Amtsblatt 1901/45 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

K. 6. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 45. 1901. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 14.030. An alle Gemeinde=Vorstehungen Steyr, 2. November 1901. hochw. Pfarrämter, Ortsschulräthe, Schulleitungen, Genossenschafts-Vorstehungen, Krankenrassen etc. Einladung zur Pränumeration auf das Amtsblatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Mit 1. Jänner 1902 beginnt der XX. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die im Dienstverkehre erforderlichen Verlautbarungen und Correspondenzen der k. k. Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrathes an die Gemeinde=Vorstehungen, k. k. Gendarmerieposten=Commanden, Ortsschulräthe und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von auf die politische Verwaltung und auf das Schulweser bezughabenden Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Personalnachrichten die Veränderungen im Lehrpersonale im Amtsblatte veröffentlicht; auch werden in dasselbe Kundmachungen und Edicte anderer k. k. Behörden und der Gemeindeamter angenommen. In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe= und Genossenschaftswesen betreffenden Verordnungen, Erlässe und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genossenschafts=Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die öffentliche Verwaltung interessieren oder mit derselben in häufige Berührung treten, daher insbesondere für die hochw. Pfarrämter. Dasselbe bildet einen wichtigen und nothwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde=Vorstehungen Ortsschulräthe, Schulleitungen und Genossenschafts=Vorstehungen und ist daher von denselben zu abonnieren und als Inventarsgegenstand sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und beträgt der jährliche Pränumerationsbetrag wie bisher 5 K. Das Amtsblatt kann auch von Privaten, sowie von Gutsverwaltungen gegen Einsendung des Pränumerationsbetrages per 5 Kronen ganzjährig, inclusive Zusendung per Post, bezogen werden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, auf eine rege Pränumeration seitens der interessierten Kreise hinzuwirken Die bisherigen Abonnenten werden eingeladen, den Pränumerationsbetrag für das Jahr 1902 bis die neuen Abonnenten längstens 15. December 1901 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft einzusenden: wollen ihre Pränumerations=Erklärung sammt dem Pränumerationsbetrag ehestens anher einsenden damit die Zusendung der Amtsblätter rechtzeitig bewirkt werden kann. Der k. k. Statthaltereirath und Vorstand der Bezirkshauptmannschaft.

Z. 100/V.-P. Steyr, 3. November 1901. Z. 16.662/VIII St. 01. Steyr, 30. October 1901 An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. Z. 3382 Präs. Concurs-Ausschreibung. Bei der k. k. oberösterreichischen Statthalterei gelangt ab 1. Jänner 1902 eine Veterinär=Assistentenstelle mit einem jährlichen Adjutum von 1200 K, vorläufig provisorisch zu Besetzung Bewerber um diese Stelle wollen die Gesuche im Wege ihrer vorgesetzten oder der politischen Bezirksbehörde ihres Aufenthaltortes bis längstens 1. December l. J. beim k. k. o.=ö. Statthalterei=Präsidium in Linz überreichen und mit folgenden Belegen versehen: Tauf= oder Geburtsschein 2. Nachweis der österr. Staatsangehörigkeit. 