Amtsblatt 1901/39 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

üblicher Vereinbarung — zugestanden und sofort nach der Abstellung der gekauften Ware ausgezahlt. 8. Der Quittungsstempel wird von der Heeresverwaltung bezahlt. 9. Detaillierte mündliche Auskünfte über Qualitäts¬ anforderungen und Uebernahms=Modalitäten werden von dem Militär=Verpflegs=Magazine in Linz, dann dessen Filiale in Wels an den Wochentagen in den gewöhnlichen Amts¬ stunden an jedermann bereitwilligst ertheilt. Linz, am 20. September 1901. Vom k. u. k. Militär=Verpflegs=Magazin in Linz. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, obbe¬ zügliche Kundmachung in ortsüblicher Weise möglichst zu verlautbaren. Steyr, 17. September 1901. Z. 12.167. An alle Gemeinde Vorstehungen und die k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Widerruf. Der im Amtsblatte Nr. 35, Z. 11.026/901, curren¬ dierte Knecht Karl Demel wurde als bei seinen Eltern in Steinbach an der Steyr im Aufenthalte ausgeforscht. Es sind daher die weiteren Nachforschungen einzustellen. Z. 12.392. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Widerruf. Unter Bezugnahme auf den hierämtlichen Erlass vom 26. März 1893, Z. 4229, Amtsblatt Nr. 13, wird mitge¬ theilt, dass laut Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 18. September l. J., Z. 18.211/IV, der stellungspflichtig¬ Julius Milde eruiert worden ist. Z. 12 280. Steyr, 21. September 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung. Johann Heinberger, Straßeneinräumer in Pichler Nr. 63, Gemeinde Sierning wohnhaft, entfernte sich am 6. September 1901, nachmittags aus seiner Wohnung und ist bisher nicht zurückgekehrt. Dessen Personsbeschreibung ist: 42 Jahre alt, mittel¬ groß, stark, blonde Haare und Schnurrbart, rundes Gesicht gesunde Gesichtsfarbe, graue Augen, und fehlen demselben mehrere Stockzähne. Heinberger war bekleidet mit einem schwarzen Stoff¬ anzug, schwarzen steifen Hut, Stiefletten, schwarzen Havelok, und trug eine lederne Handtasche. Heinberger dürfte nach Angabe seiner Gattin Barbara auch sein Arbeitsbuch mithaben, weil selbes in der Wohnung nirgends vorzufinden ist. Ueber dessen Verbleiben sind Nachforschungen zu pflegen, und ist ein positives Resultat anher bekanntzugeben. Z. 12.322. Steyr, 21. September 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung der nachstehenden Militärtaxpflichtigen aus dem Bezirke Neutitschein. Franz Wizner aus Freiberg, geboren 1869 Statur: mittelgroß; Gesicht: oval, blass: Haare: kastanien¬ braun; Augen: grau; Nase und Mund: gewöhnlich: Zähne: schadhaft; Schnurrbart: blond; Kinn: rund; besondere Kennzeichen: keine. Josef Kelnar aus Barnsdorf, geboren 1867 Statur: klein, mager; Gesicht: länglich, mager: Haare und Schnurrbart: blond; Augen: grau. 3. Franz Gärtner aus Halbendorf, geboren 1873 Statur: klein, untersetzt; Haare und Schnurrbart: blonde; Augen: blau; Zähne: gesund; Kleidung: ländlich 4. Josef Großmann aus Senftleben, geboren 1870 Statur: mittel; Haare: blond: Augen: blau; Mund: ge wöhnlich: Kinn und Gesicht: rund; spricht deutsch. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 25. October l. J. anher zu berichten. Z. 12.283. Steyr, 19. September 1901. An die Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Unterstützungsschwindler. Laut Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 14. September 1901, Z. 18.008/II, treibt sich der Buch¬ bindergehilfe Alfons Maria Stern, geboren und zuständig in Agram, 39 Jahre alt, römisch=katholischer Religion, von kleiner Statur mit lichtbraunem Haar und Augenbrauen, rothem Schnurrbarte, länglichem Gesichte, blaugrauen Augen und schlechten, mangelhaften Zähnen, zuweilen als Diener bei Menagerien und Circusgesellschaften, meistens aber ganz beschäftigungslos herum und pflegt auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Geldunterstützungen zu entlocken Die kroat.= slav.= dalmat. Landesregierung in Agram hat die Intervention des Ministeriums des Innern zu dem Behufe in Anspruch genommen, damit dem obbezeichneten Individuum Geldunterstützungen behördlicherseits nicht ge¬ währt werden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur Dar¬ nachachtung in die Kenntnis gesetzt.

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