Z. 10.194. Steyr, 2. August 1901. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Widerruf. Mit Beziehung auf den h. a. Erlass vom 23. März l. J. Z.3951—4220, wird mitgetheilt, dass laut des Er¬ lasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 26. Juli l. J. Z. 13.737/IV, der stellungspflichtige Franz Jurek mittler weile eruiert wurde. Z. 10.263, 10.264, 10,265. Steyr, 5. August 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung Stellungspflichtiger und zwar des am 22. August 1879 in Brünn geborenen nach Proßnitz zuständigen Karl Karas, recte Stepanek, Sohn des Josef und der Therese Karas, recte Stepanek, geborenen Navratil, des Franz Kalkschmid geboren im Jahre 1879, römisch¬ kath., ledig, legitimierter Sohn des Johann Kalkschmid und der Maria Kuznik, in Steinthal, Bezirk Luttenberg heimatsberechtigt, und des am 13. September 1879 in Striter geborenen nach Groß=Lhota im Bezirke Wallachisch=Meseritsch zuständi¬ gen Ludwig Goldy, Sohn der Eheleute Josef und Veronika Golan in Stritez. Die bezüglichen Nachforschungen sind und zwar ins¬ besondere in der Richtung einzuleiten, ob die Genannten nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=Pflichti¬ gen einer Gemeinde aufgeführt erscheinen, dort ihrer Stellungs¬ pflicht Genüge geleistet haben, oder gestorben sind. Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 25. September l. J. zu berichten. geborene Boubin. Alois Langer, aus Göding, geboren am 22. Mai 1869, Sohn des Leopold und der Marie Langer, Johann Tresek, aus Birnbaum, Sohn des Häuslers Johann und der Marie Tresek, geborene Juracua Johann Kosulic, aus Howoran, Sohn des Anton Kosulic und der Christine, geborene Miklik und 8. Johann Podrazil, aus Petrau, Sohn des Johann und der Anna Podrazil, geborene Matous Weiters des am 24. August 1872 in Mutenitz ge¬ borenen, nach Luschitz zuständigen militärtaxpflichtigen Bartholomäus Kramatik, Sohn des Andreas und der Barbara Kramarik, geborene Klobousek, und des im Jahre 1870 in Zubri geborenen und dahin zuständigen militärtax¬ pflichtigen Josef Opalka. Nach den Obgenannten sind die Nachforschungen ein¬ zuleiten und ist über ein positives Ergebnis bis 25. August anher zu berichten. Steyr, 5. August 1901. Z. 10.304. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung 15 von Militärtaxpflichtigen aus dem Bezirke Wallachisch¬ Meseritsch. Johann Erhak aus Roznau, geboren 1866, mittel¬ groß, untersetzt, hat blonde Haare, ebensolche Augenbrauen, braune Augen, spitzige Nase, gewöhnlichen Mund, spitzes Kinn, rothe Gesichtsfarbe, und ist blatternnarbig. 2. Anton Wach aus Hallenkau, geboren 1867, groß, hat längliches Gesicht, braune Haare und graue Augen. Die Erhebungen sind einzuleiten, und ist im Falle eines positiven Ergebnisses derselben bis spätestens 25. August 1901, anher zu berichten. Z. 10.262/10.266/10.267/10.268. Steyr, 5. August 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger aus dem Bezirke Göding. Anton Rosak aus Kostitz, geboren am 30. Juni 1873, Sohn des Anton und der Johanna Kosak geborene Verbik. 2. Georg Kucera, aus Göding, geboren am 12. Jänner 1875, Sohn des Martin und der Eva Kucera geborene Grna. Josef Zalesak aus Birnbaum, geboren am 18. Mai 1869, Sohn des Jakob und der Maria Zalesak, geborene Karmazie¬ Ignaz Oplustil, aus Tscheibowitz, geboren am 9. Mai 1868, Sohn des Martin und der Francisca Oplustil, geborene Hrib und Z. 10.177. Steyr, 2. August 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen zur Kenntnisnahme und Verständigung der interessierten Kreise. Nr. 14.265/II. Kundmachung betreffend die Gestattung der Einfuhr von Schlachtvieh aus Oesterreich=Ungarn nach dem Schlachthause in Baden=Baden Laut Mittheilung des k. und k. Ministeriums des Aeußern vom 8. Juli l. J., Z. 43.692/IX, hat die gro߬ herzoglich badische Regierung die Einfuhr von Schlachtvieh (Rindvieh) aus Oesterreich=Ungarn nach dem Schlachthaus zu Baden, dessen Einrichtungen inzwischen eine Verbesserung erfahren haben, unter den üblichen Bedingungen und unter dem Vorbehalte des Widerrufes wieder gestattet. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 16. Juli 1901, Z. 26.755, unter Bezug¬
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