3. Amtsärztliches Zeugnis über die physische Eignung 4. Belege über die Vorbildung 5. Eine amtlich beglaubigte Abschrift des thierärzt lichen Diplomes, das Zeugnis über die thierärzliche Physikats Prüfung oder Revers, dass die Physikats=Prüfung binnen Jahresfrist nachgeholt wird, und eventuelle Zeugnisse über die bisherige Verwendung. Linz, am 28. October 1901. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. October 1901, Nr. 3382/Präs., zur eventuellen Verständigung von Vete¬ rinär=Organen in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 31. October 1901. Z. 15.711/I St. 01. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. und 20. September l. J. vorge¬ Bei den am 19. nommenen Ersatzwahlen in die Erwerbsteuer=Commissionen wurden folgende Herren gewählt und deren Wahl von Seite des Präsidiums der k. k. Finanz=Direction in Linz rechts¬ giltig anerkannt. A. Erwerbsteuer=Commission III. Classe des Veran¬ lagungs=Bezirkes Steyr Land: Josef Rußegger, Apotheker in Weyer 2. Franz Latzelsberger, Wirt in Neuhofen, als Mit¬ glieder und 3. Josef Haidinger, Müller und Bäcker in Krems¬ münster, als Stellvertreter. B. Erwerbsteuer=Commission IV. Classe des Veran¬ lagungs=Bezirkes Steyr Land: Ernst Heubusch jun., Schlosser in Sierning; 2. Josef Merzeder, Photograph in Kremsmünster, als Mitglieder, und 3. Anton Rath, Bäcker in Pichlern; 4. Josef Mayr, Bäcker in Sierning, als Stellvertreter. An alle Gemeinde Vorstehungen. Die im Sinne des § 267 des P.=St.=G. vorzu¬ nehmenden ortsüblichen Verlautbarungen, betreffend Zustel¬ lungen von Schriftstücken an Personen, deren Wohnsitz und Aufenthaltsort unbekannt ist, bleiben meistentheils deshalb von den Parteien unberücksichtigt, weil seitens der Gemeinde¬ Vorstehungen und der Parteien der Zweck und die Rechts¬ folgen dieser Verlautbarungen nicht erkannt werden. Der Zweck dieser Verlautbarungen ist für die Steuer¬ behörde der, einen Anhaltspunkt zur Beurtheilung der Recht¬ zeitigkeit des eventuell später einlangenden Rechtsmittels (Recurs, Berufung 2c.) zu haben. Die Zustellung gilt nämlich dann als vollzogen, wenn seit der Verlaut¬ barung vier Wochen verstrichen sind. Es bedarf daher, diesen Zeitpunkt entsprechend zu fixieren, zu welchem Behufe der Tag der Abnahme obiger Verlautbarungen, sowie die Zeit, während welcher sich dieselben an der Amtstafel befanden, stets auf der anher vorzulegenden Original=Verlautbarung ersichtlich zu machen sind. Soll der Wert dieser Verlautbarungen nicht illusorisch werden, ist es aber auch nothwendig, dieselben durch einen längeren Zeitraum an der Amtstafel zu belassen, damit sie eben publik werden und die Adressaten überhaupt in die Kenntnis derselben gelangen können. Für den Adressaten aber hat eine derartige Verlaut¬ barung die Rechtsfolge, dass er sich insoferne aller Rechts¬ mittel gegen das Schriftstück begibt, als 30 Tage nach obiger Frist die betreffende Steuer, Strafe, Verordnung 2c. in Rechtskraft erwachsen ist, sohin durch die gesetzlichen Zwangsmaßregeln eingebracht werden kann und ein später eingebrachtes Rechtsmittel auf Grund des Gesetzes vom 19. März 1876, R.=G.=Bl. Nr. 28, zurückge¬ wiesen wird Daraus ergibt sich, dass es für die Parteien ent¬ schieden nur vom Vortheile ist, das bezügliche Schriftstück zu beheben. Obige Belehrung wird in Kürze daher allen diesbe¬ züglichen Verlautbarungen beizufügen sein. Z. 14.050. Steyr, 2. November 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen betreffend den Vorgang bei Evidenzberichtigungen aus Anlass der Zuständigkeitsänderungen auf Grund der Heimatsrechts Novelle. Zur Erzielung eines gleichartigen Vorganges bei der Durchführung der durch Zuständigkeitsänderungen bedingten Evidenzberichtigungen wird Nachstehendes angeordnet: Die jeweiligen Anzeigen über Zuständigkeitsände¬ rungen sind für jeden einzelnen Evidenzfall abgesondert zu erstatten. 