Amtsblatt 1901/41 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

3. Matthias Divin aus Mittel=Beva, geb. 1871 4. Jakob Koldek aus Mittel=Beva, geboren 1875. Die Erhebungen sind einzuleiten und ist im Falle eines positiven Ergebnisses derselben bis spätestens 25. No¬ vember 1901 anher zu berichten. Z. 12.806. Steyr, 2. October 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden Nr. 18.572/II. zur Kenntnisnahme. Kundmachung der k. k. Statthalterei für Oberösterreich vom 25. Sep¬ tember 1901, Z. 18.572/II, betreffend die Bestimmung der Station Mondsee der Salzkammergut=Localbahn als Ein¬ und Ausladestation für Transporte von Wiederkäuern und Schweinen. Die k. k. Statthalterei findet in Durchführung der Bestimmungen des § 10 des allgemeinen Thierseuchenge¬ setzes vom 29. Februar 1880 und der Verordnung vom 12. April 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35 und 36) die Eisenbahn¬ station Mondsee vom 1. October l. J. an unter die Kategorien jener Viehbeschaustationen einzureihen, die sub 2 der hierämtlichen Kundmachung vom 12. Juli, Z. 10.134/II, angeführt sind, doch enthält diese Kundmachung folgende Ergänzung „e der Salzkammergut=Localbahn“ Mondsee. Die Ein= und Ausladung, sowie die Beschau von Wiederkäuern und Schweinen findet sonach im Sinne der vorcitierten Kundmachung in der genannten Station in Hinkunft täglich statt. Dies wird hiemit verlautbart. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 12943. Steyr, 5. October 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Nr. 18.935/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des deutschen Reiches. Das k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 24. September d. J., Z. 37.024, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem deutschen Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlussprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16, ex 1892) die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus nachstehenden, von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des deutschen Reiches bis auf Weiteres unbedingt zu verbieten, und zwar aus den Regierungs=Bezirken Magdeburg und Merseburg des Königreiches Preußen. Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit dem Erlasse der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 19. September d. J. Z. 18.097, verfügten Verbotes mit dem Tage der Verlaut¬ barung in dem Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" in Wirk¬ samkeit. Uebertretungen desselben werden nach den Bestim¬ mungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.= Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Thierseuchen¬ Gesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, ge¬ ahndet. Linz, am 30. September 1901. Der k. k. Statthalter Puthon m. p. Z. 12.944. Steyr, 5. October 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 17. September bis 26. September 1901 1. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Olsdorf, Ort¬ schaft Hafendorf. 2. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Wimsbach. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Eggmair, Waldneukirchen. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Schwertberg. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Ohlsdorf 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaft Möderndorf 5. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaft Steyrdorf. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 3. Milzbrand. Erlöschen der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Vorchdorf, Ortschaft Falkenohren.

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