Z. 11.515. Steyr, 1. September 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden Nr. 16.783/II. zur Kenntnisnahme. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Occupations¬ gebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten officiellen Thierseuchen=Aus¬ weises der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministerium des Innern vom 23. August d. J., Z. 32.883, unter Auf¬ rechthaltung der mit der Kundmachung vom 13. Jän¬ ner 1900, Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebender und geschlachteten Schweinen aus dem Occupationsgebiete mittels Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen betreffend der Verkehr mit Vieh aus dem Occupationsgebiete nachstehende Sperrmaßnahmen zu erlassen: Wegen des Bestandes der 1. Schweinepest gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Derbent, Bos.=Dubica, Gradacac, Bos¬ Gradiska, Bos.=Krupa, Bos.=Novi und Prijedor; 2. Schafpockenseuche gegen die Einfuhr von Schafen aus den Bezirken Bihac, Bos.=Petrovac und Sanskimost. Die Bestimmungen der hierämtlichen Kundmachung vom 2. November 1899, Z. 19.709 über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzertheilten Zustande, sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung ge¬ sperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchen¬ freien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche an Stelle der hierortigen Kundmachung vom 25. Juli d. J., Z. 14.372/II, sogleich in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziehungsweise des § 46 des allge¬ meinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.= Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, den 28. August 1901. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. An die Genossenschafts- und Krankenkasse Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro August 1901. Wenzel Kritzbach, Gast= und Schankgewerbe in Aschach Nr. 5 (Berechtigung § 16, lit. a, b. c. d. e, f und E. G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39), 2. Jose Burgstaller, Gemischtwarenhandel in Aschach Nr. 19. 3. Johann Reitter, Lohnkutschergewerbe in Bad Hall Nr. 181. 4. Josef Zauner, Gemischtwarenhandel in Neuzeug Nr. 140, Gemeinde Sierning. 5. Julius Bauernfeind, Sattlergewerbe in Markt Kremsmünster Nr. 19. 6. Ferdinand Weinmann, Schuhmachergewerbe in Markt Kremsmünster Nr. 23 Rechenmachergewerbe in Mühlbach 7 Peter Großbichler, Nr. 22, Gemeinde Garsten. 8. Anton Schachner, Frächter¬ gewerbe in Losenstein Nr. 74. 9. Johann Mühlberger, Steinmetzgewerbe im Sinne des § 6 des Gesetzes vom 26. December 1890, R.=G.=Bl. Nr. 193, beschränkt auf den Bezirk Steyr und auf ortsübliche Bauten. 10. Jose Peckny, Schneidergewerbe in Pucking Nr. 11. B. Gewerbelöschungen. 1. Dominik Pessl, Messerergewerbe in Neuzeug, Ge¬ meinde Sierning. 2. Josef Hackl, Gast= und Schankgewerbe in Lindau Nr. 17, Gemeinde Gaslenz. 3. Franz Pfeffer Spanferkelhandel in Sierning Nr. 63. 4. Franz Pfeffer, Victualienhandel in Sierning Nr. 63. 5. Georg Kleinmond¬ Stubel, Kunst= und Naturblumenhandel in Bad Hall Nr. 73. 6. Anna Moisl, Schwarzbrodverschleiß in Lumplgraben Nr. 54, Gemeinde Großraming. 7. Kilian Päckert, Gast= u. Schank¬ gewerbe in Kematen Nr. 16. 8. Karl Wittmann, Messer¬ schmiedgewerbe in Sierninghofen, Gemeinde Sierning. 9. Franz Pfeffer, Gast= und Schankgewerbe in Sierning Nr. 63. C. Sonstige Gewerbeveränderungen. 1. Victoria Schmalzeder, Gast= und Schankgewerbe in Lahrndorf Nr. 11, Gemeinde Garsten; Geschäftsführerin: Victoria Riglthaler. 2. Florian Hießmayr, Gast= u. Schank¬ gewerbe in Steining Nr. 34, Gemeinde Gleink (Berech¬ tigung § 16, lit. b. C, d und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39) ohne Billard, Fortführung durch die mi. Therese, Maria und Franz Hiesmayr; Geschäftsführer: Franz Schnetzinger. Z. 11.908/VI 01. Steyr, 29. August 1901 Kundmachung. Es wird hiemit bekanntgegeben, dass die individuelle Berechnung der für das Jahr 1901 an der staatlichen Hauszinssteuer mit 12½ Procent entfallenden Steuer¬ nachlässe nunmehr durchgeführt wurde, und dass sohin die Eintragung der Nachlassbeträge in die Hauszinssteuer¬ Anlagescheine stattfinden kann. Behufs Eintragung des Nachlasses können die Hauszinssteuer=Anlagescheine bei dem zuständigen Steueramte überreicht werden. Steyr, 29. August 1901. Z. 11.908./VI 01. Es wird hiemit bekanntgegeben, dass die individuelle Berechnung der für das Jahr 1901 an der staatlichen Grundsteuer mit 15 Procent und der Hausclassensteuer mit 12¼ Procent entfallenden Steuernachlässe nunmehr durchgeführt wurde, und dass sohin die Eintragung der Nachlassbeträge in die Steuerbüchel (Zahlungsaufträge) stattfinden kann.
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