2. Aufnahmen und Löschungen der Evidenz erfolgen principiell nur über h. a. Auftrag. Zuständigkeitsänderungen unter Gemeinden des eigenen Bezirkes sind von der eine Zuständigkeit ver¬

leihenden Gemeinde nach vorherigem Einvernehmen mit der früheren Zuständigkeitsgemeinde h. a. anzuzeigen und ist das erfolgte Einvernehmen nachzuweisen. 4. Bei Zuständigkeitsverleihungen an einen bisher in einem anderen politischen Bezirke zuständig gewesenen Mann ist die Anzeige anher zu erstatten und wird das weiter Einvernehmen von hier aus veranlasst werden. 5. In beiden Fällen (3 u. 4) ist sich des untenstehenden Formulares zu bedienen, welches in der Haas'schen Buch¬ druckerei in Steyr zu beziehen sein wird In der Rubrik „Anmerkung“ ist bezüglich der Ein¬ heimischen (Punkt 3) anzugeben, ob der Mann in der Sturmrolle (Landsturm=Verzeichnis), Stellungsliste, Mili tärtax=Verzeichnis, Evidenz=Protokoll aufscheint, welche Umstände gelegentlich des zu pflegenden Einvernehmens fest¬ zustellen sind 6. Infolge Zuständigkeitsänderung zu berichtigende Militär=, Landwehr= und Landsturmpässe sind von der anzeigenden Gemeinde=Vorstehung unaufgefordert beizu bringen. 7 In der Zeit der Stellungsperiode, u. zw. vom 1. März bis Ende April, sind Aenderungen der Zuständig¬ keit von Wehrpflichtigen, in der Zeit vom 10. December bis zur Feststellung der Sturmrolle sind Aenderungen der Zuständigkeit von Jünglingen des jüngsten Landsturm=Jahrganges (der 19jährigen) nicht, sondern erst gesammelt nach diesem Zeitpunkte anzuzeigen u. zw. bei Wehrpflichtigen mit Rück sicht auf die Bestimmungen des § 135 : 6, W.=V., bei den Landsturmpflichtigen deshalb, weil derlei Aenderungen erst nach Feststellung der Sturmrolle einen Evidenzfall bilden. Z. 13.653. Steyr, 4. November 1901. K. k. Ministerium des Innern. Z. 38.034. Kundmachung. Autorisationsprüfung für Versicherungs=Techniker. einer Hochschule Vorlesungen über höhere Mathematik hört hat. 6. Mit Zeugnissen von Versicherungs=Instituten oder öffentlichen Aemtern oder mit einer sonstigen glaubwürdigen Bestätigung über den Umstand, dass der Bewerber sich selbständig oder im Dienste eines Versicherungs=Institutes oder in einem öffentlichen Amte mit der Ausführung ver¬ sicherungstechnischer Arbeiten beschäftigt hat, sowie über die Dauer dieser Beschäftigung Die Bestimmung der Prüfungstage für die einzelnen r Prüfung zugelassenen Candidaten innerhalb des oben festgesetzten Termines erfolgt durch den Vorsitzenden der Prüfungs=Commission. Vom k. k. Ministerium des Innern. Z. 13.891. Steyr, 4. November 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. XXXIV. Staats=Wohlthätigkeits=Lotterie. Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben die Ver¬ anstaltung der XXXIV. Staats=Lotterie für Civil=Wohl¬ thätigkeits=Zwecke der diesseitigen Reichshälfte anzubefehlen geruht. Aus dem Reinerträgnisse werden diverse Anstalten und Vereine betheilt werden Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, diesem Unternehmen die thunlichste Unterstützung angedeihen lassen zu wollen, da die Erreichung des humanitären Zweckes nur dann ermöglicht wird, wenn sich das Unternehmen der wohl¬ wollenden Förderung von Seite der Behörden zu erfreuen hat. Die gewünschte Anzahl von Losen wolle unmittelbar bei der k. k. Lottogefälls=Direction (Abtheilung der Staats¬ Lotterien für gemeinnützige und Wohlthätigkeits=Zwecke) in Wien angesprochen werden. Die Ziehung findet am 12. December 1901 um 6 Uhr abends statt. In Gemäßheit der Bestimmungen der Verordnung des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 3. Februar 1895, R.=G.=Bl. Nr. 23, betreffend die Autorisierung von Versicherungs¬ Technikern, wird hiemit bekanntgegeben, dass die im Mini¬ sterium des Innern bestellte Prüfungs=Commission die Prüfung von Candidaten, welche die Autorisation als Ver¬ sicherungs=Techniker anstreben, in der ersten Hälfte des Monates November 1901 vornehmen wird Bewerber um Zulassung zur Ablegung der Prüfung in diesem Termine haben ihre gehörig gestempelten und instruierten Gesuche bis längstens 31. October l. J. beim k. k. Ministerium des Innern einzureichen. Die Gesuche sind gemäß § 3 der citierten Verordnung zu instruieren: 1. Mit dem Heimatscheine oder einem sonstigen Nach¬ weise der österreichischen Staatsbürgerschaft. 2. Mit dem Nachweise der Eigenberechtigung (Tauf¬ oder Geburtsschein, eventuell Großjährigkeits=Erklärung). 3. Mit einem von der Ortspolizeibehörde ausgestellten Sittenzeugnisse. 4. Mit dem Zeugnisse über die Absolvierung einer Mittelschule. 5. Mit dem Nachweise, dass der Zulassungswerber an Z. 14.004. Steyr, 4. November 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Ueber Ersuchen des k. u. k. Ergänzungsbezirks=Com¬ mandos in Linz vom 30. October l. J., Z. 6447/E., ist nachstehende Concurs=Ausschreibung zu verlautbaren Nr. 6447 E. Concurs-Ausschreibung. Die zur Verleihung gelangenden zwei Stiftungsplätze aus der Franz=Honauer=Stiftung mit einem zeitlichen Unter¬ stützungsgenusse von je 10 Kronen 50 Hellern für das Jahr 1902 gelangen zur Ausschreibung. Anspruch auf diese Stiftung haben aus Oberösterreich gebürtige, besonders krüppelhafte Invaliden. Die Stiftungsbewerber haben die Gesuche, welche vom Gemeinde=Amte zu bestätigen sind und welchen die Patental¬ Verpflegs=Urkunden beizuschließen sind, bis spätestens 15. De¬ cember l. J. beim Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz einzulangen, da später eingebrachte Gesuche nicht mehr berücksichtigt werden können In den Gesuchen ist anzugeben: a) ob ledig, verheiratet oder Witwer;

b) Zahl und Alter der unversorgten Familien=Mit¬ glieder; mitgemachte Feldzüge und Decorationen; Ort der erhaltenen Verwundungen und sonstige körperliche Gebrechen seit wann im Invalidenstande; *) die vom Staate beziehenden Jahres=Einkommen, und sonstiges, eigenes Vermögen. Linz, den 1. November 1901. Z. 13.982. Steyr, 4. November 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Widerruf. Der stellungspflichtige Ivan Radonic, dessen Aus¬ forschung im Amtsblatt Nr. 26 vom 27. Juni 1901, Z. 8349, angeordnet wurde, ist bereits eruiert worden. Z. 14.071. Steyr, am 4. November 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Widerruf. Der im Amtsblatte Nr. 13 vom 28. März l. J. zur Ausforschung beschriebene, stellungspflichtige Franz Schweidler wurde eruiert. Z. 13.922. Steyr, 4. November 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung der nachbenannten Militärtaxpflichtigen aus dem Bezirke Wallachisch=Meseritsch. Vincenz Jurca aus Stritel, Sohn des Joses und der Marie Jurca, geborenen Krenek, geboren 1873. 