Nr. 43. Steyr, am 24. October. 1901. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. ad Z. 13.134. Steyr, 17. October 1901 Berichtigung. Im Erlasse Z. 13.134 vom 9. October 1901, Amts blatt Nr. 42, Seite 1, Zeile 10 von unten, soll es richtig und auf Seite 2, 7. Absatz, Zeile heißen „Schlichtung hat zu entfallen, beziehungsweise ist 33 und 34 von oben zu streichen „und k. k. Gendarmerieposten=Commanden“ Steyr, 21. October 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Unter Einem gelangen an die Gemeinden die Reichs¬ Gesetz=Blätter Stück LVIII, LIX, L, LI und LII zur Ausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Steyr, 18. October 1901 Z. 12.801. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Handhabung der Schubvorschriften. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 15. September 1901, Z. 35.606, ereignen sich Fälle dass auf der Reise befindliche Arbeiter als Landstreicher oder als ausweis= und bestimmungslose Individuen, welche kein Einkommen und keinen erlaubten Erwerb nachweisen können, beanständet werden, obwohl dieselben zufolge ihrer Zugehörigkeit zu einem bestimmten Berufe (Arbeitsbranche nach den Einrichtungen einzelner fachlicher Vereine oder sonstiger Corporationen Anspruch auf Reiseunterstützungen haben. Ueber Erlass der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 20. September 1901, Z. 18.281/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden mit dem Beifügen aufmerksam gemacht, dass bei Handhabung der Vorschriften des Schubgesetzes für die Beurtheilung der Frage, ob eine solche Person die Mittel zu ihrem Unter¬ halte besitze oder ein Einkommen nachzuweisen vermöge, auch der Umstand in Betracht zu ziehen ist, ob derselben ein Anspruch auf eine derartige zur Deckung ihres Unterhaltes ausreichende Reiseunterstützung zustehe. Z. 13.383. Steyr, 17. October 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. II. diesjährige Hufbeschlagsprüfung. Nr. 19.916/X. Kundmachung der k. k. o.=ö. Statthalterei, betreffend die Abhaltung der II. diesjährigen Prüfung aus dem Hufbeschlage Die zweite diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage wird im Sinne der Verordnung des k. k. Ministeriums des Innern von 27. August 1873 (R.=G.=Bl. Nr. 140) und des Erlasses vom 24. April 1880, Z. 1194, am 9. und 10. December l. J. von der oberösterr. Prüfungscom¬ mission für Hufschmiede abgehalten werden. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe des Hufschmiedge¬ werbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbriefe) über das erlernte Hufschmiedgewerbe (Handwerk) und dem Arbeitszeugnisse (Arbeitsbuch) über eine wenigstens dreijährige Verwendung als Hufschmiedgehilfe (§ 6 der vorcitierten Ministerial Verordnung) belegten Gesuche bis zum 20. November 190. im Wege der politischen Bezirksbehörde ihres Aufenthalts¬ ortes an die oberösterr. Statthalterei in Linz zu richten.
Z. 13.480. Steyr, 19. October 1901. Die Gesuchsteller werden besonders darauf aufmerksam gemacht, dass die Lehrbriefe nach dem Jahre 1883 von der zuständigen Genossenschafts=Vorstehung ausgestellt und von der betreffenden Gemeinde=Vorstehung bestätiget sein müssen. Desgleichen muss auch den Arbeitszeugnissen die Be¬ stätigung der Gemeinde und Genossenschafts=Vorstehung bei¬ gesetzt sein. Linz, am 11. October 1901. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 11. October 1901, Nr. 19.916/X, zur entsprechenden, allgemeinen Verlaut¬ barung mit der Weisung in die Kenntnis gesetzt, dass nur solche Gesuchsteller, welche den in der Kundmachung ange führten Bedingungen, worunter die nach dem Jahre 1883 von der Genossenschafts=Vorstehung bestätigten Lehrbriefe und die vorschriftsmäßigen Arbeitszeugnisse zu verstehen sind vollkommen entsprochen haben, zur Vorlage der Gesuche berücksichtigt werden. Z. 13.425. Steyr, 17. October 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des am 20. Juni 1882 in Leipnik geborenen, landsturm¬ pflichtigen Josef Blaha, unehelichen Sohnes der Magdalen Blaha. Ueber ein positives Ergebnis ist bis 25. No¬ vember 1901 zu berichten. Z. 13.426. Steyr, 17. October 1901. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Ausforschung des am 1. November 1882 in Wien geborenen, nach Dam¬ boritz zuständigen Rudolf Johann Bäck, Sohnes des Jose Bäck, Regiments=Trompeters und der Johanna, geborenen Bauer. Die Gemeinde=Vorstehungen haben die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung ein¬ zuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Landsturmpflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder ge¬ storben ist. Ueber ein positives Ergebnis ist bis 25. No vember l. J. zu berichten. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Widerruf. Johann Heinberger, Straßenräumer in Pichlern Nr. 63, seit 6. September l. J. abgängig, currendiert im Amtsblatte Nr. 39, Z. 12.280, ist am 7. October l. J. wieder zu seiner Familie zurückgekehrt. Es sind daher die diesbezüglichen Nachforschungen einzustellen. Z. 13.505. Steyr, 21. October 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und die k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Vicko Bukic=Gubernov, Sohnes des Felician und der Matija Czermarié, geboren 1873 in Spalato, daselbst zuständig, Landmann von Beruf Ein positives Ergebnis ist bis 1. December l. J. zu berichten. Z. 13.506. Steyr, 22. October 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des am 18. November 1882 in Olmütz geborenen, nach Leipnik zuständigen, stellungspflichtigen Heinrich Hübl, Sohn der Eva Hübl, Tochter des verstorbenen Franz Hübl. Ein positives Ergebnis ist bis 1. December l. J. zu berichten. Z. 1179/B.=Sch.=R. Steyr, 19. October 1901. An die Ortsschulräthe und Schulleitungen. Die Berichte über die im Wintersemester 1901/2 abzuhaltenden landwirtschaftlichen und gewerblichen Fort¬ bildungscurse sind bis 1. November l. J. zu erstatten. Dieselben sollen enthalten: 1. Name des Cursleiters. 2. Art des Curses. 3. Beginn und Dauer desselben. 4. Wöchentliche Stundenzahl. 5. Angabe des Tages und der Stunde der Abhaltung des Unterrichtes. 6. Unterrichts¬ locale.
Z. 13.427. Steyr, 18. October 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 2. October bis 10. October 1901. 1. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Laakirchen, Ort¬ schaft Lindach. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Mandorf. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Schwertberg, Ortschaft Obernberg. 4. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Wimsbach. Erlöschen der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ohlsdorf, Ortschaft Hafendorf 2. Schweinepest. Bestand der Seuche: Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 3. Rauschbrand. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Rosenau, Ortschaft Stöffelalpe Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr
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