Z. 9773. Steyr, 23. Juli 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Nr. 12.720. Kundmachung. Die vom hohen v.=ö. Landtage für das Jahr 1901 bewilligten sechs Stipendien von je 120 K für Freiplätze zum Besuche des am 1. September 1901 beginnenden viermonatlichen Hufbeschlagscurses zu Stadl bei Lamback werden hiemit ausgeschrieben. Um einen solchen Freiplatz mit welchem nebst dem Unterrichte die freie Wohnung, Kos und Beleuchtung verbunden ist, können sich Bewerber: Gelernte Schmiede, Meister und Gesellen, welche aus Ober¬ österreich gebürtig und dahin zuständig sind, den Curs nicht von Haus aus besuchen können und sich verpflichten, nach der mit der Ministerial=Verordnung vom 27. August 1873 vorgeschriebenen, im Anschlusse an den Hufbeschlagscurs ab¬ zulegenden Prüfung das Schmiedehandwerk in Oberösterreich auszuüben. Nachdem nur jene Gesellen zur Prüfung zugelassen werden, welche mindestens eine dreijährige Gesellenzeit nach¬ zuweisen imstande sind, haben bei Verleihung der obigen Stipendien jene Bewerber den Vorzug, welche mindestens eine dreijährige Gesellenzeit nachzuweisen vermögen. Die Kosten der Hin= und Herreise haben die Stipendisten aus eigenem zu bestreiten. Die Gesuche um Verleihung dieser Stipendien, welche mit dem Taufscheine, Heimatscheine, dem Sitten=, Mittel¬ losigkeits=, Schul=, Lehr= und Arbeitszeugnisse belegt sein müssen, sind bis längstens 1. August 1901 an den ober österreichischen Landesausschuss in Linz einzusenden. Vom Landesausschusse im Erzherzogthume Oesterreich ob der Enns. Linz, den 9. Juli 1901. Der Landeshauptmann: Dr. Alfred Ebenhoch m. p. Z. 9993. Steyr, 29. Juli 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden Nr. 14.372 II. zur Kenntnisnahme. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Occupations¬ gebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten officiellen Thierseuchen=Aus¬ weises der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministerium des Innern vom 17. Juli d. J., Z. 27.818, unter Aufrechthaltung der mit der Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und geschlachteten Schweinen aus dem Occupations¬ gebiete mittels Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen, be¬ treffend den Verkehr mit Vieh aus dem Occupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen zu erlassen, und zwar: Wegen des Bestandes der Schweinepest gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Dervent, Bos.=Dubica, Gradacac, Bos.=Gradiska, Bos.=Krupa, Bos.=Novi, Prijedor, Prujavor und Sanskimost; Schafpockenseuche gegen die Einfuhr von Schafen aus den Bezirken Petrovac und Sanskimost. Die Bestimmungen der hierämtlichen Kundmachung vom 2. November 1899, Z. 19.709, über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzertheilten Zustande, sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchen¬ freien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche an Stelle der hierortigen Kundmachung vom 22. Juni d. Z. 11.887/II, sogleich in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziehungsweise des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, den 25. Juli 1901. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Z. 816/B.=Sch.=R. Steyr, 22. Juli 1901. Concurs Ausschreibung. An der dreiclassigen Volksschule in Kematen a. d. Krems kommt die Oberlehrerstelle zur definitiven Besetzung. Mit dieser Stelle ist ein Jahresgehalt von 1400 K eine Functionszulage von 200 K, die Quinquennalzulagen per 100 K und ein Naturalquartier, eventuell das gesetzliche Quartiergeld verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Taufscheine, dem Reise= und Lehrbefähigungs¬ zeugnisse, dem Nachweise über die Befähigung zur sub¬ sidiarischen Ertheilung des katholischen Religionsunterrichtes und einer Dienstes=Tabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concurs¬ Ausschreibung im Amtsblatte der Linzer Zeitung im vor¬ schriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. Steyr, 23. Juli 1901. Z. 819 Sch. Der k. k. Landesschulrath hat laut Erlasses vom 17. Juli 1901, Z. 2644, den Lehrer Josef Binder in Maria Lach zum fachmännischen Mitgliede des k. k. Bezirksschulrathes Steyr (Land) an Stelle des verstorbenen Lehrers Franz Lang in Losenstein für die restliche Functionsdauer ernannt und wurde der Ernannte zufolge Note des k. k. Statthalterei=Präsidiums in Linz vom 11. Juli 1901, Z. 2034, im Sinne des § 21 des Gesetzes vom 21. Februar 1870 bestätigt.
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