2. Mathud Miketa aus Klein=Bistritz, geboren 1868 Sohn des Johann und der Veronika Miketa, geborener Kamas. Ein positives Ergebnis der Forschung ist bis 10. December 1901 zu berichten. Z. 14.024, 14.025 u. 14.026. Steyr, 4. November 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und die k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger. Johann Reich, am 23. Juni 1875 in Wall¬ Messeritsch geboren und dahin zuständig. 2. Josef Kutalek, am 3. April 1871 in Unter¬ Dubnian geboren und dahin zuständig. 3. Franz Sieber, am 2. November 1873 in Olmütz geboren, nach Neutitschein zuständig, Ingenieur. Ein positives Ergebnis der Forschung ist bis 10. December 1901 zu berichten. Z. 13.983. Steyr, 3. November 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 19. October bis 28. October 1901. 1. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche Bezirk Ried: Gemeinde Senftenbach, Ortschaften Ort, Dobl; Gemeinde Waldzell, Ortschaft Reith Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ortschaft Manndorf; Gemeinde und Ortschaft Steinbach a. d. Steyr. 2. Rauschbrand der Rinder. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Hinter¬ stoder; Gemeinde Rosenau, Ortschaft Dambach. 3. Schweinepest. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Stadt Urfahr. Z. 14.074. Steyr, 4. November 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ posten=Commanden werden hiemit auf die im amtlichen Theile der „Linzer Zeitung“ vom 1. November l. J., Nr. 107, enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei vom 30. Oc¬ tober 1901 Nr. 20.907 und 21.359/X, betreffend die Ein¬ fuhr von Schweinen aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern aufmerksam gemacht. Steyr, 1. November 1901. An sämmtliche Genossenschafts- und Krankenkasse. Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro October 1901. 1. Simon Haslinger, Wagnergewerbe in Haselber¬ Nr. 12, Gemeinde Rohr. 2. Franz Hammerschmiedt,

Schuhmachergewerbe in St. Marien Nr. 7. 3. Leopold Kleinwindhager, Bäckergewerbe in Neuzeug Nr. 126 Gemeinde Sierning. 4. Franz Herber, Bäckergewerbe in Rohr Nr. 40. 5. Franz Angerer, Schuhmachergewerbe in Ried Nr. 62. 6. Marie Schropp, Frauenkleidermacher¬ Gewerbe in Sierninghofen Nr. 37, Gemeinde Sierning 7. Johann Schmied, Gemischtwarenhandel in Sattledt Nr. 27, Gemeinde Land Kremsmünster. 8. Leopold Thaller Gast= und Schankgewerbe in Schwaming Nr. 4, Gemeinde Garsten (Berechtigungen § 16, lit. a, b. c. d. f und 8 G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 9. Jose Sedlaczek, Gast= und Schankgewerbe in Bad Hall Nr. 78 (Berechtigung § 16, lit. a, e und k. und Haltung eines Billards, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39) 10. Florian Guger, Gastgewerbe in Kematen Nr. 16 (Berechtigungen § 16, lit. a. G.-O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 11. Michael Zizerlbauer, Gast= und Schankgewerbe in Maidorf Nr. 35, Gemeinde Ried (Be¬ rechtigungen § 16, lit. a, b. c. d. e, k und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 12. Anna Haslinger Gast= und Schankgewerbe in Nöstlbach Nr. 17, Gemeinde St. Marien (Berechtigung § 16, lit. a, b. c. d. f und g G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 13. Karl Forster, Gast= und Schankgewerbe in Oberland Nr. 15 Gemeinde Gaflenz (Berechtigungen § 16, lit. a, b. c. d. e, f und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39) 14. Karl Schweinschwaller, Gast=, Schank= und Fleischer¬ Gewerbe in Dietachdorf Nr. 1, Gemeinde Gleink (Berech¬ tigungen § 16, lit. b. 6, d und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 15. Franz Haidinger, Schuhmacher¬ Gewerbe in Neuhofen Nr. 23. 