wegen Standesüberzahl wieder beurlaubt wurden, u. zw. selbst dann, wenn ihre Präsentierung unterblieb d) die mit Certificat betheilten, dauernd beurlaubten Unter¬ officiere, welche auf öffentlichen Bedienstungen definitiv oder provisorisch angestellt sind: die in Straf= oder Untersuchungshaft sich Befindlichen, dann die einer Zwangsarbeitsanstalt Ueberwiesenen: die mit Seereisebewilligung oder mit Auslands=Reise¬ pässen Betheilten, wenn solche thatsächlich eingeschifft sind oder im Auslande sich befinden; g) die zur Zeit der Controlversammlung in Dienstleistung bei der Gendarmerie Stehenden; b) die Recruten und Ersatzreservisten des heurigen Assent¬ jahrganges: jene Nichtactiven, welche sich im Auslande aufhalten und infolge Ansuchens von der heurigen Waffenübung enthoben waren. II. Die Controlversammlungen finden statt: Für die Mannschaft des k. u. k. Heeres und der Kriegsmarine: In Weyer im Gasthause des David Ziebermayr Nr. 19. Samstag den 19. October für die Gemeinden Gaflenz, Großraming und Neustift. Montag der 21. October für die Markt= und Landgemeinde Weyer. In Losenstein im Gasthause „Zur alten Post“, des Ludwig Brandstetter. Dienstag den 22. October für die Gemeinden Lausa, Losenstein und Reichraming. In Steyr im städt. Casino Garstnerstraße Nr. 10 Samstag den 26. October für die Gemeinden Garsten, Ternberg und St. Ulrich. Montag den 28. October für die Gemeinden Gleink und Losensteinleiten. In Sierning im Gasthofe des Franz Zachl Nr. 78. Dienstag den 29. October für die Gemeinden Aschach, Sierning und Thanstetten. In Neuhofen im Gasthause der Victoria Jenner, Nr. 25. Mittwoch den 30. October für die Gemeinden Allhaming, Egendorf, Piberbach, Pucking und Weißkirchen Donnerstag den 31. October für die Gemeinden Kematen, St. Marien und Neuhofen. In Kremsmünster im Gasthofe „Zur Sonne“ des Emil Schuel. Samstag den 2. November für die Gemeinden Eberstallzell, Markt und Land Kremsmünster Sipbachzell und Wartberg. Montag den 4. November für die Gemeinden Bad Hall, Pfarrkirchen, Ried und Rohr. Beginn der Amtshandlung in allen Controlorten un 9 Uhr vormittags. Die Nachcontrole findet am 2. und 3. December in Linz in der Fabrikskaserne um 9 Uhr früh statt. Für die Mannschaft der k. k. u. k. ung Landwehr: In Neuhofen im Gasthause der Victoria Jenner Nr. 25. Montag den 14. October für alle Gemeinden des Gerichtsbezirkes Neuhofen. In Kremsmünster im Gasthause des Matthias Huth¬ mair, Markt Nr. 64. Dienstag den 15. October für alle Gemeinden des Gerichtsbezirkes Kremsmünster. In Sierning im Gasthause des Franz Zachl, Nr. 78. Dienstag den 22. October für die Gemeinden Aschach, Sierning und Thanstetten. In Losenstein im Gasthause des Johann Wenk Mittwoch den 23. October für die Gemeinden Lausa Losenstein und Reichraming. In Weyer im Gasthause des Ignaz Krenn, Nr. 55 Donnerstag den 24. October für die Gemeinden Gaflenz, Großraming, Neustift, Weyer Markt und Land. In Steyr im Gasthause „Zum goldenen Schiff Grünmarkt Nr. 15. Freitag den 25. October für die Gemeinden Garsten, Gleink, Losensteinleiten, Ternberg und St. Ulrich. Beginn der Amtshandlung in allen Controlorten um 9 Uhr vormittags. Die Nachcontrole findet in Linz am 20. No¬ vember, 8 Uhr früh, in der alten Landwehrkaserne statt. III. Die Herren Gemeinde=Vorsteher oder deren Stell¬ vertreter haben bei den Controlen gegenwärtig zu sein, das Evidenz=Verzeichnis, Meldebuch und den Veränderungs=Aus¬ weis pro October mitzubringen und die Controlpflichtigen, gemeindeweise gesammelt, vorzuführen. IV. Die Controlpflichtigen sind aufzufordern, am Controlplatze rechtzeitig zu erscheinen, und sind die Nicht¬ erschienenen oder verspätet Eingetroffenen zur Nachcontrole verpflichtet und unterliegen überdies soferne sie sich nicht stichhältig zu rechtfertigen vermögen, unnachsichtlich der mili¬ tärischen Bestrafung. Die ohne genügende Rechtfertigung auch von der Nachcontrole Wegbleibenden werden mittelst Einberufungs¬ Karte zur besonderen Nachcontrole vorgeladen, wo sie dann ihr Wegbleiben zu rechtfertigen haben oder bestraft werden. V. Einberufungskarten werden für die Control=Ver¬ sammlung und zur Nachcontrole nicht ausgegeben. Diese Kundmachung ist durch öffentlichen Anschlag oder durch sonstige Verlautbarung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Z. 11.320. Steyr, 30. August 1901. An nachbenannte Gemeinde Vorstehungen. Laut Zuschrift des k. k. Landsturmbezirks=Commandos Nr. 2 in Linz, Nr. 1269 Lst. vom 26. August l. J., ist die Zuschrift Nr. 1337 vom außer Wirksamkeit getretene 30. Juli 1901, betreffend die richtige Verfassung der Ver¬ zeichnisse der landsturmpflichtigen Mitglieder der Körperschaft dem obigen Commando zurück zu stellen. Nachdem die obbezogene Zuschrift bis nun nicht abge¬ führt worden ist, sind die betreffenden Vorstände zur sogleichen Einsendung dieser Zuschrift anher zu verhalten und zwar: Uniformiertes bewaffnetes Bürger=Corps Bad Hall. Veteranen=Verein Kremsmünster. K. k. priv. Bürger=Corps Kremsmünster. K. k. priv. Schützen=Corps Ried. Uniformiertes Schützen=Corps Kematen. Militär=Veteranen=Verein Neuhofen. Schützen=Corps Weißkirchen. Schützen=Corps Sierning. Veteranen=Verein Sierning Militär=Veteranen=Verein Gaslenz. Veteranen=Verein Großraming.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2