Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Kirchham, Ort¬ schaft Kogl; Gemeinde Ohlsdorf, Ortschaft Pürndorf 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaft Mengersdorf. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche: Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. Z. 12.493. Steyr, 24. September 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen Nr. 18.097/II. zur Kenntnisnahme. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des deutschen Reiches. Das k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 12. September d. J., Z. 35.612, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchenübereinkommens mit dem deutschen Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlussprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16, ex 1892) die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus dem nachstehenden von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebiete des deutschen Reiches bis auf Weiteres unbedingt zu verbieten, und zwar aus dem Regierungsbezirke Magdeburg des Königreiches Preußen. Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit dem Erlass¬ der k. k. oberösterr. Statthalterei vom 29. Juni d. J., Z. 12.683, verfügten Verbotes mit dem Tage der Verlaut¬ barung in dem Amtsblatte zur „Linzer Zeitung Wirksamkeit. Uebertretungen desselben werden nach den Bestim¬ mungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G. Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Thierseuchen¬ gesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, den 19. September 1901. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pitner Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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