16. Karoline Eberhard Kunst= und Naturblumenhandel in Bad Hall Nr. 73 17. Michael Feichtinger, gewerbsmäßiges Maschinendreschen und Futterschneiden in Sierning Nr. 129. 18. Jonas Kohn, Gemischtwaren=Verschleiß in Brandstatt Nr. 30 Gemeinde Piberbach. 19. Johann Steinbacher, Fragner¬ gewerbe in Unterburgfried Nr. 23, Gemeinde Land Krems¬ münster. 20. Michael Zizerlbauer, Krämergewerbe in Mai¬ dorf Nr. 35, Gemeinde Ried. B. Gewerbezurücklegungen. Franz Haxeneder, Tischlergewerbe in Sipbach Nr. 3, Gemeinde Allhaming. 2. Georg Steiner, Schneiderge¬ werbe in Weigersdorf, Gemeinde Ried. 3. Alois Sünd¬ huber, Schneidergewerbe in Garsten Nr. 17. 4. Franz Haider, Wirtsgewerbe in Garsten Nr. 10. 5. Karl Forster, Gast= und Schankgewerbe in Oberland Nr. 15, Gemeinde Gaflenz; verliehen der Witwe Magdalena Forster auf Witwenstandsdauer. 6. Johann Rosenhammer, Müllerge werbe in Unterhimmel Nr. 7, Gemeinde Garsten. 7. Georg Mayer, Bäckergewerbe in Allhaming. 8. Michael Weichsel¬ baumer, Messerschmiedgewerbe in SierninghoferNr. 17 Gemeinde Sierning. 9. Lorenz Wagner, Schneidergewerbe 10. Jose in Wickendorf Nr. 17, Gemeinde Losensteinleithen. Nr. 48 Hochrieser, Schneidergewerbe in Neustiftgraber Gemeinde Großraming. 11. Johann Kursner, Wirtsgewerbe Johann in Jägerberg Nr. 6, Gemeinde St. Ulrich. 12 Grubmüller, Sattlergewerbe in Neuhofen Nr. 35. 13. Karl Schneider, Schneidergewerbe in Weyer Nr. 122. 14. Johann Schmied, Krämergewerbe in Sattledt Nr. 27, Gemeind Land Kremsmünster. 15. Barbara Schernhammer, Frauen¬ kleidermacher=Gewerbe in Oberneuzeug Nr. 170, Gemeinde Sierning. 16. Johann Wöll, Fleischhauergewerbe in Unter¬ himmel Nr. 30, Gemeinde Garsten. 17. Karl Wieser, Gast= und Schankgewerbe in Maidorf Nr. 35, Gemeinde Ried; Pächter Johann Stieglmair. 18. Michael Loibl, Gast= und Schankgewerbe in Bad Hall Nr. 99. 19. Matthias Seiberl, Gast= und Schankgewerbe in Nöstlbach Nr. 17, Gemeinde St. Marien. 20. August Huber, Fleischhauer¬ gewerbe in Dietachdorf Nr. 1, Gemeinde Gleink. 21. Karl Mauhard, Bäckergewerbe in Neuzeug Nr. 123, Gemeinde Sierning C. Sonstige Gewerbeveränderungen. Arnold Petroczi, Gast= und Schankgewerbe in Unterlaussa Nr. 14, Gemeinde Land Weyer; Pächter Johann Ebenschweiger. 2. Arnold Petroczi, Bäckergewerbe in Unter¬ laussa Nr. 14, Gemeinde Land Weyer; Stellvertreter Johann Anberger. 3. Karl Schweinschwaller, Gast= und Schank¬ gewerbe und Fleischhauergewerbe in Dietachdorf Nr. 1 Gemeinde Gleink: Fleischereipächter August Huber. 4. Franz Haberleitner, Bäckergewerbe in Trattenbach Nr. 7 Gemeinde Ternberg; Fortführung durch die Witwe Anna Haberleitner auf Witwenstandsdauer; Geschäftsführer Alois Haberleitner 5. Katharina Huber, verehelichte Auracher, Kleidermacher¬ Nr. 1: Standortsverlegung nach gewerbe in Sierning Sierning Nr. 97. 6 Josef Zachhuber, Bäckergewerbe in Standortsverlegung nach Neuzeug Neuzeug Nr. 126: Nr. 123, Gemeinde Sierning. 7. David Ziebermayr, Holz¬ handel in Reichraming Nr. 112; Standortsverlegung nach Losenstein Nr. 75. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr

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