30. October l. J., Z. 6447/E., ist nachstehende Concurs=Ausschreibung zu verlautbaren Nr. 6447 E. Concurs-Ausschreibung. Die zur Verleihung gelangenden zwei Stiftungsplätze aus der Franz=Honauer=Stiftung mit einem zeitlichen Unter¬ stützungsgenusse von je 10 Kronen 50 Hellern für das Jahr 1902 gelangen zur Ausschreibung. Anspruch auf diese Stiftung haben aus Oberösterreich gebürtige, besonders krüppelhafte Invaliden. Die Stiftungsbewerber haben die Gesuche, welche vom Gemeinde=Amte zu bestätigen sind und welchen die Patental¬ Verpflegs=Urkunden beizuschließen sind, bis spätestens 15. De¬ cember l. J. beim Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz einzulangen, da später eingebrachte Gesuche nicht mehr berücksichtigt werden können In den Gesuchen ist anzugeben: a) ob ledig, verheiratet oder Witwer;

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